Aon hat in ihrem Newsletter 8/2020 die wichtigsten Daten und Kennzahlen zur Altersvorsorge und zum Stand der BVG-Reform zusammengestellt.
Aktuell
Sozialversicherungen: Was ändert sich 2021?
Die schweizerische Sozialversicherung wird 2021 um neue Leistungen, wie beispielsweise den Vaterschaftsurlaub, erweitert. Zudem treten wichtige Anpassungen in Kraft, insbesondere die Reform der Ergänzungsleistungen. Gestützt auf die Informationen, die Anfang November 2020 verfügbar waren, gibt der Artikel des BSV einen Überblick über die 2021 anstehenden Änderungen bei EL, EO, AHV, BV und Krankenversicherung sowie die wichtigsten Vorhaben für 2021.
Stimmen zur abgelehnten Kriegsmaterial-Initiative
Arbeitgeberverband
Wie vom SAV empfohlen, wurde die von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) und von den Jungen Grünen eingereichte Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» deutlich abgelehnt. Das Volksbegehren war wirkungslos, denn der verfolgte Ansatz sowie die vorgesehenen Massnahmen waren weder zielorientiert noch hätten sie zu mehr Weltfrieden geführt. Zudem hätte das Finanzierungsverbot den Finanzplatz Schweiz in Frage gestellt und die Pensionskassen stark eingeschränkt. Dadurch wäre die destabilisierte Altersvorsorge weiter geschwächt worden. Der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien stellten sich gegen die Initiative, wogegen SP, Grüne und EVP für ein Ja plädierten.
SP
Höchst bedauerlich ist auch das Nein zur Kriegsgeschäfte-Initiative. «Diese hätte einen Beitrag zu einer friedlicheren Welt geleistet», sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Geld aus der Schweiz wird nun weiterhin die Kriege dieser Welt mitfinanzieren. Man muss sich dann auch nicht wundern, wenn immer mehr Menschen gezwungen werden, aus Kriegsgebieten zu fliehen.» Die SP bleibt dran: Sie unterstützt die «Korrektur-Initiative», die fordert, dass kein Kriegsmaterial aus der Schweiz an Länder exportiert werden darf, welche in einen bewaffneten Konflikt involviert sind oder die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.
Bei 5% fängt der Krieg an
Die “Zeit” beschäftigt sich mit der Initiative für ein “Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten”. Dabei gehen die Autoren auch auf die notorische 5%-Quote ein.
Swissmem-Direktor Brupbacher erklärt, wie die international ausgerichteten Zuliefererfirmen der Flugzeug-, Uhren- und Autoindustrie gerade jetzt in der Corona-Krise wieder unter Druck stünden und mit Einbrüchen von 30 bis 70 Prozent zu kämpfen hätten. «Da überspringt der langfristig stabile Verteidigungsbereich fast automatisch die Fünfprozenthürde.»
In den Details verstecken sich denn auch für die Pensionskassen und den Ausgleichsfonds ein paar knackige Umsetzungsprobleme. Allen voran die Fünfprozentmarke: «Es scheint schwierig, Informationen bei Mischeinnahmen aus verbotenem und nicht verbotenem Material oder für verschiedene Teile einer Waffe zu finden», schreibt Compenswiss. Tamara Hardegger vom SVVK sagt: «Die Rüstungsindustrie ist intransparent, und auch die Zulieferer machen keine genauen Angaben.» Am schwersten treffen würde die institutionellen Anleger aber, wenn auch sogenannte Aktienindex-Futures verboten würden. Also Finanzkonstrukte, mit denen sich Kursverluste absichern lassen.
Fiele dieses Werkzeug weg, hätten alle Anleger ein Problem. Auch die ganz Großen.
Corona-Massnahme im BV-Bereich erneuert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Er hat die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Die Regelung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist befristet auf den 31. Dezember 2021.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen gegen das Coronavirus für die Arbeitgeber abzufedern, dürfen diese für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen: Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.
Damit wird die Covid-19-Verordnung berufliche Vorsorge, die der Bundesrat am 25. März 2020 im Notrecht verabschiedet hat und die bis am 26. September 2020 gültig war, auf der Basis des vom Parlament beschlossenen Covid-19-Gesetzes wieder aufgenommen.
