SGK-Initiative: “Kleine Sensation”
Die NZZ bezeichnet in ihrer Ausgabe vom 16.10.2010 die Initiative der nationalrätlichen Sozialkommission für eine gesetzliche Neuregelung der Legal Quote-Bestimmungen für Lebensversicherer im BVG als “Kleine Sensation in der Sozialpolitik”. Zur Reaktion des Versicherungsverbandes wird festgehalten: “Dee SVV sieht im Lösungsvorschlag der Kommission sowohl Vor- als auch Nachteile. Eine gute Nachricht sei, dass die ertragsbasierte Methode bestätigt und explizit im Gesetz erwähnt werden solle, sagt Marc Chuard, Leiter des Ressorts Wirtschaft und Recht beim SVV. Die Absicht der Nationalratskommission, die Höhe der Mindestausschüttungsquote, die sogenannte «Legal Quote», zu überprüfen, nehme der Verband zur Kenntnis. Der Deklaration der Verwaltungskosten im Voraus stehen die Versicherer skeptisch bis ablehnend gegenüber. Der SVV habe Verständnis für das Anliegen, sagt Chuard, sehe aber Probleme bei der Umsetzung. Zählten die Prämien für die Verwaltungskosten nicht mehr zur Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung der Gewinne, würden diese kleiner. Konsequenterweise müsste dann auch die Mindestausschüttungsquote von heute 90 Prozent reduziert werden.”
S&P: Schuldenexplosion wegen Überalterung
Die Finanzkrise hat die Staatshaushalte bereits arg strapaziert. Doch in den nächsten Jahren wird die zunehmende Überalterung noch grössere Löcher in die Staatskassen reissen, wenn die Politik nicht Gegensteuer gibt, schreibt Susanne Ziegert in der NZZ zu einer Studie von Standard & Poor’s. Die Rating-Agentur hat 32 OECD-Länder und 17 Schwellenstaaten unter die Lupe genommen und die finanziellen Belastungen durch die demografische Entwicklung simuliert.
Bereits im Jahr 2020 werden die höheren Sozialausgaben die Staatsausgaben laut Studie bedenklich in die Höhe treiben, im Durchschnitt wird das Defizit von 5,3% des BIP auf 17,6% im Jahr 2050 ansteigen. Dazu tragen vor allem steigende Gesundheitskosten bei: Diese verdoppeln sich nach der Analyse in den nächsten 40 Jahren; 2050 werden sie im Schnitt bei 10% des BIP liegen. Die staatlichen Rentenzahlungen werden sich von 7 auf 10% der Wirtschaftsleistung ausweiten. Die Kosten für die Langzeitpflege steigen auf den zweifachen Wert (1,9% des BIP).
Die Schweiz hat die geringste Nachhaltigkeitslücke: ein Wert, der den Abstand zwischen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beschreibt. So gering wie in der Schweiz ist die Lücke sonst nur in boomenden Schwellenländern wie China, Indien oder Saudiarabien. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheitskosten in der Statistik etwas zu niedrig angesetzt wurden. Nur Schweden hat im Jahr 2050 eine noch niedrigere Verschuldung zu erwarten.
SGK-N: Kommissionsinitiative Legal Quote
Auf Antrag ihrer Subkommission „BVG“ hat die SGK-NR ohne Gegenstimme eine Kommissionsinitiative zum Thema „Legal Quote“ mit folgenden Wortlaut beschlossen: „Mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG werden folgende Bestimmungen das Geschäft mit der beruflichen Vorsorge betreffend geändert: 1. Die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer werden neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart und nachträgliche Defizite dürfen nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden. 2. Die Legal Quote basiert auf der ertragsbasierten Methode und ist so festzulegen, dass die Aufteilung zwischen Versicherern und Versicherten stets gleich berechnet wird. 3. Die Höhe der Legal Quote wird überprüft und allenfalls in ihrer Höhe angepasst.“ Für die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage braucht es noch die Zustimmung der ständerätlichen SGK.
