IV-Betrug: 320 Fälle mit einer Deliktsumme von 100 Mio.
Im Jahr 2011 hat die IV in 2’520 verdächtigen Fällen Ermittlungen aufgenommen. 2’250 Ermittlungen wurden abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 320 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung, resp. die Nichtzusprache einer Neurente zur Folge hatte. Damit konnten insgesamt umgerechnet 270 ganze Renten eingespart werden. Daraus resultiert eine hochgerechnete Gesamteinsparung der IV von rund 100 Mio. Franken, bei Kosten von 7,3 Mio.
Wechsel im Vorstand
Die Mitglieder des ASIP hatten anlässlich der GV 2012 diverse Wechsel im Vorstand abzusegnen. Per Ende 2011 sind ausgetreten Thomas Hohl und Vera Kupper (aufgrund ihrer Wahl in die Oberaufsichtskommission). Auf das Datum der GV hat auch Daniel Thomann (AON Hewitt) seinen Rücktritt eingereicht. Als Nachfolger vorgeschlagen und gewählt wurden Christoph Oeschger (Geschäftsführer der Avadis) und Jean Wey (Vorsitzender der GL der PKG, Luzern). Zur Nachfolgerin von Hohl als Vizepräsidentin wurde gewählt Brigitte Schmid (Geschäftsführerin der PK Swiss Re).
OAK: Verzinsung und Anrechnungsprinzip
In der Mitteilung 3/2012 behandelt die OAK die Frage der Null- oder Minderverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip. Ausgelöst wurde die Debatte um die Minder-Verzinsung bei voller Deckung 2009 durch Erich Peter, Amtschef der Zürcher BVG-Aufsicht, mit einem Artikel in der Zeitschrift für Aktuelle Juristische Praxis mit dem Titel “Unterdeckung und Sanierung – Minder/Nullverzinsung und Rentnerbeiträge”. Peter kam damals bezüglich Minderverzinsung zum Schluss: “Aufgrund des klaren Wortlautes der Weisungen des Bundesrats und der Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden an diese Weisungen gebunden sind, haben diese gar keine andere Möglichkeit, als die Meinung zu vertreten und durchzusetzen, dass eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip (unter Beachtung der vorstehend beschriebenen Konkretisierung) ohne das Vorliegen einer Unterdeckung unzulässig ist.” Gleichzeitig legte er auch die nach seiner Ansicht notwendigen Voraussetzungen fest, die erst eine andere Praxis rechtfertigen würden.
Der Artikel hat damals beim ASIP und der Kammer der PK-Experten einiges an Kritik ausgelöst und als Retourkutsche an der Info-Tagung der Zürcher Aufsicht den beiden Verbänden eine äusserst heftige Schelte durch Peter eingetragen. Die Emotionen sind damals ungewöhnlich hoch gegangen.
Rund zweieinhalb Jahre später hat nun die Oberaufsichtskommission einen (endgültigen?) Schlussstrich unter die Auseinandersetzung gezogen. Sie ist nun (offenbar gleich wie das BSV) zum Schluss gekommen, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, welche es den Vorsorgeeinrichtungen verbieten würde, eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip auch dann anzuwenden, wenn keine Unterdeckung besteht. Diese Haltung ist zu begrüssen, insbesondere weil sich eine andere Auslegung kaum mit der gesetzlich garantierten Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der überobligatorischen Versicherung (Art. 49 Abs. 1 BVG) vereinbaren lässt. Pierre Triponez, Präsident der OAK, hat den Entscheid bereits mehrfach angekündigt. Er stellt insofern keine Überraschung dar.
Für Simon Heim von Towers Watson ist es bemerkenswert, dass sich die OAK BV damit zum ersten Mal gegen die Rechtsauffassung einer kantonalen BVG-Aufsichtsbehörde stellt. Nach seiner Meinung “hat die Mitteilung deshalb auch einen gewissen Symbolcharakter, beweist die OAK BV mit der Vertretung einer eigenen Position doch ein gewisses Mass an Rückgrat und unterstreicht damit ihren Anspruch auf Unabhängigkeit. Dies ist nicht selbstverständlich, gerade in der konsensorientierten zweiten Säule.”
Mitteilung 3/2012 OAK / Artikel Peter / 2. Artikel Peter / Stellungnahme Kammer / Weisung des BR
OAK: Zeitpunkt der Ausfinanzierung von OePK
Die Oberaufsichtskommission hat die Mitteilung 2/2012 über den “Zeitpunkt der Ausfinanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften beim Übergang in die Vollkapitalisierung” publiziert. Behandelt wird die Frage, bis wann eine öffentlich-rechtliche Pensionskasse ausfinanziert sein muss, wenn sie sich für die Vollkapitalisierung entschieden hat. Laut OAK ergibt sich aus Art. 65 BVG nicht, dass eine VE bis Ende 2013 ausfinanziert sein muss. Vielmehr müsse sie, wie jede privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung mit Unterdeckung (und System der Vollkapitalisierung nach Art. 65 Abs. 2 BVG), eine Sanierung nach den Vorgaben der Weisungen des Bundesrats zur Behebung der Unterdeckung durchführen, d.h. innert fünf bis sieben Jahren, spätestens nach zehn Jahren saniert sein (Deckungsgrad 100 %).
Weiter sind in der M2 festgehalten: “Nach bisherigem Recht war eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung ausfinanziert (und als Folge davon die Staatsgarantie weggefallen), wenn sie einen Deckungsgrad von 100 % erreicht hat. Nach neuem Recht kann die Staatsgarantie erst aufgehoben werden, wenn genügend Wertschwankungsreserven vorhanden sind (Art. 72f Abs. 2 BVG).”
SVV-Präsident Berger fordert Umdenken bei der 2. Säule
Auch SVV-Präsident Urs Berger plädiert wie zuvor schon Bruno Pfister von der Swiss Life für eine Flexibilisierung des Rentenalters. Denn: «Werden wir nicht demnächst etwas unternehmen, drohen dem Schweizer Sozialstaat in wenigen Jahren grosse finanzielle Probleme.» Die gestiegene Lebenserwartung, der zu hohe Umwandlungssatz und die unsicheren Kapitalmärkte führten in der beruflichen Vorsorge zu einer nicht vorgesehenen Umverteilung zwischen Jung und Alt. «Erwerbstätige müssen zunehmend die Renten der Pensionierten subventionieren», sagt der SVV-Präsident.
Das Sozialsystem dürfe nicht zulasten der Erwerbstätigen ausgereizt werden, nur weil die jüngere Generation nicht die gleich starke politische Lobby hat wie die ältere, kritisiert Berger. Er fordert deshalb ein Umdenken in der Bevölkerung. «Die Parameter in der beruflichen Vorsorge müssen an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden.» Damit bezieht er sich neben der Erhöhung des Rentenalters vor allem auf den Umwandlungssatz.
SGB plant AHVplus
Der Gewerkschaftsbund hat vier Varianten für einen Ausbau der AHV vorgelegt. Ziel ist ein markanter Anstieg der Renten mindestens in der Grössenordnung einer 13. AHV-Rente, wie der SGB schreibt. Dazu hat er in einem ersten Schritt vier mögliche Varianten ausgearbeitet, welche die Delegiertenversammlung vom 11. Mai 2012 gutgeheissen hat. Der definitive Entscheid über das konkrete Modell fällt im November 2012.
ASIP-GV: BVG im Clinch der Sozialpartner
Rund 150 ASIP-Mitglieder haben sich im Radisson am Flughafen Zürich zur Mitgliederversammlung 2012 getroffen, um Rechnung und Jahresbericht abzunehmen und fällige Wahlen vorzunehmen. Die Diskussionen drehten sich dabei primär um das Schicksal des BVG, welches wesentlich auch die Zukunft der Vorsorgeeinrichtungen bestimmt. Präsident Christoph Ryter liess ausführlich die Ereignisse des Berichtsjahres Revue passieren. Sie waren geprägt durch die Vernehmlassungen über die Verordnungen zur Strukturreform sowie die beiden Kostenstudien des BSV und zum Jahresende durch die Publikation des “Zukunftsberichts” durch den Bundesrat.
Allerdings ist noch keineswegs geklärt, wie der Bericht nun für die weitere Behandlung eingesetzt werden soll, zweifellos eine knifflige Aufgabe für den Bundesrat, der sich mit dem heftigen Widerstand von SGB und SP gegen die unumgängliche Senkung des Umwandlungssatzes konfrontiert sieht, die auch im eigenen Amt gefordert wird. Ryter bezeichnete die Kritik des SGB an den biometrischen Daten als Verzögerungstaktik und rechnete vor, dass sich aufgrund der erwarteten Rendite eines repräsentativen Portfolios und der aktuellen technischen Grundlagen für 2015 ein Umwandlungssatz von 5,8% errechnet, weit unter den vom SGP geforderten 6,8%.
Die sich abzeichnende, erneute Auseinandersetzung um UWS und die Zukunft der 2. Säule wurde in den Gastreferaten anschaulich vorexerziert. Den Auftakt machte Regierungsrat Martin Graf (Grüne), der seine persönliche und ideologische Weltsicht am gegebenen Thema ausbreitete. Waren seine Gedanken zur Problematik moderner und rasch wechselnder Anstellungsverhältnisse und die beschränkte Fähigkeit des BVG, darauf zu reagieren, noch durchaus nachvollziehbar, verlor er sich anschliessend im Niemandsland politischer Forderungen, deren Gedankenwelt an die Occupy-Bewegung gemahnten. Seine Ausführungen zum Verhängnis kreditfinanzierten Wachstums hörten sich jedenfalls für einen Zürcher Regierungsrat etwas kurios an und liessen vermuten, das sein eingangs abgegebenes Bekenntnis zum 3-Säulen-System wohl nicht besonders ernst gemeint sein konnte und eher einen formellen Akt der Höflichkeit gegenüber dem Gastgeber darstellte. Für Graf ist ein ganz neues BVG (mit freier PK-Wahl natürlich) überfällig und nach seiner Einschätzung steht dafür die Uhr bereits auf 5 nach 12. Aufgrund seiner Argumente hätte es auch schon viertel nach drei sein können.
Martin Flügel, Präsident von Travail.Suisse, legte dar, weshalb nach seiner Meinung die Senkung des Umwandlungssatzes notwendig sei, er aber trotzdem dagegen ist. Es ist natürlich der Gewerkschaft nicht verborgen geblieben, dass das BVG eine interessante politische Manövriermasse darstellt und mit dem Widerstand gegen die UWS-Senkung mehr Resonanz am Stammtisch zu erzielen ist als mit der Unterstützung. Nun hat aber Flügel sowenig Argumente gegen die Senkung wie der SGB, weshalb er der Einfachheit halber die Ideen des Gewerkschaftsbundes kopiert und Legal Quote und Vermögensverwaltungskosten als Gründe vorschiebt, weshalb die eigentlich notwendige Senkung nicht akzeptabel sei. Was allerdings beides mit dem Umwandlungssatz nichts zu tun hat. Und natürlich beharrt er auf der Feststellung, der UWS sei eine politische Grösse. Man ist versucht anzufügen, genauso wie die Wetterprognose und die Höhe des Matterhorns.
Schliesslich versuchte Thoms Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands, mit einer etwas differenzierteren Argumentation die komplexen Verästelungen der beruflichen Vorsorge in Politik und Geschichte zu erhellen, wobei seine Schlussfolgerungen jenen von Christoph Ryter so nahe kamen, dass es ihm offenbar fast peinlich war und er beteuerte, man habe sich weder abgesprochen noch gegenseitig abgeschrieben. “Die Vernunft findet offenbar ihre richtigen Adressaten”, meinte er, was von den Zuhörern nach individuellem Gusto zu interpretieren blieb. Daum ging interessanterweise auch auf die viel gescholtene Idee einer Rentenaltererhöhung ein, welche nach gewerkschaftlichem Ermessen blasphemische Züge trägt und deshalb nicht einmal gedacht werden darf. Besten (oder wohl eher schlimmsten) –falls sei sie im Rahmen der AHV zu diskutieren, meinte etwa Flügel. Dort ist sie wohl auch noch leichter zu bekämpfen. Aber, so Daum, wenn wir die Frage jetzt übergehen, haben wir für die AHV das Präjudiz. Auch wenn wir eine flexible Variante wählen, führt an ihr kein Weg vorbei. Auch sonst wurde noch so manches aufgegriffen, was einmal mehr klarmachte, was für ein unerschöpfliches Thema die 2. Säule doch ist.
UBS PK-Barometer im April 2012
Arbeitskräfteerhebung: Beteiligung am Arbeitsmarkt 2001-11
Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist in der Schweiz sehr hoch. Allerdings sind Teilzeitpensen viel verbreiteter als in der Europäischen Union. Bei den erwerbstätigen Müttern stellt Teilzeitarbeit die Norm dar, bei den Vätern bleibt sie die Ausnahme. Seit zehn Jahren beträgt das mittlere Alter beim Austritt aus dem Erwerbsleben rund 65 Jahre und die Anzahl älterer Menschen je 100 Erwerbspersonen nimmt stetig zu. Dies sind einige Ergebnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).
TA: “In der Rentenfalle”
Phillip Löpfe kommentiert im Tages-Anzeiger die Vorschläge von Bruno Pfister (Swiss Life) für eine Verlängerung der Beitragsdauer in der 2. Säule. Als Massstab für die Verständlichkeit der Ideen Pfisters wie auch seiner persönlichen Einwände nimmt er seine Katze. Angesichts der zunehmenden Jugendarbeitslosigkeit verlangt er eine gleichmässige Verteilung der Arbeit statt längere Lebensarbeitszeit. Löpfe: “Inzwischen herrschen auf den Arbeitsmärkten paradoxe Zustände. Bei gleichmässiger Verteilung der Arbeit auf alle Erwerbstätigen würde in der Schweiz eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden ausreichen, um sie zu erledigen. In Deutschland wäre dasselbe sogar mit 25 Stunden machbar. Derzeit liegt die Arbeitszeit jedoch noch bei 40 Stunden und mehr, und der Trend zeigt nach oben. Damit verstärkt sich das Ungleichgewicht laufend zuungunsten der Arbeitnehmer.
Fazit: Wenn wir aus der Rentenfalle kommen wollen, brauchen wir neue Arbeitszeitmodelle. Es ist sinnvoll, wenn fitte Rentner länger als bis 65 arbeiten. Es ist jedoch auch sinnvoll, wenn junge Eltern einen längeren Urlaub einschalten oder wenn sich 40- oder 50-Jährige zwecks Weiterbildung eine Auszeit gönnen. Dazu muss jedoch die Arbeit sinnvoller verteilt werden – und zwar über alle Altersstufen.”
TA: “Ampelcheck für Pensionskassen”
Erich Solenthaler hat im Tages-Anzeiger einen “Ampelcheck” für Pensionskassen entwickelt. Anhand einer Reihe von Fragen soll er die Destinatäre in die Lage versetzen, die Fitness ihrer Kasse einzuschätzen. Gefragt wird nach sieben Kriterien mit folgenden Erläuterungen:
- “Deckungsgrad: 105 Prozent sind nötig, um in einem heftigen Aktiencrash eine Sanierung zu vermeiden.
- Obligationen: Wenn der Anteil 50 Prozent übersteigt, droht die Pensionskasse wegen der tiefen Zinsen auszubluten, oder sie gerät bei einem Zinsanstieg in Schwierigkeiten. Dies sind zurzeit die grössten, latenten Gefahren.
- Technischer Zins: Mit ihm werden die Renten berechnet. Auf ihm beruht auch der Umwandlungssatz. Mehr als 3 Prozent sind derzeit kaum tragbar.
- Rückstellungen: Einige Pensionskassen haben Rückstellungen für die Senkung des Umwandlungssatzes aufgebaut. Wenn keine bestehen, schreckt sie eher vor der unpopulären, aber nötigen Sparmassnahmen zurück. Die Rückstellung sollte 5 Prozent des Sparkapitals der aktiv Versicherten ausmachen. Unter dieser Rubrik findet man sie auch im Geschäftsbericht.
- Vorsorgekapital für Rentner: Je höher diese Position ist, umso mehr fixe Ausgaben hat eine Pensionskasse und umso weniger kann sie auf ungünstige Entwicklungen reagieren, denn laufende Renten dürfen nicht gekürzt werden. Das Rentnerkapital sollte die Hälfte der Bilanzsumme nicht übersteigen.
- BVG-Kapital: Damit ist der Teil des Vorsorgekapitals gemeint, für den die gesetzlichen Mindestvorschriften über die Verzinsung und den Umwandlungssatz gelten. Weil diese kaum erfüllt werden können, wirkt sich ein hohes BVG-Kapital nachteilig aus.
- Fluktuation: Betriebliche Umstrukturierungen, Frühpensionierungen und Invalidierungen machen den Pensionskassen zu schaffen. Zudem nimmt der Verwaltungsaufwand zu.”
Solenthaler orientiert sich bei seinen Kriterien an Sicherheitsanalysen in Holland und Dänemark. Er hält dazu fest: “Dänemark und Holland beurteilen die Sicherheit ihrer Kassen nicht nach einem buchhalterischen Kriterium wie dem Deckungsgrad, sondern wenden ein Ampelsystem an. Der Check wird von den Aufsichtsbehörden angeordnet, für alle Kassen gelten dieselben Bestimmungen, und alle haben mit den gleichen Sanktionen zu rechnen. Hierzulande kam ein solches System ebenfalls zur Sprache, aber die Pensionskassen lehnen staatliche Sicherheitskontrollen ab, weil sie befürchten, ihre Autonomie zu verlieren.
Experten diskutieren schon seit Jahren neue Kriterien, kommen aber nicht vom Fleck. Für die Versicherten ist dies äusserst ärgerlich, denn sie hätten ein Recht, zu erfahren, wie es um ihre Vorsorgeeinrichtung steht. Nun müssen sie sich selbst informieren und ihrer Kasse ein Rating geben.”
Pfister: «Il faudra cotiser pendant quarante-cinq ans»
Le patron de Swiss Life lance un pavé dans la mare. Bruno Pfister, 53 ans, aimerait que les Suisses cotisent cinq ans de plus pour leur 2e pilier, touchent moins de retraite et voient leur salaire diminuer avec l’âge.
Quelles sont alors vos solutions pour assurer aux cotisants une rente vieillesse décente?
Parmi les modèles à envisager, il y a celui d’une obligation de cotiser pour le deuxième pilier sur une durée de 45 ans pour tous alors qu’il est au maximum de 40 ans aujourd’hui. Cela signifie pour un col blanc qui entrerait dans la vie active à l’âge de 25 ans après ses études qu’il devrait travailler jusqu’à l’âge de 70 ans. Par contre, ceux qui font des travaux plus pénibles physiquement pourraient déjà toucher leur retraite à 63 ans, s’ils ont commencé à travailler à l’âge de 18 ans.
L’augmentation de la durée du temps de travail serait donc le remède absolu?
Il ne faut pas se concentrer uniquement sur la durée des cotisations. Il faut en fait tout un train de mesures pour atteindre les objectifs. Par exemple, il faut cesser d’inciter les employés à prendre une retraite anticipée.
Que de changements en perspective! Le nouveau conseiller fédéral Alain Berset a pourtant déclaré que le financement de la prévoyance retraite était assuré pour l’heure et qu’il n’y avait pas d’urgence…
Il y a la tentation pour les politiciens de rester impunément les bras croisés dans l’espoir que d’autres devraient s’en occuper plus tard. Ce sont des sujets impopulaires que les politiciens n’aiment pas aborder parce qu’ils ne leur ramènent pas des voix. Je crois qu’il faut avant tout s’engager dans un débat politique. Même si, comme c’est le cas très souvent en Suisse, nous nous mettons finalement d’accord sur un compromis.
Economist: How low real interest rates hurt pension funds

“Don’t save,” say the governments of rich countries as they worry about demand in economies that are hovering between sluggish recovery and recession. Their injunctions are aided and abetted by central banks, which are keeping interest rates negative in real terms (ie, after inflation), a policy that transfers wealth from savers to borrowers.
“Save,” say those same governments as they contemplate the ageing of their populations and the potential strain on the public purse. As encouragement, they offer tax breaks to those who put money aside to fund their retirement.Pension funds are caught in the middle of these contradictory messages, and they are suffering. In Britain the Pensions Regulator, which oversees corporate schemes, recently relaxed its guidelines to help funds that are heavily in deficit.
The same policies that have forced down government-bond yields have forced up the cost of providing pensions. Offering a pension is like incurring a debt, since it involves the promise of a series of future payments. When pension funds calculate the value of their liabilities, they therefore use a bond yield to discount future payments. As bond yields fall, the liabilities rise.
This is not just a theoretical issue. It is possible for British companies to offload their pension liabilities to an insurance company. The insurance company largely funds such pensions by buying government bonds. So getting rid of the pension promise has become more expensive.
