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“War’s das – oder war das erst der Anfang?” ist der neue Webcast mit Daniel Kalt, Chefökonom Schweiz überschrieben. Kalt zeigt anhand einer Reihe von Daten wie sich international das Virus sich verbreitet hat, wie die Länder reagierten und mit welchem Erfolg und wie die Aussichten auf den Finanzmärkte sind. |
pwirth
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SVV: 5 Punkte zur BVG-Reform
Der Versicherungsverband hat auf seiner Website 5 Punkte zur BVG-Reform aufgelistet und seine Meinung dazu formuliert:
1. Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent
Der SVV begrüsst die Senkung des Mindestumwandlungssatzes gemäss BVG auf 6,0 Prozent in einem einzigen Schritt als zwingende Massnahme hin zur finanziellen Stabilisierung der beruflichen Vorsorge.
2. Beitrag zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie
Die Einführung eines Beitrags zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie ermöglicht es den Vorsorgeeinrichtungen, die aufgrund des auch nach der Reform überhöhten Mindestumwandlungssatzes von 6,0 Prozent auftretenden Rentenumwandlungsverluste transparent zu finanzieren.
Firmen reagieren auf Corona
Willis Towers Watson hat eine europaweite Umfrage bei Unternehmen zu deren Einschätzung der Corona-Krise durchgeführt. Darunter bei 81 Unternehmen in der Schweiz. Man ist verhalten optimistisch.
Trotz der ungewissen Zukunft bleiben viele Unternehmen positiv gestimmt. In einer kürzlich parallel in 25 Ländern durchgeführten Umfrage von Willis Towers Watson gehen 61% der Schweizer Unternehmen davon aus, dass die Situation in den nächsten sechs Monaten negative Konsequenzen für das Unternehmen haben wird. 47% rechnen damit, dass die Auswirkungen bis zu einem Jahr spürbar sind. Nur ein Fünftel ist jedoch der Meinung, dass sich die negativen Folgen über einen längeren Zeithorizont von bis zu zwei Jahre hinziehen werden.
Um Umsatzeinbussen abzufedern, wurden zum Umfragezeitpunkt bei den Personalkosten vor allem Massnahmen zur Kostenkontrolle und weniger zur Kostensenkung eingeführt. Dazu gehört zum Beispiel die Vertagung von Lohnerhöhungen. Einer von fünf Arbeitgebern in der Schweiz hat die Lohnrunden aufgrund der Pandemie verschoben. Dies ist eine tiefere Zahl als in Grossbritannien und Westeuropa mit einem von drei Arbeitgebern.
NZZ: “Teurer Rosenkrieg im Ruhestand”
Scheidungen nach der Pensionierung kommen immer häufiger vor. Die finanziellen Folgen dürfen nicht unterschätzt werden, schreibt die NZZ.
Die Rente wird bei einer Scheidung wie Einkommen behandelt. Das betrifft sowohl die AHV als auch die Rente aus der zweiten Säule. Derjenige Ehepartner, der mehr verdient, muss an den Partner mit geringerem Einkommen einen Teil abgeben. Wenn ein Partner zudem noch über Vermögen verfügt, kann auch dieses während der Trennung – also vor der rechtskräftigen Scheidung – zur Zahlung von Unterhalt verwendet werden.
Das könne in einigen Fällen ein grosses Problem darstellen, sagt Susanne Crameri, Fachanwältin für Familienrecht, wenn das Vermögen nämlich die eiserne Reserve sei, die beispielsweise für die hohen Kosten eines Pflegeheims oder Ähnliches zurückgelegt worden sei.
Augen zu
Der Bericht der OAK-BV über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen für 2019, ergänzt mit aktuellen Daten bis Ende April, enthält einige kritische Anmerkungen an die Adresse des Gesetzgebers, dem dringend nahegelegt wird, den Umwandlungssatz endlich den technischen Erfordernissen anzupassen. Darüber hinaus werfen die Ausführungen Licht auf Themen, die infolge der Corona-Krise Aufmerksamkeit verlangen und bisher wenig beachtet wurden.
