SR Konrad Graber (CE, LU) hat in seiner Interpellation auf die Folgen der neuen IAS-Vorschriften und die absehbaren Konsequenzen für die BV der Schweiz verwiesen. Der Ständerat hat sie am 1.6.2012 behandelt. Graber verwies in seinem Votum u.a. auf die neue Lösung bei der PK Novartis. Graber führte aus: “Mit der Verlagerung des Anlagerisikos und der Rentenverpflichtungen auf den Versicherten müssen diese Vorsorgekapitalien nicht mehr nach den IFRS verbucht werden. Es bleibt lediglich der steuerlich attraktive Effekt. Das stellt auch der Bundesrat fest, wenn er sagt, dass damit die Übertragung eines Teils der Risiken vom Unternehmen auf die Versicherten erfolge.

Die Problematik besteht aber, wie ich gesagt habe, nicht bei diesen sehr hohen Einkommen, sondern bei Einkommen zwischen 83 520 und 125 280 Franken. Bei diesen Löhnen im mittleren Gehaltsbereich besteht das Risiko, dass auf das Überobligatorium verzichtet wird. Ich gehe davon aus, dass wir nächstens auch mit dieser Tendenz konfrontiert sein werden.

Das würde ja – wenn ich die Antwort des Bundesrates richtig verstanden habe – auch der Bundesrat bedauern. Wenn wir uns in die Lage eines CFO einer Gesellschaft versetzen, hat der natürlich ein Interesse, dass bei der Pensionskasse ein möglichst hoher Deckungsgrad zu verzeichnen ist. Er hat sogar ein Interesse, dass eine möglichst hohe Überdeckung besteht. Wenn wir das auf einen einfachen Nenner bringen, heisst das: weniger anwartschaftliche Verpflichtungen, mehr Beiträge beziehungsweise weniger Leistungen. Damit entsteht ein Druck auf die paritätische Verwaltung. Dieser Druck entsteht durch die Gesellschaft, obwohl gerade das schweizerische Pensionskassenkonzept von einer Trennung ausgeht.

Der Bundesrat schreibt abschliessend, dass die betroffenen Instanzen an den Konsultationen teilnehmen sollten. Es würde mich vom Bundesrat jetzt in Ergänzung zu dieser Interpellation interessieren zu erfahren, wen er mit "betroffenen Instanzen" anspricht. Ist da die Finma angesprochen, und weiss die Finma etwas von ihrem Glück? Oder sind neben den Berufsorganisationen wie der Treuhandkammer noch andere Instanzen des Bundes gemeint, beispielsweise jemand aus dem Departement? Das würde mich eigentlich konkret noch interessieren. Es würde mich interessieren zu erfahren, wen der Bundesrat anspricht, wenn er selber die betroffenen Instanzen praktisch dazu auffordert, sich an den Konsultationen zu beteiligen.

Aus meiner Sicht können wir nicht nur auf Glück hoffen, ab und zu muss man dem Glück auch ein bisschen nachhelfen. Auf alle Fälle ist es deutlich zu wenig, wenn der Bundesrat mit den Worten beruhigt, diese Entwicklung müsse aufmerksam verfolgt werden. Das scheint mir eine Floskel zu sein, die uns nicht weiterhilft. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates in dieser Frage eigentlich nicht befriedigt. Dies auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass hier noch etwas auf uns zukommt, was man heute vielleicht noch nicht so konkret erahnt und auch in den Statistiken, die wie gesagt vergangenheitsbezogen sind, nicht aufscheint.”

 SR 1.6.12 / Interpellation Graber / Lösung Novartis