Der Tages-Anzeiger plant eine Reihe von Artikeln zur BVG-Reform. Insbesondere interessiert, welche Folgen die Reform in konkreten Fällen hat und sucht deshalb Personen, die Einblick in ihre Vorsorgesituation gewähren. Die Autoren würden den Vorsorgeausweis analysieren und, falls zur Klärung weitere Informationen nötig sind, mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen.
BVG-Reform
SRF: Die Wirtschaft zur BVG-Reform
SRF berichtet über die Einstellung der Wirtschaftsverbände zur BVG-Reform. Ab Min. 2. Viel darf man nicht erwarten. Unsere Leser schon gar nicht.
Bin ich von der BVG-Reform betroffen?
Im Tage-Anzeiger und den übrigen Tamedia-Zeitungen versucht ein Autoren-Kollektiv, etwas Klarheit in die Frage zu bringen, wer von der BVG-Reform betroffen ist und wenn ja in welcher Weise. Unbestritten ist: die Mehrheit der Versicherten ist es nicht. Aber damit ist noch wenig gewonnen. Hinweise kann der Vorsorgeausweise geben. Im TA heisst es dazu: 
«Eine einfache Berechnungsformel dafür, ob und wie stark jemand von der BVG-Reform betroffen wäre, gibt es nicht», erklärt Christian Skvor, Spezialist beim Pensionskassenberater Libera. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, wie viel besser die Leistungen der eigenen Pensionskasse im Vergleich zu den gesetzlichen Minimalvorgaben sind: Liegt die Verzinsung des Kapitals deutlich über dem gesetzlichen Minimum? Sind die Sparbeiträge höher als das Obligatorium? Und ist der Koordinationsabzug tiefer als der gesetzliche?
Fällt die Antwort überwiegend positiv aus, ist die Chance hoch, dass der Unterschied zwischen dem total angesparten Altersguthaben (a; unten auf der ersten Seite der Grafik) und jenem nach BVG (c) gross ist. Liegt das totale Guthaben mindestens 50 Prozent über jenem des BVG, ist sehr unwahrscheinlich, dass die BVG-Reform gravierende Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der versicherten Person hat.
Die 4 Hüte des Emmanuel Vauclair
Watson berichtet über das Webinar der IZS über die BVG-Reform, in welchem der Geschäftsführer der PK SSR sich aus verschiedenen Perspektiven mit dem Vorhaben auseinandersetzte und lediglich als ASIP-Vorstandsmitglied dafür gute Worte fand. Als Experte muss er sie ablehnen und als Bürger ist er auch nicht begeistert. Watson schreibt dazu:
Im Webinar wurde deutlich, dass Emmanuel Vauclair der kritischen Seite zuneigt. So haderte er damit, dass die Politik die Vorlage mehr oder weniger an sich gerissen und zu wenig auf die Fachwelt gehört habe. In der zuständigen Parlamentskommission habe er als Vertreter der Expertenkammer sieben Minuten erhalten, um seinen Standpunkt darzulegen.
Im politischen Diskurs würden «viele Halbwahrheiten» verbreitet, meinte Vauclair. Das betrifft unter anderem die linke Nein-Kampagne. So behauptete der Gewerkschaftsbund auf seiner Website: «Das Parlament hat beschlossen, dass wir alle weniger Pensionskassen-Renten bekommen und dafür auch noch höhere Beiträge zahlen sollen.» (…)
Problematisch ist für den Experten ein weiterer Reformaspekt, den selbst Linke begrüssen: Die Eintrittsschwelle von heute 22’050 Franken und der Koordinationsabzug sollen gesenkt werden, damit auch Geringverdienende, häufig Frauen mit Teilzeitpensum, eine «anständige» Rente aufbauen können. Der Dachverband Alliance F befürwortet deshalb die Reform.
Aus Bürgersicht betreffe dies genau die Branchen, die es nötig hätten, sagte Vauclair. Er warnte jedoch vor einer «riesigen Verteuerung im Tieflohnbereich». Denn im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass die Betroffenen einen grösseren Teil ihres geringen Salärs an die Pensionskasse abliefern müssen. Es sei denn, man erhöht Löhne, Preise oder beides.
Das Webinar mit Vauclair wird am 13. August wiederholt.
  
 Watson / 
  Einladung IZS Webinar  /  
  Unterlagen Referat Vauclair
Wozu diese Reform?
Die BVG-Reform ist umstritten. Braucht es sie überhaupt? Die Gewerkschaften sagen nein, und sie werden von den PK-Experten unterstützt. Von besonderem Interesse ist die Situation der BVG-nahen Kassen. Markus Brotschi schreibt im Tages-Anzeiger:
BVG-nahe Pensionskassen hätten hohe Rückstellungen vorgenommen, um die in den nächsten Jahren anfallenden Pensionierungskosten abzudecken, sagt Patrick Spuhler, Versicherungsexperte bei Prevanto. Ermöglicht wurden diese Rückstellungen durch erhöhte Risikobeiträge und Zinserträge.
Spuhler sagt, für ihn sei es eine Frage der Fairness, ob und in welchem Ausmass man diese Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten beibehalten wolle. Denn die Überschüsse, die in die Rückstellungen fliessen, würden bei einem tieferen Umwandlungssatz den aktiven Versicherten gutgeschrieben.
Auch Pensionskassenexperte Roger Baumann von C-Alm bestätigt: «Keine Pensionskasse ist auf eine Senkung des Umwandlungssatzes wirklich angewiesen. Das Problem ist die unerwünschte, systemfremde Umverteilung von Jung zu Alt.»
Manche BVG-nahen Pensionskassen haben aber auch deshalb mit dem aktuellen Umwandlungssatz kein Problem, weil viele ihrer Versicherten bei der Pensionierung das Kapital statt die Rente beziehen. Zudem ist die Lebenserwartung der Versicherten unterdurchschnittlich.
PKs unglücklich über Kompensation
Anna Wanner schreibt in der AZ über den ASIP, der die BVG-Reform unterstützt und seine Mitglieder, die sie ablehnen.
Die meisten Pensionskassen haben in den letzten Jahren die Umwandlungssätze senken müssen, um die längere Rentenzeit und die schwierige Anlagesituation an den Finanzmärkten auszugleichen.
Um das Rentenniveau der Versicherten zu erhalten, haben viele Pensionskassen zusätzliche Mittel eingeschossen. Darum stellen sie sich heute auf den Standpunkt, die Arbeit gemacht zu haben. Weil der Rentenzuschlag aber weitgehend solidarisch finanziert wird, müssen sämtliche Pensionskassen abermals einen Beitrag leisten – und dies, obwohl die meisten keine Rentensenkungen ausgleichen müssen.
Anhand des Beispiels der Migros-Pensionskasse lässt sich das veranschaulichen. Stand heute hätten von den rund 50’000 Versicherten nur 23 eine Renteneinbusse wegen des tieferen Umwandlungssatzes. Doch bis zu 8000 Versicherte könnten von einem Rentenzuschlag profitieren. Allerdings müsste die Migros-PK unter dem Strich 4,4 Millionen zusätzlich in den Sicherheitsfonds einzahlen.
Die Auffangeinrichtung und die BVG-Reform
pw. Was sind die Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung und ihre Versicherten? Auf Anfrage dazu stellt die Stiftung ein Faktenblatt zur Verfügung. SR-Präsidentin Gabriela Medici schreibt in einer E-Mail: 
“Die Dachverbände der Sozialpartner vertreten in dieser Abstimmung nicht dieselben Parolen. Der Stiftungsrat der Auffangeinrichtung hat sich deshalb entschieden, dass nur die Geschäftsstelle Stellung nimmt zur Frage der Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung.”