Analyse der Löhne von Frauen und Männern
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann werden die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern regelmässig vertieft analysiert. Die Analyse zeigt auf, wie sich die Beschäftigten in ihrer Struktur unterscheiden, welche Lohnunterschiede im Jahr 2008 zwischen den Geschlechtern bestanden haben, wie diese zu erklären sind und wie sich die Lohnsituation zwischen Frauen und Männern im zeitlichen Ablauf seit 1998 entwickelt hat.
Vorschlag zur stufenweisen Anpassung des Rentenalters
Zwei Wochen nach dem Scheitern der 11. AHV-Revision lanciert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Frage der Alter- und Hinterlassenen-Versicherung neu: Er schlägt vor, das Sozialwerk über eine stufenweise Anpassung des Rentenalters finanziell auf gesunde Beine zu stellen. Beginnen soll dieser Anpassungsprozess 2018, abgeschlossen werden soll er 2030.
Statt einer Erhöhung des Rentenalters in einem grossen Schritt, schlägt der sgv ein neues Modell für eine stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. Das Rentenalter soll Jahr für Jahr so festgelegt werden, dass die Bandbreite des Zieldeckungsgrades von 70- 80% einer Jahresausgabe nicht verlassen wird. „Das Bestechende an unserem Vorschlag ist, dass es in Phasen von hohen Überschüssen auch zu Rentenalterssenkungen kommen könnte“, sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Aus der Sicht des sgv muss auch das Rentenalter der Frauen mittel- bis langfristig jenem der Männer angeglichen werden. Damit auch diese Anpassung nicht in allzu grossen Schritten erfolgen muss, schlägt der sgv vor, dass bei jeder Erhöhung des Rentenalters für Männer das Frauenrentenalter um einen zusätzlichen Monat angehoben wird. Mit 12 Anpassungsschritten ist damit das Ziel des geschlechtsneutralen Rentenalters erreicht.
Keine Rente für Konkubinatspartnerin
Der im Raum Interlaken wohnhaften Lebenspartnerin eines tödlich verunfallten Canyoning-Guides werden gemäss Urteil des Berner Verwaltungsgerichts keine Hinterlassenenleistungen ausbezahlt. Das Paar hatte vor seinem Tod nur während vier, statt der im Pensionskassenreglement vorgesehenen fünf Jahre einen gemeinsamen Haushalt geführt.
Mehrfacherwerbstätigkeit in der Schweiz
"Die Mehrfacherwerbstätigkeit in der Schweiz " ist eine Studie, die auf den Ergebnissen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) beruht. Sie beschreibt die Situation der Personen, die gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten ausüben, und beleuchtet die Entwicklung der Mehrfacherwerbstätigkeit in den vergangenen rund zwanzig Jahren.
Die Studie können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
“Beaucoup de caisses de pension devront revoir en profondeur leur stratégie”
Selon le cabinet de conseil PPCmetrics, le retour à des rendements positifs ne suffira pas à rééquilibrer la situation de certaines institutions de prévoyance. Un assainissement est parfois à envisager.
EUGH fordert Unisex-Tarife für Lebensversicherer
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte Versicherungsunternehmen zu einheitlichen Prämien für Männer und Frauen zwingen Die Branche läuft Sturm dagegen Verbraucherschützer indes hoffen auf weniger Diskriminierung. Die Versicherer sind alarmiert Ihre Mathematiker machen die bedrohliche Rechnung von 30 Mrd, Euro auf die allein auf deutsche Lebensversicherer zu kommen würden wenn sie ihre Prämien nach einer Übergangsfrist von drei Jahren auch für Altverträge anpassen müssten.
