“Linke nicht zu Kompromiss fähig”
Arno Schmocker sieht in der Finanz und Wirtschaft nicht nur Mängel bei der BVG-Reform, sondern auch ungenügende Unterstützung auf bürgerlicher und Wirtschaftsseite, um sie durch die Abstimmung zu bringen.
Bis 2039 werden 11,3 Mrd. Fr. Ausgleichsgelder ausbezahlt. Die nationalrätliche Variante wäre 2,5 Mrd. Fr. günstiger gewesen. De facto ist es ein Leistungsausbau, den die Erwerbstätigen und vor allem die Jungen via Lohnprozente mitfinanzieren. Das eigentliche Ziel der Reform, die Lasten gerechter zwischen den Generationen zu verteilen, wird nur ansatzweise erreicht.
“Eine Rentenreform, die zu viele verprellt”
“Das Parlament verordnet der beruflichen Vorsorge eine Kur, die an der Urne scheitern wird. Das Interesse an einer echten Lösung scheint gering”, schreibt Fabian Renz im Tages-Anzeiger und gibt der BVG-Reform geringe Chancen.
Wie wollen die Befürworter etwa die 25-jährige Teilzeitangestellte mit 40’000 Franken Jahreslohn überzeugen? Diese könnte zwar, dank besserer Versicherung des Tieflohnbereichs, mit einer etwas höheren Rente rechnen. Doch käme sie dieses Versprechen teuer zu stehen: Von ihrem ohnehin kleinen Lohn würde ihr künftig ein massiv höherer Betrag abgezogen.
Oder wie will man einen 50-jährigen Mann mit einem Einkommen von 88’000 Franken zu einem Ja motivieren? Stimmt er zu, muss er – pro Monat! – mit 270 Franken weniger Rente auskommen. Dass es nicht gelungen ist, die Senkung des Umwandlungssatzes durch Ausgleichsmassnahmen für alle abzufedern, gehört zu den hässlichen Pferdefüssen der Vorlage.
“Rentenerhalt im Parlament gescheitert”
Der Gewerkschaftsbund sieht als einzigen Gewinner der BVG-Reform die Finanzindustrie. In der Stellungnahme schreibt Gabriela Medici:
Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten.
Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert.
Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent weitergeführt.
Arbeitgeberverband: “Zielsetzung erfüllt”
Der Arbeitgeberverband zeigt sich befriedigt mit dem Resultat der BVG-Reform und sieht die Zielsetzung “insgesamt erfüllt”. Der Verband schreibt:
In der Schlussabstimmung haben die eidgenössischen Räte die Reform der zweiten Säule angenommen. Damit geht ein zäher und langandauernder politischer Prozess zu Ende, den auch die Arbeitgeber stark mitgeprägt haben. Nun steht fest: Man mag sich über den Weg gestritten haben, die Zielsetzungen der Reform sind aber allesamt erfüllt.
Bei einem Marathon sind bekanntlich die letzten Kilometer die schlimmsten. Ähnlich zäh gestalteten sich auch die finalen Diskussionen zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Nach über zweijähriger Beratung in den eidgenössischen Räten war am Ende gar eine Einigungskonferenz notwendig, um die verbleibenden Differenzen aus dem Weg zu räumen. Mit der Schlussabstimmung am letzten Tag der Frühjahrssession hat das Leiden aber ein Ende gefunden: National- und Ständerat haben die Vorlage mit deutlicher Mehrheit angenommen.
“Mehr Nach- als Vorteile”
Der Pensionskassenverband äussert seine Bedenken gegen die jetzt vom Parlament verabschiedete BVG-Reform, will eine abschliessende Gesamtwürdigung aber erst nach Konsultation seiner Mitglieder vornehmen. Der Verband schreibt:
Der ASIP hat als Fachverband zu Beginn der Beratungen mit einer eigenen Vorlage den Weg für eine BVG-Reform aufgezeigt. Wir haben den parlamentarischen Prozess mit zahlreichen Vorschlägen intensiv begleitet. Unser Ziel war und ist es, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten der unmittelbar betroffenen 14% der Versicherten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren.