Covid-19 und die Pensionskassen
Mehrere neuere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder der Anpassung der Gesetzgebung an finanzielle und versicherungsmathematische Entwicklungen betreffen Vorsorgeeinrichtungen. Die wichtigsten davon hat Aon in einer Mitteilung zusammengefasst.
Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der BV 2021
Auf den 1. Januar 2021 werden die seit 2017 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 0,3 %.
Die Berechnung des Anpassungssatzes von 0,3 % basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2017 und September 2020 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2017 = 98,15 und Septemberindex 2020 = 98,48; Basis Dezember 2010 = 100).
Mindestzins: Maximal 0,5 Prozent
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission fest:
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0.75% zu senken. (…) Der ASIP fordert dagegen eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf maximal 0.5%.
Der ASIP setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuelle Formel ergibt Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Zudem hat sich die aktuelle finanzielle Lage der meisten Vorsorgeeinrichtungen trotz teilweiser Erholung nach den starken Kurseinbrüchen im Frühling im Vergleich zum Jahresende 2019 verschlechtert. Die Pandemie sollte uns somit als Warnung dienen, wie wichtig es ist, vorausschauend zu denken und entsprechend vorzusorgen.
Arbeitgeber: Mindestzinsvorgabe zu hoch
Lukas Müller-Brunner kritisiert die Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission für 2020 mit 0,75% als zu hoch.
Die BVG-Kommission empfiehlt nun dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1.0 Prozent auf 0.75 Prozent zu senken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt von diesem Beschluss Kenntnis. Er begrüsst zwar einerseits die Tatsache, dass der Mindeszinssatz für 2021 neu festgelegt wird und dass der Vorschlag eine Senkung unter 1.0 Prozent vorsieht. Gleichzeitig betont er jedoch, dass die 0.75 Prozent mit Blick auf die Anlagemärkte deutlich zu hoch liegen. Gerade aufgrund der derzeit stark angeschlagenen und instabilen Konjunkturlage, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Corona-Krise und der damit verbundenen trüben Wirtschafs- und Finanzaussichten, müsste der Zinssatz weiter gesenkt werden.
Die Arbeitgeber erwarten, dass der Bundesrat nun zumindest der Empfehlung der BVG-Kommission folgt. Der empfohlene Mindestzins enthält in der Berechnung bereits einen Zuschlag, der ökonomisch nicht begründbar ist. Entsprechend besteht kein Spielraum nach oben. Als Teil der allgemeinen Diskussion um die zukünftige Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes (Formeln) begrüsst der SAV überdies eine angepasste Rundung, gemäss welcher der Mindestzinssatz in Zukunft statt auf Viertel- auf Zehntelprozentpunkte gerundet würde.
Mindestzins: Kritik von links und rechts
Die Empfehlung der BVG-Kommission für die Festlegung des BVG-Mindestzinses für 2021 ist auf die erwartete Kritik gestossen. Der Versicherungsverband schreibt:
Der BVG-Mindestzinssatz stellt eine Leistungsgarantie der Vorsorgeeinrichtungen dar. Er muss sich deshalb vor allem am «risikolosen Zinssatz» orientieren. Dieser liegt weiterhin im negativen Bereich. Als Indikator für den «risikolosen Zinssatz» dient der siebenjährige gleitende Durchschnitt des Zinssatzes der siebenjährigen Bundesobligationen. Dieser betrug per Ende Juli 2020 –0,27 Prozent. (…)
Trotz dieser Rahmenbedingungen empfiehlt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat einen BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2021 von 0,75 Prozent. Diese Empfehlung liegt wenig unter dem deutlich zu hoch angesetzten Mindestzinssatz des laufenden Jahres von 1,0 Prozent. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese Reduktion ungenügend. Aus seiner Sicht sollte der Satz für 2021 bei 0,25 Prozent liegen.
Dem hält der Gewerkschaftsbund entgegen:
Die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5%. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.
Obwohl im Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.
In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.
