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Swisscanto PK-Monitor 2026-03

4. April 2026 By pwirth in Allgemein

  • Performance: Im Februar erzielten die Kassen (gleichgewichtet) eine durchschnittliche Performance von 1,3 Prozent. Die Performance für den Januar wurde aufgrund rückwirkender Daten-Anpassungen leicht nach oben revidiert, von 0,4 Prozent auf 0,5 Prozent. 
  • Deckungsgrad: Nachdem der kapitalgewichtete Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen Ende 2025 auf 120,6 Prozent gestiegen war, erreichte er im Februar gemäss unserer Hochrechnung 122 Prozent. Somit wurde die Bestmarke vom Januar nochmals übertroffen. Die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung erzielten einen Deckungsgrad von 116,8 Prozent, jene mit einer Teilkapitalisierung 93,5 Prozent. 
  • Anlageklassen: Rohstoffe setzen ihren Höhenflug fort. Nachdem sie bereits im 2025 unter den betrachteten Anlageklassen die beste Performance auswiesen, ist dies auch in diesem Jahr der Fall: Per Ende Februar betrug ihre Performance 15,0%. Mit einigem Abstand folgt als zweitbeste Kategorie Aktien Schweiz, deren Performance bis Ende Februar 6,0% beträgt. Das Schlusslicht unter den betrachteten Kategorien sind ausländische Immobilien, die in diesem Jahr bislang -0,5 Prozent verloren.
  • Finanzmärkte: Sorgen um die hohen Investitionen in KI und um die durch die Technologie entstehende Bedrohung von Softwarefirmen dominierten im Februar das Marktgeschehen. Viele Investoren befürchten, dass Technologie-Unternehmen aktuell zu viel in KI investieren. Da diese Werte aber weiterhin beachtliche Gewinne liefern und nun relativ deutlich günstiger geworden sind, halten wir eine Gegenbewegung durchaus für möglich.
  • Ausblick: Mit den guten Konjunkturzahlen, den starken Unternehmensgewinnen und dem positiven Momentum bleibt das Umfeld für Aktien grundsätzlich positiv. Da die Inflationsrate nun auch in den USA gegen 2 Prozent tendiert, sind weitere Zinssenkungen zu erwarten. Kurzfristig sorgt die geopolitische Situation mit den Kriegshandlungen im Iran für Unruhe. Mittelfristig sollte deren Einfluss auf die Finanzmärkte aber begrenzt bleiben.

Swisscanto

Schweiz wird älter

2. April 2026 By pwirth in Demographie

Im Jahr 2025 verzeichnete die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme und zählte am 31. Dezember 2025 über 9,1 Millionen Personen. Erstmals war der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren grösser als jener der Bevölkerung unter 20 Jahren.

Die Geburtenhäufigkeit ging 2025 im vierten Jahr in Folge zurück, wobei sich der Rückgang verlangsamte. Auch der internationale Wanderungssaldo war rückläufig. Dies sind einige provisorische Ergebnisse für das Jahr 2025 der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte sowie der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Bevölkerung nahm in allen Kantonen zu. Das stärkste Wachstum verzeichneten Schaffhausen (+1,6%), Basel-Stadt (+1,4%) und das Wallis (+1,3%). Am wenigsten legte die Bevölkerung in den Kantonen Glarus und Tessin (je +0,2%) sowie Bern, Jura und Neuenburg (je +0,4%) zu.

Im Jahr 2025 überstieg die Zahl der Personen ab 65 Jahren in der Schweiz erstmals die Zahl der unter 20-Jährigen (1’811’000 gegenüber 1’802’000; provisorische Zahlen). Diese Entwicklung verdeutlicht die schneller fortschreitende demografische Alterung der letzten Jahre. Beide Altersgruppen machen je rund 20% der Gesamtbevölkerung der Schweiz aus.

Die Lebenserwartung bei Geburt ist bei den Frauen um 0,4 Jahre und bei den Männern um 0,3 Jahre gestiegen und belief sich im Jahr 2025 auf 86,3 bzw. 82,7 Jahre (provisorische Zahlen). Die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren nahm bei den Frauen etwas weniger stark zu als bei den Männern und lag bei 23,2 bzw. 20,7 Jahren (2024: 23,0 bzw. 20,4 Jahre).

