Towers Watson: SLI-Benchmarking Studie 2011, grosse Leistungsunterschiede in der BV
Towers Watson hat die Ausgabe 2012 ihrer Vergleichsstudie zu den Leistungen und Leistungsunterschieden bei den Pensionskassen der im Swiss Leader Index (SLI) vertretenen Unternehmen publiziert. Konkret wurden die Vorsorgepläne sämtlicher SLI-Gesellschaften, d.h. der grössten und liquidesten Unternehmen des Schweizer Aktienkapitalmarktes, durchleuchtet. Dazu wurden die einzelnen Vorsorgereglemente analysiert und – da laut Einschätzung von Towers Watson ein Umwandlungssatz alleine noch keine Rente ausmacht – die Alters- und Risikoleistungen für fiktive Versicherte hochgerechnet, was einen besseren Vergleich erlauben soll.
Wie sich herausstellt, sind die Leistungsunterschiede bei den Vorsorgeplänen der teilnehmenden Arbeitgeber erheblich und die Altersleistungen eines Unternehmens können doppelt so hoch ausfallen wie diejenigen eines anderen, und zwar auf allen Gehaltsstufen und unabhängig davon, ob die Leistung als Rente oder als Kapital bezogen wird. Towers Watson bezeichnet dieses Ergebnis als “erstaunlich” und es könnte in der Tat diverse Annahmen über die Bedeutung der BV auf dem Arbeitsmarkt in Frage stellen. Allerdings bieten sowohl die SLI- wie auch die SMI-Unternehmen durchgängig deutlich höhere Leistungen als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Umwandlungssätze sind weiter gesunken. Bei fast 70 % der analysierten Vorsorgepläne liegt der Umwandlungssatz im Alter von 65 Jahren derzeit unter dem für die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG geltenden Satz von 6,8 %. Der durchschnittliche Umwandlungssatz aller untersuchten Unternehmen beträgt derzeit 6,44 %. Dieser Wert belief sich im Jahr 2009 noch auf 6,6 %. Vor allem Besserverdienende werden voraussichtlich nicht mehr auf das aus der Verfassung abgeleitete Leistungsziel von etwa 60 % des letzten Gehalts kommen, heisst es in der Studie.
Um die Vorsorgepläne vergleichen zu können, wurden für drei verschiedene Mitarbeiterprofile die Höhe der Leistungen berechnet, die bei den untersuchten Unternehmen jeweils nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren fällig würden. Diese drei fiktiven Mitarbeiterprofile sind: Männlich, 25 Jahre, Grundgehalt CHF 60’000; Männlich, 35 Jahre, Grundgehalt CHF 120’000, (Zielbonus 10% des Grundgehalts, FZ-Guthaben CHF 60’000); Weiblich, 45 Jahre, Grundgehalt CHF 200’000 (Zielbonus 20% des Grundgehalts, Freizügigkeitsguthaben CHF 300’000).
Wenn von zwei Personen, die dem ersten Profil entsprechen, eine beim Unternehmen mit dem grosszügigsten und die andere beim Unternehmen mit dem am wenigsten grosszügigen Pensionsplan arbeitet, erhält die erste bei ihrer Pensionierung im Alter von 65 Jahren eine Rente in Höhe von 65 % ihres letzten Grundgehalts (ohne AHV), während sich die zweite mit 30 % begnügen muss. Bei den anderen beiden Profilen sind die Unterschiede nicht ganz so ausgeprägt, aber dennoch substanziell. Die Ergebnisse für die einzelnen Unternehmen werden vertraulich behandelt.
Die Ergebnisse des Leistungsvergleichs werden durch eine Reihe von Fachbeiträgen ergänzt. Die behandelten Themen umfassen Strukturreform (Isabelle Amschwand), Leistungsprimat (Urs Bracher), PK-Leistungen im Gesamtvergütungssystem (Michael Bruggmann), Umwandlungssatz (Jean-Marc Maran), Wahl der Anlagestrategie (Markus Moser), PKs und Leistungen (Roland Schmid), Medien (Peter Wirth), Aufsichtsstruktur (Rosario di Carlo).