Viel Aufmerksamkeit aber kaum Reaktionen haben die Angaben über das Ausmass der Umverteilung gefunden, welche im Berichtsjahr wieder kräftig gestiegen ist: von 5,1 auf 7,2 Mrd. Franken oder auf 0,8 Prozent des Vorsorgekapitals. Die OAK nennt den Betrag «substanziell», man sollte ihn eher als unerträglich und skandalös bezeichnen.
Dass es so weit gekommen ist, könnte das Parlament mit verlorenen Volksabstimmungen begründen. Kann es aber nicht, solange es an der gesetzlichen Festlegung einer aktuarischen Grösse festhält, im Grunde ein gesetzgeberischer Humbug. Auch keine Ausrede lassen wir gelten für jene grünen und roten Kreise, welche noch jede Senkung stets mit windigen Argumente bekämpft haben und die Senkung als «Kröte» bezeichnen, welche bestenfalls mit allerhand Gegengeschäften zu schlucken sei. Linker Populismus in schönster Blüte.
Dummerweise hat wegen der verschlampten Anpassung die Differenz zwischen dem geltenden und dem versicherungstechnisch notwendigen Satz mittlerweile ein Ausmass erreicht, die unter der sakrosankten Bedingung einer Garantie des Leistungserhalts im Obligatorium kaum mehr zu schliessen ist.
Richtig wäre heute ein Mindestsatz von 4,8 Prozent, doch selbst für die bescheidene Senkung auf 6 Prozent und damit weit ab von der aktuarischen Realität wollen Sozialpartner und Bundesrat einen komplexen Umverteilungs-Meccano installieren. Man stellt sich die Frage, wie man je wieder aus dieser Sackgasse herauskommen soll, so man denn überhaupt will.
Die OAK hat den Umwandlungssatz einem «Realitäts-Check» unterworfen, der nur bestätigt, was längst offenkundig ist. Die mit dem UWS von 6,8 Prozent vorausgesetzte Vermögensrendite (die OAK beziffert sie bescheiden mit 4 Prozent) ist jenseits von gut und böse und die ebenfalls massgebliche Lebenserwartung hat sich desgleichen weit von den biometrischen Daten entfernt, wie sie einst dem Satz zugrunde gelegt wurden.
In einer Woche endet die verlängerte Vernehmlassungsfrist für die BVG-Revision. Frühestens im Herbst dürfen wir mit der bundesrätlichen Vorlage rechnen. Womit wir nicht rechnen dürfen, ist eine Vorlage, welche die Probleme radikal angeht. Spannung verspricht nur die Frage, ob der Bundesrat trotz vehementer Kritik am Rentenzuschlag festhält. Damit ist in der Tat mit einiger Wahrscheinlichkeit zu rechnen. Die Wetten sind offen.
Peter Wirth, E-Mail
NZZ: Weiterarbeiten nach der Pensionierung
Viele Erwerbstätige arbeiten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiter. Das kann steuerliche Tücken haben.
Rolf Dörig: Es wird viel Geld fehlen
In einem Interview mit der Aargauer Zeitung äussert sich Swiss Life-Präsident Rolf Dörig zu den Folgen der Corona-Krise, zum Rentenalter, dem Umwandlungssatz, Mieterlassen und mehr. Auszüge.
Mit einer Begrenzung der Hilfe ist es nicht getan?
Der Staat wird mit einer zusätzlichen Verschuldung von bis zu 100 Milliarden Franken aus dieser Krise kommen. Diese Schulden müssen wieder abgebaut werden. Das geht nicht ohne die Schuldenbremse. Und es braucht eine Verzichtsplanung. Wir müssen – wie nach einem Gewitter – die Schäden besichtigen und uns dann fragen: Worauf müssen wir in Zukunft verzichten, damit nicht spätere Generationen die Zeche zahlen?
Heisst das, dass vor der Krise aufgegleiste Vorhaben – etwa der Vaterschaftsurlaub – gestoppt werden sollten?