   BFS

 

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Todesfallkapital oder nicht?

2. April 2026 By pwirth in Rente Tags: Hinterlassenenleistungen

Wenn Rentenbezüger sterben, gibt es für Hinterbliebene eine Rente in Höhe von 60 Prozent der ursprünglichen Altersrente. Einige Pensionskassen sind grosszügiger. K-Geld schreibt:

Wenn sich jemand für die Rente entscheidet, rechnet die Pensionskasse das angesparte Alterskapital in eine lebenslange Rente um. Doch was geschieht, wenn Rentenbezüger schon kurz nach der Pensionierung sterben?

Ehepartner erhalten dann gemäss Gesetz eine Hinterlassenenrente in Höhe von 60 Prozent der Altersrente der verstorbenen Person. Auch Waisenrenten sind vorgesehen – für minderjährige Kinder. Aber ein beträchtlicher Teil des angesparten Alterskapitals fiele an die Pensionskasse.

Die Kassen können jedoch über das gesetzliche Minimum hinausgehen und freiwillig nicht aufgebrauchtes Kapital an Hinterbliebene auszahlen. Tun sie das auch? Die Studentin Anja Davie wollte es wissen. Sie führte für ihre Diplomarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Stichprobe bei 172 Pensionskassen durch – um zu zeigen, ob es im Todesfall eine sogenannte Rückgewähr gibt.

Die wichtigsten Resultate: Die Versicherer Allianz, Baloise, Helvetia, Pax und Swiss Life zahlen keine freiwillige Rückgewähr. Anders ist es bei einem kleinen Teil der untersuchten teilautonomen Sammelstiftungen, firmeneigenen und öffentlich-rechtlichen Pensionskassen: Sie sehen in ihren Reglementen ein zusätzliches Todesfallkapital vor.

Die Sammelstiftung Profond etwa bietet die Wahl zwischen Rente ohne Rückgewähr und Rente mit Kapitalschutz. Bei Letzterer erstattet Profond einen allfälligen nicht verbrauchten Teil des Altersguthabens im Todesfall innerhalb der ersten zehn Jahre nach Rentenbeginn an die Hinterbliebenen. Der Preis dafür: ein um 0,2 Prozentpunkte reduzier­ter Umwandlungssatz.

Alles in allem zeigt die Untersuchung: Wenn jemand nach 75
stirbt und allenfalls eine Ehepartnerrente ausgerichtet werden
muss, bleibt auch bei grosszügigen Kassen kaum etwas übrig. Bei
früherem Tod können Rückgewährmodelle für Hinterlassene
eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Ehepartnerrente sein
oder für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein eine finanzielle
Überbrückung.

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Unfreiwillig in Teilzeit

1. April 2026 By pwirth in Versicherte Tags: Teilzeiterwerb

Tausende Menschen in der Schweiz arbeiten unfreiwillig Teilzeit – oft, weil ihnen grössere Pensen verwehrt bleiben. Für die Betroffenen bedeutet dies nicht nur finanzielle Unsicherheit, sondern auch eine zunehmende psychische Belastung. CHSS schreibt:

Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) arbeiten in der Schweiz rund 220 000 Personen unfreiwillig Teilzeit (Hümbelin und Strazzeri 2025: 60). Das «Barometer Gute Arbeit», für das die Berner Fachhochschule jährlich im Auftrag des Gewerkschaftsdachverbandes Travail Suisse 1500 Erwerbstätige befragt, kommt zum Schluss, dass jede siebte Arbeitskraft gerne mehr Stunden arbeiten möchte – jedoch keine entsprechende Stelle findet (Fischer 2023: 16). Der grösste Anteil davon sind Frauen.

In den öffentlichen Debatten um Teilzeitarbeit bleiben die sogenannten Unterbeschäftigten oft unsichtbar. Dabei ist ihre Zahl in den letzten 15 Jahren gestiegen. Unterbeschäftigung nimmt nicht nur in der Schweiz zu. Seit der Finanzkrise von 2008 zeigen grosse Teile Europas und die USA erhöhte Unterbeschäftigtenzahlen (Bell und Blanchflower 2021).

Unterbeschäftigung findet sich in vielen Branchen. Besonders verbreitet ist sie nicht nur in der Gebäudereinigung, sondern auch im Gastgewerbe sowie bei den persönlichen Dienstleistungen und bei den Reinigungs- und Betreuungsarbeiten in Privathaushalten.

Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend. Studien zeigen übereinstimmend, dass Unterbeschäftigung die psychische Gesundheit belastet. Sie führt zu geringerem Wohlbefinden und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Stress, Ängsten und Depressionen (Allan et al. 2022).

Dies bestätigt auch Valeria (Name geändert), die seit Jahren in der Reinigungsbranche arbeitet und ebenfalls an unserem Forschungsprojekt teilgenommen hat: «Viele Leute leiden an Depressionen, viele Leute leiden unter Angstzuständen.» Darüber hinaus sind Unterbeschäftigte im Vergleich zu anderen Teilzeitarbeitenden einem höheren Risiko ausgesetzt, trotz Erwerbsarbeit von Armut betroffen zu sein.

CHSS

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Das Ende der Minimallösung – ein Armutszeugnis

11. März 2026 By pwirth in AHV, BVG, Politik Tags: BSV

Ohne die übliche Rücksichtnahme äussert sich Colette Nova, die pensionierte Verantwortliche für die Altersvorsorge im BSV, über die Probleme ihres Geschäftsfelds. An offenen Baustellen mangelt es bei den drei Säulen wahrhaft nicht. Aber die Aussichten für eine grundlegende Reform sind gering. Ein höchst lesenswerter Beitrag zum aktuellen Stand der zentralen Sozialwerke und der 2. Säule. Auszüge zu den Themen Rentenalter und BVG-Reform: 

Die Lebenserwartung steigt stetig, wir sind länger gesund, die Zahl der Rentner steigt schneller als die der Jüngeren: Weshalb haben Sie nie ein höheres Rentenalter vorgeschlagen?
Die Verwaltung richtet sich nach den Vorgaben des Bundesrats. Er hat vor langer Zeit beschlossen, zuerst das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen und erst danach über eine allgemeine Erhöhung zu sprechen. Leider hat man für den ersten Schritt über zwanzig Jahre gebraucht. 2022 klappte es endlich. Doch dann kam die Renteninitiative der Jungfreisinnigen dazwischen – mit dem denkbar schlechtesten Timing. Sie verlangte eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters. Das Volk hat sie derart klar verworfen, dass es für den Bundesrat nicht opportun war, das Thema sofort wieder aufzunehmen.

Ist das nicht eine Ausrede? Die Initiative war spezifisch, sie sah einen Automatismus vor. Der Bundesrat könnte stattdessen eine gezielte Erhöhung auf 66 oder 67 Jahre vorschlagen.
Die Nachbefragung hat gezeigt, dass die meisten Stimmbürger, die Nein sagten, dies als Votum gegen ein höheres Rentenalter verstanden. Aber wissen Sie was? Wenn die bürgerlichen Parteien Rentenalter 66 oder 67 einführen wollen, können sie im Parlament einfach einen Vorstoss einreichen oder, noch einfacher, die nächste AHV-Reform des Bundesrats anpassen. Doch offensichtlich wagen sie das nicht.

Was sagen Sie als Bürgerin: Wäre es richtig, das Rentenalter zu erhöhen?
Selbstverständlich sollten wir das Rentenalter erhöhen. Alles spricht dafür: Wir leben länger und sind gesünder, das Arbeitsleben ist weniger beschwerlich. Ein höheres Rentenalter wäre ein logischer Schritt, es würde viele Probleme lösen und den Wohlstand vergrössern. Die Renten der Pensionskassen würden steigen. Aber ich bezweifle, dass sich das Parlament in absehbarer Zeit dazu durchringen wird. Alle verstecken sich hinter vermeintlichen Zauberworten wie «Flexibilisierung», weil sie wissen, wie unpopulär ein höheres Rentenalter ist.

Neben der AHV geht die zweite Säule oft vergessen. Die grosse Reform der Pensionskassen ist vor zwei Jahren nach langer Vorarbeit krachend gescheitert. Wie geht es weiter?
Das Problem bleibt bestehen, auch wenn es nicht viele Versicherte betrifft: Der gesetzliche Umwandlungssatz ist zu hoch. Somit ist das Minimum der beruflichen Vorsorge weiterhin in Schieflage. Das ist ein Armutszeugnis. Jeder Arbeitgeber hat laut Gesetz das Recht, seine Angestellten gemäss dem Minimum zu versichern. Aber dieses Minimum funktioniert nicht. Ausser einigen Gemeinschaftseinrichtungen und der Auffangeinrichtung wird es wohl bald niemanden mehr geben, der Minimallösungen anbietet. Und bei der Auffangeinrichtung könnte sich die Frage stellen, ob der Bund eine finanzielle Verantwortung übernehmen muss.