BSV: Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 127
Die neuste Ausgabe der Mitteilungen über die BV enthält u.a. drei Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung, darunter die Behandlung der schon vor geraumer Zeit bekannt gewordenen Urteile des BG zur Partnerrente sowie als “Exkurs” eine kurze Darstellung der “bewegten Entstehungsgeschichte des BVG” von Jen-Paul Caille, Jurist im BSV. Ein Rückblick in die Historie, die gefühlte 100 Jahre zurück zu liegen scheint.
Arbeitgeber: Anpassung des UWS hat Priorität
An der Frühjahrs-Medienkonferenz des Arbeitgeberverbands hat sich dieser zu den Themen Mindestlöhne, Umwandlungssatz und Whistleblower geäussert. Zum UWS werden in einer Medienmitteilung die grundlegenden Überlegungen dargestellt.
- Gemäss Experten müsste der Umwandlungssatz sogar noch weiter als von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden, um die Unterdeckung von Pensionskassen zu vermeiden. Schon jetzt werden wegen zu hoher Renten bei den Vorsorgeeinrichtungen 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr von der Aktivgeneration zu den Rentnern umverteilt. Der durchschnittliche Deckungsgrad erreichte Ende 2011 nach Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen nur noch 98 Prozent.
- Zahlreiche Pensionskassen («umhüllende» bzw. überobligatorische Kassen) sind schon heute gezwungen, teils viel tiefere Umwandlungssätze als 6,8 Prozent anzuwenden, wie aus der neusten Umfrage von Swisscanto hervorgeht.
- Laut dem Pictet BVG-Index, der als Benchmark gilt, sank die annualisierte Rendite der Vorsorgeeinrichtungen von Ende 1999 bis Ende 2011 auf 2,77 Prozent. Sie war damit viel tiefer als die zur Finanzierung des gültigen Mindestumwandlungssatzes erforderlichen 4,5 bis 5 Prozent.
Wolfgang Martz, Vizepräsident des SAV, stellte klar, dass aus Arbeitgebersicht rasch und umsichtig gehandelt werden muss. Sonst drohen schmerzhafte und einschneidende Sanierungsmassnahmen: «Das wäre aber sozialpolitisch unverantwortlich», sagte Martz. Dem Gewerkschaftsbund warf er Schönfärberei und Verzögerungstaktik auf Kosten der Beitragszahler vor. Das Hoffen auf höhere Zinsen sei falsch – und das Sparpotenzial bei den Verwaltungskosten reiche bei weitem nicht aus, um die Finanzierungslücke zu schliessen. Mit dem Beharren auf einem unkorrekten Umwandlungssatz verschärfe der Gewerkschaftsbund die Probleme und verhindere sozialverträgliche Anpassungslösungen. Schliesslich betonte Martz, dass zur Sicherung der Finanzierung auch die Erhöhung des Rentenalters notwendig ist: Dann können die Versicherungsrechnungen auch mit einer geringeren Anpassung des Umwandlungssatzes wieder ins Lot gebracht werden.
BVK: Zürcher Kantonsrat stimmt 2-Milliarden-Einlage zu
Mit 117 zu 2 Stimmen bei 48 Enthaltungen hat das Zürcher Parlament dem Sanierungspaket für die Pensionskasse der Staatsangestellten zugestimmt. Das Volk wird sich ebenfalls dazu äussern können. Weiter hat das Parlament auch zugestimmt, bei der Verbuchung von 1,6 der 2 Milliarden die Finanzbestimmungen der Kantonsverfassung zu umschiffen. Darüber wird allerdings noch das Volk abstimmen können, da die SVP das Behördenreferendum ergriffen hat. SVP-Parlamentarier Claudio Zanetti erwägt auch eine Beschwerde vor Gericht, da er der Ansicht ist, dass der Kantonsrat mit diesem Entscheid die Verfassung missachtet.
