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Namensänderung des Vereins BVG-Auskünfte

4. Dezember 2025 By pwirth in Verbände, Versicherte Tags: BVG-Auskünfte

Der Verein BVG-Auskünfte ändert seinen Namen. Er heisst ab dem 6. Januar 2026 neu «Verein kostenlose Pensionskassen-Auskünfte». Der 1998 gegründete Verein bietet Versicherten eine unabhängige und unentgeltliche Beratung in Fragen der beruflichen Vorsorge. 

  BVG-Auskünfte

NZZ-Vergleich der 3a-Fonds

4. Dezember 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Säule 3a

Die 5 topplatzieren 3a-Vorsorgefonds der NZZ-Liste

Kurz vor dem Jahresende und damit vor dem Einzahlungsschluss für 2026 hat Michael Ferber in der NZZ eine grosse Auslegeordnung zur Säule 3a vorgelegt mit einer detaillierten Tabelle mit den Renditen 2025 sowie über 5 Jahre der 3a-Vorsorgefonds. An der Spitze liegt frankly developed der ZKB mit 7% über 5 Jahre. Erwartungsgemäss sind die Renditen umso höher, je stärker der Aktien-Anteil ist. Kurz zusammengefasst höt Ferber fest:

1. Einordnung und Sparpotenzial
Gegen Jahresende erinnern Finanzexperten daran, Einzahlungen in die Säule 3a zu tätigen, um Steuern zu sparen und langfristig Vermögen aufzubauen. Angeschlossene Personen dürfen bis 7258 Franken einzahlen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse bis zu 36’288 Franken. Damit das Vorsorgekapital wächst, ist die richtige Anlageform entscheidend. Besonders Anlagen mit hohem Aktienanteil haben in den jüngsten Jahren am besten abgeschnitten.

2. Zinskonto oder Wertschriftensparen
Viele setzen weiterhin auf klassische Zinskonten. Diese werfen jedoch aufgrund des SNB-Leitzinses von null Prozent kaum Ertrag ab. Zwar bleibt der Steuervorteil attraktiv, doch über längere Zeit wird er durch die tiefe Verzinsung verwässert. Für einen langfristigen Anlagehorizont eignen sich Wertschriftenanlagen mit Aktien deutlich besser, auch wenn sie temporäre Verluste verursachen können.

3. Produktauswahl und Bedeutung der Kosten
Der Markt fuer 3a-Wertschriftenprodukte ist stark gewachsen; zahlreiche Banken und Vorsorge-Apps bieten unterschiedliche Fonds und Strategien an. Die Unterschiede in der Performance sind teils gross und haengen wesentlich mit den Gebühren zusammen. Hohe Kosten schmälern über Jahre hinweg das Vorsorgekapital massiv. Daher werden kostengünstige, passive Produkte wie ETFs oder Indexfonds empfohlen.

4. Versicherungs­lösungen und weitere Empfehlungen
3a-Versicherungsprodukte eignen sich vor allem bei Absicherungsbedürfnissen wie Tod oder Invalidität, bieten aber weniger Flexibilität und oft intransparente Kosten. Zusätzlich wird geraten, Einzahlungen früh im Jahr vorzunehmen, mehrere Konten zu führen und Kapitalbezüge zu staffeln. Trotz geplanter höherer Besteuerung von Kapitalbezügen bleibt die Säule 3a wegen steuerlicher Vorteile attraktiv.

  NZZ

Nullzins und Zinseszins

3. Dezember 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Zinsen

Luca Niederkofler schreibt in der Bilanz: «Der Zinseszins gilt als das «achte Weltwunder». Denn damit können Vermögen gemacht werden. Doch für Schweizer Sparer wirkt er heute kaum noch. Über die Effekte und die Alternativen.»

Der Satz «Zinseszins ist das achte Weltwunder» wird Albert Einstein zugeschrieben. Er beschreibt den Effekt, bei dem Zinsen auf die ursprüngliche Anlagesumme sowie auf die bereits erwirtschafteten Zinsen anfallen. Durch ihn lässt sich auf die lange Frist wirklich viel Geld verdienen. Das Vermögen vergrössert sich exponentiell. (…)

Nachdem die Leitzinsen kürzlich für rund neun Monate auf einem «Spitzenniveau» von 1,75 Prozent notierten, senkte die Schweizer Nationalbank (SNB) sie in den darauffolgenden 16 Monaten erneut auf 0 Prozent. Die langfristigen Folgen einer anhaltenden Niedrigzinspolitik sind für Renten, Sparer und Renditen erheblich.

Den grössten Effekt des dauerhaft tiefen Zinsniveaus dürften Arbeitnehmende bei ihrer Altersvorsorge spüren. Während die Altersguthaben um die Jahrtausendwende laut dem WH&P-Pensionskassenvergleich mit über 4 Prozent verzinst wurden, liegt die Verzinsung seit 2008 (mit wenigen Ausnahmen) im Durchschnitt bei rund 2 Prozent. (…)

Über längere Zeiträume ist der Effekt beträchtlich: Werden über 30 Jahre hinweg monatlich 500 Franken ohne Verzinsung gespart, beträgt der heutige Wert der zukünftigen 180’000 Franken bei einer Inflation von 2 Prozent nur noch rund 135’000 Franken. Die Teuerung führt damit zu einem Kaufkraftverlust von fast einem Viertel. Das Halten von Bargeld bleibt im Zusammenspiel von fehlenden Zinsen und positiver Inflation besonders unattraktiv.

  Bilanz

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Motion SGK-S: Weiterarbeit in der AHV attraktiver machen

2. Dezember 2025 By pwirth in Parlament Tags: AHV, Motion

Eingereicht von der SGK-S
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:

  • Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,
  • den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.

Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.

Stellungnahme Bundesrat: Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.

Der Nationalrat hat der Motion zugestimmt. 

  Motion / Ratsprotokoll

BVV 2: Stellungnahme inter-pension

2. Dezember 2025 By pwirth in Verbände Tags: BVV2, inter-pension, Stellungnahme

inter-pension hat die Stellungnahme zur Vernehmlassung zu «Änderung verschiedener Verordnungen BV 2026″ publiziert. Besonders unglücklich ist der Verein mit den geplanten Änderungen zu Art. 27h Abs. 1 VE-BVV 2. Dazu heisst es:

«Die vorgeschlagene Änderung wird im erläuternden Bericht zu den Änderungsvorschlägen fälschlicherweise als «rein sprachliche Bereinigung» bezeichnet. Die Änderung würde jedoch eine materielle Änderung mit absolut unverhältnismässigen Auswirkungen darstellen.» Der Antrag lautet: «auf die «Bereinigung» von Art. 27h Abs. 1 BVV 2 entweder ganz zu verzichten oder zumindest den Zusatz «einschliesslich der technischen Rückstellungen» und die damit offenbar ungewollt ausgelöste materielle Änderung ersatzlos zu streichen.

  Stellungnahme inter-pension

Motion: Flatrate für BVG-Beiträge

2. Dezember 2025 By pwirth in Parlament Tags: Beiträge, Motion

Eingereicht von: Jürg Gossen, GLP
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen.  

Begründung: (…) Unternehmen erhalten mit einem einheitlichen Beitragssatz positive Anreize, mehr ältere Arbeitnehmende länger zu beschäftigen, was dem Fachkräftemangel und der Arbeitsmigration entgegenwirkt. Auch deshalb sah die BVG-Reform vor, den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. (…) Zudem soll die Altersgrenze auf 20 Jahre gesenkt werden. Damit profitieren junge Personen früher von Arbeitgeberbeiträgen und können über einen längeren Zeitraum ein rentenbildendes Alterskapital aufbauen.

Stellungnahme Bundesrat: Die Einführung einheitlicher Altersgutschriftensätze wirft mehrere Probleme auf. Diese betreffen primär die Einführungs- und Umstellungsphase (Übergangszeit). Würde der einheitliche Altersgutschriftensatz ab sofort für alle Versicherten gelten, wären jahrzehntelange, erhebliche Kompensationsmassnahmen notwendig, um die Rentenverluste älterer Generationen (ü45) auszugleichen, die bereits einen Teil ihres Altersguthabens mit gestaffelten Altersgutschriften gebildet haben und zum Pensionierungszeitpunkt entsprechend über zu wenig Altersguthaben verfügen würden. (…) Die Wirksamkeit einheitlicher Altersgutschriftensätze zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer ist nicht belegt. Zu diesem Schluss kam auch die dritte nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmer», die am 25. April 2017 stattfand. Ohnehin betreffen die Altersgutschriften des BVG nur die obligatorische berufliche Vorsorge, die nur für einen kleinen Teil der Versicherten massgebend ist, was die Wirksamkeit eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes weiter reduzieren würde. 

Motion

Anreize für Erwerbsarbeit im Rentenalter

2. Dezember 2025 By pwirth in Parlament Tags: Motion

(SDA) Der Nationalrat hiess am Montag zwei Motionen der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) gut. Die Forderung nach einem um 5000 Franken höheren AHV-Freibetrag des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern überwies der Rat mit 130 gegen 60 Stimmen und mit einer Enthaltung.

Diese Erhöhung von heute 16’800 auf 21’800 Franken ist Teil der Leitlinien, die der Bundesrat Ende November für die nächste grosse AHV-Revision verabschiedete. Auch er will Arbeit über das Rentenalter hinaus fördern und ist mit der Motion einverstanden.

Die zweite Motion, die höhere Zuschläge für Pensionierte verlangt, die den AHV-Bezug aufschieben, überwies der Nationalrat mit 129 gegen 62 Stimmen, diesmal gegen den Willen des Bundesrats. Die Motion verlangt auch, die Altersrente bei einem Vorbezug im heutigen Ausmass zu kürzen oder die Ansätze dafür zu erhöhen.

Die Mehrheit der Nationalratskommission sah dies als Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Ausgaben für die AHV zu senken. Samira Marti (SP/BL) hielt namens der Minderheit dagegen, dass die Flexibilisierung dazu führen könnte, dass für eine existenzsichernde Rente länger gearbeitet werden müsse.

Beide Motionen will der Nationalrat rasch umgesetzt sehen, unabhängig von der geplanten Reform «AHV 2030». Die zweite Motion kommt wegen dieser explizit eingefügten Forderung noch einmal in den Ständerat.

Der Bundesrat will zwar ebenfalls Anreize für längeres Arbeiten setzen und Frühpensionierungen finanziell weniger attraktiv machen. Doch konkrete Massnahmen, wie die Motion sie fordert, lehnt er ab. Damit würde laut Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider der Spielraum für bessere Lösungen verloren gehen.

Sie plädierte für den vom Bundesrat Ende November vorgespurten Weg, die Forderungen mit der Reform AHV 2030 umzusetzen. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2026 beginnen, Ende 2026 soll die Vorlage für das Parlament bereit sein.

Bericht SDA  / 

 

Führungswechsel bei der IST

1. Dezember 2025 By pwirth in Personelles

Im Zuge einer langfristig vorbereiteten Nachfolgeregelung übergibt der bisherige CEO Markus Anliker nach mehr als 14 Jahren die Leitung der IST Investmentstiftung per 1. Dezember 2025 an Markus Studer. 

Mit Markus Studer übernimmt ein Investment- und Organisationsexperte die Geschäftsführung. Er leitete zuletzt bei PMG Investment Solutions in Zug den Bereich «Product Platform» als Managing Partner. Davor war er während über zehn Jahren in verschiedenen Führungspositionen bei Blackrock tätig – unter anderem im Private-Equity-Geschäft sowie zuletzt als Chief Operating Officer Schweiz & Israel. Weitere berufliche Stationen umfassen u.a. Tätigkeiten im Bereich Private Markets bei Swiss Re und UBS.

Die 1967 von zwölf Pensionskassen gegründete IST verwaltet per 30. September 2025 ein Vermögen von rund 10 Milliarden Franken für aktuell rund 420 Anleger.

  Mitteilung IST

«Öffentlichrechtliche PKs müssen sich strategisch öffnen»

28. November 2025 By pwirth in Pensionskassen

Emmanuel Ullmann, Geschäftsführer der Pensionskasse Kanton Solothurn und Vorstandsmitglied des ASIP, schreibt in der NZZ über die Situation der Vorsorgeeinrichtungen von Bund, Kantonen und Gemeinden und ihre  Wachstumsstrategie durch die Aufnahme neuer Arbeitgeber. Sie treten damit in Konkurrenz zu den privaten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, was nach seiner Ansicht aber nicht mit einem erhöhten Risiko für den Staat verbunden ist:

Mit der Ausfinanzierung dieser Kassen wurden gleiche Bedingungen auf dem Vorsorgemarkt geschaffen. Was damals als grosser Kraftakt galt, hat sich heute klar ausgezahlt. Der Deckungsgrad dieser Kassen ist seither markant gestiegen, viele von ihnen verfügen inzwischen über freie Mittel und können ihren Versicherten attraktive Verzinsungen auf dem Vorsorgekapital gewähren und teilweise sogar den Rentnerinnen und Rentnern die Teuerung ausgleichen. (…)

Doch der positive Blick auf die aktuellen Bilanzen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass strukturelle Herausforderungen bestehen bleiben. Viele öffentlichrechtliche Kassen weisen einen hohen Anteil von Rentnervermögen gegenüber dem Kapital der aktiven Versicherten auf.