Ist die zweite Säule instabil?
Nein. Die grosse Mehrheit ist «umhüllend» über das Obligatorium hinaus versichert. Diese Modelle sind stabil. Der Anteil der Versicherten mit gesetzlichen Minimallösungen dürfte weiter sinken.

Wird es einen erneuten Reformversuch geben?
Kaum. Alle wichtigen Akteure haben signalisiert, dass sie keinen weiteren Versuch unternehmen wollen. Stattdessen wollen sie andere Fragen wie eine bessere Absicherung von Teilzeitarbeitenden angehen. Allerdings müsste man dafür wieder genau jene Parameter anpassen, bei denen bisher keine tragfähigen Lösungen zustande gekommen sind.

Sie haben früher selbst für die Gewerkschaften gearbeitet. Heute fahren diese mit der SP eine negative Dauerkampagne gegen die berufliche Vorsorge: Sie sei zu teuer, die AHV sei viel effizienter, es profitierten nur die Banken. Ist die Kritik berechtigt?
Nein. Abgesehen davon, dass es nicht im Interesse der Lohnempfänger ist, die zweite Säule schlechtzumachen, sind die Behauptungen auch inhaltlich haltlos. Wer sagt, bei der AHV erhalte man höhere Renten für weniger Geld, verschweigt, dass alle diese Renten irgendwie finanziert werden müssen – wenn nicht über Lohnbeiträge, dann über Steuern. In der zweiten Säule werden 30 bis 40 Prozent der Renten durch Kapitalerträge finanziert. Das ist doch wunderbar. Natürlich verdienen die Banken Geld in der zweiten Säule, aber wir alle profitieren direkt.

  NZZ

 

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Avenir Suisse fordert Lohnprozentbremse

11. März 2026 By pwirth in Studie Tags: Avenir Suisse

In einer aktuellen Analyse der laufenden und geplanten neuen Lohnabgaben zeigt Avenir Suisse auf, wie diese sich auf die Löhne auswirken. Den Grund für die stete Erhöhung sieht der Thank Tank in einer Asymmetrie: Die Verfassung begrenzt die Höhe der Steuern, aber nicht jene der Lohnabgaben. Das führt zu dem Fehlanreiz, neue Sozialleistungen über die Lohnabrechnung zu finanzieren – aus taktischen Überlegungen. Die NZZ erwartet, dass bald entsprechende Vorstösse von bürgerlicher Seite eingereicht werden. Avenir Suisse schreibt: 

Erwerbstätige werden aus institutionellen Gründen eher zur Kasse gebeten als die Steuer zahler. Avenir Suisse schlägt deshalb eine «Lohn prozentbremse» vor: einen verfassungsrechtlichen Maximalsatz für steuerähnliche Lohnbeiträge, analog zu den bestehenden Höchstsätzen für Steuern. (…)

Für die wichtigsten Steuer arten sind heute Höchstsätze festgeschrieben: 11,5 Prozent auf dem Einkommen natürlicher Personen, 8,5 Prozent auf den Gewinnen juris tischer Personen und 8,1 Prozent bei der Mehrwertsteuer. Wer diese Plafonds anheben möchte, braucht in einem obligatorischen Referendum das doppelte Mehr von Volk und Ständen.

Bei der Finanzierung der Sozialwerke fehlen beide Schutzmechanismen weitgehend: weder besteht eine Regel, die Ausgaben an Einnahmen bindet, noch ein verfassungs rechtlicher Höchstsatz, der die Belastung be grenzt. Denn der Bund finanziert sie nicht so sehr über Steuern, sondern vor allem über zweckgebundene Lohnbeiträge. 

Zwar braucht die Einführung eines Sozialwerks eine Verfassungsgrundlage, die konkreten Beitragssätze legt jedoch das Gesetz fest. Änderungen der Lohnprozente erfordern deshalb keine Verfassungsänderung und unterstehen nur dem fakultativen Referendum.

