“Wer soll das bezahlen”
In der neusten Ausgabe von NZZ Folio wird die Altersvorsorge in einer Reihe von Ländern vorgestellt und analysiert. Die Titel geben bereits einen Eindruck von der Verfassung der jeweiligen Sozialwerke: Deutschland – Ärmel hochkrempeln, Frankreich – Et alors?, Italien – Abschied von den “Baby-Renten”, Österreich – unstillbarer Drang in die Frührente, Spanien – Keine sonnigen Aussichten, Schweden – Arbeiten bis 75? Grossbritannien – Shoppen statt sparen, USA – Altersquillotine verboten, China – 15 Jahre sind genug, Brasilien – Die Bombe tickt. Die kurzen Texte geben einen guten Eindruck von der Situation und lassen erkennen, dass wir in der Schweiz eigentlich nicht so schlecht dran sind. Ergänzt werden die Beiträge mit aufschlussreichen Grafiken (zum Original durch Klick auf Bild).
BaZ: “Wie Topmanager weich gebettet in Rente gehen”
Grundsalär, Bonus, Aktienprogramme und allerlei Vergütungen: Die Spitzenkräfte der Wirtschaft bedienen sich aus vielen Töpfen. Eine wenig beachtete Quelle ist die berufliche Vorsorge, schreibt Rita Flubacher in der Basler Zeitung.
Die Qualität der psychiatrischen Begutachtung in der IV
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV liess die Qualität von IV-Gutachten von Personen mit psychischen Störungen aus den Jahren 2008 und 2009 durch ein Forschungsteam der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel evaluieren. Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede waren die Hauptergebnisse dieser Studie. Sie flossen in die Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung in der Invalidenversicherung ein, die inzwischen eingeführt wurden und für alle in der IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte verbindlich sind. Eine zweite Evaluation soll in ein paar Jahren überprüfen, ob mit der Einführung der Leitlinien Qualitätsfortschritte erreicht werden konnten.
US: Huge government pension gap sparks backlash
Pensions and other retirement benefits have become a multi-trillion-dollar black hole for state and local government budgets, sparking fierce battles between elected officials and voters on one side and public sector unions on the other.
Estimates of the public pension fund gap for police, firefighters, teachers and other municipal, county and state employees range from about $1 trillion to nearly $3 trillion. The gap does not include the cost of retiree medical care promised to many public sector workers, likely adding hundreds of billions more.
The underfunding could lead to significant cuts in government services, tax increases or both, according to experts. But it’s also provoking a backlash that could reduce many of the benefits promised to more than 19 million current state and local government workers nationwide.
NZZaS: BV verstärkt bilanzwirksam
In der NZZ am Sonntag beschäftigt sich Charlotte Jacquemart mit den Auswirkungen der revidierten IAS 19-Vorschriften auf die Bilanzen international tätiger Schweizer Firmen. Sie schreibt: “Bis jetzt durften Unternehmen die nicht von Vermögenswerten gedeckten Pensionskassenverpflichtungen ausserhalb der Bilanz führen. Dazu wurde von vielen Firmen die sogenannte Korridor-Methode angewendet: Ein kleiner Teil der Lücke wurde in der Bilanz mitgeführt, der grösste Teil nicht. Damit ist Schluss. Patrick Baeriswyl vom Beratungsunternehmen Mercer sagt: «Ab 2013 muss die Netto-Pensionsverpflichtung vollständig in der Bilanz ausgewiesen sein und gegen das Eigenkapital verrechnet werden.»
Viele Firmen sind erst daran, zu berechnen, was die Umstellung für sie bedeutet. Wenige haben schon Klarheit: Die Swisscom hat im Geschäftsjahr 2011 umgestellt und von der Korridor- Methode auf die volle Verbuchung der Pensionskassenverpflichtung gewechselt: Die Umstellung verschlingt per Ende 2010 eine knappe Milliarde Eigenmittel (20%). Peter Burkhalter, Leiter Konzernrechnungswesen der Swisscom, findet trotzdem, dass die Abschaffung des alten «Korridors» richtig ist: «Die bisherige Methode hat ein falsches Bild gezeigt.» Bei der Swisscom sei 2010 anstelle der Nettoverpflichtung von 1,2 Mrd. Fr. ein Gut haben von 250 Mio. Fr. ausgewiesen worden. «Bei vielen Firmen sind die Verpflichtungen in jüngster Zeit wegen der stark gesunkenen Zinsen angestiegen. Dieser Effekt kam unter der alten Buchungsart in der Bilanz nicht zum Vorschein», sagt Burkhalter.