Dies kann trotz versicherungsmathematisch nachhaltigen Parametern bei ungünstigen Kapitalmärkten zu einer Unterdeckung und damit zu einer Sanierung der Kasse führen, welche für den Staat und den Versicherten besonders herausfordernd wäre, da die Rentnerbestände von Gesetzes wegen kaum an der Sanierung beteiligt werden dürfen.

Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt die verantwortungsvolle strategische Öffnung der öffentlichrechtlichen Kassen an Bedeutung. Verschiedene Einrichtungen verfolgen heute eine aktive, aber moderate Wachstumsstrategie über die Kantonsgrenzen hinweg. 

Sie möchten neue Arbeitgeber und Versicherte aufnehmen und so ihren Versichertenbestand diversifizieren – im öffentlichen Bereich, aber auch in definierten Branchen wie Bildung, Gesundheitswesen oder Energiewesen. (…)

Die verfolgten Anlagestrategien lassen eine erwartete Performance zu, die in der Regel rund einen Prozentpunkt höher ist als die Aufwendungen für die eingegangenen Verpflichtungen. Zudem zeigen viele kantonale Vorsorgeeinrichtungen eine besondere Verbundenheit mit der Schweiz, was sich auch in den Anlagen widerspiegelt. (…)

Damit wird klar: Die öffentlichrechtlichen Pensionskassen haben Massnahmen umgesetzt, um ihren Versicherten eine stabile und sichere berufliche Vorsorge anzubieten. Das moderate Wachstum öffentlichrechtlicher Pensionskassen ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein wirksames Instrument zur Sicherung dieser Nachhaltigkeit für den Staat und den Versicherten.

  NZZ

 

Abendrot: Pionierhaftes Projekt für das Wohnen im Alter

28. November 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Abendrot, Immobilien

Die für ihre innovativen Bauprojekte bekannte Basler Stiftung Abendrot hat in Winterthur ein wegweisendes Projekt für das Wohnen im Alter verwirklicht. Dazu heisst es auf der Webseite von Abendrot: 

«Am westlichen Rand des Winterthurer Lagerplatz-Areals entstand mit dem «Zusammen_h_alt» ein pionierhaftes Wohnprojekt, das zeigt, wie Leben im Alter auch aussehen kann.

Die Genossenschaft, getragen von ihren Bewohnern, entwickelte das Haus in enger Partnerschaft mit der Stiftung Abendrot – und schreibt damit an einem zukunftsweisenden Kapitel gemeinschaftlichen Wohnens.

Die Idee entstand Mitte der 2000er-Jahre in einer Winterthurer Männergruppe: In Gesprächen über das Altwerden tauchte der Wunsch auf, eine eigene Form des Wohnens für die Zeit «nach Arbeit und Familie» zu entwickeln.

Die Leitplanken: Reduzieren des privaten Wohnraums zugunsten von Gemeinschafts- und Begegnungsorten. Bald stiessen weitere Interessierte dazu. Aus einer losen Gruppe Gleichgesinnter entstand 2008 zunächst ein Verein und 2010 die Genossenschaft Zusammen_h_alt.

Abendrot übernahm die Finanzierung und den Bau. Die Genossenschaft brachte ihre Vision eines «Dorfs im Haus» ein: kleine, flexible Wohnungen und grosse gemeinschaftliche Räume, viel Platz für Begegnung. In Workshops, Retraiten und Versammlungen entstand ein detailliertes Raum- und Nutzungskonzept, das mehr als Wohnen vorsah – eine «soziale Infrastruktur», wie es Abendrot nennt.

Dazu zählen 75 Wohnungen unterschiedlicher Grösse, ergänzt durch Bibliothek, Gemeinschaftsküche, Gästezimmer, Plattform, Musikzimmer, Waschsalon, Dachterrassen und vielem mehr. «Das Nebeneinander von gemeinschaftlichem Alterswohnen und Hochschulbetrieb stellte eine planerische Herausforderung dar – und zugleich eine Chance, Vielfalt auf engem Raum zu realisieren.», sagt Tina Puffert, Projektleiterin bei Abendrot.

Heute wohnen 96 Menschen zwischen Anfang 50 und über 80 im Haus. Die Vielfalt ist gross: Berufstätige treffen auf Pensionierte, Ruhesuchende auf Gesellige. Platz hat es für beides. «Ich wollte nicht in einer betreuten Wohnform landen, aber auch nicht allein», erzählt Bewohnerin Sylvia Felix.

