imageinter-pension schreibt in einer Stellungnahme zu den Entscheiden der Eidg. Räte:

National- und Ständerat haben nach dreijähriger Beratung mit 113 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen bzw. 29 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen einen mühsam erarbeiteten Kompromiss zur Reform der beruflichen Vorsorge angenommen.

Das Hauptziel, die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, sowie die Anpassung der beruflichen Vorsorge an die neue Arbeitswelt wird mit der Reform erreicht. Mit dem Einbezug der Teilzeitbeschäftigten, der kleinen Einkommen, insbesondere jene der Frauen, wird die 2. Säule modernisiert. Die getroffenen Ausgleichsmassnahmen und die Senkung der Eintrittsschwelle schiessen allerdings über das gesetzte Ziel hinaus.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes wird die Längerlebigkeit und damit die Finanzierung der beruflichen Vorsorge verbessert. Der Gesetzgeber behält jedoch diese technische Grösse in seiner Kompetenz. Die Verflachung der Staffelung der Altersgutschriften auf zwei Stufen (9 % und 14 %) beseitigt die Benachteiligungen von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt.

Ebenso werden kleine Löhne mit einem allgemein verständlichen proportionalen Koordinationsabzug von 20 Prozent vom AHV-Lohn besser in der beruflichen Vorsorge versichert.

Mit Kompensationsmassnahmen werden jedoch die mit der Absenkung des Umwandlungssatzes verbundenen Renteneinbussen über Gebühr ausgeglichen. Sie gleichen nicht nur die von der Senkung direkt betroffenen 15 Prozent der Versicherten aus. Etwa 50 Prozent erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag. Mit zusätzlichen Lohnbeiträgen werden sie über ein komplexes Ausgleichssystem und mit einer Umverteilung über den Sicherheitsfonds BVG finanziert.

Damit wird die berufliche Vorsorge verteuert und ein weiteres Mal administrativ und mit höheren Verwaltungskosten belastet.
Die Herabsetzung der Eintrittsschwelle führt dazu, dass zahlreiche Bezügerinnen und Bezüger von kleinen Einkommen neu in die 2. Säule aufgenommen werden. Damit erhöhen sich die Lohnabzüge, was bei vielen nebenberuflich Tätigen wohl auf wenig Verständnis stossen wird. Diese Neuaufnahmen generieren zusätzlich höhere Verwaltungskosten.

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