Berner Kassen: “Zum Erfolg verdammt”
Der Bund hat Regierungsrat Bernhard Pulver zu den Problem bei den kantonalen Berner Kassen befragt. Auszüge:
Herr Pulver, der Kanton Bern hat Probleme mit seinen Pensionskassen. In der Öffentlichkeit wird das aber kaum wahrgenommen. Wie gravierend ist die Situation? Die Unterdeckung der beiden staatlichen Pensionskassen ist sicher eines der grossen Probleme des Kantons Bern.
Konkret ist das Problem je nach Berechnung 2,8 bis 5,5 Milliarden gross. Jeder Berner und jede Bernerin müsste bis zu 5500 Franken in die Pensionskassen der Beamten einzahlen, damit es gelöst wäre. Das Problem muss aber nicht von heute auf morgen gelöst werden. Pensionskassen sind etwas sehr Dauerhaftes. Wir reden von einem Zeithorizont von 40 Jahren, um das Problem zu lösen.
Wo liegen die Knackpunkte?
Als ich das Dossier übernommen habe, ging es «nur» um den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dieser bringt zwar eine Verschiebung des Risikos vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer. Ich bin aber überzeugt, dass er fair vollzogen werden kann.
Den zu hohen technischen Zinssatz beizubehalten, würde bedeuten, das Problem auf spätere Generationen zu verschieben.
Das ist richtig. Es weiss aber heute niemand, wie sich der Finanzmarkt in der Zukunft entwickeln wird. Auch mir ist es ein Anliegen, die Probleme nicht zu verschieben, trotzdem können wir heute nicht alle Probleme der Zukunft lösen.
Auch die Lösung mit einer Teilkapitalisierung und einer Staatsgarantie ist aber nicht gratis zu haben.
Ja, die Staatsgarantie gälte auch für die angeschlossenen Organisationen wie Privatschulen oder Spitäler. Wenn eine solche die staatliche Pensionskasse verlässt, müsste man ihr 100 Prozent des Kapitals mitgeben, obschon der Deckungsgrad vielleicht nur bei 80 Prozent liegt. Dasselbe gilt bei Rentnern. Wer in Pension geht, dem muss die Kasse die volle Rente zahlen und das entsprechende Kapital zu 100 Prozent auf die Seite legen.
Interpellation Büchel: Freiwillige AHV für Schweizer im Ausland
Eingereichter Text: Viele Schweizer im Ausland haben grosse Ausfälle bei der Altersvorsorge, da sie keine Beiträge mehr in die freiwillige AHV einzahlen dürfen oder aufgrund der strengen Regeln aus dem System fallen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Wie viele Personen waren an der freiwilligen AHV/IV angeschlossen, bevor die Sonderbestimmungen für die EU/EFTA-Staaten ab dem 1. April 2001 in Kraft traten? Wie viele sind es heute?
2. Wie hoch ist der Anteil AHV-Bezüger, die erst nach Erreichung des Pensionsalters auswanderten und nun im Ausland AHV beziehen im Vergleich zu den Bezügern, die als Auslandschweizer in die freiwillige AHV einbezahlten und nun AHV beziehen?
3. Wie hoch war das Defizit der freiwilligen AHV/IV per 31. März 2001 und wie hoch ist es heute?
4. Wie wird das chronische Defizit begründet, und plant der Bundesrat Massnahmen, um dieses zu senken?
5. Wie gedenkt der Bundesrat das Problem für nichterwerbstätige Schweizer mit Wohnsitz in der EU zu lösen, die nicht in den Genuss des Sozialversicherungssystems des EU-Landes kommen und damit eine Lücke in der AHV erhalten?
6. Ist dem Bundesrat bekannt, dass es Fälle gibt, bei denen einbezahlte Beiträge an die freiwillige AHV nicht verbucht wurden und die damit aus der freiwilligen AHV ausgeschlossen wurden?
