BLPK: Sanierung über Kapitalmarkt
Die Basellandschaftliche Zeitung berichtet über den aktuellen Stand bei der Sanierung und Neuorganisation der BLPK. Der mit der Finanz- und Personalkommission gefundene Kompromiss beschreibt die bz wie folgt: “Im Kompromiss kann Finanzdirektor Adrian Ballmer seinen eigenen Entwurf in vielen Teilen wiederfinden: So kommt es zur umstrittenen Vollkapitalisierung, aber auch zum unbestrittenen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, einer Senkung des technischen Zinssatzes auf drei Prozent und zu einem Umwandlungssatz von 5,8 Prozent. Damit soll sichergestellt werden, dass der Sanierung nicht sogleich die nächste folgen muss.
Eine wesentliche Änderung gegenüber Ballmers ursprünglichen Absichten soll es jedoch bei der Finanzierung der Sanierung geben: Statt das Loch in der Pensionskasse von 2,3 Milliarden Franken über vierzig Jahre und aus den Mitteln der Erfolgsrechnung zu füllen, soll das Geld innerhalb von zehn Jahren möglichst risikoarm auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden.”
Die Fremdfinanzierung der Sanierung kollidiert allerdings mit der kantonalen Defizitbremse. Diese soll deshalb nach Zürcher “Vorbild” ausgesetzt werden. Der Baselbieter Landrat wird am 25.4.13 über die Vorlage zur Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse abstimmen.
FT: UK pension funds reject ‘cult of equity’
The “cult of equity” is poised to become history for UK defined-benefit schemes, as the country’s pension fund managers move to favour corporate bonds and alternative investments, a new survey reveals.
More than a third of the UK pension schemes (41 per cent) that participated in Aon Hewitt’s Global Pension Risk Survey for 2013 expect to reduce their exposure to UK equities in the next 12 months, while more than a quarter (28 per cent) hope to pare back their allocations to global equities.
At the same time as equities are falling from grace, alternatives are gaining a following. One-third of participating UK pension funds hope to increase their exposure to alternatives. A similar percentage are accessing derivatives and raising their allocations to active strategies as well.
NZZ: "Aufstand der Grossaktionäre”
Nach Julius Bär drohen auch UBS und Credit Suisse peinliche Abstimmungsflops. Aktionärsberater und der wichtige Investor Swisscanto üben Kritik an Antrittsprämien und Kapitalmassnahmen, schreibt die NZZamSonntag.
Die Zürcher Bank hatte schon am Tag nach dem Flop intern die Ursachen analysiert. Eine entscheidende Rolle habe die Empfehlung der Analysefirma ISS (Institutional Shareholder Services) gespielt, heisst es. Deren Empfehlung, gegen die Vergütungen zu stimmen, seien die angelsächsischen Fonds im grossen Rahmen gefolgt. Die sieben grössten Aktionäre von Julius Bär sitzen wie die ISS allesamt in den USA.
Auch bei der Generalversammlung der UBS am 2. Mai bahnt sich ein Aufstand der Grossaktionäre an. «Es ist gut vorstellbar, dass die Abstimmung zum Vergütungsbericht dort ähnlich ausgeht wie bei Julius Bär», sagt Peter Bänziger, Anlagechef der Fondsgesellschaft Swisscanto. Die Stellungnahme der ISS ist noch in Arbeit. Das Urteil der Analysefirma dürfte auch in diesem Fall mitentscheidend dafür sein, ob eine Mehrheit den Vergütungsbericht der Grossbank ablehnt – oder lediglich eine signifikante Minderheit. Auf Gegenstimmen muss sich die UBS aber definitiv einstellen. Auch der Zuger Vermögensverwalter zCapital empfiehlt ein Veto.
Die ISS empfiehlt, bei der GV der Credit Suisse am 26. April die geplante Erhöhung des für Mitarbeiteraktien zurückgestellten Kapitals abzulehnen. Mit der Aufstockung nimmt die CS in Kauf, die Anteile aller Nicht-Mitarbeiter zu verwässern. Verwaltungsratspräsident Urs Rohner hat die Aktionäre am 10. April in einem zweiseitigen Schreiben gebeten, sich über die Empfehlung der ISS hinwegzusetzen.
