imageDas Centre Patronal hält wenig von der BVG-Reform, wie sie am Freitag in die Schlussabstimmung geht und plädiert dafür, das Geschäft schon im Parlament scheitern zu lassen, statt es in eine wenig erfolgversprechende Volksabstimmung zu schicken. Brenda Duruz-McEnvoy schreibt:

Anstatt sich an die strategischen Leitlinien zu halten, haben die Kammern in erster Linie mit grossem Detaileifer Methoden untersucht, mit denen die Senkung des Umwandlungssatzes flankiert und Rentenkürzungen gemindert werden können. Am Ende entschieden sie sich für die ungerechtesten, kompliziertesten und ausländerfreundlichsten Übergangsmassnahmen.

Ungerecht und nicht nachhaltig ist das Modell, weil es die Ungleichheiten zwischen den Generationen verschärft und die Umverteilungseffekte, welche dem BVG-System nicht entsprechen, verstärkt, anstatt sie zu beheben. Komplex ist das Modell, weil die neue Definition des Lohns und die Regeln für die Gewährung von Zuschlägen für die Pensionskassen sehr schwer zu handhaben sein werden, selbst für diejenigen, die nicht vom gesetzlichen BVG-Minimum betroffen sind.

Ausländerfreundlich ist das Modell schliesslich aufgrund von Rentenzuschlägen, die gegenüber dem Vorsorgesparen einen Schwelleneffekt beinhalten, was Personen begünstigt, die nur einen Teil ihrer beruflichen Laufbahn in der Schweiz absolviert haben.

Darüber hinaus lassen die anderen Hauptachsen der Vorlage viele Akteure ratlos zurück. Die Kombination aus der Senkung der Eintrittsschwelle und der neuen Definition des Koordinationsabzugs verteuert die Arbeitskosten zulasten der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber. Auf den ersten Blick geht dies zwar in Richtung verstärktes Sparen in der zweiten Säule. Die Kumulation der Massnahmen wird jedoch der vorrangigen Zielgruppe der Teilzeiterwerbstätigen und damit der Frauen nicht gerecht. Insbesondere die Senkung der Eintrittsschwelle führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, um niedrige Renten zu generieren.

Die Reform erreicht die angestrebten Ziele nicht, trotz erheblicher Kosten. Die Umverteilung nimmt zu, und die Erweiterung des Kreises der Versicherten wird zu niedrigeren Nettolöhnen, Mehrkosten für die Wirtschaft und einem im Vergleich zu den Leistungen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand führen.

Diejenigen, die einen BVG-Mindestplan beibehalten haben, haben Rückstellungen für Pensionierungsverluste gebildet, Solidaritätsbeiträge für Pensionierungen gezahlt oder die Zinssätze für aktive Versicherte gesenkt. Viele Kassen zogen es vor, ihre Pläne anzupassen, um dem Geist des Gesetzes und dem Prinzip des persönlichen Sparens besser zu genügen: mehr Sparen und damit mehr Freiheit bei der Anwendung realistischer Umwandlungssätze. In solchen Fällen erhielten die Versicherten keine von der Allgemeinheit angebotenen Rentenzuschläge; sie finanzierten die Aufrechterhaltung ihrer Renten selbst.

Alles in allem zeugt die Episode, die nun in den Räten zu Ende geht, von einem regelrechten Schlamassel. Es wurde eine Vorlage aus der Taufe gehoben, die zum Scheitern verurteilt ist, weil sie keine Erfolgschancen hat, und zwar aus einer ganzen Reihe von guten Gründen. Es wäre also besser, wenn die Kammern am Freitag ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende wählen würden.

  Stellungnahme Centre Patronal d / f