Das heisst: Im Normalfall reicht eine einfache Parlamentsmehrheit und im Abstimmungsfall entscheidet das einfache Volksmehr. Je nach Finanzierungsweg gelten also grundlegend verschiedene Regeln. Lohnbeiträge sind der politisch einfachere Weg, um neue Sozialausgaben zu finanzieren.

Ein Urnengang ist nicht zwingend; selbst wenn es dazu kommt, muss keine Mehrheit der Kantone überzeugt werden. Wenn die Sozialausgaben erhöht werden sollen, gibt es somit Anreize für die Politik, zu Lohnprozenten statt zur Steuer zu greifen – nicht aufgrund der Sachlogik, sondern weil die institutionellen Hürden geringer sind. Dass dieser Anreiz durch aus wirkt, zeigen zwei aktuelle Finanzierungs vorlagen. (…)

Geboten ist deshalb ein in der Bundesverfassung verankerter Maximal satz, analog zu den bestehenden Höchstsätzen für Einkommens-, Gewinn- und Mehrwertsteuer.

01: Erfasst werden AHV, IV und EO – jene Sozialwerke, bei denen die Umverteilung im Vordergrund steht und bei denen der Bund das Sagen hat. ALV und BVG, die eher dem Versicherungsprinzip folgen, bleiben aussen vor.
02: Der Maximalsatz gilt als gemeinsame Obergrenze, nicht sozialwerkspezifisch. Heute betragen die Beiträge von AHV, IV und EO bei Angestellten zusammen 10,6 Prozent des Lohnes (Arbeitgeber- und Ar beitnehmeranteil), bei Selbständigen rund 10 Prozent.

Aus dem verfassungsrechtlichen Maximal satz folgt alles andere: Wer mit einer solchen Lohnprozentbremse den Plafond für steuerähnliche Lohnbeiträge anheben will, braucht wie für eine Steuererhöhung das doppelte Mehr von Volk und Ständen. Die Finanzierung von politischen Anliegen über Lohnabgaben brauchen damit künftig dieselbe demokratische Legitimati on, die für Steuern seit Jahrzehnten selbstverständlich ist.

  Studie Avenir Suisse / NZZ

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«PKs und Versicherungen sind Teil der Lösung»

10. März 2026 By pwirth in Kapitalanlagen, Medien Tags: Immobilien

Die Volkswirtschaft vom 9.3.2026 hat ein Interview mit Donato Scognamiglio von Iazi AG zur Wohnungsknappheit geführt. Bauland ist knapp, Verfahren dauern lange, Einsprachen nehmen zu, sagt Scognamiglio. Verdichtung werde so teurer und konfliktreicher. Auszüge:

Selbst der steigende Leitzins der SNB zwischen 2022 und 2024 änderte wenig daran. Warum?
Ohne die Leitzinserhöhung wären die Immobilienpreise wohl noch stärker gestiegen. Wir standen damals kurz vor einer Korrektur. Doch wer nicht verkaufen muss, kann abwarten. Zudem haben viele eine Fixzinshypothek und spüren Zinserhöhungen kurzfristig nicht.

Was ist der Hauptgrund, weshalb nicht mehr gebaut wird?
Es gibt einen Grund, den wir nicht gerne hören: In vielen Städten stossen wir an die Grenzen der Verdichtung – politisch, gesellschaftlich und baulich. Bauland ist knapp, Verfahren dauern lange, Einsprachen nehmen zu. Verdichtung ist kein kostenloser Kapazitätsausbau, sondern wird teurer und konfliktreicher.

Das heutige Baugesetz ist nicht auf Verdichtung ausgelegt. Wie sehen Sie das?
Viele Baugesetze bremsen die Verdichtung eher, als dass sie sie ermöglichen. Strenge Vorgaben zu Ausnützung, Abständen oder Höhen machen Aufstockungen unnötig kompliziert. Das führt oft zum Abriss statt zur Weiterentwicklung. Wenn wir Verdichtung wollen – auch aus ökologischen Gründen –, müssen wir sie rechtlich erleichtern und klare Spielräume schaffen.