Dafür sollten vor allem die Umverteilung für Jüngere deutlich reduziert und eine zu hohe finanzielle Belastung der Versicherten und der Arbeitgebenden vermieden werden. Zudem sollte die Reform für alle Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen möglichst effizient, unter Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten umsetzbar sein.
Positiv kann immerhin festgehalten werden, dass das Parlament den Sozialpartner-Kompromiss zu Recht deutlich abgelehnt hat.
Reform verdient Chance
Fabian Schäfer, Bundeshausredaktor der NZZ, unterstützt in seinem Kommentar den Entscheid des Parlaments zur BVG-Reform.
Vor vier Jahren sah die Welt anders aus, da strahlten mächtige Männer in Bern um die Wette. In diskreten Vorgesprächen zur Pensionskassen-Vorlage kam der Arbeitgeberverband den Gewerkschaften derart weit entgegen, dass manche Kritiker spöttisch fragten, ob bald die Fusion bevorstehe. Die Verbände einigten sich tatsächlich darauf, im BVG systemfremde Milliardentransfers à la AHV einzuführen: dauerhaft, ungezielt, zulasten der Jungen. Logisch, dass Bundesrat Alain Berset den Steilpass freudig aufnahm. Der Sozialdemokrat hätte kaum je eine solche Umverteilungsparty durch den Bundesrat gebracht, wären nicht die Arbeitgeber an Bord gewesen.
Von solchen Ideen ist man heute zum Glück weit entfernt. Das Ergebnis des Prozesses ist wesentlich besser als sein Ursprung, auch wenn es immer noch einiges auszusetzen gibt. Die Vorlage geht in zwei zentralen Fragen sehr weit: Erstens sieht sie bewusst «Ausgleichsmassnahmen» auch für Angestellte vor, bei denen es gar nichts auszugleichen gibt. In der 15-jährigen Übergangsgeneration erhalten Personen Rentenzuschläge, die durch die Reform keine Nachteile erleiden.
inter-pension zur BVG-Reform: Übers Ziel hinaus geschossen
inter-pension schreibt in einer Stellungnahme zu den Entscheiden der Eidg. Räte:
National- und Ständerat haben nach dreijähriger Beratung mit 113 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen bzw. 29 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen einen mühsam erarbeiteten Kompromiss zur Reform der beruflichen Vorsorge angenommen.
Das Hauptziel, die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, sowie die Anpassung der beruflichen Vorsorge an die neue Arbeitswelt wird mit der Reform erreicht. Mit dem Einbezug der Teilzeitbeschäftigten, der kleinen Einkommen, insbesondere jene der Frauen, wird die 2. Säule modernisiert. Die getroffenen Ausgleichsmassnahmen und die Senkung der Eintrittsschwelle schiessen allerdings über das gesetzte Ziel hinaus.
BVG-Reform: Annahme in der Schlussabstimmung
Der Ständerat hat die BVG-Reform, Geschäft 20.089, in der Schlussabstimmung mit 29 gegen 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Der Nationalrat stimmte mit 113 gegen 69 Stimmen zu, 15 Enthaltungen.
Kammer der PK-Experten nimmt Stellung
Einen Tag vor der Schlussabstimmung zur BVG-Revision richtet sich die Kammer der Pensionskassen-Experten in einer unmissverständlichen Stellungnahme an die Parlamentarier:
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE und ihre Mitglieder haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der BVG-Reform auseinandergesetzt. Eine Reform der beruflichen Vorsorge ist wichtig und soll folgende Ziele erreichen:
– Einschränkung der Umverteilungen
– Finanzielle Sicherung der Renten
– Absicherung der Teilzeitbeschäftigten
– Stärkung der Transparenz und Verständlichkeit der beruflichen VorsorgeUm die finanzielle Sicherung der Renten nicht zu gefährden, muss eine Abfederung der durch den tieferen Mindestumwandlungssatz verursachten Leistungseinbussen effizient sein. Das heisst, sie darf nur für die betroffenen Versicherten erfolgen und nicht nach dem Giesskannenprinzip. Sie erfolgt am besten nach dem sogenannten Anrechnungsprinzip, bei dem bisherige und neue Leistungen verglichen werden und die Differenz teilweise oder ganz ausgeglichen wird.
