Session: Frage Schwander: Strukturreform
Pirmin Schwander erkundigte sich in der Sommersession 2011 nach den Konsequenzen der Vernehmlassung auf die Strukturreform. Er wollte wissen:
– Wird der Bundesrat diese Kritik ernst nehmen und die Regelungsdichte verringern?
– Wird er dabei insbesondere auch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Oberaufsichtskommission wie die Auswertung der Aufgaben und Verantwortung der Revisionsstelle kritisch hinterfragen?
Der Bundesrat liess u.a. verlauten:
Le Conseil fédéral prendra en compte avec sérieux les critiques et objections émises lors de la procédure de consultation lorsqu’il prendra sa décision sur les modifications d’ordonnances à l’occasion d’une de ses prochaines séances. Toutefois, lorsque le Conseil fédéral édicte des dispositions d’exécution, il doit s’en tenir strictement à la loi qui fixe un cadre restreint. Or, il est à constater que plusieurs critiques émises portent sur des dispositions qui figurent dans la loi.
Suite à la procédure de consultation, le Département fédéral de l’intérieur a retravaillé le projet de manière substantielle. Il a ensuite soumis une nouvelle fois le projet retravaillé à la Commission LPP qui a soutenu les modifications envisagées et a fait quelques propositions, lesquelles ont été entre-temps introduites dans le projet d’ordonnances. S’agissant de l’organe de révision en particulier, certaines tâches de vérification devraient être abandonnées.
TA: “Plötzlich wollten alle das Kapital beziehen”
In einem Beitrag zur Dissertation von Maria Grazia Zito “Choices at Retirement” Zürich 2011”, welche sich mit der Kapitaloption bei Sammelstiftungen beschäftigt, schreibt Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger: “«Dass sich 6 von 10 Menschen für das Kapital und gegen eine Rente entscheiden – das ist überraschend viel», sagt Zito. Denn theoretisch müssten viel mehr Personen die Rente beziehen. Sie ist häufig vorteilhafter, weil der in den Renten eingebaute Zins hoch ist und sie erst noch eine Absicherung gegen das Langlebe-Risiko bieten. «Vermutlich ist es gerade für Leute mit einem kleinen Altersguthaben aus psychologischen Gründen attraktiver, einmal einen grossen Betrag zu erhalten statt viele kleine monatliche Renten», glaubt Zito.
Bei der hohen Zahl von Kapitalbezügern ist zu berücksichtigen, dass in den Sammelstiftungen Altersguthaben bei der Pensionierung im Durchschnitt nur 220’000 Franken und eine übliche Rente etwa 1400 Franken pro Monat beträgt. Beide Werte sind deutlich tiefer als in autonomen Kassen. Möglicherweise beziehen viele bei Sammelstiftungen Versicherte das Kapital, verbrauchen es und empfangen nachher AHV-Ergänzungsleistungen – oder lassen es mindestens drauf ankommen.Die Zahl von Kapitalbezügern ist deutlich kleiner, wenn den angehenden Pensionierten eine Bedenkfrist auferlegt wird. Ein weiterer erstaunlicher Befund: Fast alle Versicherten lassen sich entweder das ganze Alterskapital oder nichts auszahlen.
NZZaS: Werner Hertzog über Aufsicht, Kosten und Reformen
In der NZZ am Sonntag vom 19.6.11 äussert sich Werner Hertzog, abtretender Publica-Direktor, über allerlei aktuelle Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Wäre die Finanzmarktaufsicht Finma nicht die bessere Aufsicht für die 600 Mrd. Fr. Vorsorgevermögen?
Die neue Oberaufsicht ist eine föderalistische Lösung, von der Politik so gewollt. Roma oder besser Berna locuta, causa finita. Ich persönlich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass zumindest die grossen Pensionskassen des Landes einer Aufsicht à la Finma unterstellt sein müssten. Denn das Pensionskassenvermögen ist der größte Spartopf der Bevölkerung.Wie sicher sind die Renten heute noch?
Fragen Sie die junge Generation! Der Rentenklau findet heute nicht bei meiner Generation, sondern bei den Jungen statt. Ob Renten sicher sind, entscheidet sich an der Frage, ob auch unsere Kinder noch eine Rente erha1ten. Wenn es nicht gelingt, den Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe bestimmt, zu senken, darf man keine Renten mehr garantieren. So könnten auch Rentner jederzeit für eine Kassen-Sanierung herangezogen werden.Ist das nicht sowieso überfällig?