Die Baubewilligungen sind 2025 stark gestiegen. Kommen nun mehr Wohnungen auf den Markt?
Man muss genau hinschauen: Wenn ein Gebäude abgerissen und ersetzt wird, entsteht oft kaum zusätzlicher Wohnraum.
Und welche Rolle spielen die Einsprachen?
Es gibt drei Hebel: Angebot, Nachfrage und Umfeld. Einsprachen gehören zum Umfeld. In manchen Städten dauert es über ein Jahr, bis gebaut werden kann. Weniger Einsprachen würden helfen – lösen aber die strukturelle Knappheit nicht.

Worin liegt diese strukturelle Knappheit?
Ein Beispiel: Ein Vorstoss im Zürcher Kantonsrat wollte prüfen lassen, wie Arbeits- und Wohnzonen besser gemischt werden könnten, um ungenutzte Flächen für Wohnraum zu aktivieren. Selbst ein Bericht war umstritten. Manche wollen kein weiteres Wachstum, andere mehr Staat. Solange wir uns nicht einmal über die Ausgangslage einig sind, wird es schwierig, tragfähige Lösungen zu finden.

Was wiegt für Sie am schwersten?
Wir haben zu wenig preisgünstigen Wohnraum. Mehr Angebot ist schwierig, die Nachfrage zu steuern, ebenso. Wir wollen älteren Menschen nicht vorschreiben, ihr Haus zu verlassen. Und wir können weder Scheidungen noch Einpersonenhaushalte regulieren. Wer allein lebt, braucht trotzdem eine Küche – der Flächenverbrauch pro Kopf steigt.

Welche Rolle spielen institutionelle Investoren?
Wohnrenditeliegenschaften im Wert von über 400 Milliarden Franken sind in der Schweiz im Besitz von Versicherungen und Pensionskassen. Diese Akteure werden oft dargestellt, als würden sie die Preise treiben. Sie investieren jedoch auch in Neubauten und Entwicklungsprojekte. Sie sind Teil der Lösung – nicht die Hauptursache der Knappheit.

Gemäss Mietrecht dürfen Bestandsmieten nur erhöht werden, wenn zum Beispiel der Referenzzinssatz steigt oder wertvermehrende Investitionen getätigt werden: Was, wenn man diese Regulierung abschafft?
Die Frage ist, wem das nützen würde. Dafür muss man wissen, dass die Angebotsmieten, also die Mieten für neu inserierte Wohnungen, die Bestandsmieten deutlich übertreffen. Ohne Mietpreisregulierung wäre die neue Miete irgendwo zwischen Angebot und Bestand. Für 90 Prozent der Menschen, die nicht umziehen, wird die Miete sofort teurer. Für jene, die umziehen, etwas billiger. Politisch ist das schwierig durchsetzbar.

Man liest immer wieder von Leerkündigungen zum Zweck von Sanierungen. Wie stark darf die Miete erhöht werden?
Die Regel ist einfach: Wenn ich für 200’000 Franken saniere, sind 120’000 Franken der Investition wertvermehrend. Immobilienbesitzer dürfen auf den 120’000 Franken rund 5 Prozent Rendite erwirtschaften, das heisst, sie dürfen die Miete um 6000 Franken pro Jahr erhöhen. Die Wohnung darf also um 500 Franken pro Monat teurer werden. Wenn die Liegenschaft jedoch älter als 30 Jahre ist, gilt die Orts- und Quartiersüblichkeit: Die Miete darf auf das Niveau angehoben werden, das für vergleichbare Objekte im Quartier üblich ist. Das ist aber schwierig nachzuweisen. Denn eine Wohnung mit Glaskeramikherd ist nicht vergleichbar mit einer ohne.

  Die Volkswirtschaft

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UBS PK-Performance Februar 2026

10. März 2026 By pwirth in Allgemein

Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet, nach Gebühren, in Prozent

Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Januar nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,53%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen -0,4% und 2,36% betrug. Die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 liegt bei 3,33%.

  UBS PK-Performance

«Haben Sie das gewusst?» Rentenpanik aus dem Hause SGB

9. März 2026 By pwirth in Politik Tags: ASIP, SGB

Der Gewerkschaftsbund fürchtet die 10 Millionen-Initiative der SVP und fängt schon jetzt mit der Gegenpropaganda an. In einer Mail warnt Chefökonom Lampart: «Haben Sie das gewusst? Die extreme SVP-Initiative («keine 10-Millionen-Schweiz»), über die wir im Juni abstimmen werden, hätte gravierende Folgen für unsere Altersrenten.»

