Die Migros ist einer der wichtigsten Investoren von Cargo Sous Terrain. Nun engagiert sich auch ihre Pensionskasse in diesem Projekt. Die NZZ am Sonntag bringt dazu kritische Stimmen.
Letzte Woche äusserte der Schweizer Logistik-Unternehmer Nils Planzer scharfe Kritik an dem Projekt. Vor allem aber an der Migros-Pensionskasse: «Als ich vernahm, dass die Pensionskasse der Migros dabei ist, bin ich erschrocken. Unsere Pensionskasse würde keinen Franken in ein Projekt investieren, dessen Wirtschaftlichkeit noch nie seriös durchgerechnet wurde», sagte er in einem Interview mit der NZZ.
Tatsächlich ist die PK der Migros seit Ende April Aktionärin von Cargo Sous Terrain, als erste Pensionskasse überhaupt. Sie nimmt auch Einsitz in den Verwaltungsrat. Gleichzeitig mit ihr eingestiegen ist die Regionalgenossenschaft Migros Aare.
Dabei ist der Mutterkonzern, der Migros-Genossenschafts-Bund, bereits ein Hauptgeldgeber von Cargo Sous Terrain: Das 100 Mio. Fr. teure Vorprojekt bis zum erhofften Baubeginn 2025 wird massgeblich von der Migros mitfinanziert. Sie lobbyiert derzeit in Bundesbern massiv für ein Gesetz, das den Baustart ermöglichen soll. Der Ständerat hat bereits grünes Licht gegeben.
Diese Konstellation wirft bei Vorsorgeexperten Fragen auf. «Dass die Migros-Pensionskasse in ein Unternehmen investiert, an dem die Migros beteiligt ist, ist aus Compliance-Sicht nicht ganz unproblematisch», sagt Daniel Greber, Leiter des Instituts Risk & Insurance an der Zürcher Fachhochschule ZHAW. Sein Forschungsschwerpunkt ist die berufliche sowie die private Vorsorge, er ist Stiftungsrat in mehreren Vorsorgeeinrichtungen.
Entscheidend sei, wie hoch der investierte Betrag ist und ob das Projekt seriös analysiert wurde, sagt Greber. «Es ist sicherlich eine Gratwanderung.»

SDA. Ständerat gibt grünes Licht für neue Fonds-Kategorie Mit dem «Limited Qualified Investor Fund» soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Der Ständerat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes als Erstrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Gewisse Kapitalanlagen sollen von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde befreit werden. Die Verwaltung muss über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Die jeder- zeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen soll länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können.