Interpellation Graber: Überobligatorische 2.Säule attraktiv halten
Eingereichter Text: Immer mehr kotierte Gesellschaften verbuchen ihre Pensionskassen gemäss IAS 19 oder IFRS. Weil die Buchhaltungsvorschriften aus der US-amerikanischen Philosophie entstanden sind, hat dies zur Folge, dass die schweizerischen Unternehmen angesichts der knappen Deckungen und der schärferen Vorschriften (Zinsen, technische Zinsen, Mortalitäten, Turnover, Leistungsprimat) auch in diesem Jahr hohe Rückstellungen bilden müssen. Dies gilt, obwohl die Vorsorgeeinrichtungen nach schweizerischem Recht (BVV2) nach Swiss GAAP FER 26 abrechnen müssen. Es ist davon auszugehen, dass grosse schweizerische Publikumsgesellschaften mehrere 100 Millionen Franken derart verbuchen müssen, obwohl in der Schweiz die Pensionskassen rechtlich und wirtschaftlich von der Unternehmung unabhängig sind. Selbst bei Sanierungsmassnahmen können diese in der Schweiz über 5 bis 10 Jahre erstreckt werden. Trotz des schweizerischen Modells entstehen durch Unterdeckung und Leistungsversprechen der Vorsorgeeinrichtung Verpflichtungen für den Arbeitgeber, welche von IFRS als solche berechnet und abgehandelt werden.
Dies könnte dazu führen – wie bereits bei Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Firmen in der Schweiz erfolgt – dass die Firmen kein Interesse mehr an einem Überobligatorium haben. So wurde das Überobligatorium in einigen Gesellschaften auch bereits abgesetzt, und das Personal wurde nur noch im Obligatorium bei einer Versicherungsgesellschaft voll versichert.
Fragen: 1. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, der Tendenz von PK-Lösungen, die sich nur noch auf das Obligatorium beschränken, zu begegnen?
2. Welche Gegenmassnahmen wären denkbar?
3. Können die Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 über IAS 19 und IFRS gestellt und damit verbindlich gemacht werden?
4. Was unternimmt der Bundesrat, um dieser Entwicklung zu begegnen?
Postulat Fetz: Angemessene BV für Berufe mit mehreren Arbeitgebern
Eingereichter Text: Der Bundesrat prüft und berichtet, wie die berufliche Vorsorge von Angestellten in Berufen mit typischerweise mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern verbessert werden kann.
Begründung: Es gibt Berufsgruppen, die typischer- und üblicherweise in mehreren Anstellungsverhältnissen zugleich stehen, beispielsweise Dentalhygienikerinnen. Für solche Berufsgruppen ist die Unterscheidung zwischen versichertem Haupterwerb und nicht versichertem Nebenerwerb von Artikel 1j Absatz 1 Buchstabe c BVV2 nicht sinnvoll, da sie alle diese Erwerbe benötigen, diese also gleichzeitige Haupterwerbe darstellen. Im Ergebnis führt dies zu systematischen und systembedingten Unterversicherungen, wenn mehr als ein Koordinationsabzug erfolgt oder der zweite Verdienst als Nebenerwerb gilt und überhaupt nicht versichert wird.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die berufliche Vorsorge von Angestellten in solchen Berufen verbessert werden kann.
Norwegischer Staatsfonds kürzt Investments in Europa
Der Staatsfonds von Norwegen modifiziert seine Anlagestrategie und wird dabei seine Investments in Europa wesentlich kürzen. Der Fonds will sich vermehrt am globalen Wachstum ausrichten. Es sei das Ziel, einer vierprozentigen Rendite näher zu kommen, heisst es am in einer vom Finanzministerium in Oslo ausgegebenen Mitteilung. Demnach soll der in Europa angelegte Teil des Kapitals von insgesamt 600 Mrd. Dollar von derzeit 54 Prozent auf 41 Prozent gesenkt werden.
