Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Empfehlung der BVG-Kommission zum BVG-Mindestzins 2020:

Die von der Kommission verwendeten Formeln auf Basis von Anlagerenditen hätten eine Mindestverzinsung von nur 0,5% nahegelegt. Ob die Mindestverzinsung 2020 bei 1% liegt oder nur bei 0,5%, ist nicht die bedeutendste Frage. Doch die Empfehlung der Kommission passt ins desolate Bild der Schweizer Altersvorsorgepolitik: Die Politik gewichtet Luftschlösser viel höher als rechnerische Realitäten wie Lebenserwartung, Demografie und Anlagerenditen.

Das Kernproblem in der beruflichen Vorsorge ist nicht der Prozess zur Festlegung der Mindestverzinsung, sondern das rechnerisch zu hohe Rentenniveau. Die Subventionierung der jetzigen Rentner geht schwergewichtig zulasten der Jüngeren. Aus Sicht der Generationengerechtigkeit liegen die Antworten nahe: Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes ohne Vollkompensation für alle Betroffenen und Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters. Doch solche Schritte waren bisher nicht mehrheitsfähig.

Die Pensionskassen halten sich mit Quersubventionierungen am Leben: Senkung der Renten auf dem gesetzlich nicht erfassten Alterskapital, höhere Risikobeiträge der Erwerbstätigen und tiefere Verzinsung des Alterskapitals der Erwerbstätigen. Dies führt zu verschiedenen Umverteilungsströmen, die gut versteckt sind, so dass die Politik den Bürgern Sand in die Augen streuen kann.

Doch am Ende müssen vor allem die Stimmbürger in den Spiegel schauen. Solange die Mehrheit den Folgegenerationen grosse Hypotheken in der Altersvorsorge unterjubeln will, wird sich in diesem Dossier nichts Wesentliches bessern.