«Hier bin ich Teil einer Gemeinschaft, ohne meine Unabhängigkeit aufzugeben. Und es ist beruhigend zu wissen, dass jemand hinschaut, wenn man länger nicht aus der Wohnung kommt.»

Für viele war der Einzug ein grosser Schritt: Ein Grossteil der heutigen Bewohnerinnen und Bewohner lebte zuvor in Einfamilienhäusern und hat grosszügigen Wohnraum gegen deutlich kleinere Wohnungen eingetauscht.

Dies verlangte Loslassen – bot aber auch die Chance, Neues zu gestalten. «Wir müssen uns im Alter erlauben, unser Leben nochmals neu zu betrachten und zu entwickeln», meint Gründungsmitglied Peter Hajnoczky.»

  Projekt Abendrot

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Aktive skeptisch, Pensionierte zufrieden

28. November 2025 By pwirth in Studie, Umfrage Tags: Swiss Life, Vorsorge-Panorama

Das neue «Vorsorge-Panorama Schweiz» von Swiss Life zeigt: Die Hälfte der Bevölkerung kommt finanziell einfach oder sehr einfach über die Runden – international ein hoher Wert. Eine Mehrheit schafft es, Geld auf die Seite zu legen. Rund die Hälfte hält Wertschriften. Doch die finanziellen Erwartungen an den Ruhestand sind verhalten. Zusammenfassend kann festgestellt werden: 

  • Paare im Rentenalter sind am häufigsten mit ihren Finanzen zufrieden (72%), Alleinerziehende im Erwerbsalter am seltensten (32%).
  • 38% der befragten 18- bis 80-Jährigen nehmen ihre finanzielle Lage schlechter als vor einem Jahr wahr – vor allem wegen höherer Lebenshaltungskosten.
  • Nur 17% finden, dass die Schule sie ausreichend auf Finanz-, Vorsorge- und Anlagethemen vorbereitet hat. Lediglich eine Minderheit traut sich zu, spezifische Vorsorgebegriffe wie «Koordinationsabzug» (22%) oder «Umwandlungssatz» (31%) erklären zu können.
  • 62% der 18- bis 64-Jährigen können Geld auf die Seite legen. Jüngere sparen oft für Reisen oder den Hauskauf, Ältere, um den Ruhestand geniessen zu können.
  • Nur 42% der 18- bis 64-Jährigen sind zuversichtlich, im Ruhestand den Lebensstandard halten zu können. Bei den Pensionierten sagen 71%, dass ihnen dies gelungen ist.
  • 51% der Befragten halten im freien Vermögen Aktien, Anleihen und/oder Fonds mit gemischten Anlageklassen.
  • Die Hälfte der Bevölkerung würde zusätzlich verfügbares Geld auf ein Sparkonto legen; lediglich 32% würden es investieren.

Etwa die Hälfte der Bevölkerung empfindet es als einfach oder sehr einfach, finanziell über die Runden zu kommen, wie aktuelle Daten des Bundesamts für Statistik zeigen. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz damit hinter den Niederlanden auf Platz 2.

Gleichzeitig hat selbst in der wohlhabenden Schweiz etwa ein Viertel Mühe, über die Runden zu kommen. Die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Lage blieb in den letzten zehn Jahren weitgehend stabil. Zwischen 2021 und 2023 nahm sie jedoch sowohl im Erwerbs- als auch im Rentenalter leicht ab.

Allgemein gilt: Die finanzielle Zufriedenheit nimmt mit dem Alter zu. Von den untersuchten Haushaltstypen sind Paare im Rentenalter finanziell am häufigsten zufrieden (72%), Alleinerziehende im Erwerbsalter am seltensten (32%).

Auf die von Swiss Life gestellte Frage, wie sich die finanzielle Situation des Haushalts im Vergleich zum letzten Jahr entwickelt hat, berichten 38% der 18- bis 80-Jährigen von einer (meist leichten) Verschlechterung. 17% nehmen eine Verbesserung wahr, während 45% keine Veränderung feststellen.

Als Hauptgründe für die Verschlechterung nennen die Betroffenen gestiegene Krankenkassenprämien (51%) sowie höhere Kosten für Konsumgüter und Dienstleistungen (35%).