Was die Fondsgesellschaft Swisscanto, die 0,4% der CS-Anteile hält, wiederum nicht überzeugt. «Die Erhöhung des bedingten Kapitals bei Mitarbeiteraktien ist für uns ein Ärgernis», sagt Anlagechef Bänziger. «Sie fördert die Selbstbedienungsmentalität.» Darüber hinaus erwägt Swisscanto auch eine Ablehnung des Vergütungsberichts. «Es ist unter anderem unverständlich, dass ausgerechnet die Bonus-Aktien für die Geschäftsleitung bereits nach einem Jahr zugeteilt werden sollen und dies ohne konkrete Leistungsziele», sagt Bänziger. Swisscanto würde mit einem Veto auch hier der Empfehlung von zCapital folgen.
OAK: Anhörung zur Weisung über die Unabhängigkeit des Experten
Die Oberaufsichtskommission hat eine Anhörung zur vorgesehenen Weisung über die “Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge” in die Anhörung gegeben. Übernommen werden im wesentlichen die Vorschriften gemäss Strukturreform (mehr als 20% des gesamten Einkommen aus einer Kundenbeziehung über mehr als drei Jahre), Unvereinbarkeit von Expertentätigkeit und Revisionsstelle, Mitwirkung bei der Geschäftsführung, etc. Die Anhörungsfrist dauert bis 15. Mai 2013.
NZZ: Warnungen vor Überinterpretation der Minder-Initiative
Simon Gemperli schreibt in der NZZ: “Die «Abzocker»-Initiative erwähnt die berufliche Vorsorge nur mit einem Satz: «Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben.» Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist in der Praxis nicht einfach umzusetzen. Einerseits sind die meisten Pensionskassen in kollektive Anlageinstrumente wie Aktienfonds investiert, wo sie ihre Stimmrechte nicht ausüben können. Anderseits ist die Stimmrechtsausübung bei direkten Anlagen für kleine Pensionskassen mit viel Aufwand verbunden. Dieser kann bei Inanspruchnahme eines Aktionärsdienstes minimiert werden, es fallen aber auch dann Zusatzkosten an. Brisant sind diese Fragen auch, weil die Minder-Initiative Geld- und Gefängnisstrafen bei Zuwiderhandlung vorsieht.
Der Bundesrat ist durch die Verfassung verpflichtet, die Initiative innert Jahresfrist auf dem Verordnungsweg als Provisorium umzusetzen. Justizministerin Simonetta Sommaruga peilt sogar ein Inkrafttreten per 1. Januar 2014 an. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bereits Ende Mai vorliegen.
Die Initiative sei «korrekt, aber ohne jegliche Überinterpretation» umzusetzen, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP. Er plädiert für pragmatische Lösungen, insbesondere für die Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten und in konkreten Einzelfällen nicht abzustimmen. Der Zürcher Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt hält das ebenfalls für einen gangbaren Weg. Stimmenthaltung könne unter Umständen «im Interesse der Versicherten» sein, auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten.
Auch der Schweizerische Gewerbeverband wehrt sich dezidiert gegen eine Stimmpflicht bei Kollektivanlagen. Er schlägt zudem vor, dass die Stimmrechte nur dann ausgeübt werden müssen, wenn die von der Vorsorgeeinrichtung gehaltenen Aktien mindestens ein Promille des gesamten Aktienbestands ausmachen, wie Vizedirektor Kurt Gfeller sagt. Über den Schwellenwert könne man diskutieren. Eine seriöse Stimmrechtsausübung sei mit erheblichem Aufwand verbunden, und dieser rechtfertige sich nur dann, wenn man über eine relevante Stimmkraft verfüge.
