Ständerat lehnt Renteninitiative der Jungfreisinnigen ab
(sda) Der Ständerat lehnt die 2021 eingereichte Volksinitiative der Jungfreisinnigen für eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung ab. Nach dem Ja des Volks zur AHV-21-Vorlage hält er eine weitere Anpassung des Rentenalters derzeit nicht für angebracht.
Mit 30 zu 11 Stimmen folgte der Rat am Mittwoch dem Antrag des Bundesrats und seiner vorberatenden Kommission, die Renteninitiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Gegenvorschlag brauche es nicht. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
Die Befürworter der Initiative sagten im Ständerat, die AHV brauche Reformen, damit die Verschuldung nicht ins Unermessliche steige. Die Volksinitiative packe dieses Problem an. Werde sie angenommen, sänken die Ausgaben der AHV im Jahr 2030 pro Jahr um 2,1 Milliarden, sagte etwa Thomas Hefti (FDP/GL).
Parlament lehnt Initiative für 13. AHV-Rente ab
(sda) Das Bundesparlament stellt sich gegen die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter». Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat das Volksbegehren für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente abgelehnt.
In der kleinen Kammer setzte sich die bürgerliche Mehrheit mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung durch. In der Wintersession hatte schon der Nationalrat Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) gesagt.
AHV und Rentenalter
SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen und FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt diskutieren im Politikum von Radio SRF über Rentenalter und die Renteninitiative der Jungfreisinnigen.
Subventionierte Einkäufe
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit der Frage der Einkäufe, die eine der in der Einigungskonferenz zu behandelnden Differenzen. Er schreibt:
Die Pensionskassen behandeln freiwillige Einkäufe in der Regel als überobligatorisches Vorsorgekapital. Der Ständerat will nun aber, dass die Kassen solche Einkäufe bis zum Auffüllen der Beitragslücken des Betroffenen voll zum obligatorischen Kapital zählen müssen. Diese unscheinbare Differenz kann bedeutende Folgen haben: Denn für das obligatorische Vorsorgekapital verlangt das Gesetz als Minimum eine subventionierte Jahresrente von 6,8 Prozent des angesparten Kapitals (im Jargon: Umwandlungssatz). Pro 100’000 Franken Alterskapital muss also die Jahresrente mindestens 6800 Franken betragen. Beim überobligatorischen Kapital sind die Pensionskassen frei.
Die 6,8 Prozent sind gemessen an Lebenserwartung und Renditeerwartungen viel zu hoch; eher angemessen waren in den letzten Jahren 5 Prozent; mit den jüngsten Zinserhöhungen wären es vielleicht gegen 5,5 Prozent. Bei Versicherten mit viel überobligatorischem Kapital können die Pensionskassen schon heute in einer Mischrechnung einen Satz von 5 Prozent oder weniger anwenden – als Mischung zwischen 6,8 Prozent für das obligatorische Kapital und zum Beispiel 4 Prozent oder weniger für das überobligatorische Kapital.
Schlechtes Handwerk
pw. Der Ständerat hat es fertig gebracht, die BVG-Revision in die Einigungskonferenz zu führen, und damit möglicherweise den Absturz des Geschäfts noch im Parlament zu provozieren. Dabei geht es nicht um grundsätzliche Fragen im klassischen Links/Rechts-Schema, sondern um Details der Höhe technischer Parameter und die Verbuchung von Einkäufen. Das ist vermutlich dem Wahljahr zuzuschreiben, in welchem FDP und Mitte sich als besonders sozial präsentieren möchten. Herausgekommen ist das, was Reto Leibundgut in der IZS-Diskussion als “schlechtes Handwerk” bezeichnete.
Die vom SR verlangte Zuordnung von Einkäufen soweit möglich im obligatorischen Teil (bei gesplitteten Kassen) ist solange abzulehnen, als der Umwandlungssatz und damit die Zinsgarantien im Obligatorium und Ueberobligatorium soweit auseinander liegen. Die Folge wäre eine deutlicher Verschlechterung der Finanzierungssituation der Kassen. Für viele Experten wäre eine solche Vorschrift allein schon Grund genug, die Revision abzulehnen. Aber offenbar ist es ihnen nicht gelungen, die Politiker zu überzeugen.
BVG-Reform: Uebersichtstabelle zur Einigungskonferenz
Das BSV hat eine weitere Tabelle mit den aktualisierten Daten nach der letzten Beratung des SR zu den div. Eintrittsschwellen publiziert.