Werden sich die neuen Regeln nachteilig auf unser Pensionskassensystem auswirken? Viele nehmen das an. «Die Firmen wollen keine Rentenverpflichtungen mehr in den eigenen Büchern», sagt Benno Ambrosini (LCP Libera). Das erreicht man, indem man Anlagerisiken auf die Arbeitnehmer überwälzt, Altersleistungen abbaut oder nur noch Alterskapital auszahlt und keine Renten mehr garantiert. Der Trend hin zum Abbau in dieser Art sei bei international tätigen Firmen schon länger sichtbar, weiss Ambrosini. «Bei reinen Schweizer Firmen ist noch unklar, wohin die Reise geht.» Werner Hertzog vom Beratungsunternehmen Aonhewitt hingegen glaubt zu wissen, wo es langgeht: «Die Bilanzprobleme werden zunehmen. Deshalb werden Firmen ihren Mitarbeitern in Zukunft lieber mehr Lohn oder Bonus zahlen als eine hohe Rente versprechen. Denn Cashflow-Probleme sind nun einmal einfacher zu lösen als Bilanzprobleme.»
FT: Pensions funds back out of infrastructure
Pension funds globally are pulling back back from infrastructure investments in a worrying trend for cash-strapped western governments seeking to attract private money to the sector.
In the past five years until the end of April 2012, pension funds around the world have reduced their allocation, or deployment of capital, to such $49.46bn, according to research by Infrastructure Investor, a publication for infrastructure finance and investment. The news is a blow to European governments looking to revive their hamstrung economies by wooing pensions funds and other institutional investors to infrastructure investments.
Le Temps: “Retirer son 2e pilier n’est pas sans risque”
Plutôt que le retrait, le capital du 2e pilier peut être mis en gage pour accéder à la propriété. Passage en revue des avantages et inconvénients des deux solutions. Extrait du «Guide de votre prévoyance», à paraître prochainement.
Interpellation Graber: Überobligatorische Vorsorge und IAS-Revision
SR Konrad Graber (CE, LU) hat in seiner Interpellation auf die Folgen der neuen IAS-Vorschriften und die absehbaren Konsequenzen für die BV der Schweiz verwiesen. Der Ständerat hat sie am 1.6.2012 behandelt. Graber verwies in seinem Votum u.a. auf die neue Lösung bei der PK Novartis. Graber führte aus: “Mit der Verlagerung des Anlagerisikos und der Rentenverpflichtungen auf den Versicherten müssen diese Vorsorgekapitalien nicht mehr nach den IFRS verbucht werden. Es bleibt lediglich der steuerlich attraktive Effekt. Das stellt auch der Bundesrat fest, wenn er sagt, dass damit die Übertragung eines Teils der Risiken vom Unternehmen auf die Versicherten erfolge.
Die Problematik besteht aber, wie ich gesagt habe, nicht bei diesen sehr hohen Einkommen, sondern bei Einkommen zwischen 83 520 und 125 280 Franken. Bei diesen Löhnen im mittleren Gehaltsbereich besteht das Risiko, dass auf das Überobligatorium verzichtet wird. Ich gehe davon aus, dass wir nächstens auch mit dieser Tendenz konfrontiert sein werden.
Das würde ja – wenn ich die Antwort des Bundesrates richtig verstanden habe – auch der Bundesrat bedauern. Wenn wir uns in die Lage eines CFO einer Gesellschaft versetzen, hat der natürlich ein Interesse, dass bei der Pensionskasse ein möglichst hoher Deckungsgrad zu verzeichnen ist. Er hat sogar ein Interesse, dass eine möglichst hohe Überdeckung besteht. Wenn wir das auf einen einfachen Nenner bringen, heisst das: weniger anwartschaftliche Verpflichtungen, mehr Beiträge beziehungsweise weniger Leistungen. Damit entsteht ein Druck auf die paritätische Verwaltung. Dieser Druck entsteht durch die Gesellschaft, obwohl gerade das schweizerische Pensionskassenkonzept von einer Trennung ausgeht.
