pw. Was sind die Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung und ihre Versicherten? Auf Anfrage dazu stellt die Stiftung ein Faktenblatt zur Verfügung. SR-Präsidentin Gabriela Medici schreibt in einer E-Mail:
“Die Dachverbände der Sozialpartner vertreten in dieser Abstimmung nicht dieselben Parolen. Der Stiftungsrat der Auffangeinrichtung hat sich deshalb entschieden, dass nur die Geschäftsstelle Stellung nimmt zur Frage der Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung.”
Aber auch die Geschäftsstelle erachtet es als politisch heikel, über das Datenblatt hinausgehende Auskünfte zu erteilen. Sie lässt verlauten:
Wie Sie gestern bereits von unserer Stiftungsratspräsidentin Gabriela Medici erfahren haben, vertritt die Trägerschaft der Auffangeinrichtung unterschiedliche Positionen im Rahmen der Abstimmung zur BVG-Reform. Aus diesem Grund stellt die Auffangeinrichtung auf Anfrage von Medienschaffenden das angefügte Faktenblatt mit den Auswirkungen der BVG Reform auf die AEIS zur Verfügung. Darüber hinausgehende Fragen beantworten wir nicht und geben auch keine Kommentare ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Haben wir Verständnis? Nur bedingt. Wir wollen auch keine Kommentare. Die schreiben wir schon selbst. Nur ein paar Angaben, wie sie proparis – und wahrscheinlich noch andere PKs – ermittelt haben zu den Konsequenzen auf die Rentenhöhe im Sinne von mehr oder weniger, hätte man schon gerne. Auf die pauschalen und unbelegten Angaben von Pierre-Yves Maillard möchten wir uns nicht verlassen. Immerhin enthält das Blatt einige interessante Angaben. Man beachte insbesondere die Spekulationen um die Höhe der notwendigen Rückstellungen.
Hier aus dem Faktenblatt einige Angaben:
• In Folge des Senkens der Eintrittsschwelle schätzen wir ein Bestandeswachstum um ca. 7’000 neu zu versichernde Personen. [Aktuell 42’000 Versicherte]
• Durch das Senken der Eintrittsschwelle und der Anpassung des Koordinationsabzugs erhöhen sich die koordinierten Löhne von CHF 750 Mio. auf rund CHF 1’310 Mio.
• Die Summe der Altersgutschriften beträgt heute rund CHF 100 Mio. Zusammen mit der Anpassung des Koordinationsabzugs erhöhen sich diese um CHF 40 Mio. auf CHF 140 Mio.
• Die Senkung des UWS führt zu tieferen Umwandlungssatzverlusten von jährlich ca. CHF 3 Mio.
• Zudem können Rückstellungen für überhöhten Umwandlungssatz von einmalig ca. CHF 30 Mio. aufgelöst werden.
• Bei der Ausgestaltung des Rentenzuschlags sind noch viele Fragen offen. Die Auffangeinrichtung müsste für die Dauer der Übergangsgeneration Rückstellungen im Umfang von schätzungsweise CHF 22-81 Mio. neu bilden.
• 75% der versicherten Personen, die diese Bedingungen erfüllen, haben aufgrund der Höhe des Sparguthabens voraussichtlich Anspruch auf einen vollen und 17% auf einen reduzierten Rentenzuschlag.
• 8% erhalten, obwohl sie die Bedingungen erfüllen, aufgrund der Höhe des Sparguthabens keinen Rentenzuschlag.