Die Oberaufsichtskommission hat eine Anhörung zur vorgesehenen Weisung über die “Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge” in die Anhörung gegeben. Übernommen werden im wesentlichen die Vorschriften gemäss Strukturreform (mehr als 20% des gesamten Einkommen aus einer Kundenbeziehung über mehr als drei Jahre), Unvereinbarkeit von Expertentätigkeit und Revisionsstelle, Mitwirkung bei der Geschäftsführung, etc. Die Anhörungsfrist dauert bis 15. Mai 2013.