VD: Les fonctionnaires manifestent pour leurs retraites
Les syndicats SSP et SUD avaient appelé les fonctionnaires à manifester contre le plan d’assainissement de la caisse de pension concocté par le gouvernement. Lundi en fin d’après midi, ils étaient quelque 1500 – principalement des enseignants – à avoir répondu à l’appel. Le cortège s’est élancé de la place Saint-François, à Lausanne. Un millier de personnes est parvenu jusqu’au Château cantonal, à la Cité, pour huer le Conseil d’Etat. Les membres du gouvernement ont eu droit à leurs quolibets, nommément.
Rentnerkassen – “Zeitbomben in der 2. Säule”
Michael Ferber schreibt in der NZZ: “Gemäss dem Bundesamt für Statistik gab es in der Schweiz per Ende vergangenen Jahres insgesamt 2191 Vorsorgeeinrichtungen. Laut Schätzungen aus Branchenkreisen dürften rund 300 davon solche Rentnerkassen sein. Angesichts der demografischen Entwicklung und mangelnder Reformen in der zweiten Säule ist zu erwarten, dass ihre Zahl in den kommenden Jahren steigt. Das Thema Rentnerkassen werde den Sicherheitsfonds in den kommenden Jahren definitiv beschäftigen, sagt Daniel Dürr, Geschäftsführer des Sicherheitsfonds BVG.
Die Entwicklung birgt einigen Sprengstoff. Viele dieser Vorsorgeeinrichtungen seien regelrechte «Zeitbomben», sagen etwa Peter Zanella und Edouard Stucki von der Beratungsgesellschaft Towers Watson. Gerieten solche Pensionskassen in Unterdeckung, sei es angesichts der geringen Zahl der Aktiven kaum möglich, sie zu sanieren. Die Berater gehen davon aus, dass sich rund ein Dutzend Rentnerkassen in der Schweiz in Unterdeckung befindet. Dürr bestätigt diese Zahl zwar nicht, zumal es keine Statistik gebe. Allerdings schaue sich der Sicherheitsfonds Pensionskassen im Hinblick auf solche Sachverhalte an. Je länger die Phase niedriger Zinsen dauere, desto mehr werde sich das Problem verschärfen, erwarten Zanella und Stucki.”
Umfrage 2013 gestartet
Swisscanto hat ihre Pensionskassen-Umfrage mit den Daten per 31.12.2012 gestartet. Die Umfrage dauert bis 15. April. Die Resultate erlauben jeweils einen detaillierte Einblick in die aktuelle Verfassung der beruflichen Vorsorge und bilden die Basis zahlreicher Studien und Analysen. Zu hoffen ist deshalb, dass wiederum möglichst viele Vorsorgeeinrichtungen sich beteiligen.
Der Sonntag: “Minder setzt die Pensionskassen unter Druck”
Noch rätselt die Vorsorgebranche darüber, was auf sie zukommen wird. Klar ist nur: Der Aufwand für Pensionskassen wird zunehmen, wenn die neuen Gesetze gemäss der Abzocker-Initiative von Thomas Minder in Kraft treten, schreibt der Sonntag.
Vor allem für kleine Pensionskassen wird die Zukunft teuer, haben sie doch denselben Aufwand für Analyse und Anweisungen, jedoch weniger Einnahmen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich viele von ihnen bei einem Stimmzwang an Empfehlungen von Beratungsunternehmen wie Ethos oder ISS ausrichten werden. Schon heute haben diese einen grossen Einfluss auf Pensionskassen, meint die Zeitung.
Viele Kassen aber können noch gar nicht mitbestimmen, da sie ihr Geld indirekt über Fonds oder Anlagestiftungen anlegen, die dann selber über die Stimmrechte der Aktien verfügen. Anbieter wie Credit Suisse, Swiss Life oder Helvetia lassen keine Mitbestimmung der angeschlossenen Pensionskassen zu.