Der Bundesrat schreibt abschliessend, dass die betroffenen Instanzen an den Konsultationen teilnehmen sollten. Es würde mich vom Bundesrat jetzt in Ergänzung zu dieser Interpellation interessieren zu erfahren, wen er mit "betroffenen Instanzen" anspricht. Ist da die Finma angesprochen, und weiss die Finma etwas von ihrem Glück? Oder sind neben den Berufsorganisationen wie der Treuhandkammer noch andere Instanzen des Bundes gemeint, beispielsweise jemand aus dem Departement? Das würde mich eigentlich konkret noch interessieren. Es würde mich interessieren zu erfahren, wen der Bundesrat anspricht, wenn er selber die betroffenen Instanzen praktisch dazu auffordert, sich an den Konsultationen zu beteiligen.
Aus meiner Sicht können wir nicht nur auf Glück hoffen, ab und zu muss man dem Glück auch ein bisschen nachhelfen. Auf alle Fälle ist es deutlich zu wenig, wenn der Bundesrat mit den Worten beruhigt, diese Entwicklung müsse aufmerksam verfolgt werden. Das scheint mir eine Floskel zu sein, die uns nicht weiterhilft. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates in dieser Frage eigentlich nicht befriedigt. Dies auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass hier noch etwas auf uns zukommt, was man heute vielleicht noch nicht so konkret erahnt und auch in den Statistiken, die wie gesagt vergangenheitsbezogen sind, nicht aufscheint.”
Postulat Fetz: Vorsorge bei mehreren Arbeitgebern
Der Bundesrat hat auf das Postulat von Anita Fetz (SP, BS) geantwortet und dessen Annahme empfohlen. Fetz zeigte sich hocherfreut über Antwort und Empfehlung und meinte in der SR-Sitzung vom 1.6.2012: “Ich möchte dem Bundesrat ausdrücklich und herzlich danken, dass er bereit ist, Lösungen für jene Angestellten zu finden, die eben von ihrem Beruf her mehrere Arbeitgeber haben und deshalb grosse Lücken in ihrer beruflichen Vorsorge haben. Ein Beispiel für einen solchen Beruf sind Dentalhygienikerinnen. Ich freue mich auf den Bericht und die Lösungsvorschläge und danke nochmals.”
Zu vermuten ist, dass Fetz bei ihrem letzten Zahnarztbesuch auf das Problem gestossen ist, welches das Parlament schon während der 1. BVG-Revision intensiv beschäftigt hat. Aber das dürfte der Parlamentarierin entgangen sein. Ebenso die Tatsache, dass trotz eifrigen Bemühens keine Lösung gefunden wurde. Parteikollege Berset wies in seinem Votum darauf hin.
In seiner offiziellen Antwort bietet der Bundesrat allerdings auch keine neue Lösung, sondern vertröstet die Antragstellerin unverbindlich auf die laufenden Arbeiten im Rahmen des “Zukunftsberichts”.
Bankiervereinigung zu den WEF-Beschlüssen
Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Beschlüsse des Bundesrates zur verstärkten Unterlegung der Hypothekarkredite mit Eigenmitteln und hat dazu Richtlinien und Standesregeln publiziert. Die Richtlinien sind von der FINMA gemäss Rundschreiben 2008/10 „Selbstregulierung als Mindeststandard“ anerkannt und gelten als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard.
Die SBVg hält dazu fest:
- Die SBVg hat sich immer offen für zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von möglichen Übertreibungen im Immobiliensektor gezeigt.
- Die SBVg ist sehr befriedigt, dass der Bundesrat den Vorschlägen der Banken gefolgt ist und sich für massvolle zusätzliche Massnahmen ausgesprochen hat, die im Rahmen der bewährten Selbstregulierung durch die Banken selbst umgesetzt werden können.