  Studie Swiss Life

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«Ein höheres Rentenalter ist nicht nötig»

28. November 2025 By pwirth in Bundesamt, Medien Tags: BSV, SRF

Doris Bianchi, neue Direktorin im BSV, hat SRF ein grosses Interview gegeben. U.a. meinte sie: 

Der Bundesrat hat gestern erklärt, dass er das Rentenalter bei 65 Jahren belassen will. Warum nicht erhöhen, wo wir doch immer länger leben? 
Ein höheres Rentenalter ist aus finanziellen Gründen zurzeit nicht nötig. Die AHV profitiert von einem starken Arbeitsmarkt mit tiefen Arbeitslosenzahlen. Zudem haben wir bereits mit der AHV 21 eine grosse Flexibilisierung eingeführt. Es soll zur Normalität werden, freiwillig auch über das Referenzalter hinaus zu arbeiten. Ein höheres Rentenalter wäre da ein falscher Schritt.

Der Bundesrat will Frühpensionierungen weniger attraktiv machen. Er schlägt vor, dass man das ersparte Geld aus der zweiten und dritten Säule frühestens mit 63 Jahren beziehen kann, analog zur AHV. Was haben Sie gegen Frühpensionierungen?
Man muss die verschiedenen Säulen als gemeinsame Vorsorge denken. Darum ergibt eine Anpassung Sinn. Wir sehen in unseren Statistiken, dass sich vor allem Personen frühpensionieren lassen, die über sehr viel Kapital in der Pensionskasse verfügen. Es geht also auch um Gerechtigkeit, dass nicht Leute privilegiert werden, die sowieso schon sehr gute Löhne haben. Es gibt immer auch Möglichkeiten für Teilpensionierungen, wenn der Arbeitgeber mitmacht.

Sie haben mal beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund gearbeitet. Wie viel Gewerkschafterin steckt noch in Ihnen?
Ich bin sehr verbunden mit der Idee der Sozialpartnerschaft. Sie ist ein Motor der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Auch bei den Sozialversicherungen geht es meistens darum, eine austarierte Kompromisslösung zu finden. Den Ausgleich von verschiedenen Interessen zu finden, ist ein Erfolgsrezept der Schweiz.

  Interview Bianchi

AHV2030: Kritik an Hürde für Frühpensionierung

28. November 2025 By pwirth in AHV-Reform Tags: ahv2030, Frühpensionierung

Der Bezug der zweiten und dritten Säule soll künftig erst ab 63 möglich sein. Was würde diese Einschränkung für die Erwerbstätigen bedeuten? Ist sie sinnvoll? Der Tages-Anzeiger schreibt: 

Werden Arbeitnehmende wenige Jahre vor Erreichen des Rentenalters entlassen, entscheiden sich heute manche für den Vorbezug einer Pensionskassenrente oder des Alterskapitals. Mit einer Bezugshürde von 63 Jahren wären beispielsweise 62-Jährige bei ihrer Entlassung faktisch gezwungen, Arbeitslosengeld zu beziehen, statt die Frühpensionierung zu wählen.

Oft gibt es bei Entlassungen auch Sozialpläne, die für ältere Arbeitnehmende den Vorbezug der Pensionskassenrente ohne grössere Einbussen ermöglichen. Auch solche Regelungen wären infrage gestellt, ausser es gäbe für diese Fälle Ausnahmen. Kommt dazu: In manchen Berufsgruppen – etwa im Baugewerbe, bei der Polizei, für Piloten – sind Frühpensionierungen wegen der hohen Arbeitsbelastung vorgesehen. Da müsste es wohl ebenfalls Ausnahmen geben. (…)

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt spricht von einer «blöden Idee», die es zu verhindern gelte. «Ich kann nicht verstehen, warum der Bundesrat einmal mehr die Selbstvorsorge und die Eigenverantwortung massiv einschränken will.» Der Vorschlag sei Gift für das Vertrauen der Erwerbstätigen in die 2. und 3. Säule. Nicht Überregulierung, sondern Flexibilität sei in der Altersvorsorge gefragt.

Auch Mitte-Ständerat Erich Ettlin hält den Plan des Bundesrats für «falsch». «Wer es sich leisten kann, wird sich auch künftig frühzeitig pensionieren lassen.» Ettlin hat bereits zahlreiche Rückmeldungen von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich einen Plan für ihre Frühpensionierung zurechtgelegt haben.

Die geplanten Einschränkungen für die 2. und 3. Säule lehne die SVP klar ab, sagt Fraktionschef Thomas Aeschi. «Der Bundesrat hat den Auftrag, ein Sanierungspaket für die AHV vorzulegen.» Änderungen bei der zweiten und dritten Säule gehörten nicht zum Auftrag.

