Die OAK-BV hat eine Anhörung zu den geplanten Weisungen “Ausweis der Vermögensverwaltungskosten” gestartet. Sie dauert bis 15. Januar, Inkrafttreten ist per 1. Januar vorgesehen (sic!). In einem Begleitbrief an die Anhörungsteilnehmer werden Ziele und Inhalt der Weisungen dargelegt. Als Ziele werden primär Transparenz und Standardisierung genannt. Inhalt bilden Anforderungen an die Transparenz und Kostenquoten  kollektiver Kapitalanlagen, Anerkennung der TER-Kostenkonzepte der Fachverbände durch die OAK sowie der Ausweis der TER-Kosten in der Betriebsrerchnung der VEs. Der Entwurf ist sehr detailliert ausformuliert und bildet damit die erste grössere aufsichtsrechtliche Massnahme der Oberaufsicht.

Der Entwurf ist in Fachkreisen bereits auf heftige Kritik gestossen. Peter Schnider schreibt in BVG-Aktuell 50/12: “Was die OAK in ihrem Entwurf präsentiert, geht in Richtung regulatorischer Overkill mit grossem Zusatzaufwand für die Vorsorgeeinrichtungen und einem deutlichen Rückschritt bezüglich Transparenz und nur schwer erkennbarem Mehrwert. Nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) empfohlen hat, im Anhang insbesondere den international anerkannten TER auszuweisen, mutet es eher befremdlich an, dass die OAK einen eigenen TER-Begriff (TER OAK) definieren will. Nicht zielführend, wenn nicht sogar verwirrend und den Grundsatz der Klarheit und Wahrheit missachtend, ist auch, dass die Kosten auf transparenten Kollektivanlagen nicht nur auf dem Bestand Ende Jahr mit einer gewichteten TER im Anhang anzugeben, sondern unter Berücksichtigung der getätigten Umschichtungen in der Jahresrechnung auszuweisen sind. Buchhalterisch genau erfasste Zahlen werden so mit geschätzten Werten vermischt. Auch bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen sollen im ersten Jahr des Bestehens geschätzte Kosten in die Jahresrechnung einfliessen. Ob dies tatsächlich ein Mehrwert bezüglich Transparenz sein wird, muss hinterfragt werden.”

BVG-Aktuell zitiert auch Hanspeter Konrad. Er meint  “dass es «eine grundsätzliche Überarbeitung und Rückkehr zum ursprünglich angedachten pragmatischen Vorschlag braucht». Zudem schlägt der ASIP für künftige Anpassungen vor, weitergehende Offenlegungsideen zuerst bei einer repräsentativen Anzahl von unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen zu testen, um ein besseres Verständnis des Aufwands für die Einrichtungen zu erhalten.

  Anhörung, Begleitbrief und Weisungsentwurf  Kommentar Schnider