Sicher. Angesichts des Schuldenberges sollte die Sicherung der sozialen Errungenschaften im Zentrum stehen und kein weiterer Ausbau. So ist nicht nur der Vaterschaftsurlaub, sondern insbesondere auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Überbrückungsrente nicht opportun. Wir müssen – ganz generell– wieder bescheidener werden. Auch das lehrt uns diese Krise.
Auch die Altersvorsorge ist von den Turbulenzen betroffen. Swiss Life ist einer der grössten Akteure in der zweiten Säule. Wie beurteilen Sie deren finanzielle Lage?
Sie hat sich nochmals verschärft. Die Altersvorsorge leidet unter der demografischen Alterung, die Schere zwischen den Aktiven und den stark zunehmenden Rentnern öffnet sich immer mehr. Auch die Lebenserwartung steigt weiter. Pensionskassen kämpfen zudem mit fallenden Anlageerträgen und tiefen Zinsen. Zusätzlich wird nun die Rezession und die steigende Zahl der Arbeitslosen dazu führen, dass die Prämienbeiträge sinken. Das wird die AHV besonders hart treffen, aber auch in der zweiten Säule wird insgesamt noch viel mehr Geld fehlen als bisher schon.
Darum wollen Sie alte Forderungen durchbringen: Tieferer Umwandlungssatz, höheres Rentenalter?
Gerade wegen der Krise ist die Reform der Altersvorsorge noch wichtiger und dringlicher geworden. Es ist breit anerkannt, dass für Frauen und Männer dasselbe Rentenalter von 65 gelten soll– diesen Schritt muss man nun endlich vollziehen. Bald werden wir zudem nicht mehr um eine generelle Erhöhung des Rentenalters herumkommen.
Mieterlass: Folgen für die PK-SBB
Der derzeit noch auf freiwilliger Basis erfolgende Mieterlass für Gewerberäume, die wegen der bundesrätlichen Anordnung nicht genutzt werden konnten, hat trotz noch ausstehender verbindlicher Vorschriften bereits spürbare Einbussen für die Pensionskasse der SBB zur Folge. Die BZ schreibt dazu:
Die SBB erlässt ihren Geschäftsmietern die Miete, wenn sie wegen des Shutdowns ihr Geschäft schliessen mussten. Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt.
Der Entscheid des Verwaltungsrates hat aber Folgen für die Erträge. Die SBB rechnen mit einem Einbruch der Mietzinseinnahmen um einen «mittleren zweistelligen Millionenbetrag», wie SBB-Sprecher Reto Schärli bestätigt. Was das für das Gesamtergebnis bedeute, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Die Immobiliensparte der SBB hat in den vergangenen beiden Jahren aus der Vermietung an Dritte rund 550 Millionen Franken eingenommen. Nach Abzug aller Kosten blieben gemäss Geschäftsberichten jeweils 339 Millionen Franken übrig. Von diesem Geld gingen 150 Millionen an SBB Infrastruktur und 178 Millionen an die Pensionskasse der SBB. So sieht es die Eignerstrategie des Bundesrates für die SBB vor. Nur zehn Millionen Franken behielt die SBB für sich selber.
Erlässt die SBB die Geschäftsmieten also auf Kosten der Pensionskasse? Aroldo Cambi, Personalvertreter im Stiftungsrat der SBB Pensionskasse, winkt ab. Da die Darlehen der Pensionskasse an die SBB mit vier Prozent verzinst werden, ist er fast froh, wenn die SBB länger braucht, um die Schuld zurück zu zahlen. «So eine gute Anlage ist heute kaum mehr zu finden», sagt Cambi.
Mieterlass: Härtefallfonds für Vermieter
In der Auseinandersetzung zwischen WAK-N und WAK-S betr. Geschäftsmieten scheint sich eine Einigung abzuzeichnen. Die WAK-S nähert sich der WAK-N an und fordert wie die Kommission des NR für max. 2 Monate eine Reduktion auf 40 Prozent für Mieten bis 20’000 Franken; ab 15’000 Franken besteht eine Opt-Out Klausel für beide Seiten. Zusätzlich will die WAK-S zudem einen Härtefallfonds mit 20 Mio. Franken für Vermieter einrichten. Das Geschäft geht im Juni ans Parlament.