Aber auch die Geschäftsstelle erachtet es als politisch heikel, über das Datenblatt hinausgehende Auskünfte zu erteilen. Sie lässt verlauten:
Wie Sie gestern bereits von unserer Stiftungsratspräsidentin Gabriela Medici erfahren haben, vertritt die Trägerschaft der Auffangeinrichtung unterschiedliche Positionen im Rahmen der Abstimmung zur BVG-Reform. Aus diesem Grund stellt die Auffangeinrichtung auf Anfrage von Medienschaffenden das angefügte Faktenblatt mit den Auswirkungen der BVG Reform auf die AEIS zur Verfügung. Darüber hinausgehende Fragen beantworten wir nicht und geben auch keine Kommentare ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Haben wir Verständnis? Nur bedingt. Wir wollen auch keine Kommentare. Die schreiben wir schon selbst. Nur ein paar Angaben, wie sie proparis – und wahrscheinlich noch andere PKs – ermittelt haben zu den Konsequenzen auf die Rentenhöhe im Sinne von mehr oder weniger, hätte man schon gerne. Auf die pauschalen und unbelegten Angaben von Pierre-Yves Maillard möchten wir uns nicht verlassen. Immerhin enthält das Blatt einige interessante Angaben. Man beachte insbesondere die Spekulationen um die Höhe der notwendigen Rückstellungen.
Maillard zur BVG-21: Fortsetzung
pw. Der Gewerkschaftsboss hat ein weiteres Interview zur BVG-Reform gegeben. Dieses Mal dem Blick. Seine Argumente bleiben sich gleich. Sie gehen von den plumpen Vorwürfen an die Adresse “Finanzindustrie” und reichen bis zu den unbelegten Daten über die Renteneinbussen. Arbeit für die “Fakten-Checker” des ASIP und der übrigen Befürworter der Reform. Auszüge:
Blick: Herr Maillard, haben Sie sich bei Ihrer Pensionskasse schon erkundigt, was die BVG-Reform für Sie bedeutet – wie das Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) empfiehlt?
Pierre-Yves Maillard: Ich bin ein Sonderfall, da ich meine Rente als alt Regierungsrat vom Kanton Waadt erhalten werde. Mich persönlich betrifft die Reform also nicht, für unzählige Menschen aber bedeutet sie eine Rentensenkung. Das ist inakzeptabel.
Viele Geringverdienende und Teilzeitarbeitende können sich doch eine bessere BVG-Rente aufbauen.
Zuerst muss ich Sie daran erinnern, woher diese Reform kommt: von der Finanzindustrie. Diese sagt uns seit Jahren, die Renten seien immer noch zu hoch. Das Kernstück dieser Reform ist deswegen eine Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes um 12 Prozent. Das sind tiefere Renten! Und jetzt behaupten die Befürworter, dass kaum jemand betroffen sei und Ärmere eine bessere Rente bekommen. Das ist Propaganda.
BVG-21 und proparis, Update

pw. Detaillierte Zahlen zu den Auswirkungen der BVG-Reform auf die PK proparis (Pensionskasse des Gewerbes) sind im Tages-Anzeiger erschienen. Sie wurden bisher nicht auf der Website der proparis veröffentlicht. Auf Anfrage teilte proparis mit, der SR wolle keine Politik machen. Immerhin wurde jetzt eine Zusammenfassung der vom PK-Experten erstellten Analyse versandt. Zahlenangaben welche Personengruppe in welchem Ausmass von der Reform profitieren resp. benachteiligt würden, fehlen. Vermutlich hat Pierre-Yves Maillard an der Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums daraus zitiert, ohne Quellenangabe.
Update: Proparis hat uns am 16.8.2024 eine neue Grafik zur Verfügung gestellt. Sie ersetzt die bisherige und zeigt einen deutlich anderen Verlauf der ermittelten Daten. Die Streuung liegt stärker im positiven Bereich (über der 0 Prozent-Linie).
