Die NZZ äussert sich zur Haltung des Bundesrats, kein Notrecht bei der Frage der Miete für zwangsweise geschlossenen Geschäfte anzuwenden. Rechtlich ist ungeklärt, ob die Miete unter den gegebenen Umständen geschuldet ist. Auf Seite der Vermieter ist wenig Entgegenkommen auszumachen.

Der Bundesrat appellierte an die Mieter und Vermieter, den Dialog zu suchen und zu konstruktiven und pragmatische Lösungen Hand zu bieten. Dies könnten (teilweise) Mietzinserlasse, Stundungen oder vereinbarte Ratenzahlungen oder Kombinationen mit Vertragsverlängerungen usw. umfassen.

Die Vermieterseite habe versprochen, bereit zu sein für Lösungen. Umgekehrt sollten die Mieter nicht vergessen, dass auch die Vermieter finanzielle Verpflichtungen hätten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wurde zudem zusammen mit dem Finanzdepartement beauftragt, mit einem Monitoring die Situation im Bereich der Geschäftsmieten zu beobachten und dem Bundesrat bis im Herbst 2020 Bericht zu erstatten.

Ob Vermieter und Mieter mit dieser Verantwortung auf breiter Front umgehen können, muss sich erst noch zeigen. Bis jetzt wird auf beiden Seiten vor allem gestritten, ob die Miete überhaupt geschuldet sei oder nicht. Sich auf das Recht zu berufen, ist allerdings insofern müssig, als die Frage mangels einschlägiger Bundesgerichtsentscheide nicht abschliessend geklärt ist und dies in absehbarer Zeit auch nicht sein wird. Auch in der bundesrätlichen Task-Force seien zu diesem Thema lebhafte Diskussionen geführt worden, meinte Parmelin, ohne weiter darauf einzugehen.

Wie eine Umfrage der NZZ vergangene Woche gezeigt hat, sind grosse private Vermieter wie Immobiliengesellschaften, Versicherungen und Pensionskassen im Gegensatz zu den Vermietern der öffentlichen Hand noch sehr zögerlich mit Zugeständnissen an ihre Mieter. So konnte sich vor wenigen Tagen noch kaum ein institutioneller Vermieter vorstellen, seinen von Zwangsschliessungen betroffenen gewerblichen Mietern gross unter die Arme zu greifen.

  NZZ