UBS: Negativzinsen und der Immobilienmarkt
UBS hat eine Studie zu den Folgen der seit 2015 und wohl noch für längere Zeit dauernden Negativzinsen auf den Immobilienmarkt publiziert. Dazu heisst es zusammenfassend:
- Negativzinsen begleiten uns nun seit mehr als fünf Jahren. Die wirtschaftlichen Verwerfungen der Corona-Krise verdeutlichen, dass sich auch in absehbarer Zukunft nichts daran ändern wird. Dies wird den Immobilienmarkt weiter prägen.
- Die wichtigsten Konsequenzen sind: Eigenheime werden zur Investition, der Leerstand bleibt erhöht, der Markt für urbane Mehrfamilienhäuser trocknet aus, Sanierungen nehmen stark zu und Hypotheken werden zur Anlage.
Dividendeninsel Schweiz?
Die Schweizer Banken haben ihre Dividendenpolitik an die Finma-Wünsche zwar angepasst, Aktionäre wurden mitten in der Coronapandemie dennoch belohnt. Die Schweiz werde sich in der Wirtschaftskrise als Dividendeninsel behaupten, so eine Studie von Janus Henderson. Finews berichtet:
Die Prognose des Asset Managers: Die weltweiten Dividenden würden im laufenden Jahr zwischen 15 und 35 Prozent einbrechen; von 1’423 Milliarden Dollar im Jahr 2019 auf 1’210 Milliarden Dollar – oder im schlimmsten Fall auf 933 Milliarden Dollar.
Banken so, Janus Henderson, würden neben zyklischen Industriewerten sowie Nicht-Basiskonsumgütern am stärksten betroffen sein. Ein Beispiel nennt der Asset Manager: Die Danske Bank hat ihre in der Regel im März anfallende Dividendenzahlung ausgesetzt und will im Hinblick auf die verschobene Generalversammlung prüfen, ob die Aktionäre überhaupt noch in den Genuss einer Ausschüttung kommen.
“Die Politik will fremdes Geld verschenken”
Mit dem Zwangsmieterlass nehme die Politik Rentnern Geld weg, um es grossen Konzernen in New York oder Paris zu geben. Das sei wirklich unfassbar, sagt Patrick Frost, Chef von Swiss Life, der grössten privaten Immobilienbesitzerin der Schweiz in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger. Auszüge:
Swiss Life ist einer der grössten Immobilienbesitzer. Das Parlament könnte Sie nun zu einem Mieterlass von 60 Prozent zwingen. Was kostet Sie das?
Wenn das Parlament tatsächlich Mieten bis zu 15’000 Franken mit einbezieht, würde uns das rund 10 Millionen Franken kosten. Ich ärgere mich wirklich enorm über diesen Vorschlag. Ich habe grosses Verständnis für kleine Firmen, die leiden und nicht so viele Rücklagen haben. Aber bei dem Vorschlag, der jetzt kursiert, reden wir von Jahresmieten von 180’000 bis 240’000 Franken. Mieter, die das zahlen, sollten sich das eigentlich leisten können, weil sie im Boom ordentlich verdient haben oder über Rücklagen verfügen. Stossend ist, dass die Mieterverbände aus der Diskussion einen ideologischen Kampf gemacht haben, bei dem sie auch einige bürgerliche Politiker vor ihren Karren spannten.
Das zeigt doch, dass die Frage breite Kreise der Bevölkerung bewegt.
Ich bin einmal die Liste unserer Mieter mit Mieten bis 20’000 Franken durchgegangen. Da sind einige Konzerne aus dem In- und Ausland dabei, die zum Teil finanzkräftiger sind als wir. Ich kann nicht verstehen, dass die politische Linke nun Konzernen aus New York, Paris, München oder Basel Geld schenken will mit diesem Zwangsmieterlass. Dabei fliessen mindestens 90 Prozent der Mieteinnahmen unseren Kunden zu. Stellen Sie sich vor: Die Politik nimmt angehenden Rentnerinnen und Rentnern Geld weg, um es grossen Konzernen zu geben, das finde ich wirklich unfassbar. (…)
Was halten Sie vom Vorschlag von Nationalrat Ruedi Noser, das Rentenalter auf 67 zu erhöhen und die Ferien um zwei Wochen zu verlängern?