Ja. Nur ist es politisch ein heisses Eisen, und vielleicht versetzt man der beruflichen Vorsorge damit gar einen Dolchstoss. Und weil wir auf eine Gerontokratie zutreiben, wird es immer schwieriger, Interessen, die Rentnern gegen den Strich gehen, politisch durchzusetzen. Garantien in der zweiten Säule funktionieren nur, wenn man keine übersetzten Renten zahlt, also realistische Umwandlungssätze hat. Sonst gefährden diese Garantien die Kasse und den sozialen Frieden.
PKs als Gläubiger Griechenlands
Eine neue, detaillierte Studie zu den Gläubigern der Griechenland-Anleihen hat die Barclays Bank vorgelegt (http://www.ftd.de/ ). Ergänzend zu dieser Aufstellung (http://foonds.com/ ) sind folgende Erkenntnisse interessant: Wie aus der Studie hervorgeht, ist auch das griechische Pensionssystem stark betroffen, denn 30 Mrd. Euro werden von öffentlichen griechischen Institutionen gehalten, davon großteils Pensionskassen.
Auch außereuropäische Staatsfonds, vermutlich vor allem aus Asien, sind mit 25 Mrd. Euro betroffen. Nicht nur EZB, sondern auch die griechische und französische Zentralbank sollen Staatsanleihen halten, zusammen rund 13 Mrd. Nicht erwähnt in dieser Studie sind die Risiken aus den Kreditausfallversicherungen (CDS), die vor allem auf US-Institutionen lasten.
UBS PK-Barometer
Im Mai betrug die Rendite der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen gemäss USB PK-Barometer -0.45%. Hauptgrund für diese negative Entwicklung war die starke Abwertung des EUR und in geringerem Ausmass des USD gegenüber dem Schweizer Franken mit entsprechenden Auswirkungen auf die Anlageklassen Aktien Ausland, Obligationen Fremdwährungen und Hedge Funds. Die kumulierte Rendite 2011 beträgt per Mai +0.84%.
Profond knapp an der 100er-Schwelle
Die Vorsorgeeinrichtung Profond hat gemäss einem Bericht der NZZ 2010 eine Performance von 4,4 (i. V. 18,4)% erzielt und den Deckungsgrad auf 99,6 (96,5)% verbessert. Die Sollrendite von 4,5% wurde somit gemäss Geschäftsbericht nur knapp verfehlt; wiederum wurden Altersguthaben mit 2% und Renten-Deckungskapital mit dem im Branchenvergleich hoch liegenden Satz von 4% verzinst. Laut Betriebsrechnung flossen über Beiträge, Einlagen und Eintrittsleistungen brutto 564 (679) Mio. Fr. zu. Profond hatte Ende Jahr 49,3 (48,2)% ihres Vermögens von mehr als 3 Mrd. Fr. in Aktien investiert.
BSV Ausschreibung: Forschungsprojekt Altersrücktritt
Das BSV schreibt im Zusammenhang mit der Ausschreibung einer Forschungsarbeit zum Thema Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung: “Die Sicherung der langfristigen Finanzierung der Altersrenten und der zu erwartende Mangel an Arbeitskräften verlangen nach geeigneten institutionellen Rahmenbedingungen, um die Erwerbstätigkeit der Arbeitskräfte solange wie möglich oder solange wie nötig zu unterstützen. Untersuchungsgegenstand des Projektes sind die Zusammenhänge zwischen dem effektiv beobachteten Rücktrittsalter von Erwerbstätigen und den Einflussfaktoren, welche den Rücktritt aus dem Erwerbsleben bestimmen. Dabei sollen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände und soweit begründbar weitere Spitzenverbände der Sozialpartner in die Untersuchung einbezogen werden. Gestützt auf die Erkenntnisse zu den Fragestellungen sollen Empfehlungen zur Ausgestaltung des Rentensystems (insbesondere der AHV) 2020+ abgeleitet werden.” Endtermin für die Einreichung ist der 13.7.11, Projektdauer ist vom 1.9.11 bis 30.4.12.
