Der Versicherungsverband hat auf seiner Website 5 Punkte zur BVG-Reform aufgelistet und seine Meinung dazu formuliert:

1. Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent
Der SVV begrüsst die Senkung des Mindestumwandlungssatzes gemäss BVG auf 6,0 Prozent in einem einzigen Schritt als zwingende Massnahme hin zur finanziellen Stabilisierung der beruflichen Vorsorge.

2. Beitrag zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie
Die Einführung eines Beitrags zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie ermöglicht es den Vorsorgeeinrichtungen, die aufgrund des auch nach der Reform überhöhten Mindestumwandlungssatzes von 6,0 Prozent auftretenden Rentenumwandlungsverluste transparent zu finanzieren.

3. Reduktion des Koordinationsabzugs
Der SVV schlägt vor, dass der Koordinationsabzug auf 60 Prozent des AHV-Lohnes beziehungsweise maximal 21’330 Franken festgelegt wird. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Halbierung des Koordinationsabzuges würde bei den Arbeitnehmenden und den Betrieben im Niedriglohnbereich überdurchschnittlich hohe Mehrbelastungen verursachen, was volkswirtschaftlich schädlich wäre.

4. Neue Ansätze für die Altersgutschriften
Für den SVV ist es zwingend, dass das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer erhalten bleibt. Neben der Anpassung des Koordinationsabzuges unterstützt er deshalb abweichend von den Vorschlägen des Bundesrates folgende Massnahmen:

  • Arbeitnehmende beginnen schon mit 20 Jahren mit dem Alterssparen statt wie bisher erst mit 25 Jahren.
  • Die Staffelung der Altersgutschriften wird abgeflacht, jedoch weniger stark als vorgeschlagen.

5. Nein zu Rentenzuschlag und dessen Finanzierung
Aus Sicht des SVV müssen auch bei den Arbeitnehmenden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, die bisher vorgesehenen Leistungen erhalten bleiben. Die vom Bundesrat dafür vorgeschlagene Massnahme in Form eines Rentenzuschlages lehnt der SVV jedoch ebenso ab wie die dafür angedachte Finanzierung.

  SVV BVG-Reform