Die Initianten interpretieren die Vorschläge des ASIP und des Gewerbeverbands teilweise als den Versuch einer Verwässerung der Initiative. Man befürworte aber eine pragmatische Umsetzung mit Vereinfachungen und Ausnahmen für kleine Kassen, sagt Co-Initiant Claudio Kuster. Als Beispiel nennt er die Offenlegung des Stimmverhaltens, die auch selektiv nur bei speziellen Stellungnahmen und im Nachhinein im Jahresbericht erfolgen könne.
Eine Nichtanwendung der Initiative auf Kollektivanlagen widerspricht laut Kuster dem Sinn der Initiative, denn es entstünde ein Schlupfloch für jene, die der Verfassungsbestimmung nicht nachleben wollten. Der Promille-Idee des Gewerbeverbands kann das Initiativkomitee grundsätzlich etwas abgewinnen. Die Schwelle sei aber viel zu hoch angesetzt, findet Kuster. Bei der UBS entspricht ein Promille einem Aktienpaket im Wert von 30 Millionen Franken.”
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Gutes Anlagejahr 2012 für die Publica
Die Pensionskasse des Bundes Publica konnte 2012 auf dem Gesamtvermögen eine überdurchschnittliche Performance von 7.94% (Vorjahr 1.71%) erzielen. Sie beträgt aufgrund der beiden unterschiedlichen Anlagestrategien 8.21% für die offenen und 5.95% für die geschlossenen Vorsorgewerke. Der Strategie-Benchmark wurde leicht übertroffen. Dadurch konnte der durchschnittliche Deckungsgrad um ca. zwei Prozentpunkte erhöht werden – trotz zusätzlich gebildeter technischer Rückstellungen: Der Deckungsgrad auf Stufe der Sammeleinrichtung, das heisst im Durchschnitt aller angeschlossenen Vorsorgewerke, beträgt per 31. Dezember 2012 105.2% (Vorjahr 103.1%). Um eine vollständige Transparenz zu gewährleisten, wird der Vermögensverwaltungsaufwand ab Rechnungsjahr 2012 vollumfänglich (100%) in der Betriebsrechnung erfasst.
Im Geschäftsjahr wurden die beiden Anlagestrategien leicht angepasst. Die Gewichte von Unternehmensanleihen in Euro und US-Dollar sowie von Aktien wurden zulasten von Obligationen in Schweizer Franken erhöht. Neu investiert die Publica auch in Staatsanleihen aus Schwellenländern. Ausserdem verkaufte sie per 1. Januar 2012 ihr Hypothekenportefeuille an die Berner Kantonalbank.
Per 1. Juli 2012 wurde die Anpassung des Umwandlungssatzes (neu: 6.15% im Alter 65) plangemäss umgesetzt. Damit sind die Rechnungsgrundlagen bezüglich der biometrischen Parameter auf dem aktuellen Stand. Zur Abfederung der Senkung erhielten die Versicherten eine Gutschrift aus den vorhandenen technischen Rückstellungen. Ausserdem passten die meisten Vorsorgewerke die reglementarischen Altersgutschriften (Sparbeiträge) an. Damit konnte in den meisten Vorsorgewerken das bisherige Vorsorgeniveau erhalten werden.
Um dem tiefen Zinsniveau und den gesunkenen Ertragserwartungen Rechnung zu tragen, hat die Kassenkommission Ende Jahr beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2015 um 0.75 Prozentpunkte zu senken (auf neu 2.75% für die offenen bzw. 2.25% für die geschlossenen Vorsorgewerke).
Ebenfalls im 2012 wurden die wichtigsten Vorarbeiten für die Rezertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems nach ISO 9001:2008 der Publica gelegt. Im März 2013 wurde das Zertifikat vorbehaltslos erneuert.