Für SP-Fraktionschefin Samira Marti ist die Altershürde für die 2. Säule dann sinnvoll, wenn nicht Frühpensionierungen wie etwa im Baugewerbe torpediert werden. Zudem müsse der Leistungsbezug für mittlere und tiefe Einkommen bei Arbeitslosigkeit weiterhin früher möglich sein.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bekräftigt dies und hält eine Erhöhung des Bezugsalters in der zweiten Säule für «schwierig». In jedem Fall seien aber Ausnahmeregelungen für sozialpartnerschaftliche, berufsbezogene Frühpensionierungen und bei Arbeitslosigkeit zwingend, sagt Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici.

  TA

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So kassierten Bersets Mitarbeiter

28. November 2025 By pwirth in Bundesrat Tags: Löhne

Bei seinem Abschied aus dem Bundesrat verteilte SP-Bundesrat Berset grosszügige Abschiedsgeschenke. Der Blick hat recherchiert. 

Wenn ein Bundesrat abtritt, stehen seine engsten Mitarbeiter vor der Frage: gehen oder bleiben? Manche wollen sich ohnehin beruflich verändern, andere kommen mit der neuen Chefin oder dem neuen Chef nicht klar. Entscheiden sie sich für den Absprung, dürfen sie sich auf einen «goldenen Handschlag» freuen: Die Entschädigungen sind eine zusätzliche Motivation, die Bundesverwaltung zu verlassen.

Sein engster Mitarbeiterstab in Bern kassierte insgesamt mehr als 750’000 Franken, wie Recherchen von Blick, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, zeigen. Wer erhielt wie viel?

  • Lukas Gresch (53) erhielt den grössten Batzen: 366’665 Franken! Gresch war von 2020 bis 2023 Bersets Generalsekretär. Er bereitete alle Bundesratsgeschäfte vor, bei ihm liefen die Fäden zusammen. Heute ist er Partner bei Hirzel Neef Schmid Konsulenten. Die Firma zählt zu den einflussreichsten Lobby-Agenturen der Schweiz.
  • Stefan Honegger (48) kassierte 153’207 Franken. Er arbeitete von 2020 bis 2023 als Bersets persönlicher Mitarbeiter und war für die Bereiche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig. Zusammen mit Bersets ehemaligem Kommunikationschef Peter Lauener (57) gründete er die Beratungsagentur Plus-Value.
  • Michael Brändle (49) erhielt 133’728 Franken, obwohl er deutlich länger für Berset gearbeitet hatte als Stefan Honegger. Brändle war von 2012 bis 2023 Bersets persönlicher Mitarbeiter. Heute ist er Präsident der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und stellvertretender Direktor des Schweizerischen Städteverbands. Brändles Lohn bei Pro Helvetia wurde von seiner Abgangsentschädigung abgezogen – daher erhielt er weniger als Honegger.
  • Rémy Lüthy (38) war nur ein gutes Jahr stellvertretender Generalsekretär – von 2023 bis 2024. Trotz kurzer Dienstzeit erhielt der Absolvent eines CAS an der HSG eine Abgangsentschädigung in Höhe von 53’759 Franken. Heute ist er Leiter für Arbeitsmarktfähigkeit, Gesundheit und Soziales beim Staatsbetrieb SBB.
  • Gianna Blum (38) war ebenfalls nur kurz für Alain Berset tätig – von 2022 bis Ende 2023 als Co-Leiterin Kommunikation. Die ehemalige Blick-Journalistin erhielt ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 44’311 Franken. Heute arbeitet Blum in der Medienstelle von SRG-Direktorin Susanne Wille (51).

tippinpoint ergänzt: 

Mehr als zehn Jahre nach Annahme der Abzocker-Initiative gibt es sie immer noch: die goldenen Fallschirme – Abgangsentschädigungen, die über die ordentlichen Leistungen etwa im Rahmen einer Freistellung hinausgehen. In der Privatwirtschaft, beziehungsweise bei börsenkotierten Gesellschaften, sind solche «Golden Parachutes» wegen der Lex Minder verboten.

Doch beim Staat existieren sie weiter. Ein besonders stossendes Beispiel eines leistungslosen finanziellen Zustupfs ereignete sich im Innendepartement des früheren Bundesrats Alain Berset. (…)

Im letzten Jahr sorgte die Abgangsentschädigung der früheren Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle für Aufregung. Nach über zehn Jahren im Amt erhielt sie knapp 340’000 Franken zugesprochen – das entsprach etwa einem Jahreslohn.

