Eingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das BVG, ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.

Begründung: Das BVG, welches einst als Rahmengesetz für eine unabhängige betriebliche Vorsorgelösung konzipiert wurde, ist wohl die am stärksten überreglementierte Sozialversicherung überhaupt. Bei einem Anlagevolumen von rund 600 Milliarden Franken sind zweifelsohne griffige Regeln nötig. Allerdings dürfen die Regeln nicht so rigide ausgestaltet sein, dass die Politik dem Kapitalmarkt permanent hinter her hinkt. Aus diesem Grund muss man sich fragen, ob technische Grössen wie etwa ein Mindestumwandlungssatz oder ein Mindestzinssatz überhaupt im Gesetz festgeschrieben werden sollten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es nicht vorteilhafter wäre, das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu entschlacken und den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen zu verstärken. Ausserdem dürfen die privaten Anbieter von Versicherungslösungen gegenüber den staatlichen Versicherern nicht diskriminiert werden.

 Initiative