Mehr Eigenverantwortung in der BV
Jérôme Cosanday von avenir suisse plädiert für mehr individuelle Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge und kritisiert die aktuelle Entwicklung der 2. Säule zur “Umverteilungsmaschine”. Er fragt: “Kann man im Zeitalter hoher Mitarbeitermobilität noch von Schicksalsgemeinschaft sprechen, wenn jeder seine Stelle alle 5 bis 7 Jahre wechselt? Was verbindet den seit zehn Jahren pensionierten Rentner mit dem dienstjüngsten Mitarbeiter, der Ende Jahr die Firma verlässt? Ist es wirklich solidarisch, dass Letzterer (Anlage-)Risiken trägt, um Leistungen zu garantieren, die vor seinem Stellenantritt versprochen wurden? Wäre es nicht sinnvoller, dass jeder, oder zumindest jede Alterskohorte, die Strategie und Leistungen bestimmt, wofür er auch gerade stehen will und kann?”
UBS PK-Barometer: 3,5% Rendite im Q1
Im ersten Quartal 2013 erzielten die am Peer Group Review teilnehmenden Pensionskassen ein positives Anlageergebnis, das in allen Segmenten über 1% lag. Die kumulierte Rendite seit Jahresende beträgt im Schnitt rund 3,5%, womit wohl für viele Vorsorgewerke zumindest die Verzinsung für das ganze Jahr schon eingebracht wäre. Im ersten Viertel des Jahres haben die untersuchten Vorsorgeeinrichtungen damit die Hälfte der guten Gesamtperformance 2012 erwirtschaften können.
Trotz des rund 15%igen Tauchers seit Ende Dezember 2007 aufgrund der Finanzkrise haben alle Pensionskassengruppen seither stark aufgeholt. Kumuliert erreichte das Segment der grössten Vorsorgewerke mit einem Vermögen von über 1 Mrd. Franken eine Performance von 10% seit Anfang 2008. Bei den kleineren Pensionskassen mit Anlagen von unter 300 Mio. beträgt diese kumulierte Gesamtperformance immerhin 8,5%, bei den mittleren 8,7%.
CS PK-Index: Aktien als Rendite-Treiber
Im 1. Quartal 2013 nahm der Credit Suisse Pensionskassen-Index um 4.57 Punkte resp. 3.42% zu und liegt per 31. März 2013 bei 138.18 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Zum positiven Resultat haben alle drei Monate des ersten Quartals beigetragen, wobei der Januar mit 1.44% und der März mit 1.11% herausragten. Der Februar lag mit 0.83% leicht unter den Zahlen von Januar und März, zeigte aber dennoch eine solide Entwicklung. Die Performance Contribution zeigt, dass insbesondere die Aktien für die positive Rendite des ersten Quartals verantwortlich zeichneten: Aktien Schweiz (1.72%), Aktien Ausland (1.43%), Obligationen Fremdwährung (0.18%) und Immobilien (0.16%).
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1.5% p.a.) legte im Berichtsquartal um 0.53 Punkte (resp. 0.37%) auf den Stand von 142.07 zu, ebenfalls ausgehend von 100 Anfang des Jahres 2000. Somit halbierte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index gegenüber dem Vorquartal erneut und liegt per 31. März 2013 bei nur noch 3.88 Punkten (Q4 2012: 7.94 Punkte).
Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt im ersten Quartal 2013 3.05% über der BVG-Vorgabe. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2.47%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2.69% beträgt.
Die Anlageallokation per 31. März 2013 zeigt auf, dass sich die Liquiditätsquote (6.57%) gegenüber dem Vorquartal wieder reduziert hat. Ebenfalls reduziert wurden die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (24.08%) und die Fremdwährungsobligationen (8.44%) sowie die Alternativen Anlagen (4.92%). Erhöht wurden im Gegenzug die Engagements in Aktien Ausland (17.49%), Aktien Schweiz (13.07%) und Immobilien (21.93%). Die Schweizerfrankenquote beträgt per 31. März 78.2% und liegt damit leicht tiefer als im Vorquartal (78.5%). Die detaillierten Daten folgen in zwei Wochen.
Les policiers lausannois perdent le droit à la retraite à 55 ans
La Caisse de pensions de Lausanne devra modifier son règlement qui accorde dès 55 ans un droit à la retraite anticipée aux policiers et aux pompiers. Le Tribunal administratif fédéral (TAF) a confirmé une décision de l’Autorité de surveillance LPP.
