Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Beschlüsse des Bundesrates zur verstärkten Unterlegung der Hypothekarkredite mit Eigenmitteln und hat dazu Richtlinien und Standesregeln publiziert. Die Richtlinien sind von der FINMA gemäss Rundschreiben 2008/10 „Selbstregulierung als Mindeststandard“ anerkannt und gelten als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard.

Die SBVg hält dazu fest:

  • Die SBVg hat sich immer offen für zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von möglichen Übertreibungen im Immobiliensektor gezeigt.
  • Die SBVg ist sehr befriedigt, dass der Bundesrat den Vorschlägen der Banken gefolgt ist und sich für massvolle zusätzliche Massnahmen ausgesprochen hat, die im Rahmen der bewährten Selbstregulierung durch die Banken selbst umgesetzt werden können.
  • Mit dieser Selbstregulierung leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie wird am 1. Juli 2012 in Kraft treten und umfasst die folgenden beiden Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen:
    – Mindestens 10% Eigenmittel, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen
    – Amortisation innerhalb von 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes
  • Die SBVg akzeptiert grundsätzlich den antizyklischen Eigenkapitalpuffer, hat aber folgende Erwartungen:
    – Vor einem Entscheid zur Aktivierung sollte auch die betroffene Branche angehört werden.
    – Kumulative Effekte sind zu vermeiden. Dies bedeutet, dass zuerst die Wirkung der jetzt vom Bankensektor getroffenen Massnahmen beurteilt werden muss, bevor eine allfällige Aktivierung des antizyklischen Puffers erfolgen kann.

 Statement SBVg / Richtlinien SBVg