CS PK-Index: Herbstliche Erholung
Im Berichtsquartal legte der Credit Suisse Pensionskassen-Index um 2,48 Punkte resp. 2,04 % zu und liegt per 30. September bei 124,05 Punkten. Zum positiven Resultat haben der Juli mit 1,37 % und der September mit 1,41 % beigetragen, während der August ein Minus von 0,74 % zu verzeichnen hatte. Die BVG-Mindestverzinsung, ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, legte im Berichtsquartal um weitere 0,5 % resp. 0,67 Punkte auf den Stand von 136,04 zu. Die Differenz verringerte sich dadurch auf 11,98 Punkte. Der Gesamtindex müsste mehr als 12 % zulegen, sollte diese Lücke bis Ende 2010 geschlossen werden. Seit Jahresbeginn wurde eine Rendite von 1,95 % verzeichnet. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2,03 %. Demgegenüber steht die höhere annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2,90 % beträgt.
In der Anlageallokation per 30.09.2010 fällt auf, dass die Liquiditätsquote (7,5 %) abgebaut wurde. Ebenfalls abgebaut wurden die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (28,2 %) und Fremdwährungsobligationen (7,6 %). Aufgebaut wurden die Aktienengagements (28,39 %) und die Immobilienanlagen, die einen Höchststand von 19,9 % verzeichnen. Der Schweizer Franken fungiert nach wie vor als sicherer Hafen mit einer Quote von 80,4 %.
Der Index beruht auf den Daten von etwas über 100 Pensionskassen unbekannter Grösse und Zusammensetzung. Die detaillierte Auswertung wird laut CS in ca. 2 Wochen publiziert.
BGer: Trennung ist nicht gleich Scheidung
Trotz kurzer Ehe hat eine Frau bei der Scheidung Anrecht auf die Hälfte des während der Ehe angesparten Vorsorgeguthabens ihres Ehemannes. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft aufgehoben. Im Oktober 2004 hatte die damals 62jährige IV-Rentnerin nach kurzer Bekanntschaft einen um acht Jahre jüngeren Mann geheiratet. Schon im darauffolgenden März trennten sich die beiden. Die Scheidung wurde erst 2009, fünf Jahre später, ausgesprochen.
Bei der Scheidung kam das Kantonsgericht Basel-Landschaft zum Schluss, eine hälftige Teilung dieses Guthabens sei «ungerecht, unbillig und bei gesamtheitlicher Betrachtung des Sachverhalts unangemessen». Es sprach der Frau 20’000 zu statt 67’000 Franken. Jetzt hat das Bundesgericht das Urteil aufgehoben. Artikel 123 des Zivilgesetzbuches erlaube die Verweigerung der hälftigen Teilung des Vorsorgeguthabens nur bei Rechtsmissbrauch. Die Dauer der gemeinsam verbrachten Zeit sei nicht entscheidend. Entscheidend sei die formelle Ehedauer, also die Zeit bis zur Scheidung.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG
Auf den 1. Januar 2011 werden die obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule, die seit 2007 ausgerichtet werden, erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Für sie beträgt der Teuerungsausgleich 2,3 %. Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, werden um 0,3 % erhöht. Die Renten aus der Zeit vor 2006 werden auf den 1.1.2011 nicht erhöht, weil der Preisindex seit ihrer letzten Anpassung (1.1.2009) nicht gestiegen ist.
Motion Graber: Administrative Entschlackung des BVG
Eingereichter Text: Im Rahmen einer Gesetzesrevision ist das BVG zu entschlacken. Damit soll erreicht werden, dass die Miliztauglichkeit der 2. Säule gewährleistet wird. Versicherte sollen von einer möglichst hohen Transparenz profitieren. Mit mehr Wettbewerb und anderen geeigneten Massnahmen sollen die Verwaltungskosten gesenkt werden können.
Begründung: Der Komplexitätsgrad des BVG hat in der Vergangenheit mit jeder Revision zugenommen. Meist mit guter Absicht wurden neue gesetzliche Bestimmungen beschlossen und neue Verordnungen und Weisungen erlassen. Dies hat das System aber auch verteuert.
Im Rahmen der Abstimmung über den Umwandlungssatz wurde dies deutlich. Die jährlichen Verwaltungskosten wurden von den Gegnern der Vorlage auf 4 Mrd. Franken und pro Versicherten auf rund 800 Franken pro Jahr geschätzt. In einer Gesetzesrevision sollen administrative Vereinfachungen erzielt werden. Die Transparenz für die Versicherten soll erhöht und die Kosten reduziert werden. Dem Gedankengut einer good Governance soll dabei Rechnung getragen werden.