Strukturreform umsetzbar
Die Schweizerische Treuhand-Kammer, welche erhebliche Kritik an den Vorlagen zu den Verordnungen zur Strukturreform geäussert hat, zeigt sich in einer ersten Stellungnahme sehr zufrieden mit den vorgenommenen Änderungen. In einer Mitteilung, gezeichnet von Roland Sauter und Bruno Christen, heisst es: “Die Treuhand-Kammer hatte in Ihrer umfassenden und begründeten Vernehmlassungs-Eingabe auf elf Bestimmungen fokussiert, welche die Arbeit der Revisionsstellen konkret betreffen. Zu den entsprechenden Bestimmungen gab es auch andere gleich oder ähnlich lautende Kritik, beispielsweise zur flächendeckenden Einführung eines Internen Kontrollsystems, zur Übertragung von Führungsaufgaben an die Revisionsstellen oder zum Verbot von „Dauerverträgen“ mit Nahestehenden. Ferner wurde vor einer überstürzten Inkraftsetzung abgeraten. Der Bundesrat hat in allen diesen elf Punkten der Kritik Rechnung getragen. Die resultierenden nunmehr definitiven Regelungen weiten den Prüfungsumfang eindeutig aus, sie respektieren aber die gesetzliche Funktionentrennung und sind in der vorgesehenen Weise der Inkraftsetzung aus Sicht der Revisionsstellen für alle Beteiligten umsetzbar.”
Stellungnahme der Treuhand-Kammer
Triponez Präsident der Oberaufsichtskommission
Der Bundesrat hat am 10.06.2011 die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge eingesetzt und Pierre Triponez per 1. August 2011 als ersten Präsidenten dieser Kommission gewählt. Die Kommission nimmt ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2012 auf. Der neue Präsident, dessen Pensum 60% beträgt, wird bei den Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten mitwirken. Die Mitglieder der Kommission werden im Herbst 2011 gewählt.
Der vom Bundesrat gewählte Präsident der Kommission, Dr.iur. Pierre Triponez (1943) lebt in Muri b. Bern. Von 1990-2008 war er Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Seit 1999 vertritt er die FPD des Kantons Bern im Nationalrat und er ist Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Ende der laufenden Legislatur wird Pierre Triponez den Nationalrat verlassen. Er unterstützt das BSV ab August bei den erforderlichen Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten im Hinblick auf die Aufnahme der operativen Tätigkeit der neuen Kommission auf den 1. Januar 2012.
Die Wahl der Mitglieder der neuen Oberaufsichtskommission und die Einsetzung des Kommissionssekretariates erfolgen im Herbst dieses Jahres. Die personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission und ihres Sekretariats wird auf maximal 25.5 Stellen beschränkt. Das sind etwas weniger als in der Botschaft zur Strukturreform und in der Vernehmlasssungsvorlage vorgesehen war. Dadurch können die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 Franken auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
Strukturreform: ASIP begrüsst Korrekturen
In einer ersten Stellungnahme hat der Pensionskassenverband Befriedigung zu den vorgenommenen Änderungen in den Verordnungen zur Strukturreform geäussert. In der Mitteilung heisst es: “Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat – wohl aufgrund der massiven Kritik im Vernehmlassungsverfahren – Korrekturen vorgenommen hat. Nach wie vor fehlt allerdings für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage (z.B. Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven) und es muss sich zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen mehr als nur Beruhigungspillen sind.”
Weiter hält der ASIP fest: “Notwendig sind letztlich eine gewisse Bodenhaftung der Akteure sowie ein von Ethik geleitetes Geschäftsgebaren. Die persönliche Integrität der mit der Führung und Überwachung der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen stellt das wichtigste Kriterium dar.
Der ASIP begrüsst aber die vorgenommenen Anpassungen. Der Bundesrat trägt z.B. den unterschiedlichen Vorsorgestrukturen Rechnung, indem er keine formelle Pflicht zur Erstellung eines internen Kontrollsystems (IKS) unabhängig von der Grösse und Komplexität mehr vorsieht. Überarbeitet wurden auch die den Revisionsstellen übertragenen Kompetenzen und die Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung wurden präzisiert. Positiv zur Kenntnis genommen werden auch die angepassten Inkraftsetzungs- und Umsetzungsbestimmungen.”
