15-01-_2019_15-23-24Einen Tag vor der Schlussabstimmung zur BVG-Revision richtet sich die Kammer der Pensionskassen-Experten in einer unmissverständlichen Stellungnahme an die Parlamentarier:

Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE und ihre Mitglieder haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der BVG-Reform auseinandergesetzt. Eine Reform der beruflichen Vorsorge ist wichtig und soll folgende Ziele erreichen:

– Einschränkung der Umverteilungen
– Finanzielle Sicherung der Renten
– Absicherung der Teilzeitbeschäftigten
– Stärkung der Transparenz und Verständlichkeit der beruflichen Vorsorge

Um die finanzielle Sicherung der Renten nicht zu gefährden, muss eine Abfederung der durch den tieferen Mindestumwandlungssatz verursachten Leistungseinbussen effizient sein. Das heisst, sie darf nur für die betroffenen Versicherten erfolgen und nicht nach dem Giesskannenprinzip. Sie erfolgt am besten nach dem sogenannten Anrechnungsprinzip, bei dem bisherige und neue Leistungen verglichen werden und die Differenz teilweise oder ganz ausgeglichen wird.

Beim vorliegenden Rentenzuschlag ist dies nicht der Fall. Gewisse Versicherte werden überkompensiert, andere gar nicht. Das System des Ausgleichs verfehlt deshalb sein Ziel. Die getroffene Lösung muss zudem in wesentlichen Punkten durch den Bundesrat präzisiert werden.

Für den Versicherten ist die zu erwartende Pensionskassenleistung nur noch schwer nachvollziehbar. Entscheide wie der zwischen Kapital und Rente werden so unnötig kompliziert und das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Zudem werden bei den Pensionskassen erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten für die konkrete Umsetzung verursacht.

Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) fordert das Parlament auf, die vorliegende BVG-Reform abzulehnen und eine neue anzupacken.

Wir unterstützen gerne mit unseren Fachkenntnissen.
Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE

  SKPE