Bereits im letzten Jahr war eine neue Richtlinie für Anleihen eingeführt worden, die sich am Bruttoinlandsprodukt der Länder und nicht mehr an der Größe des Marktes orientiert. So sollen Investments in besonders stark verschuldeten Staaten vermieden werden.
Der Fonds ist der größte Einzelinvestor in Europa und wird unter Maßgabe des Finanzministeriums von der norwegischen Zentralbank verwaltet. Im letzten Jahr verlor der Fonds 86 Mrd. Kronen oder 2,5 Prozent.
Verkauft wurden im letzten Jahr vor allem Staatsanleihen aus den stark verschuldeten Ländern der südlichen Eurozone. Hingegen waren europäische Aktien zugekauft worden. Um 25 Prozent reduziert wurden die Bestände italienischer und spanischer Staatsanleihen. Der Fonds lehnte es überdies ab, am Schuldenschnitt für Griechenland teilzunehmen.
Portugal erreicht Sparziel dank Rentenklau
Schuldensünder Portugal hat sein Sparziel im vergangenen Jahr deutlich übertroffen. 2011 sei ein Haushaltsdefizit von 4,2 Prozent erzielt worden, teilte die nationale Statistikbehörde INE am Freitag in Lissabon mit. Gegenüber den internationalen Geldgebern hatte sich das pleitebedrohte Euro-Land zu einem Minus von höchstens 5,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verpflichtet. Das Defizit 2011 liegt sogar unter dem für das laufende Jahr angestrebten Ziel von 4,5 Prozent. 2010 war in Portugal noch ein Defizit von 9,8 Prozent verzeichnet worden. Im April 2011 musste das Land dann unter den Euro-Rettungsschirm schlüpfen.
Heimische Medien erinnerten allerdings daran, dass das Ergebnis 2011 nur möglich war, weil der Staat sich von den vier größten Banken des Landes sechs Milliarden Euro aus Pensionskassen auszahlen ließ. Das mache 3,5 Punkte des Defizits aus, so die staatliche Nachrichten-Agentur Lusa. Ohne diese Transferzahlungen wäre also ein Defizit von 7,7 Prozent registriert worden, hieß es. In Zukunft wird der Staat in Portugal die Renten der Bankangestellten finanzieren müssen.
BZ: Bad News von den Berner Kassen
Es sieht immer ärger aus: Die Pensionskassen des Kantons Bern wollen ihre Renditeprognosen so stark reduzieren, dass die Deckungslücken von 3 auf 5,5 Milliarden Franken anwachsen würden. In der Politik kommt das nicht gut an, schreibt die Berner Zeitung.
Die Regierung wird die Pläne der Pensionskassen nicht einfach schlucken. Dies lässt sich aus der Stellungnahme des zuständigen Regierungsrats Bernhard Pulver (Grüne) schliessen, die – das betont er – lediglich seine persönliche Meinung wiedergebe. Pulver fragt sich, ob es wirklich nötig sei, jetzt die langfristige Renditeerwartung so stark zu senken. Es gebe seines Wissens bisher keine Pensionskasse in der Schweiz, die den Zinssatz gleich auf 2,5 Prozent gesenkt habe. So ist etwa in Zürich geplant, den Zinssatz der ebenfalls sanierungsbedürftigen kantonalen Pensionskasse «nur» auf 3,25 Prozent zu senken.
Andererseits will der Grosse Rat den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, in dem grob gesagt jeder für sich allein spart und die Rente nicht mehr fix in Prozent des letzten Lohns garantiert ist. Die Regierung will noch vor den Sommerferien eine Vorlage präsentieren. Pulver warnt davor, das Fuder zu überladen.
Bernische Lehrerversicherungskasse: Senkung des technischen Zinses beabsichtigt
Die Verwaltungskommission (VK) der Bernischen Lehrerversicherungskasse beabsichtigt, den technischen Zinssatz auf 2.5% zu senken. Sie hat jedoch noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Erst nach einer Gesamtwürdigung der fachlichen, ökonomischen und weiterer Aspekte wird entschieden, schreibt die Kasse in einer Medienmitteilung.