Abgesehen von den Folgen für die Leistungen sind auch die Kosten sowie die Auswirkungen auf die Pensionierungsverluste von Bedeutung. proparis liefert dazu ausführliche Angaben.
Beiträge
Die Altersgutschriften werden sich um ca. 1.95% der AHV-Löhne erhöhen. Insgesamt steigen die Beiträge für die BVG-Minimalleistungen um ca. 2.1% der AHV-Löhne (ohne Rentenzuschläge). Nach Anrechnung des heutigen Überobligatoriums dürften es noch ca. 1.8% der AHV-Löhne sein, also je rund 0.9% für Arbeitgeber und Versicherte.Pensionierungsverluste
Pensionierungsverluste mit den bisherigen Umwandlungssätzen machen jährlich rund CHF 48.3 Mio oder 0.8 Rendite-Prozente aus.
Eine Reduktion ohne Rentenzuschläge würde diesen Betrag etwa halbieren auf CHF 25.6 Mio pro Jahr. Die Rentenzuschläge kosten proparis in den nächsten 15 Jahren direkt rund CHF 23.3 Mio. pro Jahr. Hinzu käme der neue Beitrag an den Sicherheitsfonds von rund CHF 7.7 Mio. Insgesamt erhöhen sich also die Kosten für den Umwandlungssatz um CHF 8.3 Mio auf CHF 56.6 Mio oder knapp 1.0 Rendite-Prozente bzw. 1.3 Prozente der AHV-Löhne. Es entstehen als Mehr- und nicht Minderkosten für den Umwandlungssatz.Fazit
Obwohl Versicherte und Arbeitgeber bei Annahme von BVG-21 je ca. 0.9% höhere Beiträge leisten, wird proparis in den nächsten 15 Jahren rund CHF 8.3 Mio mehr Pensionierungsverluste tragen. Zudem werden Versicherte mit einem höheren Altersguthaben mit tieferen Renten pensioniert.
BVG-Reform und die Post-PK
Im Sonntagsblick zeigt der SR-Präsident der Post-Pensionskasse, Matteo Antonini, auf, welche Auswirkungen BVG-21 auf die Kasse haben würde: 
Die Vorsorgestiftung des gelben Riesen versichert rund 38’000 Arbeitnehmende und 30’000 Rentner. Die verwalteten Vermögen belaufen sich auf rund 7 Milliarden Franken, wovon mit 3 Milliarden nicht einmal die Hälfte der Guthaben «obligatorisch» den gesetzlichen Mindestvorschriften unterstellt sind.
Angesichts der Aussagen von Baume-Schneider und BSV wäre zu erwarten, dass die BVG-Reform für die versicherten Post-Mitarbeitenden «keine direkten Auswirkungen» hat. Dem sei jedoch nicht so, warnen die Verantwortlichen der PK Post.
Stiftungsratspräsident Matteo Antonini (44) sagt gegenüber SonntagsBlick: «Die Rentenreform würde auch unsere Pensionskasse betreffen und hätte Auswirkungen auf viele unserer Versicherten.»
Antonini ist nicht nur Präsident der PK Post, sondern auch der Gewerkschaft Syndicom, die sich wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund gegen die PK-Reform engagiert. Ein neutraler Beobachter ist er deshalb nicht.
“Sinnloses Geldverteilen”
Albert Steck kritisiert in der NZZ am Sonntag die BVG-Reform:
Werden die Rentner mit der Reform «beklaut», wie das die Gewerkschaften suggerieren? Die Firma BSS Volkswirtschaftliche Beratung hat in einer Studie durchgerechnet, wie viele Personen von der Vorlage betroffen sind. Die grosse Mehrheit der Versicherten, rund 85 Prozent, gehört zu jenen Pensionskassen, die den Umwandlungssatz schon bisher gesenkt haben, um die Umverteilung von Jung zu Alt zu stoppen. Sie alle bleiben somit verschont.
Daneben gibt es gemäss BSS-Studie aber 170’000 Personen, die mit tieferen Renten rechnen müssen. Diese Zahl sei realistisch, bestätigt auch Roger Baumann, Gründungspartner des Vorsorgeberaters C-alm. «Diese Fälle hätte man zum Teil verhindern können. Dazu hätte das Parlament die Vorlage handwerklich geschickter erarbeiten müssen.»
Dass 170’000 Versicherten eine Einbusse droht, ist vor allem deshalb schwer zu erklären, weil die Reform kostspielige Zuschüsse plant, um genau solche Verluste zu verhindern. Dabei hat das Parlament mit der grossen Kelle angerichtet. Laut Schätzungen verschlingen diese Leistungen mehr als 11 Milliarden Franken. Die Folge ist ein zweiter «Rentenbschiss», den die Gewerkschaften aber geflissentlich unter den Tisch wischen. Laut BSS-Studie profitieren nämlich 400’000 Versicherte von einem solchen Zuschuss – und dies, obwohl sie vom tieferen Umwandlungssatz gar nicht betroffen sind und ihre Rente entsprechend auch nicht sinkt.
SGB startet Kampagne gegen BVG-Reform
Der Gewerkschaftsbund hat seine Kampagne gegen die BVG-Reform lanciert. Dazu hat er auf seiner Website eine Reihe von ziemlich wilden, sprich populistischen und irreführenden Argumenten zusammengestellt. 
An der Lancierung der Abstimmungskampagne stellte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard klar: «Weil es den Pensionskassen finanziell gut geht, ist diese Rentensenkung falsch.» Für Unia-Präsidentin Vania Alleva ist die BVG-Reform eine Katastrophe für die Arbeitnehmenden: «Dieser BVG-Bschiss bedeutet: Mehr bezahlen, weniger erhalten.»
SP-Co-Präsident Cedric Wermuth sieht weitere Fehler der Reform: «Grosse Profiteurin der Vorlage ist die Finanzindustrie: Banker, Makler und Versicherungen zweigen Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten.» Und die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt betont, dass die Vorlage insbesondere für die Frauen nicht funktioniert: «Für sie ist die BVG-Reform ist eine teure Mogelpackung.»
Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, erinnert daran, dass von der Rentensenkung alle betroffen wären, auch im überobligatorischen Bereich, weil «Pensionskassen dort mehr Spielraum haben, ihren Umwandlungssatz weiter zu senken.»
Vernichtend ist das Fazit von Gabriela Medici, Leiterin Sozialversicherungen beim SGB: «Die vom Parlament gezimmerten Ausgleichsmassnahmen sind fatal für die Versicherten und führen zu Rentenverlusten, Willkür und Bürokratie.»
Wieviel Lügen ist erlaubt?
Der SGB hat auf seiner Website eine Aussage zur BVG-Reform korrigiert. Erst hiess es, dass “wir alle” weniger Rente erhalten werden, das wurde verkürzt und ein Wort gestrichen. Fabian Schäfer schreibt dazu in der NZZ:
Dieser Satz ist vieles, aber sicher nicht wahr. Dass «wir alle» weniger Rente erhalten, kann schon deshalb nicht stimmen, weil die 900’000 Pensionierten sicher keine Kürzungen erleiden. Ihre Renten sind unantastbar, mehr zahlen müssen sie auch nicht.
Und bei den Erwerbstätigen? Auch hier herrscht eigentlich Konsens: Weil sich die Reform einzig auf das gesetzliche Minimum der beruflichen Vorsorge bezieht, beschränken sich ihre direkten Auswirkungen auf eine Minderheit aller Angestellten. Die grosse Mehrheit ist in Pensionskassen versichert, deren Lohnbeiträge und Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen (im Jargon: «Überobligatorium»). Je grösser dieser freiwillige Teil ist, desto unplausibler ist es, dass die BVG-Reform zu Rentenkürzungen führt.