Doch das muss nicht so bleiben. Einzelne grosse Anbieter machen bereits vor, wie es auch ginge. So räumt die UBS ihren institutionellen Kunden seit einigen Jahren indirekte Stimmrechte bei 19 Pensionskassen-Fonds und Anlagestiftungen ein. Über «UBS Voice» werden die Anleger über die Traktanden informiert und können dann ihre Abstimmungsanweisungen abgeben. Die Fondsverwaltung stimme gemäss diesen Vorgaben ab, sagt Projektleiter Theo Amacher.
Die UBS bezeichnet Voice gegenüber dem Sonntag als Erfolg. «Über alle Assets hinweg betrachtet, die in Schweizer Aktien investiert sind, wird bei 40 Prozent des Kapitals das Stimmrecht wahrgenommen.» Die Bank erwägt nun einen Ausbau des Programms.
Ähnliches bieten auch die Zürich-Anlagestiftung und die Aargauer Sammelstiftung Avadis an. «Bei Schweizer Aktien können Pensionskassen ihre Stimmen wahrnehmen», sagt Avadis-Managerin Maria Gumann. Grenzen sieht sie noch bei Geldern, die von Avadis wiederum indirekt über Fonds oder Index-Produkte getätigt werden.
Der Aufwand für das Abstimmen könnte bei kleineren Pensionskassen dazu führen, dass diese mehr Geld indirekt über Fonds und Anlagestiftungen anlegen, sagt Thomas Keller vom Fondsanbieter Swisscanto. Letztlich wären dann ausgerechnet Banken und Versicherer die Profiteure der Abzocker-Initiative.
ASGA mit 111,1% im Jubiläumsjahr
Im 50. Geschäftsjahr erreichte die Bilanzsumme der ASGA Pensionskasse 8.64 Mia. Franken. Das Vorsorgekapital der Aktiven und Rentner stieg um 5.2 % auf 6.98 Mia. Franken. Die Wertschwankungsreserven betragen per 31.12.2012 808.9 Mio.; die Zielgrösse konnte damit fast vollständig erreicht werden. Der technische Zinssatz wurde per 1.1.2012 auf 3% gesenkt, trotzdem konnte ein überdurchschnittlicher Deckungsgrad von 111.1% erreicht werden.
"Unser Grundsatz bei der Verwaltung der Vorsorgegelder unserer Versicherten ist Sicherheit vor Rendite", sagt Sergio Bortolin, Geschäftsführer der grössten unabhängigen Gemeinschafts-Vorsorgeeinrichtung der Schweiz. "Dank der konsequenten Verfolgung unserer nachhaltigen Anlagestrategie haben wir 2012 ein erfreuliches Ergebnis erreicht und konnten unseren Mitgliedern sogar einen Überschuss von 29 Millionen Franken in Form einer Mehrverzinsung auszahlen", so Bortolin weiter. Die Performance auf dem Gesamtvermögen beträgt 5.8%, was angesichts der tiefen Schwankungsbreite des Portfolios von 5 % ein guter Wert ist.
Die ASGA Pensionskasse weist 2012 mit 180 Franken pro versicherter Person erneut die tiefsten Verwaltungskosten im Branchenvergleich aus. Pro Jahr und pro Vertrag verrechnet sie jeder Mitgliedfirma 200 Franken, unabhängig von der Anzahl Versicherte, die der Vertrag umfasst. Diese Beträge werden auch im 2013 nicht erhöht.