PW. Niemand wird den Motionären in dieser Sache eine schlechte Absicht unterstellen wollen. Aber in seiner Formulierung ist der eingereichte Text nichts weiter als ein frommer Wunsch und der Bundesrat wird in seiner Antwort zweifelsohne feststellen, dass dies alles auch seine Absicht sei und gleichzeitig darauf verweisen, dass es das Parlament ist, das mit zahlreichen Zusatzbegehren jeweils die Durchführung erschwert (oder müsste er sagen “verschlackt”?). Die Forderung – so wichtig sie im Kern auch ist – wird so allgemein gestellt, dass von links bis rechts niemand etwas dagegen sagen und deshalb jedermann unterschreiben kann. Unter den Mitunterzeichnern finden sich von Alex Kuprecht (SVP) über Bruno Frick (CVP) bis Anita Fetz (SP) alle geistigen Strömungen des parlamentarischen Universums konfliktlos vereint. Das alleine dürfte schon Garant für die absehbare Wirkungslosigkeit sein.
FK Ständerat stimmt Sanierung der PK-SBB zu
Die Finanzkommission des Ständerates ist damit einverstanden, dass die SBB-Pensionskasse mit Hilfe von Bundesgeldern saniert wird. Sie hat dem Sanierungskonzept des Bundesrates zugestimmt.
Der Entscheid fiel mit 11 zu 1 Stimmen, wie Kommissionspräsident Pankraz Freitag (FDP/GL) am 11.10.2010 vor den Medien in Bern sagte. Stimmen National- und Ständerat zu, beteiligt sich der Bund mit 1,148 Mrd CHF an der Sanierung der Pensionskasse. Den Hauptteil der Lasten tragen die SBB und das Personal.
Die Kommission sei sich einig gewesen, dass auch der Bund eine Verantwortung trage, sagte Freitag. Bei der Gründung Ende der 1990er Jahre sei die SBB-Pensionskasse schlechter gestellt worden als die Kassen von Swisscom, Post oder SRG. Der Bund habe damals darauf verzichtet, die Altlasten der Kasse auszufinanzieren.
Die Kommission legt laut Freitag aber Wert auf die Feststellung, dass die Bundeshilfe nicht als Präjudiz für andere Pensionskassen zu verstehen ist. Dies gelte namentlich für die Pensionskasse ASCOOP, der rund 140 Verkehrsunternehmen angeschlossen sind.
Nestlé Capital Advisers: Rücktritt von Jean-Pierre Steiner
Jean-Pierre Steiner (62) ist per 1.8.10 von seinen Funktionen bei Nestlé Capital Advisers zurückgetreten. Steiner war seit 2006 mit deren Führung betraut. Er war zuvor verantwortlich für die Führung der Nestlé-Pensionskassen, bis Martin Wagner diese Funktion übernahm. Neu zuständig für Nestlé Capital Advisers ist Steven Phillips.
FinancalNews schreiben: “Jean-Pierre Steiner, one of the most influential figures in the European pensions industry, has stepped down as chief executive of Nestlé Capital Advisers. Steiner had been in charge of Nestlé’s in-house pensions management company since 2006 and was the architect of the firm’s first European pension fund. His departure was disclosed in filings by the firm’s UK unit to Companies House and he is no longer listed with the company on the Financial Services Authority’s register. A spokesman for the company confirmed he has retired. He had been with Nestlé for 38 years.
In 2006, Nestlé launched two in-house units to provide cross-border investment and advisory services to its pension schemes based in Europe. Steiner oversaw the creation of several asset pooling products, including domiciling all pensions assets in Belgium in 2008 to create a European scheme. Steven Phillips, formerly Nestlé’s finance director in the UK, has been appointed to replace Steiner. In turn, he has been replaced by Elizabeth Legge, who has also become a director to the pension fund company.