Die Freiburger Kantonsangestellten sind unzufrieden mit der geplanten Sanierung ihrer Pensionskasse. Als Reaktion zeichnet sich bei den Lehrkräften eine Pensionierungswelle ab: wer es sich leisten kann, geht vor dem Systemwechsel in Rente.
Öffentliche Kassen
FR: Demonstration auf Vorrat
Die Freiburger Nachrichten berichten über die geplante Demonstration des Staatspersonals gegen die Rekapitalisierung der Pensionskassen, zu welcher derzeit lediglich ein Projekt besteht.
Bernard Fragnière, Präsident des Dachverbands Fede und zugleich Mitglied des Pensionskassenvorstandes, sagte: «Wenn es zum Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat kommt, werden viele Versicherte bestraft. Die Renten werden im Durchschnitt um 20 Prozent tiefer ausfallen.»
Mit der Kundgebung wollen die Personalverbände den Angestellten die Gelegenheit geben, für einen anständigen Ruhestand zu kämpfen. Fragnière forderte, dass der Staat als Arbeitgeber seinen Anteil zahle; die Bevölkerung müsse die Rekapitalisierung der Pensionskasse unterstützen. «Es ist ein brutales Projekt», so Gaétan Zurkinden, Sekretär des Verbands des Personals öffentlicher Dienste. Der Rentenverlust von 20 Prozent gehe von einer Pension mit 64 Jahren aus. Für jedes Jahr früher, verliere ein Versicherter sieben Prozent.
Bei einer Pensionierung mit 60 Jahren betrage der Verlust somit rund 50 Prozent. Er meinte zudem, dass der Staat zwar eine Milliarde Franken einschiessen wolle, durch Beitragskürzungen von 3 Prozent bis 2052 unter dem Strich aber einen Gewinn mache. Die Zahlen werden allerdings von den Verbänden unterschiedlich interpretiert. Sie fordern gemeinsam eine neue Analyse durch einen Experten.
Ungünstiges Gutachten, Gutachter entlassen / Update
Der externe Gutachter der Pensionskasse der Stadt Winterthur hatte in einem Bericht zwingend sofortige Sanierungsmassnahmen gefordert, welche gemäss einem Bericht in Der Landbote nicht erfolgt seien, stattdessen sei das Expertenmandat neu vergeben worden. Diese Darstellung wurde von Stadtpräsident Künzle als “Unterstellung” bezeichnet.
Der Landbote berichtete Anfang September:
Das Gutachten von 2017 sollte für P. B. sein letztes sein. Nach jahrelanger Tätigkeit für die Pensionskasse der Stadt Winterthur, hat ihm der Stiftungsrat Ende 2017 das Mandat entzogen. Und das just in einem Jahr, in dem der unabhängige Experte die Strategie der Führung in Zweifel zog.
In seinem Gutachten kam P. B. zum Schluss, die Sanierungs- und die Risikobeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmern seien zwingend sofort zu erhöhen, sonst werde das Ziel der laufenden Sanierung verfehlt. Der Stiftungsrat wollte davon nichts wissen. Er will das nächste Sanierungsprogramm abwarten, das ab 2020 eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes und damit tiefere Renten vorsieht.
Weil der Stiftungsrat die Empfehlung ausgeschlagen hat, muss er sich gegenüber der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht erklären. So steht es im letzten Geschäftsbericht. Stiftungsratspräsident Jorge Serra (SP) sagte dazu schon im Sommer, man habe mit der Aufsicht ein gutes Einvernehmen. Zum Ersatz des Gutachters äussert er sich auf Anfrage nicht. P. B. sagt, er dürfe aus rechtlichen Gründen keine Stellung nehmen.
Wie dringend die von ihm geforderten Massnahmen sind, bleibt unklar. Der Stiftungsrat hat ein Gesuch des «Landboten» um Einsicht ins Gutachten ausgeschlagen und stattdessen eine «Aussprache» vorgeschlagen. Die Ablehnung erfolgte mit dem Argument, die verselbstständigte Kasse sei nicht an das Öffentlichkeitsprinzip gebunden, das Bürgern und Medien den Zugang zu amtlichen Dokumenten sichern soll. Das ist nicht unproblematisch. Denn in ihrem Anspruch auf finanzielle Unterstützung funktioniert die Stiftung wie eine öffentliche Institution; die neue Sanierungsvorlage, welche die Aufsichtkommission derzeit behandelt, sieht eine Beitrag von 144 Millionen aus der Stadtkasse vor. (…)
In den letzten Jahren wurde die Kasse bereits mit über 200 Millionen Franken gestützt. Für das nächste, ab 2020 laufende Sanierungsprogramm, sollen nun erneut 144 Millionen Franken an die Pensionskasse fliessen.
