Arbeitgeberverband
Wie vom SAV empfohlen, wurde die von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) und von den Jungen Grünen eingereichte Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» deutlich abgelehnt. Das Volksbegehren war wirkungslos, denn der verfolgte Ansatz sowie die vorgesehenen Massnahmen waren weder zielorientiert noch hätten sie zu mehr Weltfrieden geführt. Zudem hätte das Finanzierungsverbot den Finanzplatz Schweiz in Frage gestellt und die Pensionskassen stark eingeschränkt. Dadurch wäre die destabilisierte Altersvorsorge weiter geschwächt worden. Der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien stellten sich gegen die Initiative, wogegen SP, Grüne und EVP für ein Ja plädierten.
SP
Höchst bedauerlich ist auch das Nein zur Kriegsgeschäfte-Initiative. «Diese hätte einen Beitrag zu einer friedlicheren Welt geleistet», sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Geld aus der Schweiz wird nun weiterhin die Kriege dieser Welt mitfinanzieren. Man muss sich dann auch nicht wundern, wenn immer mehr Menschen gezwungen werden, aus Kriegsgebieten zu fliehen.» Die SP bleibt dran: Sie unterstützt die «Korrektur-Initiative», die fordert, dass kein Kriegsmaterial aus der Schweiz an Länder exportiert werden darf, welche in einen bewaffneten Konflikt involviert sind oder die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Er hat die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Die Regelung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist befristet auf den 31. Dezember 2021.
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission fest: 