Bundesrat setzt Bestimmungen zur Finanzierung öffentlicher VE in Kraft
Gleichzeitig mit der Strukturreform hat der Bundesrat am 10.6.2011 auch die Bestimmungen über die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Kraft gesetzt. Sie sollen die finanzielle Sicherheit dieser Vorsorgeeinrichtungen gewährleisten.
Dazu wird das Modell des differenzierten Zieldeckungsgrades eingeführt und die Erreichung eines Deckungsgrads von 80 % innerhalb von 40 Jahren gefordert. Die Einrichtungen sollen zudem rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden.
Die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Für die Anpassung an die organisatorischen Anforderungen haben die Vorsorgeeinrichtungen Zeit bis Ende 2013.
Bundesrat verabschiedet Verordnungen zur Strukturreform
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2011 die Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die zentralen Elemente der Reform sind die Verbesserung von Transparenz, Governance und Unabhängigkeit sowie die Stärkung und Neuordnung des Aufsichtssystems mit einer verwaltungsunabhängigen Oberaufsichtskommission.
In der Mitteilung des BSV heisst es u.a.: “Die breite Vernehmlassung zu den Verordnungen zeigte, dass die grundsätzlichen Ziele und Inhalte der Strukturreform mitgetragen werden. Zu den Ausführungsbestimmungen gingen die Meinungen auseinander. Die Verordnungen wurden nach der Vernehmlassung substanziell überarbeitet. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates und des Ständerates (SGK-S und SGK-N) wurden erneut konsultiert, und es gab aus den Kommissionen am Schluss keine Empfehlungen für weitere Anpassungen. Die beratende BVG-Kommission wurde insgesamt dreimal konsultiert, alle Anpassungen fanden schliesslich einhellige oder grossmehrheitliche Unterstützung.”
Gemäss BSV wurden folgende Elemente überarbeitet:
- Artikel 1, 3, 7, 12, 18, 19, 20 der Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV1):
So wurde etwa der Geltungsbereich der BVV1 präzisiert; auf die Vorprüfung der Entwürfe von Verwaltungs-, Vermögensverwaltungs- und Arbeitsverträgen durch die Aufsichtsbehörde in der Gründungsphase einer Einrichtung verzichtet; die Garantiestellung auch mittels Vollversicherungsvertrag stipuliert und die Frist für die Durchführung paritätischer Wahlen auf ein Jahr nach Erlass der Aufsichtsübernahmeverfügung verkürzt. - Artikel 34, 35, 40, 46, 48a, 48b, 48c, 48f, 48g, 48h, 48i, 48j, 48k, 48l, III Übergangsbestimmungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2):
So wird etwa eine der Grösse und Komplexität der Einrichtung angemessene interne Kontrolle als genügend erachtet; wurden die Unabhängigkeitsanforderungen an Revisionsstelle und Experten für berufliche Vorsorge gestrafft; wurde das Verbot von Dauerverträgen gestrichen; müssen Art und Weise der Entschädigung sowie deren Höhe eindeutig bestimmbar schriftlich festgehalten werden und sind alle darüber hinausgehenden Vermögensvorteile der Vorsorgeeinrichtung zwingend abzuliefern; sind Geschäftsführer und Vermögensverwalter gegenüber dem obersten Organ anstatt der Revisionsstelle offenlegungspflichtig; wird für die Anpassung der Reglemente, Verträge und Organisation von Vorsorgeeinrichtungen eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2012 vorgesehen. - Art. 7, 10, 17, 23, 24, 26, 27, 28 der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV):
Legiferiert wurde entsprechend dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen die heutige Praxis. Erleichterungen wurden aufgenommen etwa bei der Vorprüfung (nur Statuten und Reglemente) sowie bei der Fokussierung von Anlagegruppen (prozentuale Abweichung vom Index anstelle tracking error). - Die personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission und ihres Sekretariats wurde auf 25,5 Stellen beschränkt. Das sind deutlich weniger als in der Botschaft zur Strukturreform veranschlagt (29,8 Stellen). Dadurch konnten die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 Franken auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
Zur Frage der Beaufsichtigung der Vermögensverwalter (vorgesehener Art. 48f Abs. 3 BVV2) wird der Bundesrat in Kürze einen separaten Beschluss fassen. Die Bestimmungen betreffend Transparenz und Governance treten auf den 1. August 2011 in Kraft. Die Vorsorgeeinrichtungen erhalten die Möglichkeit, ihre Organisation und Reglemente – wenn nötig – bis Ende 2012 anzupassen. Am 1. Januar 2012 treten die Bestimmungen zur Aufsichtsstruktur in Kraft, und die Oberaufsichtskommission wird dann ihre operative Tätigkeit aufnehmen.