Der Sanierungsvorschlag ist politisch umstritten. Der Stiftungsrat sagt, die Unterdeckung der Kasse sei das Produkt früherer Jahre, für die nicht die Mitarbeitenden, sondern die Bevölkerung quasi als Arbeitgeber gerade stehen muss. (Der Landbote)
In Der Landbote vom 21.9.18 kritisieren Stadtpräsident Michael Künzle und die oberste städtische Personalverantwortliche Eva Schwarzenbach diese Darstellung der Vorgänge in der Zeitung.
Der Zusammenhang zwischen der Neuvergabe des Expertenmandats und dem Gutachten ist eine Unterstellung, sagt Künzle. «Ich will klarstellen: Wir hatten einen ordentlichen Vergabeprozess, mit klaren sachlichen Kriterien, bei der unser früherer Experte unterlegen ist.»
Die Submissionsergebnisse und das fragliche Gutachten wollen Künzle und Schwarzenbach allerdings nicht offen legen. Künzle sagt dazu: «Mir ist keine Pensionskasse bekannt, die ihr versicherungstechnisches Gutachten veröffentlicht. Und die Einsicht in die Submissionsergebnisse würde die Rechte der Teilnehmer verletzten.» (…)
Schwarzenbach sagt, das fragliche Gutachten falle überhaupt nicht zuungunsten des Stiftungsrates aus. «Der Experte vertritt darin die Meinung, dass sämtliche Kosten für das neue Vorsorgemodell durch die Arbeitgeber zu finanzieren seien – was ja sehr im Sinne des Stiftungsrates wäre.»
Auch führe die Aufsichtsbehörde im Kanton Zürich mit allen Kassen in Unterdeckung einen sogenannten Risikodialog – in dem sich die Pensionskassen erklären müssen. Bezogen auf den Geschäftsbericht 2017 sei der Austausch abgeschlossen, und es seien keine weiteren Massnahmen verlangt worden.
Allerdings hat die Pensionskasse schon vor diesem Risikodialog eine weitere Massnahme umgesetzt, wie Schwarzenbach jetzt bekannt gibt: Per Anfang 2018 wurde die Verzinsung der Sparguthaben von 1 auf 0,5 Prozent herabgesetzt. Auch diesen Vorschlag habe der unterdessen ersetzte Experte in dem fraglichen Gutachten gemacht.
ETH-Professoren gegen fossile Anlagen
Der Tagesanzeiger berichtet über die Forderung von 166 ETH-Angehörigen, davon 128 Professoren an die Publica, ihre Anlagen aus “klimaschädigenden Unternehmen” abzuziehen.
«Je länger wirksame Massnahmen zur Verhinderung eines katastrophalen Klimawandels und für saubere Energien ausbleiben, desto unvermeidbarer werden später radikale, stabilitätsgefährdende Notmassnahmen im Weltkrisenmodus», heisst es in einem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt. (…)
Die Publica, so ihre Erwartung, solle innert fünf Jahren sämtliche Investitionen aus solchen klimaschädigenden Unternehmen abziehen. Davon ausnehmen soll sie nur jene Unternehmen, die es bis 2023 schaffen, ihren Geschäftsplan mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen.
Für die 166 Fachleute ist klar: Die Investitionen im fossilen Sektor stellen nicht nur ein grosses ökologisches Risiko dar, sondern auch ein «erhebliches finanzielles». Als Konsequenz aus dem Pariser Klimaabkommen, das 2016 in Kraft getreten ist, werde sich die Entwicklung der Technologie im Sektor der erneuerbaren Energie beschleunigen, der Regulierungsdruck der Regierungen werde steigen, auch werde der Druck aus der Zivilgesellschaft weiter zunehmen, so die Fachleute im Schreiben.