Enttäuschung, Skepsis, Horror
Die Innovation Zweite Säule (IZS) hat unmittelbar nach dem Abschluss der Beratung der BVG-Reform im Ständerat am 14.4.23 einen “Online-Dialog” zu den Ergebnisse geführt. Reto Leibundgut (c-alm) hielt ein kurzes Eingangsreferat, danach diskutierten unter der Moderation von Josef Bachmann, Präsident der IZS; zusätzlich Mia Mendez, PK PwC; Radim Portmann, Zürich Versicherung und Peter Wirth, Vorsorgeforum.
Während Portmann der Revision immerhin zugute hielt, dass die Diskussion Fahrt aufgenommen habe und die Bereitschaft erkenntlich wurde, den Bedürfnissen der Frauen und generell den Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten in der 2. Säule Rechnung zu tragen, vermochten die übrigen Teilnehmer der Revision wenig bis gar nichts abzugewinnen.
Differenzbereinigung im SR, Einigungskonferenz notwendig
Bei der Eintrittsschwelle ist der Ständerat dem Kompromiss-Vorschlag des Nationalrats nicht gefolgt (32:8 Stimmen). Die Differenz bleibt.
Bei der Anpassung der Regelung bei Arbeitslosigkeit ist der SR dem NR gefolgt.
Auch keine Einigung wurde gefunden bei der Zuordnung der Einkäufe (neuer Artikel BVG 79b). Der SR beharrt auf der Verbuchung im Obligatorium bis zur regl. Obergrenze, der NR will Beibehaltung der aktuellen Regelung. Das Geschäft geht in die Einigungskonferenz.
Fahne Ständerat. PDF / Anträge. PDF /
Ratsprotokoll. Link
Volkes-Stimme
Die “20 Minuten-Community” kommentiert die laufende BVG-Reform und das System der Pensionskassen insgesamt. Ein paar Stimmen dazu:
«Da stimme ich den Linken zu, dass die Pensionskassen abzocken», kommentiert User mrgoodkat. «Das wissen wir schon lange!», findet Leserin sara1959. «Würde wenigstens die Performance stimmen. Aber nein, seit Jahren sinkt der Umwandlungssatz. Bald lohnt es sich nicht mehr, eine Pensionskasse zu haben», so Repter.
User Arhus denkt etwa: «Versicherungen sollten keine Pensionskassen betreuen und verwalten dürfen. Ihr einziges Ziel ist es, Gewinne zu machen. Sie kassieren mit den Pensionskassen Milliarden.»
«Richtig wäre eine Einheitskasse analog der AHV. Dasselbe gilt für die Krankenkassen. Die jetzigen Formen kosten zu viel für all diese unzähligen und unnötigen Verwaltungen», so User HappyDay. User Adam92 schlägt vor: «Wie wäre es mit einer staatlichen oder zumindest Non-Profit-Organisation als freiwillige Alternative zur Arbeitgeber-Pensionskasse?»
Und Dimanche denkt: «Das 3-Säulen-System ist in meinen Augen veraltet. Ich bin für ein 2-Säulen-System. Statt an die zweite Säule sollte man das Geld an die Säule 3a einzahlen können.»
Streitpunkt Eintrittsschwelle
(sda) Die Reform der beruflichen Vorsorge ist auch nach der dritten Beratung im Nationalrat nicht bereinigt. Weiterhin zu reden gibt die sogenannte Eintrittsschwelle. Die grosse Kammer hat am Montag einen Kompromissvorschlag gemacht.
Die Eintrittsschwelle gibt an, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22’050 Franken. Der Nationalrat wollte zuerst die Schwelle auf 12’548 Franken senken und später an der heutigen Schwelle festhalten. Der Ständerat will die Grenze auf 17’640 Franken senken, wie er zuletzt bekräftigte. Mit einer Senkung sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden.
Der Nationalrat will nun den Weg zu einem Kompromiss ebnen und setzt die Grenze bei 19’845 Franken an, wie er mit 98 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss. Mit der Version des Nationalrats wären rund 100’000 Arbeitnehmende und Einkommen neu obligatorisch versichert. Mit der Version des Ständerats wären es rund 200’000 Arbeitnehmende und Einkommen.
Differenzbereinigung im Nationalrat
pw. Der Nationalrat hat seine Beschlüsse in der zweiten Rund der Differenzbereinigung bei der BVG-Reform gefasst.
Art. 2. Eintrittsschwelle. Der NR bleibt bei der Senkung auf 17’208 Franken (geltendes Recht 22’050) mit 98:83 Stimmen. Der SR will auf 17’208 Senken.