En mai 2010, celle-ci avait constaté que le règlement de la caisse lausannoise contrevenait à la législation fédérale en accordant dès 55 ans, et non pas dès 58 ans, le droit à la retraite anticipée aux policiers et aux pompiers.
Elle avait également épinglé le droit à la retraite anticipée pour les femmes engagées avant le 1er janvier 1993. Un privilège qui avait été confirmé à plusieurs reprises ces dernières années.
Saisi d’un recours de la Caisse de pensions de Lausanne, qui s’était opposée à la décision de l’autorité de surveillance, le TAF a donné raison à la caisse pour ce qui concerne le droit des femmes engagées avant 1993 de pouvoir partir à la retraite à l’âge de 55 ans.
En revanche, il a confirmé la décision de l’Autorité de surveillance sur l’autre point litigieux. Au regard des dispositions fédérales applicables, il a jugé que les policiers et les pompiers n’ont pas le droit de bénéficier d’une retraite anticipée avant l’âge de 58 ans.
Interrogé par l’ats, Daniel Brélaz précise qu’il s’agira d’évaluer le jugement du TAF et d’examiner ses conséquences financières. Le syndic de Lausanne rappelle par ailleurs qu’un recours au Tribunal fédéral (TF) peut être déposé, tant par la caisse de pensions que par l’Autorité de surveillance.
EU: PKs fordern Ausnahme von Transaktionssteuer
Der Fachverband der Pensionskassen Österreichs mit seinem Obmann Andreas Zakostelsky an der Spitze fordert von der EU, dass Pensionskassen und die Betrieblichen Vorsorgekassen grundsätzlich von der Finanztransaktionssteuer (FTT) ausgenommen werden.
Die Argumentation der Pensionskassen gründet sich im Wesentlichen auf folgendem Argument: Nach Artikel 2 Absatz 8 lit. f) des aktuellen Richtlinienentwurfes zur Finanztransaktionssteuer (2013/0045) sind Pensionskassen von der Finanztransaktionssteuer betroffen. Staatliche Pensionssysteme (im Umlageverfahren) sind jedoch vom Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfes zur Finanztransaktionssteuer nicht umfasst.
Institutional Money / Finanztransaktionssteuer /
Entwurf Richtlinie
Towers Watson: Sprunghafte Verbesserung der Deckungssituation
Die Deckungssituation der Pensionspläne von Schweizer Unternehmen hat sich im ersten Quartal 2013 deutlich verbessert, wie eine aktuelle Studie von Towers Watson zeigt. Die für die Pensionszahlungen reservierten Vermögen wuchsen um 5 Prozent – sie profitierten von steigenden Aktienmärkten. In der Folge stieg der Deckungsgrad um fast sechs Prozentpunkte an, wie der Pensionskassen-Index zeigt, der von 89,7 Punkten zum Jahresende 2012 auf 95,8 Punkte zum 31. März 2013 gestiegen ist.
Dies geht aus dem Pensionskassen-Index „Swiss Pension Finance Watch“ hervor, der vierteljährlich von Towers Watson auf Basis internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS) veröffentlicht wird.
„Die verbesserte Deckungssituation stärkt nicht nur die Pensionspläne. Sie wird auch die Bilanzen der Unternehmen positiv beeinflussen“, kommentiert Peter Zanella, Leiter des Bereichs Retirement Solutions bei Towers Watson in Zürich.
Aktuell treiben steigende Aktienmärkte die Pensionsvermögen nach oben. So erwirtschaftete ein typischer Schweizer Pensionsplan in den vergangenen zwölf Monaten Erträge in Höhe von 10,6 Prozent. Für die sehr guten Erträge im ersten Quartal 2013 sorgten insbesondere die in den Pensionsvermögen enthaltenen Schweizer Aktien. Sie brachten Erträge in Höhe von 15 Prozent ein. Der Gesamtertrag auf alle in den Pensionsvermögen enthaltenen Anlagen betrug im Durchschnitt 5 Prozent.