- Mit dieser Selbstregulierung leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie wird am 1. Juli 2012 in Kraft treten und umfasst die folgenden beiden Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen:
– Mindestens 10% Eigenmittel, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen
– Amortisation innerhalb von 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes - Die SBVg akzeptiert grundsätzlich den antizyklischen Eigenkapitalpuffer, hat aber folgende Erwartungen:
– Vor einem Entscheid zur Aktivierung sollte auch die betroffene Branche angehört werden.
– Kumulative Effekte sind zu vermeiden. Dies bedeutet, dass zuerst die Wirkung der jetzt vom Bankensektor getroffenen Massnahmen beurteilt werden muss, bevor eine allfällige Aktivierung des antizyklischen Puffers erfolgen kann.
Bundesrätliches Paket zur Bankenregulierung, WEF-Begrenzung
Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Stärkung des Schweizerischen Bankenplatzes beschlossen. Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht („Basel III“) einzuhalten. Teil des Pakets sind zudem zwei Sofortmassnahmen, mit denen ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt und eine verstärkt risikoorientierte Unterlegung mit Eigenmitteln bei Hypothekarkrediten verlangt wird.
Die letztgenannte Massnahme verlangt von den Banken eine höhere Eigenmittelunterlegung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften, wenn der Kreditnehmer nicht einen Mindestanteil an nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mitteln (WEF) einbringt und seinen Hypothekarkredit nicht angemessen amortisiert. Die Banken legen die Minimalanforderungen für die Hypothekarkreditvergabe in einer Selbstregulierung fest, welche von der FINMA als Mindeststandard anzuerkennen ist. Die FINMA hat ebenfalls heute die entsprechende Selbstregulierung der Banken anerkannt. Dabei beträgt der Mindestanteil der nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mittel 10 Prozent des Belehnungswertes. Gleichzeitig ist die Hypothekarschuld von Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes zu amortisieren.
Die Zürcher Richterschaft ist nicht befangen
Zwar sind alle Zürcher Richter der kantonalen Pensionskasse BVK angeschlossen. Dennoch müssen sie nicht wegen Befangenheit in den Ausstand treten, sobald es um die BVK geht.
TA: “Es wird ein Klima der Angst verbreitet”
PW. Im Tages-Anzeiger fasst Hubert Moser die aktuelle Verfassung der Pensionskassenwelt aus seiner Sicht zusammen. Im Zentrum steht der Umwandlungssatz. Moser richtet sich in der Beurteilung der Notwendigkeit einer Senkung an der Politik der SP aus und insbesondere an Aeusserungen von NR Stéphane Rossini (SP Wallis). Demzufolge ist die tiefe Verzinsung eine vorübergehende Erscheinung und die Senkung des Umwandlungssatzes erst dann zu diskutieren, wenn die Versicherungen und Vermögensverwalter nicht mehr länger Milliardenbeträge abkassieren. Das ist alles nicht neu und überraschend und auch die ideologisch eingefärbte Behandlung des Themas durch den TA ist es nicht.
Fragt man sich als Leser: Reicht der Ehrgeiz der Tages-Anzeiger-Redaktion wirklich nicht weiter als bis zu einer so oberflächlichen um nicht zu sagen abstrusen Darstellung einer Frage von so hoher sozialpolitischer Bedeutung? Es reicht wohl der folgende Abschnitt, um den Artikel als ganzes verlässlich einschätzen zu können: “Das bei der 2. Säule angesparte Kapital muss also für eine längere Zeit ausreichen. Um das auszugleichen, braucht es entweder höhere Beiträge oder tiefere Renten. Nur ist die Linke nicht bereit, darüber zu diskutieren, solange die Pensionskassen bei der Verwaltung der Guthaben Milliardenbeträge auf Kosten der Versicherten abkassieren – ganz legal. Sie dürfen von den Bruttoerträgen 10 Prozent für sich abzweigen. Die Verwaltung der Pensionskassengelder kostet so über 20-mal mehr als jene der AHV.” Falls das nicht reichen sollte, führen Sie sich die Leserkommentare zu Gemüte. Aber seien Sie gewarnt, es kommt noch schlimmer.
