Eingereichter Text: Im Hinblick auf die Präsentation der Eckwerte der grossen Reform der Altersvorsorge wird der Bundesrat eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Vorgezogene Massnahmen könnten den Renteneintritt der Babyboom-Generation abfedern. Die Angleichung des Rentenalters wäre eine solche Massnahme, welche jährlich mindestens 800 Millionen Schweizer Franken sparen könnte. Scheitert die Reform, ist kein Mechanismus eingesetzt, welcher einen Schuldenberg verhindert. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es im Sinne einer vorausschauenden Politik ratsam wäre, die Angleichung des Rentenalters und die Einführung einer AHV-Schuldenbremse vorzuziehen?
2. Der Bundesrat möchte die Finanzierungslücke, welche sich bei der AHV abzeichnet, durch eine Reduktion der Attraktivität des vorzeitigen Renteneintritts, mit Anreizen für längeres Arbeiten und mit zusätzlichen Steuereinnahmen oder Lohnabzügen decken. Wie schätzt der Bundesrat die Anteile der erwähnten Massnahmen an der Deckung der Finanzierungslücke bzw. welcher Anteil der Finanzierungslücke soll allein über Mehreinnahmen gedeckt werden? Welche Massnahmen werden getroffen, damit 55+ Jährige für den Arbeitsmarkt attraktiver werden?
3. Der Mindestumwandlungssatz ist zu einem Zankapfel der Politik geworden. Als versicherungsmathematischer Parameter sollte dieser aber möglichst nicht von einem politischen Gremium festgelegt werden, sondern von den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten der jeweiligen Pensionskassen. Wie will der Bundesrat den Mindestumwandlungssatz entpolitisieren? Der gesetzlich zu hoch angesetzte Mindestumwandlungssatz führt nicht nur Umverteilungen zwischen Aktiven und Rentnern, sondern auch zwischen dem Überobligatorium und dem Obligatorium. Wie will der Bundesrat diesen beiden systemwidrigen Umverteilungen den Riegel schieben?
4. Bei einer schnellen Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG sieht der Bundesrat Übergangsmassnahmen für Personen vor, welche aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, ihr BVG Guthaben auf die erforderliche Höhe anzuheben. Für diese Kompensation schlägt der Bundesrat eine Lösung entweder über die AHV oder über den Sicherheitsfonds vor. Wie beurteilt er die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, damit Pensionskassen die Kompensationsmassnahmen jeweils "Kassen-intern" (Reserven, Erheben von Solidaritätsbeiträgen, etc.) vornehmen können?