Angesichts der verbleibenden Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung werden die Erträge auf die Pensionsvermögen wahrscheinlich aber volatil bleiben, warnt Zanella. „Unternehmen sollten daher – trotz der aktuell günstigen Situation – ihre Pensionspläne weiterhin sorgsam überwachen, um bei Bedarf schnell gegensteuern zu können.“
Neben den guten Anlageerträgen profitierten Pensionsplänen im ersten Quartal zusätzlich von einer leichten Erholung des Rechnungszinses. Der Rechnungszins beeinflusst den Wert, mit dem die künftigen Pensionszahlungen heute in den Bilanzen anzusetzen sind, massgeblich. Der Benchmarkzins, der für den Towers Watson Pensionskassenindex herangezogen wird, stieg im ersten Quartal von 1,62 Prozent (31.12.2012) auf 1,74 Prozent. In der Folge sank der Verpflichtungsumfang leicht.
Zusammen sorgten das Wachstum der Pensionsvermögen und der leichte Rückgang des Verpflichtungsumfangs dafür, dass sich der Deckungsgrad, das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen, deutlich verbesserte.
John Carter, Senior Consultant bei Towers Watson, weist jedoch darauf hin, dass sich der Rechnungszins, der sich an der Rendite von Anleihen guter Bonität (AA-Anleihen) orientiert, trotz der Erholung weiterhin auf einem historischen Tiefstand befindet. „Daher sind die Pensionsverpflichtungen weiterhin mit sehr hohen Werten in den Bilanzen anzusetzen“, erklärt der Pensionskassenspezialist. „Darüber hinaus sorgen Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften (IAS 19), die dieses Jahr erstmalig zum Tragen kommen, für einen Sondereffekt, der die Pensionskosten noch einmal steigern wird.“
100 Jahre PK der Stadt Zürich, Feier mit Buch
Die 1913 gegründete Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. In den Krisenjahren der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Arbeitslosenkasse «missbraucht», musste sie nach dem Zweiten Weltkrieg erst einmal saniert werden. Seither hat sie sich kontinuierlich zu einem gut finanzierten und bedeutenden Sozialwerk weiter entwickelt. Heute gehören der PKZH rund 30 000 Aktiv Versicherte sowie über 16 000 Pensionierte an – aktuelle und ehemalige Mitarbeiter der Stadt Zürich und von rund 150 weiteren Arbeitgebern. Das Vermögen beträgt knapp14 Mrd. Franken und der Deckungsgrad liegt bei über 110 Prozent.
Anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens ist im Verlag Neue Zürcher Zeitung das reich illustrierte Buch «Ruhestand statt Altersnot» erschienen. Der Historiker Martin Illi und der Mathematiker Ernst Welti (Geschäftsleiter der PKZH) ermöglichen darin einen “mehrdimensionalen” Einblick in ein spannendes Stück Zürcher Sozialgeschichte.
Die vielen hervorragend ausgewählten Fotos bilden die Geschichte nicht bloss der Kasse, sondern von Zürich in seiner sozialpolitischen Entwicklung höchst eindrücklich ab und die informativen Texte geben Einblick in die vielen Aspekte der sozialen Sicherheit und ihrer wachsenden Bedeutung in den letzten hundert Jahren, fokussiert auf die PKZH. Eine höchst eindrückliche und wertvolle Publikation zur Beruflichen Vorsorge. Das Buch ist erschienen im NZZ-Verlag und kostet 40 Franken
Treuhänder: Benachteiligung der Anlagestiftungen durch die Stempelabgabe
Im Jahr 2000 schlug der Bundesrat dem Parlament vor, die berufliche Vorsorge von der Stempelabgabe auszunehmen. Der “Stempel” ist bis heute nicht gefallen, stellt Roland Kriemler, Geschäftsführer CS-Anlagestiftung, in seinem Beitrag im Treuhänder fest. Explizites Ziel des Artikels ist es, das Thema wieder neu aufzurollen, weil die Befreiung die Kosten senken und davon alle Versicherten direkt profitieren würden.
