Für einen Versicherten, der ab 1. März 2019 das ordentliche Pensionsalter von 65 Jahren erreicht, gilt ein Umwandlungssatz von 5,08%. Anschliessend wird der Umwandlungssatz in drei jährlichen Schritten weiter gesenkt. Er sinkt per 1. Januar 2020 auf 4,96%, per 1. Januar 2021 auf 4,85% und per 1. Januar 2022 auf 4,73%. Bisher lag der entsprechende Satz bei 5,18%. Auch alle übrigen Umwandlungssätze werden entsprechend angepasst.
Mit dem Entscheid reduziert die PK SBB die seit Jahren stattfindende unerwünschte Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten. Der Stiftungsrat wird die Entwicklung auch künftig kritisch beobachten und behält sich weitere Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt vor, wie es in einer Mitteilung heisst.
Mit verschiedenen Massnahmen werden die negativen Folgen des tieferen Umwandlungssatzes für die Versicherten abgefedert.
- Für Versicherte mit Geburtsdatum bis 31. Januar 1961 (und älter) gilt eine Besitzstandsgarantie. Wer ab dem 1. März 2019 in Pension geht, erhält mindestens dieselbe Alterspension, die ihm bei einem Altersrücktritt per 1. Februar 2019 zugestanden hätte.
- Zudem werden die Sparbeiträge um 1,5% angehoben. Die Finanzierung erfolgt insgesamt paritätisch. Bei den jüngeren Versicherten bis Alter 39 übernimmt der Arbeitgeber den gesamten zusätzlichen Sparbeitrag. Damit wird der bisher unterproportionale Anteil des Arbeitgebers bei den Sparbeiträgen für jüngere Versicherte korrigiert. Bei den Versicherten ab Alter 40 übernimmt der Arbeitgeber 0,5% der Erhöhung der Sparbeiträge.
Die PK SBB versichert rund 56‘000 Destinatäre und zählt mit einem Kapital von rund 18 Milliarden zu den grössten Pensionskassen der Schweiz.