Gemäss Definition des Bundesamtes für Statistik umfasst im Jahr 2017 die mittlere Einkommensgruppe 57,7% der Bevölkerung. Der Bevölkerungsanteil in der mittleren Einkommensgruppe blieb in den vergangenen 20 Jahren weitgehend stabil und bewegte sich zwischen 56,8% (im Jahr 2013) und 61,3% (2009).
Die Annahme einer übermässigen Belastung der mittleren Einkommensgruppe durch obligatorische Ausgaben (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Krankenkassenprämien sowie Alimente) lässt sich statistisch nicht belegen: Im Jahr 2017 betrug der Anteil dieser Ausgaben am Bruttoeinkommen in der mittleren Einkommensgruppe 28%, während er in der einkommensschwächsten und einkommensstärksten Gruppe bei etwas mehr als 30% lag. Zwischen 1998 und 2017 sind die obligatorischen Ausgaben in den beiden letztgenannten Gruppen im Übrigen stärker gestiegen.


Der Bundesrat hat eine Verordnung über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren erlassen. Dies nachdem er am bereits im Grundsatz entschieden hatte, dass die Sammel- und Behandlungsfristen für Volksinitiativen und fakultative Referenden vorübergehend ruhen sollen. Während die Fristen stillstehen, dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Es werden auch keine Stimmrechtsbescheinigungen ausgestellt. Der Fristenstillstand gilt ab dem 21. März 2020 und bis zum 31. Mai 2020. 
Der ASIP hat seine Stellungnahme zur BVG-Revision publik gemacht. In einer Mitteilung schreibt der Verband dazu:

