Private Initiative im Infrastrukturbereich
Economiesuisse befasst sich in einer Studie mit dem Potential von privatem Engagement in Infrstukturprojekte. In der Studie wird festgehalten: “In Zeiten beschränkter öffentlicher Finanzen gilt es dabei auch, über neue Realisierungs- und Finanzierungsmodelle nachzudenken. Public Private Partnerships (PPP) sind ein möglicher Weg, um über den Einbezug von privatem Kapital und Know-how mehr Effizienz und Qualität zu erreichen und die Nutzerfinanzierung zu stärken. Die Vorteile von PPP-Modellen sind vielseitig. Nur fehlt hierzulande der politische Wille, diese im grösseren Stil auch in die Tat umzusetzen. Es erstaunt daher nicht, dass die Schweiz im internationalen Vergleich bis heute arm an PPP-Erfahrungen geblieben ist.”
Gedacht wird dabei natürlich auch an Pensionskassen. “Die Realisierung von Infrastrukturen über PPP-Modelle bietet Privaten attraktive Investitionsmöglichkeiten. Institutionelle Anleger (Pensionskassen, Fonds, Versicherungen usw.) suchen vermehrt nach risikoarmen, langfristigen Anlagen mit stabilen Erträgen, um ihr Portfolio zu diversifizieren. Infrastrukturprojekte können gerade im Umfeld volatiler Aktienmärkte und der aktuellen Schuldenkrise eine attraktive Alternative zu Aktien und Staatsanleihen sein.7 Im Portfolio von ausländischen Pensionskassen (z. B. Kanada, Australien) finden sich bereits heute vermehrt Infrastrukturinvestitionen anstelle von Aktien und Obligationen. So investiert beispielsweise der «Ontario Teachers Pension Plan» – eine Pensionskasse von 300 000 kanadischen Lehrern – in Infrastrukturanlagen (Flughäfen, Eisenbahnlinien, Gaspipelines usw.) rund um den Globus.”
PPCmetrics: Renditen- und andere Perspektiven
PW. Die andauernde Tiefzinsphase und die daraus sich ergebenden Konsequenzen für die berufliche Vorsorge bildeten Thema einer Fachtagung von PPCmetrics. Aus makroökonomischer Sicht gingen Daniel Lampart (SGB ) und Jêrome Cosanday (avenir suisse) das Thema an, aus Kassenperspektive Susanne Haury von Siebenthal (Publica) und aus Expertensicht Marco Jost (PPCmetrics).
Wie man die aktuelle Situation beurteilt, hat politische Konsequenzen. Deutlich wurde das aus den beiden ersten Referaten von Lampart und Cosanday. Lampart betonte mehrfach, es handle sich um ein singuläres Ereignis. Die Finanzkrise mit ihren Auswirkungen auf die Kapitalmärkte sei eine Jahrhundertkrise. Die Schlussfolgerung: sie ist vorübergehend und darf nicht Anlass für langfristig wirkende Entscheide sein. Cosanday hingegen wies darauf hin, dass die tiefen Zinsen nun bereits seit Ende der 90er Jahre dominieren und der Fall Japan zumindest Anlass sein sollte, auch das Szenario einer über Jahrzehnte hinweg andauernden Tiefzinsphase in Betracht zu ziehen. Auch die aktuellen Obligationenrenditen zeigen, dass die Märkte mit weiterhin tiefen Zinsen rechnen. Das gleiche Resultat ergab eine Spontanumfrage bei den Tagungsteilnehmern. Die grosse Mehrheit rechnet für die nächsten Jahre mit weiterhin tiefen Zinsen.