Der Berner SVP-Ständerat Werner Salzmann sagte damals: «Aufgrund des sicheren Arbeitsverhältnisses und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund sind Abgangsentschädigungen gerade beim gut besoldeten, obersten Kader nicht gerechtfertigt.» Auch angesichts massiver Sparprogrammen sind goldene Fallschirme nicht vermittelbar.

  Blick / tippinpoint

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AHV2030: Bundesrätliche Symbolpolitik

27. November 2025 By pwirth in AHV-Reform, Arbeitgeber Tags: ahv2030

Der Arbeitgeberverband hält nichts von den Ideen des Bundesrats für die anstehende AHV-Reform. Der Verband schreibt in einer Stellungnahme:

Als im Mai 2025 die Stossrichtung der Reform bekanntgegeben wurde, kritisierten die Arbeitgeber, der Bundesrat plane Massnahmen, die zu Lasten von Arbeitgebern, Arbeitstätigen und Leistungswilligen gehe. Der heute vorgestellte Vorschlag bestätigt die Befürchtungen, denn er soll Selbstständigerwerbende und KMU belasten, ohne echte strukturelle Elemente vorzusehen.

Dies ist angesichts der Finanzlage des wichtigsten Vorsorgewerks kurzsichtig und damit ein grosses Risiko. Immerhin – und sinnvollerweise – erwägt der Bundesrat die Einführung eines politischen Interventionsmechanismus zur Stabilisierung der AHV, wenn sich die Lage des Ausgleichsfonds verschlechtern und sich abzeichnen sollte, dass der Fondsstand langfristig unter 90 Prozent sinken wird.

Was als «Modernisierung» verkauft wird, ist in Tat und Wahrheit ein Rückschritt. Dies entspricht vor allem Symbolpolitik und lässt Nachhaltigkeit wie Verhältnismässigkeit und Generationengerechtigkeit vermissen. Stattdessen sollen Familienunternehmen und KMU zusätzlich belastet werden. 

So schlägt der Bundesrat vor, für Selbstständigerwerbende – meist mit relativ geringem Einkommen – den AHV-Beitragssatz zu erhöhen, sowie Krankentaggelder neu der AHV-Pflicht zu unterstellen. Weiter soll das Gesetz so angepasst werden, dass Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, künftig als Lohn gelten.

Betroffen von letztgenannter Massnahme wären Familienunternehmen und KMU, die sich besonders häufig in der Situation befinden, dass die Eigentümer-Geschäftsführer gleichzeitig Arbeitnehmer sind und sowohl Lohn als auch Dividende beziehen.

An den geplanten Massnahmen ist nicht nur störend, wer zusätzlich belastet werden soll. Es irritiert weiter auch, dass sich die Einsparungen und Zusatzeinnahmen im Klein-Klein verlieren, während für die AHV Milliardendefizite erwartet werden:

Ab 2026 ist erstmals mit einem negativen Umlageergebnis für die AHV zu rechnen und gemäss Referenzszenario des Bundes nimmt das Defizit – ohne Gegenmassnahmen – Jahr für Jahr zu. Trotz zuletzt etwas optimistischeren Prognosen soll das Defizit der AHV 2030 bereits 1,9 Milliarden betragen. Diese Rechnung geht nicht auf.

Was die Arbeitgeber auch stört, ist, dass fast nur auf der Einnahmeseite reformiert werden soll, währenddem strukturelle Elemente wie die sinnvolle Schuldenbremse für die AHV nur nebensächlich und nur im Notfall «erwogen» werden.

  Mitteilung Arbeitgeber

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Eine ASIP-Broschüre listet empfehlenswerte Kurse auf – und warnt vor den übrigen. Link

Starker Franken versaut Ausland-Erträge
SGB-Ökonom Lampart kritisiert SNB. Sie tue zu wenig, um CHF-Kurs zu stabilisieren. Link

Gebremster Schaum
Landauf, landab das Wehklagen: Es fehlt an Wohnungen. Das grosse Hindernis: die Regulierungsflut. Link

Wenig Interesse  an Privat Equity
Man hat sich viel versprochen von der Anlagekategorie. Sie bleiben in der Nische. Link

Emmanuel Vauclair neuer Direktor der Publica
Ein erfahrener Experte übernimmt das Steuer bei der Publica. Link

Das ESG-Dilemma
Kriegsmaterial ist verboten. Natürlich. Aber wenn es dem Frieden dient? Link

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