Die Pensionskasse der Stadt Winterthur schreibt in einer Medienmitteilung:

Anfangs März 2021 gab der Winterthurer Stadtrat bekannt, dass er das Angebot der PKSW im Submissionsverfahren betreffend «Trägerschaft der PKSW» annimmt. Gegen diesen Entscheid hat daraufhin die unterlegene Pensionskasse Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben.

Mehr als ein Jahr nach dem Vergabeentscheid hat nun das Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt. Mit Genugtu-ung haben der Stiftungsrat und die Geschäftsstelle der PKSW von der Abweisung der Beschwerde Kenntnis genommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Pensionskasse kann den Entscheid des Verwaltungsgerichts innert 30 Tagen an das Bundesgericht weiterziehen. Sobald das Urteil seine Rechtskraft erlangt, wird die PKSW in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat die Umsetzung der angenommenen Offerte an die Hand nehmen.

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