Simon Gemperli schreibt in der NZZ: “Die «Abzocker»-Initiative erwähnt die berufliche Vorsorge nur mit einem Satz: «Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben.» Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist in der Praxis nicht einfach umzusetzen. Einerseits sind die meisten Pensionskassen in kollektive Anlageinstrumente wie Aktienfonds investiert, wo sie ihre Stimmrechte nicht ausüben können. Anderseits ist die Stimmrechtsausübung bei direkten Anlagen für kleine Pensionskassen mit viel Aufwand verbunden. Dieser kann bei Inanspruchnahme eines Aktionärsdienstes minimiert werden, es fallen aber auch dann Zusatzkosten an. Brisant sind diese Fragen auch, weil die Minder-Initiative Geld- und Gefängnisstrafen bei Zuwiderhandlung vorsieht.

Der Bundesrat ist durch die Verfassung verpflichtet, die Initiative innert Jahresfrist auf dem Verordnungsweg als Provisorium umzusetzen. Justizministerin Simonetta Sommaruga peilt sogar ein Inkrafttreten per 1. Januar 2014 an. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bereits Ende Mai vorliegen.

Die Initiative sei «korrekt, aber ohne jegliche Überinterpretation» umzusetzen, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP. Er plädiert für pragmatische Lösungen, insbesondere für die Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten und in konkreten Einzelfällen nicht abzustimmen. Der Zürcher Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt hält das ebenfalls für einen gangbaren Weg. Stimmenthaltung könne unter Umständen «im Interesse der Versicherten» sein, auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten.

Auch der Schweizerische Gewerbeverband wehrt sich dezidiert gegen eine Stimmpflicht bei Kollektivanlagen. Er schlägt zudem vor, dass die Stimmrechte nur dann ausgeübt werden müssen, wenn die von der Vorsorgeeinrichtung gehaltenen Aktien mindestens ein Promille des gesamten Aktienbestands ausmachen, wie Vizedirektor Kurt Gfeller sagt. Über den Schwellenwert könne man diskutieren. Eine seriöse Stimmrechtsausübung sei mit erheblichem Aufwand verbunden, und dieser rechtfertige sich nur dann, wenn man über eine relevante Stimmkraft verfüge.

Die Initianten interpretieren die Vorschläge des ASIP und des Gewerbeverbands teilweise als den Versuch einer Verwässerung der Initiative. Man befürworte aber eine pragmatische Umsetzung mit Vereinfachungen und Ausnahmen für kleine Kassen, sagt Co-Initiant Claudio Kuster. Als Beispiel nennt er die Offenlegung des Stimmverhaltens, die auch selektiv nur bei speziellen Stellungnahmen und im Nachhinein im Jahresbericht erfolgen könne.

Eine Nichtanwendung der Initiative auf Kollektivanlagen widerspricht laut Kuster dem Sinn der Initiative, denn es entstünde ein Schlupfloch für jene, die der Verfassungsbestimmung nicht nachleben wollten. Der Promille-Idee des Gewerbeverbands kann das Initiativkomitee grundsätzlich etwas abgewinnen. Die Schwelle sei aber viel zu hoch angesetzt, findet Kuster. Bei der UBS entspricht ein Promille einem Aktienpaket im Wert von 30 Millionen Franken.”

  NZZ

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