Geringe Attraktivität der IAS für KMU
Unternehmen, die vom Rechnungslegungsstandard IFRS auf Swiss GAAP FER wechseln, verlieren im Durchschnitt einen Drittel ihres Wertes und weisen einen um 22% höheren Gewinn aus als vorher. Dies zeigt eine im «Schweizer Treuhänder» veröffentlichte Studie der Geschäftsberichte von 16 Unternehmen, in der Zahlen vor und nach der Umstellung von IFRS auf Swiss GAAP FER verglichen werden. Der Hauptunterschied wird durch die unterschiedliche Behandlung des sogenannten Goodwills erklärt. Dieser bei Fusionen entstehende Wert scheint ein ungeliebter Gast in den Bilanzen zu sein, wurde er doch bei der Umstellung immer sogleich «entsorgt». Ähnliches gilt für andere immaterielle Posten, zumal dadurch auch noch die Erfolgsrechnung dank weniger Abschreibungen entlastet wird, schreibt Christoph Schmutz in der NZZ.
Der am häufigsten genannte Grund für den Wechsel ist indessen die Komplexität des internationalen Regelwerkes. Ein Beispiel ist die komplizierte Berechnung der nötigen Vorsorgerückstellung. Swiss GAAP FER dagegen bietet eine einfache Lösung, die auf dem Abschluss der auch nach Swiss GAAP FER bilanzierenden (Schweizer) Pensionskassen basiert. Martin Blom, Finanzchef des Maschinen- und Anlagebauers Mikron, beklagt sich zudem über die häufigen Änderungen der IFRS. Auch die angekündigten Überarbeitungen etwa des Leasing- oder des Vorsorgestandards werden häufig erwähnt. Diese erforderten einen hohen Aufwand von den verantwortlichen Stellen im Betrieb, brächten aber häufig wenig Mehrwert, sagt Blom.
Orell Füssli, welche die Zahlen für 2011 erstmals nach Swiss GAAP FER präsentiert hat, erwartet gemäss Finanzchef Johannes Caprez dank diesem Schritt mittelfristig finanzielle Vorteile. Dieses Jahr habe man bereits zehn Seiten im Geschäftsbericht gespart. Bei Mikron resultierten geringere Ausgaben von rund 30 000 Fr. bei der Honorierung der Revisionsstelle und von 20 000 Fr. für Drittgutachten. Der interne Aufwand zur Erstellung der Jahresrechnung sank um rund 10%. Typischerweise wird jedoch nicht wegen der tieferen Revisionskosten gewechselt, auch wenn erwartet wird, dass diese sinken.
Hans Ender zur Parl. Initiative Bortoluzzi: “Licht am Horizont der 2. Säule”
Nationalrat Bortoluzzi hat am 15.3.12 eine Parlamentarische Initiative “Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG” lanciert. Der kurze Text dazu lautet: “Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.”
Über das weitere Schicksal der Initiative hat zuerst die SGK-NR zu entscheiden, falls diese sie ablehnt, das Parlament. Ihre Chancen hängen aber auch wesentlich davon ab, ob die Fachverbände und Arbeitgeber das Vorhaben unterstützen.
Hans Ender, PK-Experte und früherer ASIP-Präsident, erläutert in einem Beitrag an das Vorsorgeforum die Initiative mit ihrem technischen und politischen Hintergrund. Dass Ender, “Vater” des 2007 vom ASIP lancierten “Neuen BVG”, sich voll hinter Bortoluzzi stellt, wird nicht überraschen. Gleichzeitig kritisiert er die übersehbaren Tendenzen, die – bewusst oder unbewussst – die Zukunft der 2. Säule in Frage stellen. Er stellt fest: “Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass politisch motivierte Sätze das Ziel haben, der 2. Säule die Unfähigkeit zur Erfüllung des Leistungsauftrags zu beweisen. Damit sollen dem Ausbau der 1. Säule die Türen geöffnet werden.”
Ender schliesst mit einem Appell: “Die Motion Bortoluzzi ist von allen Teilnehmern zu unterstützen, die am Fortbestehen der Beruflichen Vorsorge gemäss Bundesverfassung interessiert sind und das Feld nicht der 1.Säule räumen möchten. Pensionierungsverluste können von der 2.Säule nicht länger weggesteckt werden. Zitat Colette Nova: “Es besteht das Risiko, dass man den Karren an die Wand fährt“.

Mitteilung BSV