Und doch sagt der SGB, «wir alle» bekämen tiefere Renten. Was soll man davon halten? (…)
Linke Fundamentalkritik
Fabian Schäfer hat Gabriela Medici vom SGB für die NZZ zur BVG-Reform interviewt und dabei auch die Frage nach einer offenkundigen Falschinformation sprich Lüge auf der Gewerkschaftswebsite gestellt. Auszüge: 
Frau Medici, darf man in Abstimmungskämpfen lügen?
Nein. Das machen wir auch nicht.
Auf Ihrer Website zur Abstimmung steht prominent dieser Satz: «Das Parlament hat beschlossen, dass wir alle weniger Pensionskassen-Renten bekommen und dafür auch noch höhere Beiträge zahlen sollen.» Diese Aussage ist nicht wahr.
Für den gesetzlichen Teil der beruflichen Vorsorge ist die Aussage richtig, und wir alle haben einen gesetzlichen Teil.
Aber das heisst doch nicht, dass alle eine tiefere Rente erhalten. Die meisten Pensionskassen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus.
Nochmals: Es geht bei dieser Abstimmung um den gesetzlichen Teil, hier gibt es gerade für mittlere Einkommen einen Abbau, und die Rentengarantien sinken für alle.
Aber das ist nicht die Aussage auf Ihrer Website. Dort steht, dass alle weniger Rente erhalten. Erachten Sie das tatsächlich als zulässig?
(Zögert.) Das ist eine erlaubte Zuspitzung. Aber wenn wir schon über die Wahrheit reden: Befürworter der Reform behaupten, dass alle Versicherten, deren Pensionskassen über das gesetzliche Minimum hinausgehen und einen überobligatorischen Teil haben, nicht betroffen sind. 
Das ist falsch. Gesamthaft macht der gesetzliche Teil der beruflichen Vorsorge knapp die Hälfte aller Guthaben aus. Wenn auf diesem Teil die Rentengarantien sinken, hat das Folgen für alle. Auch Personen in Pensionskassen mit viel überobligatorischem Kapital werden die Reform spüren. Speziell kompliziert ist sicher, dass die Versicherten – und übrigens auch die Arbeitgeber – ganz unterschiedlich betroffen sind von der Vorlage. Selbst der Bund kann nicht sagen, wer wie betroffen ist. Das macht die Debatte schwierig.
Viel Skepsis gegen BVG-Reform
Eine Umfrage der Feldlabor GmbH von Oliver Strijbis (43), Professor für Politikwissenschaft an der Franklin-Universität Zürich, im Auftrag des SGB, ergab eine geringe Zustimmung zur Reform. Der Arbeitgeberverband kritisiert die Umfrage. Thomas Schlittler schreibt dazu im Sonntagsblick:
Nun zeigt sich, dass auch grosse Teile der Bevölkerung skeptisch sind gegenüber der Vorlage. Eine repräsentative Umfrage, die Mitte Juni durchgeführt wurde, kommt zum Schluss: Wäre heute Abstimmungstag, würde eine relative Mehrheit von 45 Prozent die BVG-Reform «sicher» oder «eher» ablehnen. Nur 30 Prozent der Stimmberechtigten stehen der Vorlage positiv gegenüber.
Dabei wurden 1045 «wahrscheinliche Wählerinnen und Wähler» nach ihrer Stimmabsicht gefragt und die Antworten nach soziodemografischen und politischen Variablen gewichtet. In Auftrag gegeben hat die Umfrage der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB).
Laut Strijbis ist die tiefe Zustimmung aussergewöhnlich für eine Vorlage, die vom Bundesrat und einer Mehrheit des Parlaments unterstützt wird. Völlig überrascht hätten ihn die Ergebnisse aber nicht: «Das Hauptelement der Vorlage ist die Reduktion des Umwandlungssatzes. Diese Massnahme ist nicht sehr populär.»