Die BLVK hatte bereits per 1. Januar 2010 den technischen Zinssatz von 4% auf 3.5% reduziert. Schon damals sei sich die VK bewusst gewesen, dass unter Umständen künftig weitere Senkungen notwendig sein werden. Zwischenzeitlich bei namhaften Fachleuten eingeholte Gutachten empfehlen der BLVK eine erneute Senkung auf mindestens 2.5%. Die VK verkennt nicht, dass es neben versicherungsmathematischen und ökonomischen Überlegungen auch die Zusammenhänge sowie Abhängigkeiten mit dem Primatwechsel und der Wahl von Teil- oder Vollkapitalisierung zu berücksichtigen gilt. Es soll deshalb in einem ersten Schritt eine Gesamtwürdigung der Situation vorgenommen werden und erst in einem zweiten Schritt ist zu entscheiden, ob die Senkung des technischen Zinssatzes unter einem Mal oder über zwei bis drei Jahre verteilt abgestuft erfolgt.
Bernische PK senkt technischen Zins, unveränderte Leistungen
Die BPK schreibt in einer Medienmitteilung:
Die BPK steht zurzeit vor vier grossen Herausforderungen:
1. Mit einem Deckungsgrad von 86,1% per 31. Dezember 2011 besteht eine erhebliche Unterdeckung. Solange keine Staatsgarantie besteht, unterliegt die BPK grundsätzlich der Sanierungspflicht.
2. Die mittelfristig zu erwartenden Kapitalerträge liegen gemäss den Ergebnissen der im letzten Jahr von der VK veranlassten ALM-Studien*) wesentlich unter den aktuellen Soll-Renditen, auch bei optimierter Anlagestrategie.
3. Einzelne angeschlossene Organisationen prüfen aus Kostengründen den Austritt aus der BPK.
4. Bis Ende 2013 muss über das künftige Finanzierungssystem entschieden sein (Voll- oder Teilkapitalisierung) und auf 2015 wird der Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat geplant.
Die BPK hat sich intensiv mit dieser Situation befasst und zusammen mit den Anlageberatern und dem Pensionsversicherungsexperten ein Massnahmenpaket mit folgenden Elementen erarbeitet und teilweise bereits umgesetzt:
a) Anpassen und Optimieren der Anlagestrategie (Umsetzung ab 1.4.2012)
b) Beibehaltung des Vorsorgeplans (kein Leistungsabbau)
c) Verzicht auf Teuerungsausgleich bei den laufenden Renten
d) Per 31.12.2012 Senkung des technischen Zinssatzes von 3,5% auf 2,5%, was zu einem weiteren Absinken des Deckungsgrades um zirka 11%-Punkte führt
e) Ab 1.1.2013 Erhöhung der ordentlichen Beiträge um 3,0%-Punkte (Aufteilung gemäss bisherigem Schlüssel: Versicherte: + 1,3%, Arbeitgeber: +1,7%).
Zur Stabilisierung der finanziellen Lage wäre aufgrund der versicherungsmathematischen Berechnungen eine Beitragserhöhung um 5,0%-Punkte erforderlich. Dank des vorteilhaften Schadenverlaufes „Invalidität“ kann die Beitragserhöhung jedoch um 2%-Punkte auf 3%-Punkte reduziert werden. Diese Einsparung resultiert aus effektiven Minderleistungen an Versicherte.
Die vorgesehene Erhöhung der ordentlichen Beiträge liegt innerhalb des vom Grossen Rat im BPK-Gesetz festgesetzten Rahmen (die maximal möglichen 24% ordentliche Beiträge werden damit ausgeschöpft), steht aber unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Am bestehenden Leistungsplan soll auch im Interesse eines für die Versicherten transparenten Vorgehens bei einem allfälligen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat festgehalten werden: keine Präjudizien schaffen; aussagekräftige Vergleichsrechnungen der Leistungspläne ermöglichen; verhindern, dass bei einem Planwechsel per 2015 verschiedene, sich überschneidende Übergangsbestimmungen entstehen.