Erhebliche Zinsunterschiede bei Sammelstiftungen
Je nach Anbieter gibt es für die Versicherten unterschiedlich viel Zinsen fürs Sparkapital. Vor allen im überobligatorischen Bereich. Dies zeigt ein Vergleich des VZ Versicherungszentrums.
Je nach Anbieter gibt es für die Versicherten unterschiedlich viel Zinsen fürs Sparkapital. Vor allen im überobligatorischen Bereich. Dies zeigt ein Vergleich des VZ Versicherungszentrums (VZ news Juni 2012) zur durchschnittlichen Verzinsung der Guthaben über die letzten acht Jahre bei je fünf autonomen Sammelstiftungen und fünf Vollversicherern. Die PKG Pensionskasse verzinste die obligatorischen Guthaben zwischen 2004 und 2011 mit durchschnittlich 2,5 Prozent am höchsten. Die tiefste Verzinsung gab es bei der PK Pro mit 2,19 Prozent. Noch grösser sind die Unterschiede bei den überobligatorischen PK-Guthaben, die bei Versicherten mit höherem Einkommen besonders einschenken. Oft ist der überobligatorische Teil grösser als das BVG- Obligatorium. Bei diesem Vergleich schnitten Swiss Life und Allianz mit 2,68 Prozent am besten ab; die Rote Laterne ging wieder an die PK Pro (2,19 Prozent).
Ein Zinsunterschied von 0,5 Prozent schenkt bereits ein. Bei einem Guthaben von 500 000 Franken bedeutet diese Differenz über fünf Jahre 12 500 Franken mehr oder weniger Zinsgutschriften. Oder umgerechnet rund 700 Franken Altersrente pro Jahr. Was auffällt: Trotz Kapitalgarantie verzinsen die Vollversicherer durchwegs nicht schlechter als die autonomen Sammelstiftungen. Ein Leistungsvergleich ist allerdings anspruchsvoll: „Die Verzinsung des Altersguthabens ist nur ein Faktor. Wichtig sind auch die versicherten Leistungen, der Umwandlungssatz, die Risikoprämien und die Verwaltungskosten,“ schreibt VZ-Pensionskassenexperte Stefan Thurnherr.
PKBS: Deckungsgrad 96% – nach 800 Mio.-Sanierung
Das Geschäftsjahr 2011 der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) stand im Zeichen der Sanierungsmassnahmen und deren Umsetzung. Die per 31. Dezember 2010 für den Bereich Staat erhaltene Sanierungseinlage über 795 Mio. Franken wurde im 2011 in sechs Tranchen, d.h. alle zwei Monate, investiert, schreibt die Kasse in einer Medienmitteilung.
Mit verschiedenen Institutionen wurden im Laufe des Jahres 2011 Sanierungsmassnahmen ausgehandelt und umgesetzt. Als Konsequenz der Situation auf den Kapitalmärkten resultierte eine Performance von –0.2%. Der Gesamtdeckungsgrad per 31. Dezember 2011 beträgt 96.0% (Vorjahr 99.5%), der Deckungsgrad im Bereich Staat 96.8% (Vorjahr 100.6%).
Der durchschnittliche Deckungsgrad der angeschlossenen Institutionen beträgt 93.1% (Vorjahr 95.7%; inkl. Anrechnung der Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht), wobei zu berücksichtigen ist, dass die Sanierung der grössten Institution (Universität Basel) im Jahr 2011 noch nicht erfolgen konnte.
Die Unterdeckung beträgt inkl. Anrechnung der Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht gesamthaft 405 Mio. Franken, im Bereich Staat 252 Mio. und bei den Institutionen (Saldo inkl. Überdeckungen) 153 Mio. Franken. Aufgrund der bestehenden Unterdeckung sowie weiterer Faktoren wird im 2012 ein Gesamtkonzept erarbeitet, um die PKBS aufgrund des veränderten Marktumfelds wieder auf eine solidere finanzielle Basis zu stellen. Zur Diskussion steht neben der Primatsfrage auch die Senkung des technischen Zinses von derzeit 4%.