Mitteilung SVV / SGB / TA / Union Patronale
BVG-Kommission empfiehlt Mindestzins von 0,75%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0,75% zu senken.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,25% bis 1%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine knappe Mehrheit für 0,75% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
In aller Regel übernimmt der Bundesrat die Empfehlung der BVG-Kommission für seinen Entscheid.
OAK: Finanzielle Lage per Ende Juni
Die OAK-BV hält in einer Mitteilung zur finanziellen Lage der beruflichen Vorsorge per Ende Juni fest:
Die auf den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und der Entwicklung der Anlagemärkte basierende Hochrechnung der OAK BV zeigt, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen per Mitte Jahr wieder erholen konnten. Die durch die Coronakrise ausgelösten starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 hatten die Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019) sinken lassen.
Per Ende Juni 2020 erhöhten sich die Deckungsgrade im Durchschnitt auf 107.9%. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell 10.2% der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, d.h. dass aktuell 10.2% der Verpflichtungen nicht vollständig gedeckt sind. (gegenüber 25.4% per Ende April 2020 und 1.1% per Ende 2019).
Pandemie-Folgen für die Vorsorgefinanzierung
Welche Folgen haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Finanzierung der Vorsorge? Der Frage geht Thomas Hengartner in der FuW nach.
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie infizieren die finanzielle Altersvorsorge. Eine rückläufige Beschäftigung vermindert die lohnabhängigen Einzahlungen in die staatliche AHV und in die Pensionskassen. Und weil deren Leistungsverpflichtungen gar noch zunehmen, akzentuieren sich die Probleme, sagt Pensionskassenexperte André Tapernoux. Der Partner des Fachbüros Keller Partner befürchtet, Ende des Jahres könnten etwa 20% der Pensionskassen unterdeckt sein. Zu Jahresbeginn lag dieser Anteil gemäss Angaben der Bundesaufsicht OAK bei 1,1%.
Das Ausmass einer Unterdeckung wird voraussichtlich nur für wenige Vorsorgeträger so gravierend sein, dass unverzüglich eine harte Sanierung notwendig wird. Wegen der Pandemie sterben 2020 in der Schweiz mehr Menschen, als üblicherweise innerhalb eines Jahres zu erwarten ist, sagt Willi Thurnherr, CEO des Pensionsberaters Aon. Doch Todesfallleistungen würden die Vorsorgebranche lediglich geringfügig belasten, ergänzt er: «Den Deckungsgrad der Pensionskassen wird das vermutlich nur im Promillebereich tangieren.»
c-alm: Frühstück ohne Gipfeli
Die “Frühstücksveranstaltung 2020” der c-alm fand umständehalber digital und also ohne Verpflegung der Teilnehmer statt. Das hat zumindest den Vorteil, dass die auf(s)gezeichneten Präsentationen nun für ein grösseres Publikum zugänglich sind.
Neben einer aktuellen Einschätzung der Lage mit den Folgen der Coronakrise auf AHV, BVG und Krankenkassen werden in den vier Referaten auch grundsätzliche Themen auf mehr theoretischer Basis behandelt wie Prognose-Voraussetzungen und Einschätzung der Risikofähigkeit einer Pensionskasse.
Die Videos haben zusammen eine Länge von rund 90 Minuten. Die Zuschauer sind also gut beraten, selbst und vorausschauend für Kaffee und Gipfeli besorgt zu sein.
Deckungsgrade im freien Fall
Complementa hat eine erste Schätzung der durchschnittlichen Deckungsgrade nach Abschluss des Q1 2020 erstellt. Allerdings ohne Differenzierung nach Rechtsform. Dazu wird ausgeführt:
Eine ausserordentliche Lage in der Schweiz, immer mehr Infizierte und einschneidende Massnahmen von Regierungen weltweit. Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte, wovon mitunter Schweizer Pensionskassen betroffen sind: Die Gewinne aus dem hervorragenden Anlagejahr 2019 sind mehr als aufgebraucht. Der durchschnittliche Deckungsgrad sank von 109.5% (Ende 2019) auf nur mehr 101.7% per Ende März 2020.



