Werner Hug kritisiert in einem Artikel der FuW die Einführung der Ueberbrückungsleistungen und wirft Bundesrat und Parlament, von falschen Zahlen und Überlegungen ausgegangen zu sein.
Bundesrat und Parlament haben offenbar die jüngsten Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur Bevölkerungs- und Erwerbstätigenentwicklung (noch) nicht zur Kenntnis genommen. Wegen der Babyboomer-Jahrgänge werden zwischen 2021 und 2035 pro Jahr über 40’000 Personen mit 65 in Pension gehen. Gemäss Referenzszenario des BfS vom Mai steigt die Zahl der über 65-Jährigen von heute 1,5 auf 2,1 Mio. 2030, auf 2,5 Mio. 2040 und auf 2,6 Mio. 2050. Damit erhöht sich ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von heute 19 auf 26%.
Dazu gesellen sich kurzfristig die wirtschaftlichen und noch kaum abschätzbaren Folgen der Coronakrise, Rezession und Verschuldung. Die Schätzungen des Bundesrats, dass im Maximum einmal 4600 Personen eine Überbrückungsrenten beziehen werden, dürften angesichts dieser Entwicklungen deutlich überschritten werden. Bestenfalls fallen sie nur doppelt so hoch aus. Statt 200 Mio. Fr. resultierten dann Ausgaben von gegen 0,5 Mrd. Fr.






Nach dem Ständerat hat nun in der Sommersession auch der Nationalrat der Motion Ettlin “Einkauf in die Säule 3a ermöglichen” zugestimmt. Sie fordert, dass “Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen, und es vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können (sog. 3a-Einkauf)”. Die NZZ am Sonntag nimmt das Thema auf und schreibt: 