Aus der ETH gibt es auch kritische Stimmen zum Vorstoss:
Reto Knutti, Professor für Klimaphysik, unterstützt zwar das Anliegen persönlich. Allerdings hält er es für heikel, wenn eine Gruppe von Fachleuten öffentlich auf diese Art Partei ergreife. Die Bevölkerung könne schlecht unterscheiden, ob man als Forscher spreche, der seine Meinung vertrete, oder als Wissenschaftler, der die Position der ETH wiedergebe, oder aber als Privatperson. Das sei problematisch: «Man wird sofort in die linke, grüne Ecke gestellt, mit der Glaubwürdigkeit als Wissenschaftler wird es dann schwierig.»
Publica Trims Equities for Real Estate
Publica, Switzerland’s largest pension fund, trimmed some of the equity from its investment portfolio and levered up on real estate in July as it continues to de-risk.
The $39.9 billion public sector pension plan cut 2% of its equities in July, reducing its stock portion to 27% from 29%, according to IPE.com. It then added that amount to its international real estate section, which has now gone to 6% of fund assets from 4%.
Local non-government bonds were also reduced by 2%. That allocation now comprises 8% of the portfolio. Publica said it will put the bond profits in private real estate financing and emerging market debt. The fund also plans to sell non-local public corporate bonds. The money will be invested in private company and infrastructure debt, which will make up 7% of the portfolio over the next three years, when it completes the implementation of a new strategy.
The real estate shift follows a trend in Swiss pension funds, according to Credit Suisse’s Q2 2018 Pensionkassen Index results. Exposure has increased by 44 basis points, and the average Swiss pension plan currently allocates 22.84% to the asset class.
Plans in the Swiss index gained 0.15% from their real estate investments in the second quarter.
“Eine inszenierte Streikdrohung”
Thomas Dähler befasst sich in der Basler Zeitung mit dem Theater um die vom basellandschaftlichen VPOD mit viel Lärm ins Szene gesetzte Streikdrohung weil bei der PK-Sanierung nicht alle seiner Wünsche umgesetzt wurden. Der Streik wurde abgeblasen, weil bei der Urabstimmung die nötigen Quoren nicht erreicht wurden. Das schien aber von Anfang an unwahrscheinlich.
Mit Steuergeldern, die in die Sparkasse der Staatsangestellten umverteilt werden, lässt sich das Problem sinken- der Renten aber nicht lösen. Wer dafür sorgen möchte, dass die Renten nicht weiter sinken, müsste dazu Hand bieten, das Sparvolumen insgesamt zu erhöhen – etwa über höhere Mehrwertsteuerprozente der Konsumenten oder, was längst fällig wäre, über ein längeres Arbeitsleben. Die Gewerkschaften leisten sich einen Bärendienst, wenn sie sich kategorisch gegen ein höheres Rentenalter stellen.
BL: VPOD muss Streik wegen PK abblasen
SRF orientiert über den vom VPOD angedrohten Streik der Baselbieter Staatsangestellten wegen der aus VPOD-Sicht ungenügenden Berücksichtigung seiner Forderungen bez. Senkung des Umwandlungssatzes.
Monatelang hatten der VPOD, der Verband der Angestellten im öffentlichen Dienst, und der Lehrerverband (LVB) versucht, die drohenden Kürzungen bei den Renten abzuwenden. Doch der Landrat hatte im Juni beschlossen, den Umwandlungssatz in der Pensionskasse zu senken.
Dagegen wollten sich die Kantonsangestellten mit einem Streik wehren. Vor allem Lehrer und Personal im Gesundheitswesen hätten gestreikt. Nachdem in den letzten Wochen alle Mitglieder der Verbände in einer Urabstimmung befragt wurden zeigt sich: Die Streikbereitschaft war hoch, aber nicht hoch genug. Die nötigen Quoren wurden nicht erreicht. Im Lehrerverband hätten 80 Prozent aller Mitglieder – und nicht nur der Abstimmenden, und im VPOD 60 Prozent aller Mitglieder den Streik befürworten müssen.
«Am Ende war vielleicht doch vielen nicht klar, was sie im Streikfall genau erwarten würde», vermutet Michael Weiss, Geschäftsführer des LVB. Und Samira Marti, Präsidentin der VPOD-Region Basel, fügt hinzu: «Die Identifikation mit dem Job in den Schulen, Kindergärten oder Spitälern ist halt eben doch sehr hoch.»
Die bürgerliche Landrats-Mehrheit war den Kantons angestellten während der Behandlung des Geschäfts entgegengekommen. Der Umwandlungssatz sollte von derzeit 5,8 Prozent auf 5,4 Prozent sinken. Und nicht, wie ursprünglich geplant, auf 5 Prozent. Die Linke hatte ein zusätzliches Entgegenkommen gefordert.
BVK mit zwei Umwandlungssätzen
Versicherte bei der Zürcher Pensionskasse BVK können ab Anfang 2019 zwischen zwei verschiedenen Umwandlungssätzen und damit ihre Rentenhöhe wählen, schreibt Michael Ferber in der NZZ. So kann sich ein Versicherter mit Jahrgang 1954, der im kommenden Jahr in Rente geht, zwischen einem Umwandlungssatz von 4,85% und einem von 5,13% entscheiden.
Dabei gilt es, zwischen einer höheren Alters- oder Ehegattenrente abzuwägen. Den Satz von 4,85% erhält ein Versicherter, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners zwei Drittel der bisherigen Altersrente betragen soll. Der Satz von 5,13% kommt dann zur Geltung, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners nur einen Drittel der bisherigen Altersrente ausmacht. Mit dem Umwandlungssatz wird beim Renteneintritt die Höhe der jährlichen Rente berechnet, er wird mit dem angesparten Altersguthaben multipliziert.
Eine weitere Neuerung der BVK betrifft die freiwillige Weiterversicherung ab dem Alter von 58 Jahren. Versicherte, die ab dem 58. Altersjahr die Arbeitsstelle verlassen und keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, könnten sich für maximal zwei Jahre freiwillig weiter versichern lassen. Der Altersrücktritt erfolge zwischen 60 und 65 Jahren, der versicherte Lohn könne flexibel festgesetzt werden. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge würden dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt.
Das Wallis auf dem Weg zu einer modernen PK
Jérôme Cosandey schreibt auf Avenir Suisse über die Modernisierung der Walliser kantonalen PK und behandelt die Wege zur Vollkapitalisierung anderer Kantone, mit guten und schlechten Beispielen.
Für den Königsweg, die Vollkapitalisierung innert zehn Jahren, haben sich 16 Kantone aus der Deutschschweiz entschieden. Das ist gut so. Für den Kanton Bern war die zehnjährige Zeitvorgabe zu ambitioniert. Er strebte deshalb zwar die Vollkapitalisierung an, aber innert 20 statt 10 Jahren. Dafür musste er formell die Teilkapitalisierung wählen. Das Ziel ist richtig, auch wenn der Weg etwas länger dauert.
Der Kanton Wallis hat am 19. Juni 2018 eine innovative und elegante Lösung vorgestellt, wie er mittelfristig die Vollkapitalisierung ohne Staatsgarantie erreichen will. Er will seine bisherige Vorsorgeeinrichtung in zwei Pensionskassen aufteilen. Die erste, geschlossene Kasse versichert alle Mitarbeiter, die dem Staat vor 2012 beigetreten sind. Diese Kasse bleibt unter Staatsgarantie. Die andere, offene Kasse deckt alle, die ab 2012 angestellt wurden sowie alle künftigen Mitarbeitenden.
Mit dieser Lösung wird die Befreiung der Staatsgarantie zwar etwas langsamer als im Kanton Bern erreicht. Aber mit jeder Kohorte, die in Pension geht, nähert der Kanton Wallis sich diesem Ziel an. Gleichzeitig wird der Kanton für neue Mitarbeiter attraktiver, weil letztere die Sanierungslast früherer, unterfinanzierter Leistungsversprechen der geschlossenen Kassen nicht mehr mittragen müssen.
PK Freiburg: Es droht ein Milliardenloch
SRF berichtet über die Sorgen der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals.
Fährt die Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals so weiter, hat sie bald ein grosses Loch. Der Staatsrat will einen Systemwechsel. Die Konsequenz: Die Angestellten bekommen weniger Rente. Die 55 bis 60-Jährigen betrifft es besonders hart. Der Staat sieht eine Übergangslösung vor. «Die Einbusse für einen 55-jährigen soll erträglich sein», sagt Markus Hayoz, Personalchef des Kantons. Das kostet den Staat, sprich den Steuerzahler, eine halbe Milliarde Franken.
Um den gesetzlich geforderten Deckungsgrad von 80 Prozent zu erreichen, will der Staatsrat der Pensionskasse zudem einen Vorschuss von einer zusätzlichen halben Milliarde Franken machen. Geld, dass der Staat als Arbeitgeber sowieso schuldet. Diese 500 Millionen Franken fliessen jedoch nicht auf einmal, sondern häppchenweise jedes Jahr. «Wir könnten so viel Geld auf einmal nicht sinnvoll anlegen», erklärt Markus Hayoz.
Werner Hertzog verlässt BPK
IPE hat vernommen, dass Werner Hertzog, im Oktober die Bernische Pensionskasse verlässt. Das Datum wurde von Hertzog bestätigt.
The Bernische Pensionskasse (BPK) is to recruit a new managing director with Werner Hertzog set to leave after less than two years in the role, IPE has learned. Hertzog confirmed via email that he will leave the CHF13.4bn (€11.6bn) pension fund for the Swiss canton of Berne at the end of October. He did not give any reasons, saying only that he will be “focusing on other tasks”.
Hertzog was previously managing director at Aon Switzerland between 2011 and 2014, and before that led the country’s largest pension fund, Publica, for seven years. After taking a personal sabbatical in 2015, he joined the BPK in December 2016.
No successor has been nominated for Hertzog yet. “This still has time as we are in a very quiet phase and no exceptional leadership decisions have to be made,” Hertzog said.
St.Galler Katholiken genehmigen Nachzahlung an die PK
Die Südostschweiz berichtet über die Nachzahlung an die Pensionskasse:
Die Pensionskasse mit 1400 Versicherten ist seit dem 1. Januar 2014 als öffentlich-rechtliche Stiftung verselbständigt. Per 1. Januar 2016 erfolgte, vorwiegend auf Kosten der Versicherten, der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und die Anpassung der technischen Grundlagen. Das Katholische Kollegium entschied nun über eine Nachzahlung der Arbeitgeber von gesamt 7,2 Millionen Franken.
Der Administrationsrat beantragte folgende Aufteilung: 1,14 Millionen übernimmt der Konfessionsteil, ebenso die Hälfte (1,65 Millionen) der Nachzahlung für die nicht finanzausgleichsberechtigten Kirchgemeinden. 2,7 Millionen für die Kirchgemeinden im Finanzausgleich werden aus der Finanzausgleichsreserve finanziert.
St.Gallen: Ja zur PK-Vorlage
Die St. Galler Pensionskasse erhält 128 Millionen Franken: Das Volk hat der Einmaleinlage deutlich zugestimmt. Die Personalverbände erwarten nun, dass Regierung und Kantonsrat ihre Haltung gegenüber den Angestellten ändern. Im Tagblatt heisst es:
Die Personalverbände erwarten, dass der Sieg an der Urne politisch nachwirkt: Regierung und der Kantonsrat müssten ihre Haltung gegenüber dem Personal überdenken und verändern, heisst es im Communiqué. «Das betrifft etwa die Lohnentwicklung», sagt Maria Huber. Diese stagniere seit 2011. Zudem habe das Parlament immer wieder Stellen, die es bereits bewilligt hatte, wieder aus dem Budget gestrichen, beispielsweise bei der Kantonspolizei. «Wir hoffen nun, dass man im Budget 2019 auch auf das Personal schaut.»
Finanzchef Würth stimmt dieser Interpretation des Abstimmungsresultats nicht zu. «Es ist nicht angebracht, diese Themen zu vermischen.» Die Lohndiskussion werde an anderer Stelle geführt. Grundsätzlich sei der Kanton ein verlässlicher Arbeitgeber, der mit Blick auf den gesamten Arbeitsmarkt und andere Kantone konkurrenzfähige und faire Löhne bezahle.
BL: Rechtsgutachten bejaht Streikrecht der Lehrer gegen PK-Reglementsänderung
Der Baselbieter Lehrerverein, der sich mit den Beschlüssen des Landrats zur Senkung des Umwandlungssatzes nicht anfreunden kann, hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches das Streikrecht der Lehrer in dieser Frage zu analysieren hatte. Wie allgemein üblich bestätigt das Gutachten die Ansicht des Auftraggebers. Im Gutachten von Poledna / Trümpler heisst es u.a.