avenir suisse: Der Preis der Teilkapitalisierung
Die Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen wird in vielen Kantonen heftig debattiert. Genf und Zürich haben am letzten Wochenende darüber abgestimmt, in anderen Kantonen stehen zum Teil die parlamentarischen Debatten noch an. Dabei wird eine Teilkapitalisierung häufig als günstigere Variante präsentiert. Was aus Sicht eines Finanzdirektors stimmen kann, wird für den Steuerzahler jedoch teuer, schreibt avenir suisse. Und gibt auch den simplen Grund dafür an: Wer einen schicken Fernseher mit Ratenzahlungen kauft, weiss es: Spätestens beim Ablauf der Vertragsdauer muss er nicht nur den vollen Preis, sondern auch Kreditzinsen zahlen. Auch wenn Rentenversprechen sich mit Elektrogeräten nicht vergleichen lassen, ist die Finanzierungsanalogie durchaus vertretbar. Eine Kasse mit einem Deckungsgrad von 80% verspricht Leistungen von 100%, hat aber nur 80% der nötigen Mittel. Spätestens in 40 Jahren, wenn der heutige jüngste Versicherte auch in Pension geht, wird seine Rente, und damit die letzte Ratenzahlung von 20%, fällig. Das System der Teilkapitalisierung ist deshalb nicht günstiger. Am Schluss müssen ja die versprochenen Leistungen in vollem Umfang beglichen werden.”
“Chaos im Ausweis der Vermögensverwaltungskosten …”
André Egli und Mario Niedergerber von balmeretienne befassen sich im Bulletin “bvginfo” mit den Weisungen der OAK zu den Vermögensverwaltungskosten. Zusammenfassend halten sie fest: “Mit der schnellen Einführung der Strukturreform und aufgrund der verspäteten Weisung der OAK ergibt sich nun ein Dilemma. Wie soll per Ende 2012 der Ausweis der Vermögensverwaltungskosten erfolgen? Es ist nicht klar, welche Zahlen wo, wie und ab wann ausgewiesen werden müssen. Die Vorschriften nach Art. 48a Abs. 3 BVV2 sind seit 1. Januar 2012 in Kraft. Wir empfehlen daher, diese Vorschriften mit einem pragmatischen Ansatz umzusetzen. Unseres Erachtens ist die in der Grafik dargestellte dreistufige Methode ein probates Mittel dafür.
Fazit Die Weisung der OAK wird im 1. Halbjahr 2013 definitiv. Es ist zu hoffen, dass die definitive Version Aspekte der Wesentlichkeit und der Praktikabilität berücksichtigt. Vor allem die Verbuchung der Stufe 2 in der Betriebsrechnung ist für uns fragwürdig. Schlussendlich soll aus der ganzen Übung ein Mehrwert für die Vorsorgeeinrichtungen entstehen.”
Immobilien für 290 Mio. als Sacheinlage
Die Avadis Anlagestiftung hat per 1. Januar 2013 19 Immobilien der Pensionskasse Alcan Schweiz im Wert von über 286 Millionen Franken als Sacheinlage übernommen. Das Portfolio mit Schwergewicht Wohnungen wurde bisher im Direktbesitz verwaltet. Die Liegenschaften befinden sich in der Stadt Zürich und in Seegemeinden des Kantons Zürich. Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich nichts: Die Liegenschaften bleiben in ihrer heutigen Form erhalten.
Die Pensionskasse Alcan Schweiz zeichnete im Gegenzug Anteilscheine an den Anlagegruppen Immobilien Schweiz Wohnen beziehungsweise Immobilien Schweiz Geschäft von Avadis. Die Transaktion ist eine der grössten Sacheinlagen der letzten fünf Jahre in der Schweiz.
BVK: Information über Abstimmungsverhalten
Die Zürcher BVK orientiert auf ihrer Website detailliert über ihr Abstimmungsverhalten an den GVs der grosskapitalisierten Standardwerte innerhalb des SMI. Es können dazu jeweils Traktandenliste und Abstimmungsverhalten eingesehen werden.
Die BVK hat rund 8% ihrer Kapitalanlagen im Schweizer Aktienmarkt investiert. Bereits seit 2009 nimmt die BVK ihr Stimmrecht bei den SMI-Titeln aktiv wahr. Vor Generalversammlungen entscheiden die Mitglieder des Investment Committees über das Stimmverhalten der BVK. Dabei stehen dem Investment Committee die Stimmempfehlungen der Ethos-Stiftung konsultativ zur Verfügung. Die BVK beauftragt daraufhin den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung der Stimmrechte vor Ort.
Konkubinat und Pensionskasse – wie ist Begünstigung geregelt?
Infos auf der Website des SVV.
Motion Aeschi: Freie PK-Wahl als Folge der Annahme der Abzocker-Initiative
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative die freie Pensionskassenwahl zu garantieren, damit PK-Versicherte bei Unzufriedenheit mit dem Stimmverhalten ihrer Pensionskasse auch tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben und ihr Anlagevermögen zu einer anderen Pensionskasse transferieren können.
Begründung: Die eidgenössische Volksinitiative "gegen die Abzockerei", welche am 3. März 2013 mit einer Zustimmung von 68 Prozent vom Schweizer Volk angenommen wurde, verlangt in Artikel 95 Absatz 3 litera a: "Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben." Um diese Verfassungsbestimmung im Gesetz umzusetzen, muss zwingend die freie Pensionskassenwahl garantiert werden. Nur so wird sichergestellt, dass PK-Versicherte bei Unzufriedenheit mit dem Stimmverhalten ihrer Pensionskasse auch tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben und ihr Anlagevermögen zu einer anderen Pensionskasse transferieren können, welche auch tatsächlich in ihrem Interesse abstimmt.
Selbständigerwerbend – kann ich das Pensionskassenkapital beziehen?
Auf der SVV-Website werden die Voraussetzungen einer selbständigen Tätigkeit dargestellt.
Auswirkungen der Minder-Initiative auf die PKs
PPCmetrics hat detailliert die Auswirkungen der vom Volk angenommenen Initiative “gegen die Abzockerei” auf die Pensionskassen aufgelistet. Die Folien können hier heruntergeladen werden.
ASIP zur Abzocker-Abstimmung
Der Pensionskassenverband ASIP schreibt in einer Mitteilung zum Ergebnis der Abzocker-Abstimmung: “ASIP bleibt bei seiner Position: Aktionärsrechte stärken – ja, aber nicht zulasten der Versicherten. Der ASIP nimmt zur Kenntnis, dass das Volk sich für die Initiative entschieden hat. Der Gegenvorschlag ist damit vom Tisch. Bundesrat und Parlament müssen nun auf einem weissen Blatt Papier mit der Umsetzung der Initiative beginnen. Die zu findenden Lösungen müssen einerseits die Abzockerei wirkungsvoll bekämpfen, andererseits den Mehraufwand für Pensionskassen aber so gering wie möglich halten. Der ASIP wird sich für eine praxistaugliche, kostenoptimierte Umsetzung der Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch Pensionskassen einsetzen.”
Susanne Haury von Siebenthal verlässt Publica
Die langjährige Leiterin des Asset Managements und Stv. Direktorin, Susanne Haury von Siebenthal, verlässt die Publica per 30. Juni 2013 und wendet sich neuen Aufgaben zu. Unter Ihrer Führung wurde das Asset Management gemäss Darstellung der Kasse “in professioneller und sorgfältiger Weise weiterentwickelt und dafür gesorgt, dass Publica heute einen hervorragenden Ruf geniesst”. Das von ihr entwickelte Credo – “Publica investiert nicht in undurchsichtige Anlagevehikel” – wurde von allen Organen mitgetragen und vom Asset Management Team über Jahre erfolgreich umgesetzt, heisst es weiter. Ein Meilenstein war die Einrichtung zweier verschiedener Anlagestrategien für offene und für geschlossene Vorsorgewerke. Seit 2007 war Haury von Siebenthal ausserdem als stellvertretende Direktorin für die Gesamtführung des Unternehmens mitverantwortlich. Die Kasse bedauert den Austritt ihrer Anlagechefin sehr, bedankt sich “für das äusserst kompetente und verantwortungsbewusste Engagement und wünscht ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg. Die Nachfolge ist zurzeit noch pendent; Publica wird darüber informieren.