Art. 8. Koordinierter Lohn. Arbeitnehmer im Rahmen eines Personalverleihs. Minderheit Thomas Rechsteiner abgelehnt mit 142:47 Stimmen.
Art. 33a. Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes. Minderheit Aeschi Thomas mit 95:94 Stimmen abgelehnt.
“Abzocke” und freie Wahl
20 Minuten hat heute zwei Beiträge zur BVG-Revision publiziert. Zum einen über die angeblich zu hohen Verwaltungskosten der PKs – ein unerschöpfliches Thema, insbesondere für Urban Hodel, den “Ritter der Renten (works) – und zum anderen über die nicht vorhandene freie PK-Wahl, die angeblich über den wohltätigen Effekt der Konkurrenz zu tieferen Kosten führen würde.
Compenswiss: (zu) viel Geld verloren?
Dominik Feusi wirft im Nebelspalter dem Ausgleichsfonds vor, schlechter als vergleichbare PK-Fonds gearbeitet und damit 2,4 Mrd. weniger verdient zu haben. Feusi schreibt:
Auf dem Anlageportfolio musste die AHV 2022 einen Verlust von 4,4 Milliarden Franken (minus 12,38 Prozent) hinnehmen. Die IV verlor 416 Millionen (minus 11,2 %), die Erwerbsersatzordnung 185 Millionen Franken (minus 12,21 %). Dies teilte der Fonds Mitte Februar mit. Das Ergebnis hat mit dem schwierigen Börsenjahr zu tun. Von der Pandemie und den damit verbundenen Lieferkettenproblemen ging die Wirtschaft direkt in den russischen Krieg über.
Nicht nur Aktien tauchten, sondern auch Obligationen verloren an Wert. Doch nicht alle grossen Fonds verloren derart viel Geld wie der Ausgleichsfonds: Die von der Credit Suisse verwalteten Portfolios erzielten einen Verlust von 9,62 %. Sie schnitten somit wesentlich besser ab als jene des Ausgleichsfonds mit einem Minus von 12,85 %. (…)
BVG-Reform in der Schlussrunde
Ruedi Studer beschreibt im Blick die Situation bei der BVG-Reform mit den diversen Parteien und Verbänden. Er hält fest:
Egal, welche Variante schliesslich obsiegen wird, dürfte es die BVG-Reform nächste Woche auch durch die Schlussabstimmung schaffen. Denn FDP, GLP und Mitte dürften der Vorlage mehrheitlich zustimmen. Bereits entschieden hat die SVP, wie Aeschi bestätigt: «Unsere Fraktion wird die Vorlage in der Schlussabstimmung unterstützen – das haben wir ohne Gegenstimme bei acht Enthaltungen beschlossen.»
In einer Volksabstimmung – SP und Gewerkschaften haben bereits das Referendum angekündigt – wird es die Vorlage aber schwer haben. Davon geht auch das Gastrosuisse-Schreiben aus: Ein Abstimmungskampf sei nur zu gewinnen, wenn alle bürgerlichen Parteien und alle Wirtschaftsverbände hinter einem mehrheitsfähigen Kompromiss stehen würden, heisst es. Und: «Sobald diese Allianz auch nur teilweise auseinanderbricht, haben wir meines Erachtens in einer Volksabstimmung keine Chance.»
BVG-Reform, Umverteilung und die Medien
pw. Eines der Kernthemen bei der Behandlung der Rentenreform bildet für NZZ-Redaktor Hansueli Schöchli die Umverteilung und ganz besonders deren mehr oder weniger raffiniert camouflierte Variante. Er findet dabei unsere ungeteilte Unterstützung. In der NZZ-Ausgabe vom 11.3.2023 greift er sie unter einem neuen Aspekt auf: der Rolle der Medien, die mit Links und Gusto beim Versteckspiel mitmachen.
So neigen manche Medienvertreter dazu, auf einem Auge blind zu sein – und mehr sind auf dem linken Auge blind. In der Altersvorsorge stossen deshalb die linken PR-Kampagnen über «Grosszügigkeit» bei den Renten contra «Knausrigkeit» ebenso wie über die angebliche «Rentenlücke» bei den Frauen auf mediale Resonanz.
Bei einer Reduktion der Renten ist im gängigen Mediendiskurs im Sinne der Linken typischerweise von einem (Sozial-)Abbau die Rede, der nach Kompensationen ruft, und nicht von einer längst überfälligen Senkung von Privilegien zwecks Entlastung der Jüngeren.