Es gilt zu beachten, dass die Rechtssetzungsnorm des Dekrets es mit sich bringt, dass Betroffene, welche sich mit den ihnen vorgesetzten Bedingungen bei den Pensionskassenansprüchen und den diesbezüglichen Entscheidungen des Arbeitgebers nicht einverstanden erklären können, sich zum einen nicht mit demokratischen Mitteln gegen das Volk – d.h. die politische Gemeinschaft als solche – zur Wehr setzen würden, sondern mit ihren diesbezüglichen Forderungen und den entsprechenden Arbeitskampfmassnahmen klarerweise (nur) ihren Arbeitgeber adressieren.
Zur Angemessenheit im aktuellen Fall wird ausgeführt:
Mit Blick auf die vorliegende Situation, ist zu konstatieren, dass sich die betroffene Arbeitnehmerseite und die Arbeitgeberseite – insbesondere bei Letzterer, der zum Entscheid berufene Landrat – in einem länger schon anhaltenden Diskurs zu den besagten Themen stehen. So wurden die Mitglieder des kantonalen Parlaments und auch jene der Kantonsregierung in verschiedenen Aktionen für das Anliegen des LVB sensibilisiert.
Insbesondere fanden Protestaktionen an Sitzungen des Landrats statt, wurden Flugblätter an die Landräte verteilt und organisierte die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) eine (Protest-) Veranstaltung im November 2017 , bei welcher auch sämtliche Re- g ierungsmitglieder anwesend waren. Der Diskurs führte bis anhin zu keiner friedlichen Lösung oder zu konkreten Signalen des Arbeitgebers.
ln einer solchen Situation kann mit guten Gründen davon ausgegangen werden, dass die zahlreichen Verständigungsversuche nicht zur erwünschten friedlichen Lösung führen werden und mithin weitere solche Verständigung unzweckmässig erscheinen. Allerdings besteht darüber bis zum betreffenden Beschluss des Landrates keine Gewissheit.
Die Zulässigkeit des Streiks nach dem Beschluss über das Dekret ist u.E. unter den dann gegebenen Umständen zu bejahen, wenn namentlich Klarheit besteht, dass die verschiedenen Verständigungsversuche mit dem Arbeitgeber tatsächlich nichts bewirkt haben. Eine Zulässigkeit des Streikes vor dem Beschluss über das Dekret wäre höchstens mit vorliegen entsprechend deutlicher Signale der Ablehnung seitens des Landrates zu bejahen.
Rechtsgutachten / Kommentar bz
BLPK: Rentenkürzungen bis 7%
Der Baselbieter Landrat hat mit 67 gegen 18 Stimmen der Regierungsvorlage zur Sanierung der kantonalen Pensionskasse zugestimmt. Allerdings sollen die Renten der Kantonsangestellten statt um bis zu vierzehn Prozent um maximal sieben Prozent sinken.
Abgelehnt hat der Landrat jedoch in einer mehrstündigen Debatte eine zusätzliche Abfederungseinlage der Grünen und der SP. Die Angestellten seien nicht Schuld an den veränderten Rahmenbedingungen. Zudem hätten sie in den letzten Jahren schon viele «bittere Pillen» schlucken müssen, begründete eine Sprecherin der Grünen/EVP den Antrag ihrer Fraktion.
Die FDP dagegen lehnte weitere finanzielle Abfederungen ab. Durch diese falle die Vorlage aus dem Gleichgewicht, argumentierte eine Fraktionssprecherin. Mit der Regierungsvorlage würden Arbeitgeber und Arbeitnehmende etwa gleich stark belastet, was fair sei. Die Vorlage sei eine «Anpassung an die Realität», hiess es mehrfach.
Gegen eine zusätzliche Abfederungseinlage hatte sich auch die Regierung ausgesprochen. Der Kanton habe sich schon bei der per Anfang 2015 vollzogenen Rentenreform stark finanziell engagiert. Die BLKP wurde damals einer Reform unterzogen und ausfinanziert. Damit war auch der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat verbunden.
SRF / BaZ / Mitteilung BL / BZ