Der Bericht der OAK-BV über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen für 2019, ergänzt mit aktuellen Daten bis Ende April, enthält einige kritische Anmerkungen an die Adresse des Gesetzgebers, dem dringend nahegelegt wird, den Umwandlungssatz endlich den technischen Erfordernissen anzupassen. Darüber hinaus werfen die Ausführungen Licht auf Themen, die infolge der Corona-Krise Aufmerksamkeit verlangen und bisher wenig beachtet wurden.

Viel Aufmerksamkeit aber kaum Reaktionen haben die Angaben über das Ausmass der Umverteilung gefunden, welche im Berichtsjahr wieder kräftig gestiegen ist: von 5,1 auf 7,2 Mrd. Franken oder auf 0,8 Prozent des Vorsorgekapitals. Die OAK nennt den Betrag «substanziell», man sollte ihn eher als unerträglich und skandalös bezeichnen.

Dass es so weit gekommen ist, könnte das Parlament mit verlorenen Volksabstimmungen begründen. Kann es aber nicht, solange es an der gesetzlichen Festlegung einer aktuarischen Grösse festhält, im Grunde ein gesetzgeberischer Humbug. Auch keine Ausrede lassen wir gelten für jene grünen und roten Kreise, welche noch jede Senkung stets mit windigen Argumente bekämpft haben und die Senkung als «Kröte» bezeichnen, welche bestenfalls mit allerhand Gegengeschäften zu schlucken sei. Linker Populismus in schönster Blüte.

Dummerweise hat wegen der verschlampten Anpassung die Differenz zwischen dem geltenden und dem versicherungstechnisch notwendigen Satz mittlerweile ein Ausmass erreicht, die unter der sakrosankten Bedingung einer Garantie des Leistungserhalts im Obligatorium kaum mehr zu schliessen ist.

Richtig wäre heute ein Mindestsatz von 4,8 Prozent, doch selbst für die bescheidene Senkung auf 6 Prozent und damit weit ab von der aktuarischen Realität wollen Sozialpartner und Bundesrat einen komplexen Umverteilungs-Meccano installieren. Man stellt sich die Frage, wie man je wieder aus dieser Sackgasse herauskommen soll, so man denn überhaupt will.

Die OAK hat den Umwandlungssatz einem «Realitäts-Check» unterworfen, der nur bestätigt, was längst offenkundig ist. Die mit dem UWS von 6,8 Prozent vorausgesetzte Vermögensrendite (die OAK beziffert sie bescheiden mit 4 Prozent) ist jenseits von gut und böse und die ebenfalls massgebliche Lebenserwartung hat sich desgleichen weit von den biometrischen Daten entfernt, wie sie einst dem Satz zugrunde gelegt wurden.

In einer Woche endet die verlängerte Vernehmlassungsfrist für die BVG-Revision. Frühestens im Herbst dürfen wir mit der bundesrätlichen Vorlage rechnen. Womit wir nicht rechnen dürfen, ist eine Vorlage, welche die Probleme radikal angeht. Spannung verspricht nur die Frage, ob der Bundesrat trotz vehementer Kritik am Rentenzuschlag festhält. Damit ist in der Tat mit einiger Wahrscheinlichkeit zu rechnen. Die Wetten sind offen.

Peter Wirth, E-Mail