Ganz genau weiss es allerdings niemand. Wie ist entsprechend beim Entscheid zum Umwandlungssatz vorzugehen? Lampart wehrt sich als SGB-Vertreter gegen die aus Experten- und Kassensicht längst überfällige Anpassung. Sein Argument: ohne eine umfassende, ökonomische Abklärung des schweizerischen Wachstumspotentials dürfte nicht angepasst werden, denn das Wachstum bestimme letztlich das Zinsniveau. Eine solche Analyse vermisst er in den neusten Absichtserklärungen des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020. Bei einem aus seiner Sicht möglichen Wachstum von nominal 3% plus einer Liquiditätsprämie von 1% plus einer Risikoprämie von ungenanntem Ausmass ergäbe sich eine theoretische, längerfristige Rendite von 4,8 bis 4,9 Prozent. Damit liesse sich kurzfristig die Umwandlungssatz-Anpassung (knapp) verhindern; allerdings ist die Zahl nur hypothetisch und klammert die biometrische Entwicklung aus.
Aus ökonomischer Sicht wäre anzufügen, dass die Abhängigkeit von Wachstum und Zinssatz problematisch ist und der Zins theoretisch stärker durch das Produktivitätswachstum bestimmt wird. Zudem geht Lampart mit seiner Formel davon aus, dass es über die Kapitalverzinsung zu einer laufenden Umverteilung zwischen den Produktivitätsfaktoren Kapital und Arbeit kommt, und zwar einseitig von Arbeit zu Kapital, weil das Kapital am Wachstum überproportional partizipiert.
Es ist bemerkenswert aber nicht ungewöhnlich, wenn der Vertreter eines liberalen Think Tank sehr viel geringere Hoffnungen auf die Effizienz der Kapitalmärkte setzt und stärker zur Vorsicht rät als der Gewerkschaftsvertreter. Mit ein paar einfachen Berechnungen zeigte Cosanday auf, dass mit den geltenden gesetzlichen Parametern eine starke und nicht gewünschte Umverteilung zwischen den Generationen verbunden ist. Diese wird von Gewerkschaftsseite nicht explizit bestritten, aber kommentarlos hingenommen.
Publica stockt bei Aktien und Unternehmensanleihen auf
Die Pensionskasse des Bundes, Publica, setzt verstärkt auf Aktien und Unternehmensanleihen. An einer Fachtagung der Beratungsgesellschaft PPCmetrics gab Susanne Haury von Siebenthal, die bei der Sammeleinrichtung das Asset-Management leitet, Einblicke in die Anlagestrategie des Jahres 2012. Publica verwaltet rund 33 Mrd. Fr. Wie Haury von Siebenthal mitteilte, hat Publica den Aktienanteil von 29% auf 33% erhöht. Die Allokation für Unternehmens-Bonds ist von 12% auf 16% gestiegen, neu setzt die Kasse ausserdem auf Schwellenländer-Staatsanleihen in Lokalwährung, heisst es in einem Beitrag von Michael Ferber zu einer Tagung von PPCmetrics.
5. IV-Revision: Positive Zwischenbilanz
Die 5. Revision hat die Invalidenversicherung (IV) auf den gewünschten Kurs gebracht. Das zeigt eine erste Evaluation der Gesetzesrevision nach vier Jahren Erfahrungen im Vollzug. Der Kulturwandel von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung, der mit der 5. IV-Revision angestrebt wurde, ist tatsächlich vollzogen worden und lässt sich wissenschaftlich nachweisen, schreibt das BSV in einer Mitteilung.
Post: Höhere PK-Beiträge des Arbeitgebers
Das dem Gesamtarbeitsvertrag Post unterstellte Personal soll im kommmenden Jahr 0,2% mehr Lohn erhalten. Zudem werden die Sparbeiträge des Arbeitgebers bei der Pensionskasse Post um 1% erhöht (für Basis- und Zusatzplan 1). Weiter erhalten die Angestellten wie schon im Vorjahr eine einmalige Auszahlung von 500 Franken und 0,8% der Lohnsumme werden für die Honorierung individueller Leistungen eingesetzt.
Li: Staatliche Kasse mit ungenügender Bilanzierung
Die Bilanzierungspraxis bei der Staatlichen Pensionskasse Liechtensteins (PVS) war von 2002 bis 2011 unüblich und schwer nachvollziehbar. Dies führte zusammen mit einer miserablen Vermögensanlage zum 300-Millionen-Debakel bei der PVS, wie aus einem Zwischenbericht der Swisscanto Vorsorge AG hervorgeht.
Die Unterdeckung wurde in erster Linie durch die ungenügende Rendite verursacht, mit der die technische Verzinsung von jährlich 4% (netto) deutlich verfehlt wurde. Die Auswertung der Vermögenanlage-Ergebnisse ergab, dass sowohl die Anlagestrategie als auch die Umsetzung nicht optimal waren. Rückblickend betrachtet wurde das Anlagerisiko zu einem ungünstigen Zeitpunkt verändert. Auffällig war insbesondere der häufige Wechsel der Anlagestrategie, was jeweils zu Umstrukturierungsverlusten führte. Der Schlussbericht, der auch veröffentlicht wird, dürfte voraussichtlich per Ende Februar 2013 vorliegen.
NZZ: Schluss mit Flickwerk
In der NZZ kommentiert Redaktor Werner Enz die Ergebnisse der St. Galler-Studie zur Umverteilung zischen den Generationen, welche auf 110 Mrd. Franken bis 2013 veranschlagt werden: “ Prof. Eling (dürfte) mit seiner Schätzung zu hoch liegen. In der Praxis nehmen umhüllende Pensionskassen, also solche mit Überobligatorium, einen Ausgleich vor, um den übersetzten BVG-Rentenumwandlungssatz (von 6,8%) zu relativieren. Die SBB etwa setzen dort 5,8% ein. De facto bilden professionell geführte Pensionskassen seit Jahren Reserven, um die absehbare Senkung des technischen Zinses und des Rentenumwandlungssatzes vorzufinanzieren. Weiter wird bei gesprochenen Renten grösste Zurückhaltung an den Tag gelegt, wenn es um einen Inflationsausgleich geht; dies durchaus im Bewusstsein, dass faktisch eher zu hohe Leistungen ausbezahlt werden. Last, but not least bringt die steigende Arbeitsproduktivität (was zu höheren Löhnen und BVG-Beiträgen führt) ein Mehr an Flexibilität, um die tatsächlich gravierende Umverteilung von Jung zu Alt zu entschärfen.”
Uni St. Gallen: “Generationenvertrag in Gefahr”
An einer Medienorientierung stellte das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen eine Studie mit der Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz vor. Das Institut hält dazu fest:
110 Mrd. Franken– auf diesen Betrag schätzt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen das Defizit, das bis in das Jahr 2030 in der Altersvorsorge der Schweiz angehäuft und zukünftigen Generationen hinterlassen wird. Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55.5 Mrd. in der AHV und 54.7 Franken in der beruflichen Vorsorge. Diese Prognosen sind Teil einer Studie zur Analyse des Generationenvertrags in der Schweiz. Die Summe von 110 Mrd. entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Mrd. Franken. Diese Lücke muss unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation der jungen Beitragszahler getragen werden. Deren Beanspruchung wird in den nächsten 20 Jahren ständig steigen.”
In Bezug auf den Umwandlungssatz wird betont: “In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt zurzeit jeder Neurentner im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40‘000 Franken zu viel ausbezahlt, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt. Diese 40‘000 werden von den heute Aktiven getragen. Die Höhe des Umwandlungssatzes muss dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.
Mit Blick auf die kürzlich publizierten Vorschläge des Bundesrates zur “Altersvorsorge 2020” heisst es: “Die Vorschläge sind ein Schritt in Richtung mehr Generationengerechtigkeit. Allerdings gehen diese Vorschläge nicht weit und schnell genug. So zeigt die Studie beispielsweise, dass heute bereits jedes Jahr Milliardenbeträge von Jung zu Alt transferiert werden. Es sollte demnach nicht bis 2020 mit einer Reform gewartet werden. Auch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen kann.”
PK-Rating 2012: Wo der Rotstift angesetzt wird
In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger geht PK-Experte Patrick Baeriswyl von Mercer auf die ergriffenen und möglichen Sparmassnahmen der Pensionskassen ein. Auszüge:
TA: Was wurde aus der flexiblen Altersrente nach dem PWC-Modell? Bei diesem besteht die Altersleistung aus einem garantierten Teil und einem von der Performance abhängigen, flexiblen Teil.
Ich kenne nur sehr wenige Kassen, die diese Möglichkeit umgesetzt haben. Einerseits müsste die garantierte Rente sehr tief angesetzt werden, damit das Modell wirkt, andererseits befürchtet man, dass der Verwaltungsaufwand zunehmen würde.
Wo hat das Sparen ein Ende?
Für alle Leistungen gibt es gesetzliche Mindestvorschriften. Zudem sind sie häufig ein Bestandteil des Arbeitsvertrags. Dann ist eine Kürzung nur möglich, falls alle Arbeitnehmer zustimmen. Sonst muss eine Kürzung mit einer Änderungskündigung durchgesetzt werden. Davor schrecken die Arbeitgeber aber häufig zurück, weil viele Mitarbeiter die Gelegenheit nutzen könnten, um eine neue Anstellung zu suchen.
Gehen die Pensionskassen mit ihrem Sparkurs nicht zu weit?
Nein. Es ist die Pflicht der Stiftungsräte, nur korrekt finanzierte Leistungen in die Reglemente aufzunehmen. Früher konnten viele Leistungen über die Kapitalerträge bezahlt werden. Dies ist heute nicht mehr möglich.
In welche Richtung sollte sich die berufliche Vorsorge bewegen?
Die Frage ist, wie wir die BVG-Minimalvorschriften umformulieren, sodass sie der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Zinsen gerecht werden – und wie wir gleichzeitig das ursprüngliche Leistungsziel beibehalten können.
Und welche Lösung schlagen Sie vor?
Ich erwarte keine Wunder. Höhere Beiträge, den Sparprozess mit 20 Jahren zu beginnen, ein höheres AHV-Rentenalter oder eine Kombination dieser Massnahmen – das sind die Lösungen.
PK-Rating 2012: “Das grosse Sparen”
Das zum achten Mal durchgeführte Pensionskassen-Rating des Tages-Anzeigers misst die reglementarischen und die effektiven Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen. Es ist der einzige öffentliche Vergleich von Pensionskassen. Dabei entspricht eine hohe Punktzahl einem aus Sicht der Arbeitnehmer hohen Leistungsniveau. Das Rating stützt sich auf 22 Kriterien, die der Vielfalt der Kassen Rechnung tragen. Fachlich wird das Rating von der Beratungsfirma Mercer unterstützt. Am diesjährigen Rating beteiligten sich 34 Vorsorgeeinrichtungen mit 440 000 Versicherten und einem Vermögen von 105 Milliarden Franken. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Teilnehmer lag Ende 2011 bei 102,8 Prozent und dürfte inzwischen auf etwa 107 Prozent gestiegen sein. Das Rating steht allen Vorsorgeeinrichtungen offen, auch jenen, die Sammelstiftungen angeschlossen sind.
Wie Erich Solenthaler in einem Begleittext zu den Resultat feststellt, überlegt derzeit jede zweite Vorsorgeeinrichtung Korrekturmassnahmen und wird die Leistungen kürzen. Mehrere führende Pensionskassen haben ihre Sparmassnahmen bereits im laufenden Jahr umgesetzt. Dazu gehören die Pensionskassen von Swiss Re und der Migros. Sie schneiden deshalb schlechter ab als im Vorjahr. Sie können sich aber nach wie vor auf den vorderen Rängen halten.
Umgekehrt können die langsameren Institutionen, welche die Anpassungen erst im kommenden Jahr oder verteilt über längere Zeit in Kraft setzen, mehr punkten. So hat sich Swissport, die Pensionskasse des Schweizer Flughafenpersonals, mit den gleichen Leistungen wie im Vorjahr auf den vordersten Rang geschoben. Das verdankt Swissport aber weniger vereinzelten Spitzenleistungen als einem allgemein hohen Niveau des Reglements. Bei einer Reihe von Kriterien buchte Swissport die maximale Punktzahl. Das Besondere an dieser PK ist: Sie ging 2004 aus der Allgemeinen Pensionskasse der Swissair hervor. Damals startete sie ohne Rentner, und weil ihre Altersverpflichtungen immer noch gering sind, kann sie die nötigen Reformen gelassen angehen. Aber auch diese Kasse wird nächstes Jahr den Umwandlungssatz senken.
Postulat SGK-N: 2. Säule für Selbständige ohne Arbeitnehmer
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher im System der beruflichen Vorsorge Möglichkeiten aufzeigt, welche die Situation des Selbständigerwerbenden in der 2. Säule verbessert. Insbesondere sind die Situation der selbständig Erwerbenden ohne Arbeitnehmende und Verbandslösungen zu prüfen, sowie die Situation betreffend Einkäufe ins BVG gemäss Art. 37b DBG und Art. 11 Abs. 5 StHG.
Begründung: Anlässlich der Behandlung der Pa. Iv. 08.478 BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (Hutter) in der Subkommission BVG der SGK-N wurden verschiedene Problemfelder der selbständigen Erwerbstätigkeit in Bezug auf die 2. Säule festgestellt, welche mit diesem Postulat analysiert werden sollen. Das Ziel ist die Verbesserung der Position der selbständig Erwerbenden im BVG.
Interpellation SVP: “Altersvorsorge langfristig sicherstellen”
Eingereichter Text: Der Bundesrat hat kürzlich Leitlinien für ein Reformpaket zur Altersvorsorge beschlossen. Er setzt dabei auf umfassende Reformen, welche die 1. und 2. Säule betreffen und in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden sollen. Dieses Vorgehen birgt das Risiko einer materiellen Vermischung der einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Der Zeithorizont für die Behandlung der Reformvorschläge erstreckt sich auf mehrere Jahre. Dies, obwohl in einzelnen Bereichen unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Hält er trotz der geplanten formellen Durchmischung des Reformpaketes am 3-Säulenprinzip fest?
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass angesichts der Herausforderungen in der Altersvorsorge für verschiedene Teilbereiche unterschiedliche zeitliche Dringlichkeiten bestehen?
3. Plant der Bundesrat, falls sich die demographischen Verhältnisse ändern, automatische Anpassungen im Sinne von rasch greifenden Sanierungsmassnahmen vorzusehen?
4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge bereits heute unerwünschte Umlageeffekte stattfinden, obwohl die Versicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut ist?
5. Hat er in seinen Überlegungen die Tatsache berücksichtigt, dass ab 2025 grundsätzlich jede versicherte Person die volle BVG-Leistung erhält, also die Entlastung durch die Eintrittsgeneration entfällt?
6. Wie beurteilt er die Idee, das Versicherungsalter in der beruflichen Vorsorge in Bezug auf die Sparleistung früher, also vor dem 25. Altersjahr, anzusetzen?
7. Ist er bereit, in einem vorgezogenen Schritt das vom Volk 1999 genehmigte Mehrwertsteuerprozent endlich vollumfänglich der AHV zukommen zu lassen?
8. Wie schätzt der Bundesrat die Risiken einer sich verschlechternden Konjunktur auf die Perspektiven der Altersvorsorge in den nächsten Jahren ein? Plant der Bundesrat hier mit unterschiedlichen Szenarien und daraus abgeleiteten Massnahmen?
9. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Altersvorsorge nicht nachhaltig über eine hohe Zuwanderung gesichert werden kann? Ist es nicht im Gegenteil so, dass die Folgen der hohen Zuwanderung die Probleme und den Sanierungsdruck in Zukunft verschärfen werden?
