Die OAK-BV hat mit Datum 5.12.12 ihre zweite Weisung publiziert. Sie betrifft den Standard der Jahresberichte der Aufsichtsbehörden. Sie betrifft also lediglich die BVG-Aufsichtsbehörden und ist erstmals für das Geschäftsjahr 2012 anzuwenden.

  Weisung OAK