Der Vorschlag verdient vielleicht den Originalitäts-Preis unter allen Vorschlägen, die existieren. Mehr aber nicht. Wir sollten jetzt wirklich auf Basis des bestehenden Kompromisses zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern weiterarbeiten – auch wenn noch Anpassungen vorgenommen werden müssen. Insbesondere der Rentenzuschlag für alle Neurentner wäre ein unnötiger Leistungsausbau, der die Jungen zusätzlich belasten würde. Ich rate dringend dazu, die Frage nach dem Rentenalter auf die übernächste Reform zu verschieben.
Penso by vps.epas
Der Verlag vps.epas kündigt auf seiner Website das Projekt einer neuen Zeitschrift mit Namen “Penso” an. Sie richtet sich gemäss Verlag an “Sozialversicherungs- und HR-Fachleute. Angeboten werden praxisbezogene Fachinformationen über Themen der sozialen Sicherheit, die für jeden verständlich sind”.
Penso wird jährlich achtmal erscheinen, und zwar als Print und digital. Das Jahresabo kostet 160 Franken, Abonnenten der Personalvorsorge erhalten eine Vergünstigung und die im laufenden Jahr erscheinenden Ausgaben kostenlos. Start ist im September.
SPV Mai 2020: Akzent Aufsicht
Das Akzent-Thema der Schweizer Personalvorsorge in der Mai-Ausgabe ist dem Thema Aufsicht gewidmet mit Schwerpunkt Direktaufsicht im Dialog mit den Pensionskassen.
Christina Ruggli, Geschäftsführerin der Nordwestschweizer Aufsicht, befasst sich in ihrem Beitrag mit den Gerichtsentscheiden im Zusammenhang mit den von der Direktaufsicht erlassenen Verfügungen. Sie hält dazu fest:
Eine kurze und nicht vollständig repräsentative Umfrage unter den BVG-Aufsichtsbehörden hat ergeben, dass im Jahr 2019 mehr als 2000 Verfügungen von Aufsichtsbehörden im Vorsorgebereich ergangen sind. Hinzu kommen noch die Verfügungen betreff end Jahresrechnungsprüfungen, soweit dort eben-falls Verfügungen erlassen werden.
Nur sehr wenige Fälle werden angefochten. Die Anfechtungsquote lag in den vergangenen acht Jahren – seit Umsetzung der Strukturreform per 1. Januar 2012 – im Durchschnitt bei weniger als einem Prozent pro Jahr. Dabei weisen die Aufsichtsbehörden eine gute Erfolgsquote aus, unterliegen sie doch nur in rund einem Viertel der angefochtenen Fälle. Die Verfügungen der Aufsichtsbehörden weisen einen relativ guten Qualitätsstandard auf, sodass die Verfügungen in der Regel sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht wie auch vor der nächst-höheren Instanz, dem Bundesgericht, geschützt werden.
Wie schon die Ausgaben für März und April ist auch das Mai-Heft online frei zugänglich.
Pan- oder Epidemie und die Haftung der Versicherer
Es geht möglicherweise um viel Geld. Die Frage lautet: sind die Versicherer verpflichtet, Betriebe zu entschädigen, die wegen des Coronavirus schliessen mussten. Der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben um abzuklären, ob eine Pandemie als Ausschlusskriterium im vorliegenden Fall Anwendung finden kann.
Der Gutachter, Prof. Walter Fellmann von der Universität Luzern, kommt zum Schluss, dass die Feststellung der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass es sich bei der Ausbreitung des Coronavirus um eine Pandemie handle, keine Auswirkungen in der Schweiz habe. Die Pandemie sei hierzulande letztlich nur ein Anwendungsfall der Epidemie. Und:



