Profond meldet für 2020 eine vergleichsweise bescheidene (provisorische) Rendite von 2,6%. Die Altersguthaben werden mit 1,75 Prozent verzinst. Der technische Zinssatz beträgt neu 2,0 Prozent. Das verwaltete Vermögen beträgt Ende 2020 rund 9.82 Mrd. Franken. Die Anzahl Versicherter blieb stabil bei rund 56’000. In einer Mitteilung wird festgehalten: “Auch wenn die Performance selbstredend deutlich unter den Werten des Vorjahres liegt, bestätigen die erreichten Kennzahlen die langfristige Anlagestrategie der Profond Vorsorgeeinrichtung.”
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“Milliarden für Amerikaner”
Florian Schwab lässt sich in der Weltwoche darüber aus, dass grosse öffentliche Pensionskassen als Depotbank J.P. Morgan wählen, und die einheimischen Anbieter (CS, UBS) leer ausgehen.
Der Befund lässt aufhorchen: Drei der grössten Pensionskassen für Staatsangestellte verwahren ihr Anlagevermögen bei der amerikanischen Grossbank J. P. Morgan. Neben der Publica, der Pensionskasse für die Bundesangestellten, sind dies die kantonalzürcherische BVK und die Pensionskasse der SBB. Ihr flüssiges Vermögen betrug Ende 2019 zusammen etwa 92 Milliarden Franken.
Im Jahr 2011, als die BVK zu J. P. Morgan als globaler Depotbank wechselte, hatte dies ein politisches Nachspiel. Gregor Rutz, damals Kantonsrat und heute Nationalrat für die Zürcher SVP, verlangte von der Regierung eine Erklärung. Die Stimmung war aufgrund des Steuerstreits zwischen den USA und der Schweiz aufgeheizt. Heute sieht Rutz die Sache entspannter: «Wir dürfen nicht übertreiben mit protektionistischen Massnahmen.»
Die Erklärung der Kantonsregierung, laut der die Gelder von der Schweizer Niederlassung von J. P. Morgan verwahrt würden und Schweizer Recht zur Anwendung komme, habe der Sache etwas von ihrer Brisanz genommen. «Aber trotzdem finde ich, dass Schweizer Pensionskassen wenn irgend möglich mit Schweizer Anbietern zusammenarbeiten sollten.» Und diese gibt es: die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse, Pictet und die Zürcher Kantonalbank.
Libera Sozialversicherungen 2021
Die Sozialversicherungsbroschüre 2021 der Libera ist per sofort in vier Sprachen auf ihrer Website aufrufbar. Sie gibt auf wenigen Seiten einen Überblick über die 3 Säulen, ihr Zusammenwirken und die wichtigsten Kennzahlen.
Jahresbericht Sozialversicherungen 2019
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen liegt vor.
Er enthält im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar.
Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende Oktober bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.19D)
Ausgleich der UWS-Senkung, ungenutztes Renditepotential
Wie liesse sich die geplante Senkung des Mindestumwandlungs-Satzes von 6,8 auf 6 Prozent kompensieren? Swisscanto hat mit den Daten ihrer PK-Studie eine Reihe von Kennzahlen errechnet und mit dem Sozialpartner-Kompromiss verglichen. Möglich wäre dies mit einer Erhöhung des Rentenalters um 2 Jahre, einer Senkung des Koordinationsabzugs auf 7349 Franken, einer Erhöhung der Sparbeiträge um 13,3 Prozent, einer Verstärkung der Selbstvorsorge um 475 Franken jährlich oder einer Erhöhung der Kapitalerträge um 0,6 Prozentpunkte. Wobei die letztgenannte Möglichkeit bei der Swisscanto am meisten Sympathien geniesst.
Voraussetzung dazu ist allerdings, dass überhaupt ein ungenutztes Renditepotential vorliegt. Swisscanto stellt sich auf den Standpunkt, dass dies in der Tat der Fall ist. Dies nicht zuletzt aufgrund des performancemässig sehr gut verlaufenen 2019.
Die in 4 Gruppen aufgeteilte obige Grafik zeigt ganz rechts den Anteil der Studienteilnehmer, die mittlerweile einen Anteil von Soll-WS-Reserven von 75 % oder mehr aufgebaut haben.
Grau bzw. hellgrau lässt sich ablesen, dass sich aufgrund des ausgezeichneten Anlagejahres der Anteil der PKs mit einer Reserve von über 75 % von 27 auf 63 Prozent nahezu verdoppelt hat und damit den Kassen ein grösseres Sicherheitspolster bietet. Mit nur 29 Prozent im Top Bereich geäuffneten Reserven hinken die öffentlichen Arbeitgeber hier noch etwas hintennach.
Pensionskassen und Sozialversicherungen: einfach erklärt
Das Skillcenter, Berater in Vorsorgefragen, hat zwei Broschüren zu den Themen Pensionskassen und Sozialversicherungen publiziert, welche einen einfachen Einstieg in die damit verbundenen, komplexen Fragestellungen bieten sollen. Auf je rund 100 einheitlich gestalteten Seiten im A5-Format und im Power Point-Stil werden von den rechtlichen Grundlagen bis zu aktuellen Kennzahlen alle wichtigen Punkte in Theorie und Praxis aufgegriffen. Zahlreiche Grafiken, Tabellen, Berechnungsbeispiele und Bilder illustrieren die Ausführungen und erleichtern das Verständnis.
Aufgrund des sehr handlichen Formats mit Spiralbildung verbieten sich allerdings längere Texte. Wer von der Thematik wenig Ahnung hat, dürfte wohl hin und wieder überfordert sein. Wer sich hingegen im Dickicht der Sozialversicherung und beruflichen Vorsorge einigermassen auskennt, bekommt eine praktische Übersicht, um sich rasch sowohl über grundlegende Elemente wie auch Details zu informieren.
Die beiden Publikationen sind zu je 29 Franken beim Skillcenter erhältlich.
Alles zum BVG auf dem Smartphone
Mit ihrer neuen App stellt Aon Profis und übrigen Interessierten kostenlos ein umfassendes Nachschlagewerk zur beruflichen Vorsorge zur Verfügung. Die Applikation bietet ein breites Angebot an Informationen zu aktuellen Themen und Hinweise zu Studien.
Die Nutzer erhalten relevante Artikel aus den Medien und Wissenswertes aus der Branche und der Politik. Die App bietet zudem nützliche Daten zur Gesetzgebung, Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, Weisungen der Oberaufsichtskommission, Verbandsrichtlinien und Rechnungslegung, in Anlehnung an das erfolgreiche Praktikerhandbuch berufliche Vorsorge von Aon.
Ebenfalls sind sämtliche BSV-Mitteilungen und die wichtigsten Gerichtsurteile zur Vorsorge in der Schweiz aufgelistet und verlinkt. Ein Kalender mit den wichtigsten Events der Branche runden das Angebot ab. Die Anwendung gibt es in deutscher und französischer Sprache.
Gute Broker und andere
Die Sonntags-Zeitung schreibt über das Broker Thema und die umstrittenen Provisionen. Am Beispiel von zwei Pensionskassen (Sammelstiftungen) – einer schnellwachsenden (mit Broker und hohen Verwaltungskosten) und einer stagnierenden (Symova, ohne Broker, mit tiefen Kosten) – sollen die Konsequenzen des Provisionsmodells aufgezeigt werden.
«Als Pensionskassenberater, der im Auftrag einer Firma Vorsorgeeinrichtungen vergleicht, würde ich einen derartigen Unterschied bei den Kosten als gewichtiges Argument für die Symova auslegen», sagt Marco Jost, Experte bei der Pensionskassenberaterin PPC Metrics. Direkte Vergleiche von Pensionskassen sind zwar schwierig, da sie verschieden strukturiert sind. Doch wenn eine Pensionskasse stark wächst, obwohl wichtige Kennzahlen für Versicherte keine guten Bedingungen verheissen, während andere mit guten Werten verlieren, so spricht das nicht für einen ausschliesslich fairen Wettbewerb. (…)
Die Broker selber bestreiten, dass es einen Fehlanreiz gibt. Der Bundesrat habe sich von einer Kampagne beeinflussen lassen, sagt Markus Lehmann, Präsident der Swiss Insurance Brokers Association (Siba). Hinter der Kampagne stünden der Verband PK-Netz und die Führung des Pensionskassenverbands Asip, der sich aber intern nicht einig sei. Vergleiche mit einem Kartell und den Vorwurf der Marktineffizienz bezeichnet er als «Schlagworte». Kritik von Pensionskassen, die trotz guter Bedingungen für Versicherte nicht wachsen, weist er zurück: Sie müssten halt aktiver auf Broker zugehen.
WHP Pensionskassen-Vergleich 2019
Weibel Hess hat die Resultate ihres 14. Pensionskassen-Vergleichs publiziert, der eine Übersicht über das Angebot der wichtigsten Anbieter auf dem Markt der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen gibt. Weibel Hess schreibt dazu:
Der 14. umfassende Pensionskassenvergleich zeigt wiederum erhebliche Differenzen auf. Die Unterschiede beschränken sich nicht nur auf die Kosten, sondern zeigen sich bei allen von uns untersuchten Bereichen.
Im Jahr 2018 konnten hauptsächlich die teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftung Marktanteile gewinnen. Die stetig steigende Lebenserwartung und die anhaltende Tiefzinsphase an den Finanzmärkten führen dazu, dass die Vollversicherer spürbar zurückhaltend sind in der Zeichnung neuer Garantie-Verträge. Sie versuchen mit neuen Produkten auch im Markt der teilautonomen Sammelstiftungen zu wachsen. Der Ausstieg von AXA aus der Vollversicherung bestätigt diesen Trend. Heute ist unklar, wie lange die verbleibenden fünf Vollversicherer ihr heutiges Angebot konkurrenzfähig halten können.
Die Pensionskassen versuchen mit dem Wachstum von Skaleneffekten zu profitieren. Umso höher die Anzahl versicherter Personen, desto tiefer sollten die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro Kopf ausfallen. Unsere Analyse zeigt jedoch: Dies gelingt nur wenigen Pensionskassen.
Ist ein Betrieb mit der eigenen Pensionskassenlösung zufrieden, ist er trotzdem gut beraten, die Verträge periodisch zu überprüfen. Die Risiko- und Verwaltungskosten sind für Neuanschlüsse in den letzten Jahren massiv gesunken. Bestehende Kunden können von diesen Prämiensenkungen jedoch oft nicht profitiert.
In einer Liste werden die “Sieger” in 10 Kategorien aufgelistet. Einen Award als “beste Sammelstiftung der Schweiz” wird von der Sonntags-Zeitung vergeben. Den Award für die beste Anlagerendite über zehn Jahre unter den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen durfte die Profond-Vorsorgeeinrichtung entgegennehmen, welche Ascaro und die Nest Sammelstiftung auf die Ränge zwei und drei verwies. Profond erzielte von 2009 bis 2018 eine Rendite von 5,72 Prozent. Bei den Vollversicherungen belegte die Bâloise den ersten Platz mit einer durchschnittlichen Rendite über zehn Jahre von 3,15 Prozent, dicht gefolgt von der Allianz Suisse (3,14) und Helvetia (3,02). Der Award für die beste Servicequalität ging dieses Jahr an die Axa. Platz zwei und drei belegten die Asga und die PKG.
PK-Vergleich / Award / Sonntags-Zeitung
Defensive Anlage minimierte Verluste
Die PKRück konnte die Anzahl der Versicherten mit 198’000 (Vorjahr 197’000 ) erneut steigern. Die Prämieneinnahmen sanken auf 147,9 (153,4) Mio. aufgrund verringerter Einmaleinlagen. Die Anlagerendite lag mit –0,98 (1,35)% deutlich unter dem Vorjahr. Insgesamt erzielte die PKRück trotz negativer Anlagerendite einen positiven Jahresgewinn in Höhe von 3,8 Mio. (6,5 Mio.) Franken.
Zum Jahresende waren 70 (65) % der Kapitalanlagen in Obligationen bzw. festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Weitere 10 (21) % machten Geldanlagen aus, Immobilien 9 und Aktien 7 (beide im Vorjahr 6%) und alternative Anlagen kamen auf 4 (2) %. Die Verlagerungen werden durch das schwierige Anlageumfeld erklärt.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um 6% auf 71,8 Mio. Franken. Die Solvabilitätsanforderungen wurden 2018 mit einer Deckung in Höhe von 254 (243) % deutlich erfüllt. Dies ist mehr als das Zweieinhalbfache als aufsichtsrechtlich benötigt und gemäss PKRück eine der besten Solvabilitätskennzahlen auf dem Schweizer und Liechtensteiner Markt.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr der PKRück 3700 Arbeitsunfähigkeitsfälle von den Fachspezialisten der PKRück bearbeitet, 12 % mehr als im Vorjahr. Die Wiedereingliederungen mit Hilfe von Case Management erfolgten bei kürzerer durchschnittlicher Dauer und tieferen Kosten pro Fall.
Deprez Experten zur OAK Anhörung Sammelstiftungen
Inter-pension hat eine vernichtende Stellungnahme zur geplanten Weisung der OAK zu Risiko und Governance bei Sammelstiftungen abgegeben. Deprez Experten haben bereits im Dezember Stellung bezogen. Es wird differenzierter argumentiert, aber die Schlussfolgerung ist im Kern dieselbe: Die Weisung ist überflüssig. Im Einzelnen wird u.a. ausgeführt:
Das Anliegen, dass die in einem Wettbewerb stehenden Vorsorgeeinrichtungen mit besonderer Vorsicht beaufsichtigt werden sollten, ist verständlich. Der Anteil aller versicherten Personen, welche in solchen Einrichtungen versichert sind, ist in den vergangenen Jahren immer grösser geworden. Es besteht das Risiko, dass diese Vorsorgeeinrichtungen dem Wettbewerb ein höheres Gewicht zumessen als der Sicherheit.
Die Analyse der Risiken einer Vorsorgeeinrichtung erfolgt sinnvollerweise im Rahmen eines versicherungstechnischen Gutachtens. Es wäre darum folgerichtig, dass die Erhebung allfälliger Kennzahlen und die Beurteilung der Risiken im Rahmen dieses Gut-achtens erfolgt.
Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten eine Fachrichtlinie (FRP 7, Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken, gültig ab dem 1.1.2015) erlassen. Die FRP 7 regelt die Pflichten und Auf-gaben des Experten für berufliche Vorsorge bei der gesetzlichen Überprüfung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG einer Vorsorgeeinrichtung mit mehreren Vorsorgewerken.
Grenzverletzung
Die Oberaufsichtskommission musste sich in der Vergangenheit regelmässig fachliche Fehlleistungen und Überschreitung ihrer Befugnisse vorwerfen lassen. Sie hat das in der Regel gelassen zur Kenntnis genommen. Weisungsentwürfe wurden zwar revidiert oder ganz zurückgenommen, neue Entwürfe lösten aber stets wieder die gleichen Vorwürfe aus. Ein Lernprozess war und ist nicht festzustellen. Auch an dieser Stelle geäusserte Kritik bildet bei der OAK bestenfalls Anlass für mildes Amüsement.
Wer von der Weisungsaktivität nicht direkt betroffen ist, kümmert sich nicht darum; ein Medienthema ist ihre Tätigkeit nicht. Und wer unmittelbar mit einer Weisung für den eigenen Bereich oder gar mit direkten Interventionen zu rechnen hat, will es sich mit ihr nicht verderben und hält sich zurück.
Beat Kappeler nannte die OAK in der NZZ am Sonntag einmal «mein liebstes Hassbüro», wobei er damit den beträchtlichen personellen (und finanziellen) Aufwand bei nach seiner Ansicht weitgehender Nutzlosigkeit formulierte. Kappeler ist nicht der einzige, der Zweifel an ihrem Nutzen hat. Die Historie der Behörde weist eine lange Reihe von Peinlichkeiten und aufgegebenen Vorhaben auf, und das in einer Häufung, die man so schnell nicht bei einer anderen Institution des Bundes finden dürfte.
Bisher gescheitert am branchenweiten Widerstand ist die OAK mit der Vorgabe verbindlicher Kennzahlen, was nicht heisst, dass das Projekt ganz aufgegeben wurde. Selbst der sonst eher zurückhaltende ASIP fand an einem Weisungsentwurf nichts Brauchbares. Aufgelaufen ist sie u.a. auch mit Governance-Vorgaben, mit denen Angehörigen der kantonalen Exekurive der Einsitz in die Aufsichtsräte der Direktaufsicht untersagt werden sollte. Ein Postulat aus der Innerschweiz hat dem Vorhaben zumindest vorläufig einen Riegel geschoben.
Eine Weisung zur Behebung von Unterdeckungen hat bei den PK-Experten zu allerlei ironischen Bemerkungen geführt. Eine Zuschrift an uns fasste die Weisheit der Vorschrift so zusammen: «Wenn eine PK also wissen will, ob die Unterdeckung erheblich ist, muss sie 5 Jahre ohne Sanierungsbeiträge abwarten. Wenn die Unterdeckung dann weg ist, war sie gering, sonst nicht – und dann hätte man früher eingreifen müssen». Also etwa nach der Weisheit, wenn der Bumerang nicht zurückkehrt, dann war es keiner.
Die Weisung betreffend die Anlagestiftungen führte in der Anhörung zu folgender bemerkenswerter Feststellung der KGASt: «Der vorliegende Weisungsentwurf enthält gesetzestechnische Widersprüche, die durch uneinheitlichen Sprachgebrauch entstehen sowie Normenwidersprüche, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen können. Wo nicht schon gestrichen, müssen solche Weisungsbestimmungen in Übereinstimmung mit Gesetz und Verordnung formuliert werden.» Und ExpertSuisse stellte dazu schlicht aber ergreifend fest: «Wir können nicht erkennen, wie sich aus Art. 64a Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 BVG eine Kompetenzregelung ergibt, um Anforderungen an Anlagestiftungen festzulegen.»
In einer Anhörung zum Thema Revisionsstelle kam ExpertSuisse zum Schluss: «Im Übrigen müsste – vorgängig einer weiteren Regulierung – zunächst ein Nachweis für schlechte Prüfungsqualität vorliegen. Nach unserem Wissen existieren jedoch keine Erhebungen, welche den Vorwurf minderer Prüfungsqualität in statistischer Signifikanz erhärten würden.» Im selben Zusammenhang meinte Werner Enz in der NZZ, das ganze Vorhaben sei eine «Schnapsidee».
Erste Reaktionen auf die jetzt in eine Anhörung gegebene Weisung zu den Sammelstiftungen folgen einem bekannten Muster. Der Vorwurf von prominenter Seite der Sammelstiftungen lautet auf Kompetenzüberschreitung. Die weiteren Kritikpunkte sind lapidar zusammenzufassen mit der Beurteilung als «überflüssig» und «undurchführbar».
Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.
Die OAK, vom Bedürfnis getrieben, ihren Willen notfalls gegen den Widerstand der Fachwelt par Ordre de Mufti durchzusetzen, stösst Mal um Mal auf Kritik, die nicht als blosse Interessenwahrung der Betroffenen abgetan werden kann, sondern regelmässig auf inhaltliche und formale Mängel der Weisungsentwürfe zurückzuführen ist.
Jetzt hat erstmals der Bundesrat eingegriffen. Konkreter Anlass bildete die Weisung für die Revisionsstellen, es hätte aber auch jede andere sein können. Zwei Jahre nach Einreichung eines Postulats ist das Ergebnis einer vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Expertise publiziert worden. Und über ein Jahr hat der Bundesrat gebraucht, bis er mit dem Text herausgerückt ist. Wünschbar und notwendig wäre eine generelle Überprüfung der OAK-Aktivitäten, soweit wollte der Bundesrat nicht gehen. Und sein Tadel ist erwartungsgemäss milde ausgefallen. Mehr als Wattebällchen in Richtung OAK werden nicht geworfen. Aber immerhin.
Von oberster Stelle wurde ganz klar eine Überschreitung der Weisungsbefugnis moniert. Die OAK ist ins Gärtchen bundesrätlicher Verordnungskompetenzen geraten. Das kann und darf sich der Bundesrat nicht bieten lassen. Mit süffisanter Gebärde kann die OAK den Vorwurf diesmal nicht abtun. Wundern darf man sich aber, dass die Juristen der OAK solche Fehlleistungen regelmässig übersehen. Entweder steckt dahinter System – nach dem Motto: man kann es ja versuchen – oder sie sind ihr Geld nicht wert.