Beim vorliegenden Rentenzuschlag ist dies nicht der Fall. Gewisse Versicherte werden überkompensiert, andere gar nicht. Das System des Ausgleichs verfehlt deshalb sein Ziel. Die getroffene Lösung muss zudem in wesentlichen Punkten durch den Bundesrat präzisiert werden.
Für den Versicherten ist die zu erwartende Pensionskassenleistung nur noch schwer nachvollziehbar. Entscheide wie der zwischen Kapital und Rente werden so unnötig kompliziert und das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Zudem werden bei den Pensionskassen erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten für die konkrete Umsetzung verursacht.
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) fordert das Parlament auf, die vorliegende BVG-Reform abzulehnen und eine neue anzupacken.
Wir unterstützen gerne mit unseren Fachkenntnissen.
Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE
Auch SR stimmt Entscheiden der Einigungskonferenz zu
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den Beschlüssen der Einigungskonferenz zugestimmt. Für den Antrag ergaben sich 32 Stimmen, dagegen 7 bei 3 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung von Freitag, 17. März 2023.
Die Eintrittsschwelle soll damit gemäss Kompromissvorschlag des NR auf 19’845 (bisher 22’050) gesenkt werden, der vom SR in das Gesetz neu eingefügte Artikel 79b (Einkauf in das Obligatorium) wird gestrichen, wie vom NR beschlossen.
Kommissionssprecher Erich Ettlin, Mitte, beschwor vor der Abstimmung die Ständeräte: “Ich bitte Sie, der nun bereinigten Vorlage zuzustimmen. Es lohnt sich. Wir haben lange daran gearbeitet, und viele von uns haben sich für diese Vorlage enorm engagiert. Die Lösung ist ein typisch schweizerischer Kompromiss. Dieser verbessert aber trotz aller Unkenrufe die Rentensituation von vielen Tieflöhnerinnen, Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten.
Wir, das Parlament, haben den Auftrag erhalten, das BVG zu reformieren. Das haben wir gemacht, und Sie sehen das Resultat vor sich. Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.”
Ratsprotokoll / Entscheid NR /
Erklärung der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung
Zwei Initiativen, zwei Welten
“Man stelle sich zwei Volksinitiativen vor. Die eine verspricht zusätzlichen Wohlstand, der vom Himmel fällt. Die andere verspricht Blut, Schweiss und Tränen. Welche ist wohl populärer? Etwa dies ist die politische Ausgangslage für die zwei Volksvorstösse zur Altersvorsorge, über die der Ständerat am Mittwoch debattierte.” Dies die ersten Zeilen des Beitrags von Hansueli Schöchli in der NZZ, der sich mit der Renteninitiative der Jungfreisinnigen und der SGB-Initiative für eine 13. AHV-Rente befasst.
Centre Patronal: “2. Säule verdient Besseres”
Das Centre Patronal hält wenig von der BVG-Reform, wie sie am Freitag in die Schlussabstimmung geht und plädiert dafür, das Geschäft schon im Parlament scheitern zu lassen, statt es in eine wenig erfolgversprechende Volksabstimmung zu schicken. Brenda Duruz-McEnvoy schreibt:
Anstatt sich an die strategischen Leitlinien zu halten, haben die Kammern in erster Linie mit grossem Detaileifer Methoden untersucht, mit denen die Senkung des Umwandlungssatzes flankiert und Rentenkürzungen gemindert werden können. Am Ende entschieden sie sich für die ungerechtesten, kompliziertesten und ausländerfreundlichsten Übergangsmassnahmen.
Ungerecht und nicht nachhaltig ist das Modell, weil es die Ungleichheiten zwischen den Generationen verschärft und die Umverteilungseffekte, welche dem BVG-System nicht entsprechen, verstärkt, anstatt sie zu beheben. Komplex ist das Modell, weil die neue Definition des Lohns und die Regeln für die Gewährung von Zuschlägen für die Pensionskassen sehr schwer zu handhaben sein werden, selbst für diejenigen, die nicht vom gesetzlichen BVG-Minimum betroffen sind.
Ausländerfreundlich ist das Modell schliesslich aufgrund von Rentenzuschlägen, die gegenüber dem Vorsorgesparen einen Schwelleneffekt beinhalten, was Personen begünstigt, die nur einen Teil ihrer beruflichen Laufbahn in der Schweiz absolviert haben.
“Tragik des gut schweizerischen Kompromisses”
Die CH-Medien kommentieren die Situation bei der BVG-Reform und benützen nicht ganz falsch den Ausdruck “Tragik”. U.a. in der Aargauer Zeitung (AZ) heisst es:
Und es lässt sich nicht schönreden, die Reform der zweiten Säule steht abermals unter keinem guten Stern. Zwar einigten sich im Sommer 2019 die Sozialpartner überraschend auf eine Reformvorlage. Doch ausser SP, Grünen und Gewerkschaften konnte sich niemand damit anfreunden. Die Idee, allen Neurentnerinnen und Neurentnern einen Rentenzuschlag bis zu 200 Franken zu schenken, war für GLP, Mitte, FDP und SVP schlicht zu teuer.
Auch der Weg der Pensionskassen-Vertreter war vorgezeichnet: Die Reform soll schlank über die Bühne gehen. Denn die Mehrheit der Kassen hat heute gar kein Problem mit der Rentenfinanzierung. Die meisten haben die längere Lebenserwartung ihrer Versicherten ausgeglichen, indem sie die Lohnbeiträge erhöht und die Umwandlungssätze gesenkt haben. Genau das soll nun die Reform auch bei jenen Kassen durchsetzen, die Personen im BVG-Minimum versichern.
“Rentendesaster, Totgeburt”
Wenig überraschend hält Die Wochenzeitung (woz) eisern am Sozialpartnerkompromiss fest, alles andere ist für das Blatt von übel. Allerdings wird mit den Tatsachen und grösseren Zusammenhängen recht locker umgegangen. Im Beitrag über die Rentenform unter dem Titel “Bürgerliche in der Klemme” schreibt Andreas Fagetti:
Es sind harte Opfer, die die bürgerlichen Parteien den Versicherten abverlangen wollen. Der Umwandlungssatz wird von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt, was die Rentensenkungen weiter akzentuiert. Zwar sollen etwa die Hälfte der Versicherten einer Übergangsgeneration Kompensationen erhalten, damit ihre Renten stabilisiert werden. Alle anderen müssten mit noch tieferen Renten zurande kommen.
Der Gewerkschaftsbund hat errechnet, dass die mittlere PK-Rente heute 230 Franken tiefer liegt als noch vor wenigen Jahren. Die BVG-Reform würde die Renten nochmals um bis zu 200 Franken monatlich senken. Nicht eingerechnet sind dabei die inflationsbedingte Verteuerung des Lebens, steigende Mieten und Krankenkassenprämien. (…)
NR stimmt Antrag der Einigungskonferenz zu
Der Nationalrat hat den Beschlüssen der Einigungskonferenz zugestimmt. Sie betreffen die Festlegung der Eintrittsschwelle auf 19’800 Franken und die Streichung von Art. 79b, womit Einkäufe primär dem Obligatoriumsteil hätten zugerechnet werden müssen. Damit hatte sich in beiden Fragen die Konferenz dem Nationalrat angeschlossen. Die Zustimmung im NR erfolgte mit 106 zu 57 Stimmen bei 24 Enthaltungen.
Ratsprotokoll /
Tabelle zu den Entscheiden der Einigungskonferenz