Interpellation SP: “Renten sichern”
Eingereichter Text: Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Reformpläne zur Altersvorsorge bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was hat ihn dazu bewogen, zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge von einer Einzelversicherungsoptik zu einer ganzheitlich Strategie zu wechseln?
2. Relativement aux objectifs constitutionnels applicables aux 1er et 2ème piliers, le Conseil fédéral pense-t-il que le niveau des rentes de l’AVS et de la LPP permet d’atteindre ces objectifs et pour qui et quelles catégories de revenus?
3. Est-il envisageable de procéder à un rééquilibrage entre le 2ème et le 1er pilier, par exemple, par un renforcement du 1er pilier financé par un transfert de cotisation du 2ème pilier LPP?
4. Welche Massnahmen sieht er angesichts des hohen Anteils an Frühpensionierungen vor?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Verfassungsauftrag nach der Gleichstellung der Geschlechter sowohl für die Renten als auch für die Löhne mit dieser Reform einzulösen?
6. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anspruch der Versicherten auf Transparenz einzulösen? Wie will er insbesondere verhindern, dass Geld, das den Versicherten gehört, über überhöhte Risikoprämien, nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmungen bei der legal quote usw. in den Kassen der Pensionskassen und Versicherungen verschwindet? Wie können Versicherungen und Pensionskassen aus Sicht des Bundesrates das Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?
7. Als Folge der Unternehmenssteuerreform II werden jährliche Mindereinnahmen bei der AHV von gegen 400 Millionen Franken prognostiziert. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn, nein, in welchem Rahmen erwartet er Mindereinnahmen durch die USR II?
8. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle bei der AHV wieder wettzumachen? Wenn nein, wieso nicht? Welche Massnahmen wären denkbar und geeignet, ohne die Situation heutiger und zukünftiger Rentenbeziehender zu verschlechtern?
9. Sind zusätzliche Einnahmenausfälle für die AHV aufgrund weiterer beschlossener und/oder geplanter Gesetzesänderungen zu erwarten?
NZZ: “Kühle Brise um Berset”
Die NZZ schreibt: “Die Reform der Altersvorsorge ist eine der grössten Herausforderungen, denen sich Bundesrat und Parlament in den nächsten Jahren zu stellen haben. Bundesrat Alain Berset (SP) hat sich dazu entschieden, die staatliche erste und die berufliche zweite Säule in einem Gesamtpaket zu reformieren. Dieses Vorgehen weckt nun den Argwohn der bürgerlichen Parteien, und auch die SP ist – vor allem mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen – unzufrieden. (…)
Da es in der Wintersession trotz den dringlichen Interpellationen zu keiner Sonderdebatte zum Berset-Paket kommen wird, planen die bürgerlichen Parteien bis Ende Session einen gemeinsamen öffentlichen Auftritt. Dort wollen sie, so ist von mehreren Seiten zu hören, einen gemeinsamen Vorschlag für eine AHV-Schuldenbremse präsentieren. Das Problem war bisher, dass eine Schuldenbremse von all diesen Kräften zwar prinzipielle Zustimmung erfuhr, dass deren Ausgestaltung aber zu Streit führte. Im Moment räumt man letzte Differenzen aus. Für einmal liegt ein bürgerlicher Schulterschluss also nahe.
Auf der linken Seite bleibt noch einiges zu klären. Zwar passt Bersets Strategie, die auf eine Stärkung der ersten Säule hinausläuft, gut ins «big picture». Doch vor allem an der Erhöhung des Frauenrentenalters haben die Genossen keine Freude. Berset erfährt den linken Zorn denn auch am eigenen Leib: Am Unia-Kongress wurde er in diesen Tagen rüde ausgepfiffen.”
Eckwerte der BV 2013
Der ASIP hat die Eckwerte und Masszahlen für die berufliche Vorsorge 2013 in seiner Fachmitteilung 93 übersichtlich zusammen gefasst.