Wird der bundesrätliche Warnfinger etwas bewirken? Man wird sehen. Ist er mit einem Reputationsschaden verbunden? Wir zweifeln. Das Ganze spielt sich in einem Nischenbereich der Politik und vor spärlichem Publikum ab. Und dieses wird kaum überrascht sein, sondern sich wohl eher bestätigt fühlen.
Peter Wirth, E-Mail
Jahresbericht «Sozialversicherungen 2017»
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen liegt vor. Er umfasst im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.17D).
PPCmetrics: Illiquide Anlagen
PPCmetrics hat ihr Research Paper 4/2018 dem Thema Illiquide Anlagen gewidmet. Einleitend heisst es dazu:
Bei einer Investition in illiquide Anlagen wie etwa Private Equity oder Infrastruktur kann im Durch- schnitt, aufgrund der Illiquiditätsprämie, eine Mehrrendite erwartet werden. Zudem wird von verschiedenen Seiten argumentiert, dass das Potenzial für ein Manager-Alpha bei illiquiden Anlagen höher ist. Bevor eine Quote an illiquiden Anlagen aufgebaut wir d, müssen jedoch verschiedene Schwierigkeiten und Herausforderungen gemeistert werden.
Vor der Investition sollte im Rahmen der Festlegung der Anlagestrategie der Aspekt der Illiquidität im Detail analysiert und ein für den Investor spezifisches Maximum an illiquiden Anlagen mittels Simulationen festgelegt werden. Bei der Umsetzung ist insbesondere die bei illiquiden Anlagen übliche Struktur eines Closed-End Funds kritisch. Diese Struktur erschwert u.a. die Performancemessung sowie die Investitionsplanung und erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung, um die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben sicherzustellen.
Weiter führt auch die Illiquidität selbst zu Schwierigkeiten – wie zum Beispiel bei der Messung des Risikos. Nach der Investition ist es empfehlenswert, illiquide Anlagen laufend zu überwachen. So sollt en verschiedene neuere Performancekennzahlen wie der Public Markt Equivalent (PME) mit unterschiedlichen Indizes in einem unabhängigen Investment Reporting berechnet werden . Schlussendlich ist eine regelmässige Übe rprüfung der Diversifikation über die Vintage Years, Branchen und Finanzierungsstadien zentral, u m rechtzeitig allfällige Gegenmassnahmen ergreifen zu können.
“Keine Zumutung”
Helmut Stalder erklärt in der NZZ, weshalb die Erhöhung des Rentenalters in mehrfacher Hinsicht sinnvoll ist:
Die Anzahl der Arbeitnehmenden über 55 steigt seit Jahren stetig an. Die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen ist sogar die am stärksten wachsende Gruppe im Arbeitsmarkt, denn die Babyboomer-Jahrgänge kommen in dieses Alter, und die jetzige Frauengeneration ist länger berufstätig. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt offensichtlich in der Lage und sind die Unternehmen willens, eine steigende Zahl älterer Arbeitnehmenden aufzunehmen, zumal diese besser qualifiziert sind als früher. Dies zeigen auch andere Kennzahlen.
Die Arbeitslosenquote der Älteren ist in den letzten Jahren nur gering gestiegen und liegt mit 2,8 Prozent tiefer als der Durchschnitt und deutlich tiefer als bei jüngeren Erwerbstätigen. Zudem haben ältere Personen ein geringeres Risiko als jüngere, arbeitslos zu werden – von einem systematischen Aussieben der Alten kann keine Rede mehr sein.
Hinzu kommt, dass sich zunehmend ein Fachkräftemangel abzeichnet, so dass Unternehmen darauf angewiesen sind, erfahrene Arbeitnehmende im Arbeitsprozess zu behalten. Und schliesslich ist auch ein Trend zu beobachten, dass Erwerbstätige in vielen Bereichen gerne über das heutige Rentenalter 64/65 hinaus arbeitstätig bleiben, falls sich dies lohnt.
Damit ist das Argument weniger stichhaltig, dass für eine Erhöhung des Rentenalters die Arbeitsplätze fehlten und ältere Arbeitnehmende auf der Strecke blieben. Eine Erhöhung des Rentenalters könnte sogar dazu führen, dass der Wiedereinstieg für ältere Arbeitslose einfacher wird. Arbeitgeber stellen sie nämlich eher ein, wenn bis zur Pensionierung mehr Jahre bleiben.