Zwangsrücktritt im Alter 63
Das Personal der Stadt Biel muss mit 63 in Rente gehen. Länger arbeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch andere Städte zwingen ihre Mitarbeiter in die vorzeitige Pensionierung, schreibt der Bund.
Die Möglichkeit, vor dem AHV-Alter in Rente zu gehen, galt lange als fortschrittlich, zumal auch die Pensionsbedingungen sehr gut waren. Dass dem inzwischen nicht mehr so ist, liege an den gesellschaftlichen Veränderungen, sagt Erich Fehr, Stadtpräsident und Finanzdirektor von Biel. «Vor allem Mitarbeiter, deren Pensionskassenguthaben sich wegen einer Scheidung merklich verringert hat, klagen über die Regeln zum vorzeitigen Altersrücktritt.»
Eine Revision des Bieler Personalreglements ist bereits im Gange, und dabei soll laut Fehr auch das Rentenalter auf den Tisch kommen. Dennoch verteidigt der sozialdemokratische Stadtpräsident, der einer links-grünen Bieler Regierungsmehrheit vorsteht, die geltenden Regeln: Es sei nicht im Sinne der politischen Vorgaben, die Leute weiterzubeschäftigen. «Auch die Gewerkschaften erwarten von uns, dass wir Arbeitsplätze für junge Leute freimachen.»
Eine vorzeitige Pensionierung mit 63 ohne Anspruch auf Weiterbeschäftigung gibt es auch in anderen Städten, so etwa in Winterthur. Damit jemand länger im Job bleiben kann, brauche es in jedem Fall die Zustimmung des Arbeitgebers, sagt die Leiterin des Winterthurer Personalamtes, Eva Schwarzenbach.
Genauso war es bisher auch bei der Kantonsverwaltung St. Gallen. Doch auf den 1. Juni tritt das neue Personalrecht in Kraft, welches das Rücktrittsalter auf 65 anhebt. Damit trage man nicht zuletzt dem Wunsch von Angestellten Rechnung, länger arbeiten zu können, sagt Primus Schlegel, Leiter des kantonalen Personalamts.
Den regulären vorzeitigen Altersrücktritt hält der Pensionsversicherungsexperte Martin Hubatka für eine überholte Einrichtung. Es sei widersinnig, wenn die Politik die Leute zum länger Arbeiten auffordert und sie ausgerechnet von den Arbeitgebern davon abgehalten werden. Dem pflichtet Urs Stauffer vom Zentralverband Öffentliches Personal bei. «Jeder soll selber bestimmen dürfen, wie lange er arbeiten will.»
Zuger PK mit Teilkapitalisierung
Die Zuger Pensionskasse (PK) soll künftig nach dem System der Teilkapitalisierung geführt werden. Mit der Totalrevision des Pensionskassengesetzes schlägt der Regierungsrat vor, dass der Kanton die Beiträge bestimmt und der PK-Vorstand die Leistungen festlegt.
Mit einem Umlagebeitrag soll mittel- bis langfristig ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht und eine genügende Wertschwankungsreserve geschaffen werden. Ende 2011 betrug der Deckungsgrad der Zuger PK 92,1 Prozent.
Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, die Zeitspanne für den Beginn der Altersrente auf 58 bis 70 Jahre auszuweiten. Die Sparbeiträge betragen für die einzelnen Altersgruppen zwischen 12 und 26 Prozent. Dazu kommen 0,5 Prozent für den Teuerungsfonds und 1,4 Prozent für den Umlagebeitrag. Bei diesen Parametern beträgt das Verhältnis Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge 63 zu 37 Prozent.
Die versicherungstechnischen Annahmen gehen davon aus, dass die Lebens-, beziehungsweise Ehegattenrente, die heute 45 Prozent des versicherten Lohnes beträgt, auf 40 Prozent gesenkt wird. Der Umwandlungssatz wird stufenweise auf 6 Prozent reduziert.
Backpacker im Abendrot
Im Mai 2011 hatten sechs Winterthurer die Ausschreibung der Stiftung Abendrot mit dem Titel «Der Traum vom eigenen Backpacker-Hotel» gewonnen. Inzwischen ist das nurmehr fünfköpfige Team – ein ehemaliges Mitglied hat sich aus familiären Gründen aus dem Projekt zurückgezogen – der geplanten Eröffnung ihres «Backpacker» ein Stück näher gekommen: Der Stiftungsrat der Basler Pensionskasse hat das Hotel-Konzept der Initianten vor kurzem gutgeheissen. Die Basler sind seit 2009 Grundeigentümer des bahnhofnahen Lagerplatz-Areals, wo die Unterkunft für Rucksacktouristen und andere Gäste über dem australischen Restaurant Outback entstehen wird.
Pierre Triponez aux Journées de la prévoyance 2012
En trois ans, les Journées de la prévoyance sont devenues un rendez-vous incontournable. Les acteurs du deuxième pilier se réunissent au printemps aux Diablerets, dans une atmosphère conviviale, pour s’informer, échanger et débattre des défis de la branche. Cette année, la Commission de Haute surveillance et le rapport du Conseil fédéral sur la situation de la prévoyance dans notre pays étaient au centre de l’attention.
La conférence de Pierre Triponez, président le Commission de Haute surveillance a précisé devant l’auditoire les notions de transparence et de bonne gouvernance. Fondée sur des valeurs de dialogue et de persuasion, la Commission qu’il dirige deviendra un interlocuteur incontournable du système de prévoyance.
Le désormais traditionnel débat, qui eut lieu dans la Maison des Congrès, permet d’affirmer que l’avenir du deuxième pilier est cher à l’ensemble des interlocuteurs, quel que soit leur bord politique ; et que le besoin d’une ligne politique claire, autour de laquelle les opinions pourraient s’articuler, se fait fortement sentir. En ce sens, le rapport du Conseil fédéral n’a, loin s’en faut, pas fait l’unanimité. Son absence de vision et son côté « état des lieux » ont été abondamment commentés.
Des ateliers et des rencontres informelles se sont également déroulés durant ces trois jours, offrant aux participants de nombreuses possibilités de s’informer ou de faire part de leurs attentes et de leurs interrogations. Dans la période tourmentée que traverse le monde de la prévoyance, cet événement basé sur l’échange et le dialogue prend tout son sens.
NZZaS: “Die Schweiz sieht ihrer Rentenkrise tatenlos zu”
In der NZZ am Sonntag beschreibt Charlotte Jaquemart die aktuelle Verfassung der 2. Säule: “Eigentlich liegen die Pensionskassen bereits auf der Intensivstation. Doch die Politik foutiert sich darum. Dabei ist die Diagnose einfach: Die Pensionskassen zehren seit zehn Jahren von ihrer Substanz. Geht es in ähnlicher Agonie weiter, «fährt der Karren an die Wand», wie Colette Nova, die Verantwortliche beim Bund für die zweite Säule, jüngst treffend sagte.”
Als Krankheitssymptome erkennt sie Ueberreglementierung, tiefe Renditen, zu hohe technische Parameter. Als Therapie empfiehlt sie weniger Regeln, Abschaffung von Mindest-Umwandlungssatz und BVG-Zins. Da sich die die Gewerkschaften dagegen sperren, schlägt Jacquemart Ausgleichsmassnahmen im BVG oder Ausbau der AHV vor. “Im Gegenzug müssten die Gewerkschaften allerdings den Verzicht auf die ruinösen Garantien wie Mindestzins und Mindestumwandlungssatz unterstützen und ihr Rentenklau-Geheul in der Mottenkiste verstauen.”
AHV / IV-Statistik 2011
Die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung beliefen sich im Jahr 2011 auf 38,1 Milliarden Franken. Die Renten machten mit 37,1 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (508 Millionen Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (112 Millionen). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 28,3 Milliarden Franken oder 73,8 % der gesamten Einnahmen (38,4 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7,4 Milliarden Franken (19,4 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2,2 Milliarden Franken (5,9 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2011 an insgesamt 450’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,9 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1,5 Mia. Franken zu Buche. Diese und weitere Ergebnisse liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
US: Pension funds bet on high returns
While Americans are typically earning less than 1 percent interest on their savings accounts and watching their 401(k) balances yo-yo along with the stock market, most public pension funds are still betting they will earn annual returns of 7 to 8 percent over the long haul, a practice that New York City Mayor Michael R. Bloomberg recently called indefensible.
Public pension funds across the country are facing a painful reckoning. Their projections look increasingly out of touch in today’s low-interest environment, and pressure is mounting to be more realistic. But lowering their investment assumptions, even slightly, means turning for more cash to local taxpayers — who pay part of the cost of public pensions through property and other taxes.
Grosszügige EL
Wer Ergänzungsleistungen beziehen will, muss nicht ein Leben lang AHV-Beiträge einbezahlt haben. Es reicht ein einziges Jahr. Das wissen Auslandschweizer zu nutzen.
“Le personnel de Lausanne se sacrifie”
Les assurés de la Caisse de pension communale de la Ville de Lausanne (CPCL) ont accepté une réduction des rentes espérées au terme de leur vie active. C’est une petite révolution. De son côté, la commune, avec d’autres employeurs, va injecter 220 millions pour renflouer les réserves de la caisse. Les deux mesures sont destinées à ramener le taux de couverture insuffisante de la CPCL à 80% d’ici à 2052, ainsi que l’exige la Confédération. Aujourd’hui, il s’établit à 55%. L’autorité cantonale de surveillance presse d’ailleurs la CPCL d’atteindre au plus vite 60%.
NZZ: Inflationäre Gefahren
Die Verwendung von Papiergeld hat aus Sicht mancher Ökonomen zu einer Aufblähung des Finanzsektors und zu rasanten Auf- und Abschwungs-Zyklen beigetragen. Die Geldschwemme der Zentralbanken könnte höhere Inflation nach sich ziehen, schreibt Michael Ferber in einem ausführlichen Beitrag zum Thema Inflation in der NZZ.
Lausanne: Weitere 182 Millionen für die PK
Die Stadt Lausanne muss erneut Geld in die städtische Pensionskasse einschiessen. Nach einer ersten Hilfe von 290 Millionen Franken im Jahr 2009 bezahlt Lausanne nun weitere 182 Millionen in die städtische Pensionskasse ein. Ferner werden Sanierungsmassnahmen ergriffen, die zu tieferen Renten für frisch eingestellte und künftige Angestellte führen.
“Bei der Scheidung sollten die Pensionskassengelder geteilt werden”
Die Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) sind knapp, aber eindeutig: Pensionskassengelder müssen zwingend geteilt werden. Eheleute, die sich scheiden lassen, können nicht einfach frei bestimmen, ob sie das wollen. Das nennt sich Vorsorgeausgleich. Hälftig geteilt wird das Geld, das jeder Partner während der Ehe in der zweiten Säule (Pensionskasse) angespart hat, schreibt die unia-Zeitung “work”.
So weit das Gesetz. Die Realität sieht anders aus: Eine Studie der zwei Juristinnen Margareta Lauterburg und Katerina Baumann zeigt, dass in einem Drittel der Scheidungsfälle auf diese zwingende Teilung nach Artikel 122 ZGB verzichtet wird. Meist zum Nachteil der Frauen. So ist das vom Gesetz nicht vorgesehen. Die Scheidungsgerichte akzeptieren jedoch viele Ausnahmen zulasten der geringer verdienenden Person, obwohl sie das nicht dürften. Um sich wehren zu können, müssen die Betroffenen genau informiert sein. Das fanden auch die Autorinnen der Studie: Sie haben deshalb eine Broschüre für Frauen in Scheidung geschrieben. Herausgegeben wurde sie von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten. work hat aus dieser Broschüre ein paar nützliche Tipps herausgesucht.
BE: “Lehrer fordern mehr als 3 Milliarden”

Das komplexeste und «teuerste» Thema der Kantonspolitik der nächsten Jahre ist gesetzt: die Sanierung der staatlichen Pensionskassen BLVK (Lehrpersonen) und BPK (Verwaltungspersonal). Ihre Unterdeckung lag Ende 2011 bei 2,8 Milliarden Franken. Je nachdem, wie stark sie ihre Renditeerwartungen senken, wächst die Lücke auf 5,5 Milliarden, schreibt die Berner Zeitung.
Der externe technische Leiter des Mammutprojekts, Stephan Wyss von Swisscanto, gab vor den Delegierten der BLVK einen Überblick. Eines hat er eindringlich betont: Man dürfe die diversen Baustellen nicht vermischen. Er sagte, man werde sich zwar über höhere Beiträge und/oder Leistungskürzungen Gedanken machen müssen – vor allem wohl über eine Erhöhung des Rentenalters bei der BPK von 63 auf 65, allenfalls auch über die Reduktion der künftigen Renten (die heutigen sind unantastbar).
Wyss betonte aber, ein allfälliger Abbau hätte nichts mit dem Primatwechsel zu tun. Der Grund seien – wie bei vielen Pensionskassen – das anhaltend tiefe Niveau der Renditen und die steigende Lebenserwartung.
Bei alldem gibt es ein Fragezeichen: Der Kanton kann sich auch für eine «Teilkapitalisierung» entscheiden und seine Kosten damit stark reduzieren. Der Deckungsgrad der Kassen müsste nur 80 Prozent betragen; für den Rest müsste der Kanton eine Staatsgarantie übernehmen. Dieser Weg sei jedoch nur vordergründig einfacher, warnte Wyss. Eine harte Sanierung sei zwar vermeidbar, dafür schiebe der Kanton eine wachsende Schuld weiter vor sich her, zulasten folgender Generationen. Er und die BLVK-Spitze sprechen sich für eine «Vollkapitalisierung» aus.
IAS 19-Revision und die Folgen für Schweizer IFRS-Bilanzen
Spätestens per 1. Januar 2013 werden die revidierten IAS 19-Vorschriften in Kraft gesetzt. Dies wird weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmensbilanzen gemäss IFRS haben. Unter anderem ist anzunehmen, dass risikoärmere Anlagestrategien bevorzugt werden und Generationentafeln an Bedeutung gewinnen, schreibt Peter Zanella von Towers Watson in der Schweizer Personalvorsorge 05/12. Die im Detail oftmals sehr komplexen Regelungen werden knapp zusammen gefasst und die Konsequenzen für Unternehmen und – indirekt – die Vorsorgeeinrichtung dargestellt.
“Erst Pension verjubeln, dann beim Staat die hohle Hand machen”
Im Wissen ums Netz der Ergänzungsleistungen setzen viele Schweizer ihr Pensionskassengeld aufs Spiel – mit bösen Folgen für die Steuerzahler. Nun schlagen die Kantone Alarm. Sie wollen das Gesetz ändern, schreibt der Tages-Anzeiger. Der Hintergrund: die Ergänzungsleistungen sind in den letzten 5 Jahren um 40% gestiegen, von 3,1 auf 4,3 Mrd. Franken.
Die Zeitung schreibt: Viele Rentner lassen sich bei der Pensionierung ihr ganzes Pensionskassenkapital auszahlen und verzichten im Gegenzug auf eine Rente. Die meisten legen das Geld mehr oder weniger sinnvoll an. Andere verprassen es für Reisen, ein neues Auto oder eine Hausrenovation. Und wenn kein Geld mehr da ist, beantragen sie Ergänzungsleistungen.
Das sei legal, befand das Bundesgericht 1989 in einem Leiturteil. Darin gab es einer Baslerin recht, die sich bei ihrer Pensionierung rund 87’000 Franken auszahlen liess. Ein gutes Jahr später hatte sie nur noch 700 Franken. Der Rest ging unter anderem für Reisen nach Mallorca, Madeira und New York drauf. Als die Frau Ergänzungsleistungen beantragte, wollte der Kanton Basel-Stadt das verjubelte Vermögen mitberücksichtigen. Doch das Bundesgericht winkte ab: «Das Ergänzungsleistungssystem bietet keine gesetzliche Handhabe dafür, eine wie auch immer geartete ‹Lebensführungskontrolle› vorzunehmen.» Stattdessen müssten die Behörden von den «tatsächlichen Verhältnissen» ausgehen.
Der Kapitalbezug bei der Pensionierung ist weitverbreitet. Rund die Hälfte der Versicherten machen davon Gebrauch – 35 Prozent ganz, 15 Prozent teilweise. Auffallend ist, dass vor allem tiefere und mittlere Einkommensschichten ihr Vorsorgekapital abziehen. Ausgerechnet jene also, die später am ehesten Ergänzungsleistungen beziehen.

NZZaS
