UBS PK-Barometer November 2012
Der November war erneut ein guter Anlagemonat. Die kumulierte Performance aller Vorsorgeeinrichtungen liegt bei 5,9%. Dies und die Entwicklung der Kapitalmärkte in den ersten Tagen des Dezembers lassen für 2012 auf ein ansprechendes Jahresergebnis hoffen.
OAK: Anhörung zum Entwurf der Weisungen zu den Vermögensverwaltungskosten, Kritik
Die OAK-BV hat eine Anhörung zu den geplanten Weisungen “Ausweis der Vermögensverwaltungskosten” gestartet. Sie dauert bis 15. Januar, Inkrafttreten ist per 1. Januar vorgesehen (sic!). In einem Begleitbrief an die Anhörungsteilnehmer werden Ziele und Inhalt der Weisungen dargelegt. Als Ziele werden primär Transparenz und Standardisierung genannt. Inhalt bilden Anforderungen an die Transparenz und Kostenquoten kollektiver Kapitalanlagen, Anerkennung der TER-Kostenkonzepte der Fachverbände durch die OAK sowie der Ausweis der TER-Kosten in der Betriebsrerchnung der VEs. Der Entwurf ist sehr detailliert ausformuliert und bildet damit die erste grössere aufsichtsrechtliche Massnahme der Oberaufsicht.
Der Entwurf ist in Fachkreisen bereits auf heftige Kritik gestossen. Peter Schnider schreibt in BVG-Aktuell 50/12: “Was die OAK in ihrem Entwurf präsentiert, geht in Richtung regulatorischer Overkill mit grossem Zusatzaufwand für die Vorsorgeeinrichtungen und einem deutlichen Rückschritt bezüglich Transparenz und nur schwer erkennbarem Mehrwert. Nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) empfohlen hat, im Anhang insbesondere den international anerkannten TER auszuweisen, mutet es eher befremdlich an, dass die OAK einen eigenen TER-Begriff (TER OAK) definieren will. Nicht zielführend, wenn nicht sogar verwirrend und den Grundsatz der Klarheit und Wahrheit missachtend, ist auch, dass die Kosten auf transparenten Kollektivanlagen nicht nur auf dem Bestand Ende Jahr mit einer gewichteten TER im Anhang anzugeben, sondern unter Berücksichtigung der getätigten Umschichtungen in der Jahresrechnung auszuweisen sind. Buchhalterisch genau erfasste Zahlen werden so mit geschätzten Werten vermischt. Auch bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen sollen im ersten Jahr des Bestehens geschätzte Kosten in die Jahresrechnung einfliessen. Ob dies tatsächlich ein Mehrwert bezüglich Transparenz sein wird, muss hinterfragt werden.”
BVG-Aktuell zitiert auch Hanspeter Konrad. Er meint “dass es «eine grundsätzliche Überarbeitung und Rückkehr zum ursprünglich angedachten pragmatischen Vorschlag braucht». Zudem schlägt der ASIP für künftige Anpassungen vor, weitergehende Offenlegungsideen zuerst bei einer repräsentativen Anzahl von unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen zu testen, um ein besseres Verständnis des Aufwands für die Einrichtungen zu erhalten.
Anhörung, Begleitbrief und Weisungsentwurf /
Kommentar Schnider
OAK: Weisung zum Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden
Die OAK-BV hat mit Datum 5.12.12 ihre zweite Weisung publiziert. Sie betrifft den Standard der Jahresberichte der Aufsichtsbehörden. Sie betrifft also lediglich die BVG-Aufsichtsbehörden und ist erstmals für das Geschäftsjahr 2012 anzuwenden.
Interpellation FDP: Sichere Renten
Eingereichter Text: Im Hinblick auf die Präsentation der Eckwerte der grossen Reform der Altersvorsorge wird der Bundesrat eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Vorgezogene Massnahmen könnten den Renteneintritt der Babyboom-Generation abfedern. Die Angleichung des Rentenalters wäre eine solche Massnahme, welche jährlich mindestens 800 Millionen Schweizer Franken sparen könnte. Scheitert die Reform, ist kein Mechanismus eingesetzt, welcher einen Schuldenberg verhindert. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es im Sinne einer vorausschauenden Politik ratsam wäre, die Angleichung des Rentenalters und die Einführung einer AHV-Schuldenbremse vorzuziehen?
2. Der Bundesrat möchte die Finanzierungslücke, welche sich bei der AHV abzeichnet, durch eine Reduktion der Attraktivität des vorzeitigen Renteneintritts, mit Anreizen für längeres Arbeiten und mit zusätzlichen Steuereinnahmen oder Lohnabzügen decken. Wie schätzt der Bundesrat die Anteile der erwähnten Massnahmen an der Deckung der Finanzierungslücke bzw. welcher Anteil der Finanzierungslücke soll allein über Mehreinnahmen gedeckt werden? Welche Massnahmen werden getroffen, damit 55+ Jährige für den Arbeitsmarkt attraktiver werden?
3. Der Mindestumwandlungssatz ist zu einem Zankapfel der Politik geworden. Als versicherungsmathematischer Parameter sollte dieser aber möglichst nicht von einem politischen Gremium festgelegt werden, sondern von den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten der jeweiligen Pensionskassen. Wie will der Bundesrat den Mindestumwandlungssatz entpolitisieren? Der gesetzlich zu hoch angesetzte Mindestumwandlungssatz führt nicht nur Umverteilungen zwischen Aktiven und Rentnern, sondern auch zwischen dem Überobligatorium und dem Obligatorium. Wie will der Bundesrat diesen beiden systemwidrigen Umverteilungen den Riegel schieben?
4. Bei einer schnellen Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG sieht der Bundesrat Übergangsmassnahmen für Personen vor, welche aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, ihr BVG Guthaben auf die erforderliche Höhe anzuheben. Für diese Kompensation schlägt der Bundesrat eine Lösung entweder über die AHV oder über den Sicherheitsfonds vor. Wie beurteilt er die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, damit Pensionskassen die Kompensationsmassnahmen jeweils "Kassen-intern" (Reserven, Erheben von Solidaritätsbeiträgen, etc.) vornehmen können?
OAK: Finanzielle Lage der PKs 2011 – Neue Bewertungsgrundlage in Vorbereitung
Die Oberaufsichtskommission BV schreibt in einer Mitteilung: “Bis anhin erstellte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuhanden des Bundesrates jährlich einen Bericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Im Rahmen der Strukturreform hat der Bundesrat diese Aufgabe nun neu der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) übertragen.
Punkto Aktualität, Vergleichbarkeit und Aussagekraft genügt die vorliegende Erhebung dem Anspruch nach einer risikoorientierten Aufsicht anerkanntermassen nur bedingt. Deshalb wird die Erhebung für das Folgejahr (Abschlüsse per 31.12.2012) angepasst, um künftig dem Bedürfnis nach möglichst aktuellen und aussagekräftigen Informationen nachzukommen. Geplant ist, dass die Zahlen per Ende 2012 bereits im ersten Quartal 2013 erhoben werden. Vor allem aber soll mit der Erfassung des zur Berechnung der erwarteten Rendite nötigen technischen Zinssatzes sowie weiterer Kennzahlen eine Vergleichbarkeit der Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht werden.
Um die Kontinuität zu wahren, hat die OAK BV in Zusammenarbeit mit dem BSV die bisherige Umfrage bei den Aufsichtsbehörden für den Stichtag 31.12.2011 im gleichen Umfang wie bisher durchgeführt. Diese umfasst Vorsorgeeinrichtungen mit und ohne Staatsgarantie sowie Sammeleinrichtungen. Nicht mehr im Bericht enthalten sind dagegen die in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer. Ein separater Bericht dazu wurde im September 2012 von der Eidgenössischen Finanzmarkaufsicht FINMA publiziert („Offenlegung der Betriebsrechnung 2011“).
Per Ende 2011 wiesen 483 Vorsorgeeinrichtungen in ihren Jahresrechnungen eine Unterdeckung aus, wovon 52 mit einer Staatsgarantie ausgestattet sind. Hinzu kommen 30‘854 meist kleinere Vorsorgewerke von Sammeleinrichtungen, welche ebenfalls einen Deckungsgrad von weniger als 100 % aufweisen. Der Anteil von Vorsorgeeinrichtungen mit einer Unterdeckung hat sich damit von 10.9 % per Ende 2010 auf 17.0 % per Ende 2011 stark erhöht. Zugenommen hat auch die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen mit einer erheblichen Unterdeckung, das heisst einem Deckungsgrad von weniger als 90 %.
Aufgrund der aktuell guten Anlageerträge ist damit zu rechnen, dass sich bis Ende 2012 die Unterdeckungen der Vorsorgeeinrichtungen wieder verringern werden. Wegen den weltweit unverändert extrem tiefen Zinsen dürfte es jedoch auch in den nächsten Jahren schwierig bleiben, die zur Stabilisierung resp. Verbesserung des Deckungsgrads notwendigen Kapitalrenditen zu erwirtschaften.”
Nur wenige Austritte aus der BVK
Ein Exodus aus der BVK hätte für den im Frühling 2012 vom Zürcher Kantonsrat beschlossenen Sanierungsplan gravierende Folgen gehabt. Auf 2013 hin hätten Betriebe mit 30’000 Aktivversicherten austreten können bei einem Gesamtbestand von rund 78’000. Nun ist klar, dass sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten: Die grosse Mehrheit der angeschlossenen Betriebe hat den neuen, während fünf Jahren beidseits unkündbaren Anschlussvertrag unterzeichnet, wie die Zürcher Finanzdirektion mitteilte. In Zahlen ausgedrückt: Von 531 angeschlossenen Organisationen haben 35 gekündigt. Die Zahl der Aktivversicherten sank dadurch per Ende November um 2740 auf neu 75’110. Der Anteil der Rentner an allen BVK-Versicherten stieg von 27,9 auf 28,6 Prozent. Grund dafür ist, dass die Gemeinden und Organisationen, die den Versicherer wechselten, ihre Bezüger von Altersrenten in der BVK lassen konnten. Mit insgesamt 105’201 Versicherten bleibt die BVK die grösste Pensionskasse der Schweiz.
Berufliche Vorsorge für Dummies
Der Schweizerische Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung: “Die berufliche Vorsorge ist ein Buch mit sieben Siegeln. Wenn es um die Pensionskasse geht, stellen sich oft unzählige Fragen: Wann kann ich in Pension gehen? Wie hoch wird meine Rente sein? Kriege ich mein angespartes Geld schon vor der Pensionierung? Was muss ich beim Stellenwechsel beachten? Was passiert, wenn ich meinen Job verliere? Was bei einer Scheidung?
Die neue Broschüre «Mensch, Beruf, Vorsorge» erklärt auf leicht verständliche und unterhaltsame Art, was man über die berufliche Vorsorge wissen muss. Die Broschüre vermittelt dieses Wissen, indem sie eine Druckerei, ihre Vorsorgeeinrichtung und ihre Mitarbeitenden vorstellt. Anhand dieses Beispiels werden die wichtigsten Fragen rund um den Eintritt in die berufliche Vorsorge, das Ansparen des Altersguthabens, die Pensionierung und die Leistungen bei Invalidität und Tod beantwortet. Das Glossar und ein Muster-Vorsorgeausweis runden die Broschüre ab.”
Die Broschüre ist kostenlos in Deutsch und Französisch erhältlich. Sie kann über die Website des Schweizerischen Versicherungsverbandes (www.svv.ch) bestellt oder als pdf herunter geladen werden.
Bürgerliche Allianz für rasche Reform der Sozialwerke
Das reine Umlageergebnis der AHV wird aller Voraussicht nach 2013 ins Negative kippen. Die erste Säule wird dann von den Reserven zehren, um ab 2020 erste Defizite anzuhäufen. Hinzu kommen die Probleme in der zweiten Säule mit ihrem anerkanntermassen zu hohen Umwandlungssatz. Eingedenk dieser bedrohlichen Aussichten für das Schweizerische Altersvorsorgesystem ist es zwischen den fünf Parteien FDP, SVP, CVP, BDP und GLP zum Schulterschluss gekommen. Die bürgerlichen Parteien haben vor den Medien in Bern klargemacht, dass der Bundesrat aus ihrer Sicht viel zu langsam agiert und die Strategie zu riskant ist. Die Landesregierung will alle anstehenden Fragen zu erster und zweiter Säule in einem Gesamtpaket behandeln – und dieses soll 2019, also kurz bevor die AHV defizitär wird, in Kraft treten, schreibt die NZZ.
Die Parteien fordern von Bundesrat Alain Berset nicht nur ein schnelleres Vorgehen, sondern warnen auch eindringlich vor einer Vermischung der verschiedenen Säulen in der Altersvorsorge. Diese Gefahr besteht, will der Sozialdemokrat Berset doch explizit die beiden ersten Säulen gemeinsam reformieren, wobei er gedenkt, den Umwandlungssatz zu senken und gleichzeitig das Rentenniveau zu garantieren. Dies führte de facto zu einem Ausbau der AHV. Die einzelnen Säulen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, hiess es indes an der Medienkonferenz. Der Mix aus Umlageverfahren (AHV), Kapitaldeckungsverfahren (BVG) und Eigenverantwortung in der dritten Säule sei die eigentliche Stärke des Systems. Konzeptionell sei man offen für eine gemeinsame Reformvorlage für die erste und die zweite Säule, gesetzgeberisch solle man sie indessen separat behandeln. Damit war auch gesagt, dass die heute stattfindende systemwidrige Umverteilung in der zweiten Säule ein Ende zu nehmen hat.
Die F&W kommentiert: “Der grosse Wurf von Bundesrat Berset dürfte scheitern. Dafür wird letztlich die Realität sorgen, im BVG können die Reformen nicht bis 2020 warten. Eine Aufteilung in kleinere Schritte hat zudem den Vorteil, dass eine Kumulation der Gegnerschaft einzelner Punkte zu einer ablehnenden Gesamtmehrheit ausgeschlossen ist. Den Ernst der Lage nach wie vor nicht begriffen hat Bersets Partei, die SP. Sie hat die Bürgerlichen in einer Medienmitteilung als «Heckenschützen» und «reine Sozialabbauer» diffamiert. Genosse Berset harrt noch viel Aufklärungsarbeit.”
NZZ / F&W / Kommentar SP
Umstrittene Immobilien-Limite
Der Tages-Anzeiger befasst sich ausführlich mit der viel diskutierten Limite für Immobilien-Anlagen von 30 Prozent. Zahlreiche Kassen überschreiten sie, etwa die PK des Modehauses Schild mit 65 oder die Stiftung Abendrot mit 35 Prozent. Normalerweise sollte die Überschreitung kein Problem darstellen. Auf der Basis einer nachvollziehbaren Begründung kann sie bekannterweise überschritten werden. Deshalb sieht etwa der ASIP hier auch keinen Handlungsbedarf. Die Immobilien-Limite gegen die Limite bei alternativen Anlagen auszuspielen, wie es gelegentlich vorkommt und auch in einem TA-Beitrag geschieht, ist hingegen sinnlos. In einem ausgewogenen Kommentar kommt Chefredaktor Res Strehle auch zum Schluss, dass die Schild-PK kein Vorbild sein kann sondern ein Klumpenrisiko enthält, das nicht hingenommen werden darf.
BDP: Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung
Der Sonntag berichtet über Konzepte der BDP zur Altersvorsorge. Sie werden wie folgt zusammen gefasst: “Die Partei bringt ein Konzept mit drei Punkten in die AHV- und Rentendiskussion ein. Erstens soll das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung angepasst werden. Zweitens fordert die BDP Massnahmen, um die Arbeitsmarktchancen für die ältere Generation zu verbessern. Und drittens will sie, dass die Regierung Public Private Partnerships, also die Finanzierung von Infrastrukturen durch Private, prüft.
Kernpunkt des BDP-Konzepts ist die automatische Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Sie geht dabei vom gleichen Rentenalter von Mann und Frau aus. «Ein Automatismus würde diese Frage entpolitisieren und an einer klar definierten Logik ausrichten», sagt BDP-Präsident Landolt. Wie dieser Automatismus genau aussehen soll, überlässt die BDP der Regierung. In der Motion, welche die BDP diese Woche einreichen will, wird betont, dass weiterhin «berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite » möglich sein sollen.
Als eine Art flankierende Massnahme zur Koppelung vom Rentenalter an die Lebenserwartung fordert die BDP in einem Postulat ein Massnahmenpaket der Regierung, um die Arbeitsmarktchancen der älteren Generation zu verbessern. «Zur langfristigen Sicherung der Sozialwerke ist eine Erhöhung des Rentenalters unumgänglich», steht darin. Diese Erhöhung mache aber nur dann Sinn, «wenn die heutige Benachteiligung älterer Arbeitssuchender weitgehend eliminiert werden kann».
Wieviel Gewinn für die Versicherer?
In einem Interview mit dem Landboten kommentiert Thomas Gerber, Leben-Chef der Axa, die Pläne des Bundesrates im Rahmen der “Altersvorsorge 2020” sowie die Vorwürfe von Gewerkschaften, die Versicherer verdienten zuviel an der 2. Säule. Auszüge:
Die Politik hat die Lebensversicherer unter Beschuss genommen. Die Risikoprämien für Invalidität und Tod, die man den Angestellten vom Lohn abzieht, seien überhöht, heisst es. Mit anderen Worten: Versicherungen wie die Axa schröpfen die Angestellten und machen selbst den grossen Reibach.
Thomas Gerber: Das trifft nicht zu. Viele Behauptungen zum Geschäft mit der zweiten Säule sind falsch. Leider sind auch widersprüchliche Zahlen in Umlauf gebracht worden.
Wie das? Es ist doch eine Milchbüchleinrechnung: Laut Finma zahlten die Versicherungen letztes Jahr 1,4 Milliarden an IV- und Hinterbliebenenrenten aus. Eingenommen haben sie 2,8 Milliarden. Macht einen Gewinn von 1,4 Milliarden für die Versicherungen.
Das stimmt eben nicht. In dieser Rechnung fehlen die Rückstellungen und die Zuweisungen an den Überschussfonds. Dies sind Gelder, die nicht bei uns Versicherern bleiben, sondern an die Versicherten zurückfliessen. Die Versicherungen zahlen ja nicht nur während eines Jahres Geld an IV-Rentner und Angehörige verstorbener Angestellter aus, sie müssen auch Rückstellungen für die Renten dieser Personen in den folgenden Jahren bilden. Ein IV-Rentner erhält unter Umständen 20 oder 30 Jahre oder noch länger eine Rente. Im Überschussfonds wird der den Versicherten zugewiesene Teil des erwirtschafteten Jahresüberschusses aufbewahrt. Dieses Geld geht innerhalb von fünf Jahren an die Versicherten zurück.
Wie hoch ist denn der Gewinn der Versicherungen im Risikogeschäft? Im letzten Jahr haben die Versicherer 430 Millionen Franken den genannten Rückstellungen zugeführt, und es sind 550 Millionen in den erwähnten Überschussfonds geflossen. Den Versicherern blieben aus dem Risikoprozess also nicht 1,4 Milliarden, sondern 420 Millionen Franken als Bruttomarge.
420 Millionen allein bei den Risikoprämien … Sie müssen beachten, dass dieser Betrag keinen Unternehmensgewinn darstellt, sondern eine Bruttomarge. Sinnvoll ist es eigentlich nur, das Gesamtergebnis einer Versicherung in der zweiten Säule zu betrachten, also die Bereiche Altersrenten sowie IV- und Hinterbliebenenrenten und die Kosten zusammen. Alles andere ist irreführend. Letztes Jahr haben die Versicherungen nach Steuern etwa 500 Millionen Franken in der zweiten Säule verdient. Bei einem massgebenden Umsatz von 7,7 Milliarden ergibt das eine Marge von 6,5 Prozent. Das ist keineswegs überrissen.
Swiss Re announces GBP 800 million longevity insurance cover
Swiss Re has completed a GBP 800 million longevity insurance contract with the pension fund of UK insurer LV=. The transaction includes insurance of longevity exposures for 1,000 members who are still to retire.
Swiss Re’s latest longevity insurance agreement covers over 5,000 individuals who were members of the LV= Employee Pension Scheme as of 31 December 2011. The agreement covers a broader population than previous pension market longevity transactions, extending beyond in payment pensioners to also cover members not yet retired down to age 55.
US-Pensionskassen klagen gegen Facebook
Eine Investorengruppe, der unter anderem US-Pensionsfonds angehören, wird zum Hauptkläger gegen Facebook wegen des verlustreichen Börsengangs im Mai 2012. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, fasst der Bezirksrichter Robert Sweet damit 31 von insgesamt 42 Einzelklagen zu einer Sammelklage zusammen. Die Kläger werfen Facebook irreführende Angaben zur eigenen Finanzsituation im Rahmen des Börsengangs vor. Allein die jetzigen Hauptkläger machen geltend, dadurch zusammen 7,1 Millionen US-Dollar eingebüßt zu haben.