avenir suisse: UWS und Umverteilung
Avenir suisse beschäftigt sich mit den Argumenten des Gewerkschafsbundes gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes. Jérôme Cosanday hält fest: “Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat an einer Pressekonferenz den Kampf gegen jegliche Senkung des Umwandlungssatzes angekündigt. Dass eine Gewerkschaft eine mögliche Senkung des Umwandlungssatzes verhindern will, ist nachvollziehbar. Man darf aber die politische Taktik hinter diesem Manöver nicht übersehen. Doch auch inhaltlich ist die Argumentation des SGB nicht stichhaltig”.
In dem Artikel wird auf die Kritik des SGB an den verwendeten Sterbetafeln eingegangen und festgehalten: “Interessanterweise wird kaum erwähnt, dass alle Tabellen eine signifikante Zunahme der Lebenserwartung belegen und sich deshalb eine Senkung des Umwandlungssatzes aufdrängt. Dieser Versuch, die Glaubwürdigkeit des Berichts in Frage zu stellen, ist eine Taktik, um Unsicherheit zu streuen. Der Ruf nach einer konsolidierten Datengrundlage und ergänzenden Analysen klingt zwar löblich, darf aber nicht über die damit verbundene Verzögerungstaktik hinwegtäuschen. Jede zusätzliche Analyse kostet Zeit und hält den Status quo (sprich: zu hohe Umwandlungssätze) aufrecht.”
Der Forderung nach Berücksichtigung der tieferen Lebenserwartung bei den Betroffenen einer Senkung des UWS wird mit dem Argument begegnet, dass es den entsprechenden Branchen und Firmen ja freisteht, höhere Sätze in Anwendung zu bringen.
Avenir Suisse behandelt auch die mit einem zu hohem UWS verbundene Umverteilung ausgehend von unterschiedlichen Referenz-Sätzen (s. Grafik). Läge der Umwandlungssatz bei 6,4%, bräuchte es ein Alterskapital von 319‘000 Fr., um die gleiche Rente zu finanzieren. Anders ausgedrückt, erhielte jeder Neurentner eine Quersubvention von 19‘000 Fr. Bei jährlich 30’000 Pensionierungen entspricht dies einer Gesamtsumme von 600 Mio. Fr. pro Jahr. Auch haben Pensionskassen, wie die der SBB oder von Swiss Re, bereits heute einen Satz von 5,8% in ihrem Reglement als Zielgrösse definiert. Nimmt man solche Umwandlungssätze als Soll-Grösse an, überschreiten die Quersubventionen 1 Mrd. Fr. jährlich.
Die Schlussfolgerung lautet: “Beim kategorischen Widerstand des SGB gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes geht es nicht nur um die Rente einzelner Neurentner. Er gefährdet vielmehr die finanzielle Stabilität und damit das Vertrauen in die gesamte berufliche Vorsorge.”
NZZ Equity: “BVG-Vollversicherung zieht wieder”
Werner Enz bringt es in NZZ Equity auf den Punkt: “Die Vollversicherung, die nicht nur Gewerkschaften und Sozialdemokraten, sondern auch profillose Mitteparteien bekämpfen oder gar hintertreiben, entspricht offensichtlich einem grossen Bedürfnis von KMU. In einem Niedrigzinsumfeld, wie es nun seit Jahren herrscht und kaum über Nacht verschwinden wird, ist die Garantie auf Kapitalerhaltung und Gewinnverteilung nach einem von Aufsichtsbehörden kontrollierten Schlüssel beliebt. Gerade kleine Unternehmen, die sich eine eigene Pensionskasse nicht leisten können, sind auf Angebote angewiesen, wie sie im freien Wettbewerb entstehen.”
Die NZZ befasst sich im Teil “Equity” gezielt mit dem Thema “Vollversicherungslösung” und zeigt die Entwicklung sowie die aktuelle Situation anhand eines konkreten Beispiels auf.