Die durch den Stempel ausgelösten Belastungen gehen aber über die reinen Kostenfolgen hinaus. Kriemler stellt in seinem Beitrag fest: “Sinnigerweise sind gerade jene Anlageklassen von Einschränkungen betroffen, die der ältesten Anlagestiftung, der IST Investmentstiftung für Personalvorsorge, zur Entstehung verhalfen. Dies waren die Anlageklassen Aktien und Obligationen oder mit anderen Worten die traditionellen Wertschriftenanlageklassen. Die Einschränkungen gehen zum Teil so weit, dass Anlagestiftungen bei den Wertschrifteninvestitionen stark an Attraktivität eingebüsst haben. So sind die Wertschriftenvermögen der Anlagestiftungen im Vergleich zu denjenigen der institutionellen Fonds heute wesentlich kleiner. Noch vor zehn Jahren lagen die Anlagestiftungen deutlich vor den institutionellen Fonds. Die Gründe für diese Entwicklung sind in den Beschränkungen bei den Wertschriftenanlagen zu finden. Beschränkungen, die man sogar als Benachteiligung bezeichnen kann, wenn man die Anlagestiftungen mit institutionellen Fonds oder mit direkt anlegenden Vorsorgeeinrichtungen vergleicht.”
Als Konsequenz bieten sie heute laut Kriemler vor allem in jenen Anlageklassen Produkte an, bei denen sie keine Benachteiligung erfahren, nämlich in den Anlageklassen Immobilien und Alternative Anlagen. Das Konzept der Master-Feeder-Konstruktionen kompensiere die Benachteiligung gegenüber Fonds nur bedingt, da im Gegenzug Mehrkosten entstehen und Kompetenzen an die Fonds abgegeben werden. Immerhin verwalten die Anlagestiftungen gegenwärtig trotz Stempelabgabepflicht über 90 Mrd. Franken und damit einen ansehnlichen Teil der Vorsorgegelder.
Die Entlastung der Anlagestiftungen von der Stempelabgabepflicht sei dennoch deshalb sachlich begründet und wurde auch vom Bundesrat als Massnahme vorgeschlagen. Das Parlament habe aber oft unter Zeitdruck den einfacheren Weg eingeschlagen, jenen, die Vorsorgegelder von der Stempelabgabe nicht zu befreien. Bei unvoreingenommener Betrachtung müsste das Parlament jedoch zum Schluss kommen, dass der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates zur weiteren Förderung der zweiten Säule sachgerecht sei. Vorsorgeeinrichtungen und ihre Hilfsstiftungen müssen deshalb von der Umsatzabgabepflicht befreit werden.
BLPK: 28 Gemeinden reichen Initiative ein
28 der 86 Baselbieter Gemeinden haben die Gemeindeinitiative zur BLPK-Reform eingereicht. Diese verlangt, dass bei der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) der Kanton die Kosten für alle Arbeitgeber finanziert.
Ausgearbeitet worden war das Begehren von 16 Gemeinden; für die Einreichung nötig ist die Zustimmung der Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräte in mindestens fünf Gemeinden. Abgelehnt wurde die Initiative in zwei Gemeinden, wie das Initiativkomitee mitteilte. In 14 weiteren Gemeinden stünden Entscheide noch bevor.
Die Initiative zielt auf eine einheitliche Finanzierung für alle der BLPK angeschlossenen Arbeitgeber. Dazu soll der Kanton alle Kosten der Ausfinanzierung der Kasse tragen; wer davon profitieren will, muss Mitglied der BLPK bleiben. Dies soll die auf fünf Mrd. Franken veranschlagte Reform viel einfacher und billiger machen.
Das Begehren soll auch vermeiden, dass finanzstarke und -schwache Gemeinden auseinander dividiert werden. Die Finanzdirektion lehnt die Initiative jedoch ab, weil sie starke Ungleichbehandlungen zur Folge habe. Nach dem Reformmodell der Regierung wird der kantonale Kostenanteil über 40 Jahre aus der Laufenden Rechnung amortisiert.