Trend zur Passiv-Anlage
Gemäss einer Befragung von 200 Schweizer Pensionskassen durch den Zürcher Fondsresearcher ifund services sind diese Kassen bereits heute gegen 50% in passiven Anlagen wie ETF oder indexierten Mandaten investiert. Passives Management geniesst eine hohe Bedeutung für Aktien der Industrieländer (56%) und Schweizer Aktien (49%), aber selbst Hochzinsanleihen (41%) werden oft passiv verwaltet. Aktiv verwaltet werden heute noch vor allem alternative Anlagen wie Hedge Fonds und Private Equity mit gut 80% und Wandelanleihen mit 65%.
Angesichts des tiefen Zinsniveaus beabsichtigen die Pensionskassen 2013 Schweizer Anleihen abzubauen. „Als Alternativen ziehen sie vor allem Immobilien in der Schweiz und im Ausland sowie Anleihen der Schwellenländer in Betracht“ kommentiert die Ergebnisse der Studie Matthias Weber, Partner und Leiter Fondsresearch der ifund services. Bei den alternativen Anlagen steigt die Nachfrage nach Rohstoffanlagen und Katastrophenanleihen.
Nur noch wenige, meist sehr grosse Schweizer Pensionskassen verwalten ihre Anlagen vollständig intern. Über 90% der befragten Kassen setzen externe Manager ein. Bei diesen Kassen hat die interne Verwaltung nur noch eine geringe Bedeutung: Alternative Anlagen wie Hedge Fonds, Private Equity, Rohstoffe und Katastrophenanleihen vergeben die Pensionskassen im Schnitt zu 97 bis 100% extern, bei Anleihen sind es 94% und mehr. Nur in den Heimmärkten Schweizer Aktien und indirekte Anlagen in Schweizer Immobilien werden mit 17% bzw. 30% noch wesentliche Anteile intern verwaltet.
Die Befragung der 200 Pensionskassen in der Deutsch- und Westschweiz wurde von ifund services durchgeführt in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern Avadis, F&C, ING, Janus Capital, Man, Rodrigo & Abegg Immobilien, Threadneedle und UBP.
Private Initiative im Infrastrukturbereich
Economiesuisse befasst sich in einer Studie mit dem Potential von privatem Engagement in Infrstukturprojekte. In der Studie wird festgehalten: “In Zeiten beschränkter öffentlicher Finanzen gilt es dabei auch, über neue Realisierungs- und Finanzierungsmodelle nachzudenken. Public Private Partnerships (PPP) sind ein möglicher Weg, um über den Einbezug von privatem Kapital und Know-how mehr Effizienz und Qualität zu erreichen und die Nutzerfinanzierung zu stärken. Die Vorteile von PPP-Modellen sind vielseitig. Nur fehlt hierzulande der politische Wille, diese im grösseren Stil auch in die Tat umzusetzen. Es erstaunt daher nicht, dass die Schweiz im internationalen Vergleich bis heute arm an PPP-Erfahrungen geblieben ist.”
Gedacht wird dabei natürlich auch an Pensionskassen. “Die Realisierung von Infrastrukturen über PPP-Modelle bietet Privaten attraktive Investitionsmöglichkeiten. Institutionelle Anleger (Pensionskassen, Fonds, Versicherungen usw.) suchen vermehrt nach risikoarmen, langfristigen Anlagen mit stabilen Erträgen, um ihr Portfolio zu diversifizieren. Infrastrukturprojekte können gerade im Umfeld volatiler Aktienmärkte und der aktuellen Schuldenkrise eine attraktive Alternative zu Aktien und Staatsanleihen sein.7 Im Portfolio von ausländischen Pensionskassen (z. B. Kanada, Australien) finden sich bereits heute vermehrt Infrastrukturinvestitionen anstelle von Aktien und Obligationen. So investiert beispielsweise der «Ontario Teachers Pension Plan» – eine Pensionskasse von 300 000 kanadischen Lehrern – in Infrastrukturanlagen (Flughäfen, Eisenbahnlinien, Gaspipelines usw.) rund um den Globus.”

