Werner Vontobel beschreibt im SonntagsBlick, wie einfach es ist, mit Einkäufen in die Pensionskasse massiv Steuern zu sparen und dann von zu hohen Umwandlungssätzen nochmals zu profitieren. Es betrifft dies etwa ausländische Manager mit hohen Salären, die in höherem Alter in der Schweiz eine Stelle antreten. Vontobel schreibt: “Leider gibt es Gesetze und Paragrafen, die geradezu zum Missbrauch einladen. Ein Beispiel ist Artikel 79 b des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge. Danach «darf die Vorsorgeeinrichtung den Einkauf bis zur Höhe der maximalen reglementarischen Leistung in die Pensionskasse ermöglichen.» Solche Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Das funktioniert beispielsweise so: Ein 55-jähriger deutscher Manager tritt eine Stelle mit einem Salär von 500 000 Franken an. Da der Kadermann bisher nicht in der Schweiz gearbeitet hat, darf er- 79 b sei Dank – rund zwei Millionen in die Pensionskasse nachzahlen beziehungsweise sechs Jahre lang je 330000 Franken von der Steuer abziehen. Damit spart er rund 600 000 Franken Steuern in der Schweiz. Falls er die Nachzahlung aus unversteuerten Geldern finanziert und sie auf diese Weise «wäscht», spart er eine weitere Million (Straf-)Steuern im Heimatland.
Damit nicht genug: Mit 63 lässt sich unser Kadermann vorzeitig auf Rente setzen. Wegen der viel zu hohen Umwandlungssätze muss die Kasse seine gut drei Millionen Sparguthaben mit rund 4,5 Prozent verzinsen, obwohl sie selbst bloss etwa 1,8 Prozent Rendite erzielt. Damit kassiert er eine lebenslange Rente von 6750 Franken monatlich. Artikel 79 b bietet also die perfekte Handhabe, einen groben Fehler im Pensionskassen-System maximal zu nutzen. Der Kreis der potenziellen Profiteure ist zwar klein, wird aber von Steuerspezialisten bestens beraten. Und die Hebelwirkung ist gross. Im Schnitt nimmt der eingekaufte Kadermann mit jeder Rente 15 Normalverdienern den Zinsertrag auf ihren viel bescheideneren Sparguthaben weg.”