Zwar sind alle Zürcher Richter der kantonalen Pensionskasse BVK angeschlossen. Dennoch müssen sie nicht wegen Befangenheit in den Ausstand treten, sobald es um die BVK geht.
Zwar sind alle Zürcher Richter der kantonalen Pensionskasse BVK angeschlossen. Dennoch müssen sie nicht wegen Befangenheit in den Ausstand treten, sobald es um die BVK geht.