Mitteilung BSV / Faktenblatt / Verordnungstext / Vernehmlassungsbericht
PKSO: Anpassung an die Realitäten
Die Solothurner Regierung sieht vor, den Umwandlungssatz in der kant. Pensionskasse in fünf Schritten zwischen 2012 und 2016 von gegenwärtig 6,74 auf 5,97 Prozent zu senken. Das sei keine Sanierungsmassnahme zur Beseitigung der Deckungslücke von knapp 30 Prozent, sondern diene der Festlegung eines technisch korrekten Satzes, schreibt die Regierung in Beantwortung einer Interpellation. Unbestreitbar trifft die vom Regierungsrat beantragte schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes die Versicherten der PKSO massiv, wie aus den Zahlen hervorgeht: Im Jahr 2012 beträgt die Renteneinbusse 3 Prozent der heutigen Rentenansprüche, im Jahr 2013 5 Prozent, 2014 7,1 Prozent, 2015 9,2 Prozent und ab 2016 satte 11,4 Prozent, schreibt das Oltner Tagblatt. Diese Rosskur sei nötig, weil die heutigen Umwandlungssätze der PKSO versicherungstechnisch nicht mehr korrekt seien, und zwar weil der technische Zinssatz (angesichts der tieferen Marktzinsen der letzten Jahre) von 4 auf 3,5 Prozent gesenkt wurde und weil die durchschnittliche Lebenserwartung angestiegen sei. Werde der Umwandlungssatz nicht gesenkt, ergebe dies zu hohe Renten, welche nicht ausreichend finanziert seien, das finanzielle Gleichgewicht der Kasse würde beeinträchtigt, und die Deckungslücke würde noch grösser als sie heute schon ist, argumentiert der Regierungsrat.
Kostenanalyse: Auch hiesige Berater mit Angebot
In einem Kommentar zum Bericht der NZZ am Sonntag wurde vermerkt, dass ein vergleichbares Angebot eines Schweizer Beraters für die Kostenanalyse von Pensionskassen nicht bestehe. Das ist offenbar nicht richtig, wie uns die Firma Novarca Services mitteilt. Sie schreibt uns: “Die Novarca Gruppe mit inzwischen 30 Mitarbeitern ist ausschliesslich auf dieses Thema fokussiert und das seit 2006. Wir arbeiten rein erfolgsorientiert, also ohne Downside für Kunden wie Pensionskassen, haben viele positive Referenzen von Schweizer Pensionskassen und gehen bei der Analyse, Überprüfung und Optimierung wesentlich weiter als Kohlberg, da wir auch die Alternativen Anlagen miteinbeziehen und genau hier übrigens die porportional grössten Optimierungserfolge erzielen. Die kürzlich veröffentlichte Studie von C-Alm bestätigt, dass der Kostenbeitrag der Alternativen Anlagen überproportional hoch ist, entsprechend hoch ist das Optimierungspotential.”
NZZaS: Anonyme Kritik am ASIP
“Hinter den Kulissen wird die Verbandsführung (des ASIP) heftig kritisiert”, schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag. Grund sei die Information des Pensionskassenverbands an seine Mitglieder über das Angebot von Kohlberg & Associates zur Überprüfung der Vermögensverwaltungskosten. Leider erfahren wir nicht, wer hinter den Kulissen kritisiert. Offensichtlich sind es Schweizer Beratungsfirmen, die anonym bleiben wollen. Wir erfahren auch nicht, wie viele es sind. Die Information ist also ziemlich dürftig. Der Artikel verschweigt aber auch, dass K&A auf solche Überprüfungen spezialisiert ist und von hiesigen Beratern kein vergleichbares Angebot vorliegt. Und selbstverständlich findet sich in der NZZ am Sonntag auch kein Hinweis darauf, dass es eigentlich lobenswert ist, dass der Pensionskassenverband seine Mitglieder bei der Kostenkontrolle unterstützt. Aber das hätten wir hiermit ja nachgeholt.
Artikel NZZaS / Schreiben des ASIP