Die Altersrenten scheinen ein sicherer Wert, wenn es um politische Propaganda geht, auch wenn der Zusammenhang eher weit hergeholt ist. Welche negativen Konsequenzen die ungebremste Zuwanderung hat, blendet Lampart dafür sicherheitshalber aus, bspw. die gravierenden Folgen für die Mieten. Die Argumentation in seinem «Modell» ist denkbar dürftig. Lampart schreibt: 

Wir haben analysiert, welche Folgen diese Initiative für unsere Renten hätte. Und ich muss sagen: Die Resultate sind wirklich besorgniserregend:

AHV und Pensionskassen geraten massiv unter Druck. Es gäbe deutlich weniger Erwerbstätige, die in die AHV einzahlen. Gleichzeitig würde der Anteil der Rentnerinnen und Rentner steigen. So fehlen Milliarden an Einnahmen für unsere Sozialwerke mittelfristig. Hinzu kommen Anlage-Risiken, niedrigere Renditen und damit weniger Zinsen auf unsere Vorsorgeguthaben. 

Die Renten der heute älteren Arbeitnehmenden würden um rund 1100 Franken sinken. Bei heute jüngeren Arbeitnehmenden summiert sich das. Sie müssten mit 10 Prozent tieferen Renten rechnen – das wären Stand heute rund 2500 Franken weniger Rente pro Jahr.

Und dazu kommen noch weitere Effekte. Zum Beispiel: weil bei einem Ja das durchschnittliche Alter der Bevölkerung steigt, werden die Krankenkassen-Prämien für alle teurer. Das ist nur ein Beispiel von vielen. 

Ruedi Studer schreibt im Blick dazu:

Der Gewerkschafter geht in seinem Modell davon aus, dass mit einer 10-Millionen-Obergrenze die Zuwanderung junger Erwerbstätiger gedrosselt werden müsste, da der Rentneranteil im Inland zunimmt.

Die ständige Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 20 bis 64 Jahren würde damit per 2060 nicht auf über sechs Millionen steigen, wie das Bundesamt für Statistik in seinen Bevölkerungsszenarien prognostiziert. Stattdessen würde sie im Vergleich zu heute sinken – auf nur noch gut 5,2 Millionen. Eine Lücke von gut 13 Prozent!

«Wird die Erwerbsbevölkerung derart stark reduziert, sind die wirtschaftlichen Schäden wahnsinnig hoch», sagt Lampart. Mit dem Wegfall der bilateralen Verträge werde die Produktivität reduziert und die Teuerung angeheizt, wodurch die Reallöhne weniger stark zunehmen würden. (…)

Rückendeckung erhält Lampart in seinen Überlegungen von Lukas Müller-Brunner (43), Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Die Berechnungen könne er zwar nicht bestätigen, grundsätzlich lasse sich aber sagen: «Je höher der Rentneranteil, desto weniger Risiken kann eine Pensionskasse bei der Anlagestrategie eingehen.»

Auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wirke sich auf die Renten aus – und diese könnte mit einem Bevölkerungsdeckel gebremst werden. Ein entscheidender Faktor sei zudem das Zinsumfeld. «Die Krux liegt dabei in der Kulmination von verschiedenen negativen wirtschaftlichen Effekten, die das Umfeld für die Pensionskassen erschweren würden.»

Bei SVP-Chef Marcel Dettling (45) hingegen sorgt das Lampart-Modell für Kopfschütteln. «Das ist doch lächerlich, diese Zahlen sind völlig aus der Luft gegriffen», sagt der Schwyzer Nationalrat zu Blick. Die Zuwanderung sorge für immense Kosten in zahlreichen Bereichen, von der Verkehrsinfrastruktur über steigende Mietkosten bis zu höheren Baulandpreisen. «Die Jungen bezahlen die Rechnung heute schon! Mit unserer Initiative geben wir Gegensteuer.»

Blick / SRF

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ASIP Newsletter

6. März 2026 By pwirth in Medien, Verbände Tags: ASIP

Der Pensionskassenverband will mit seinem neuen Newsletter seine Mitglieder und weitere Interessierte in regelmässiger Form über das aktuelle Geschehen in der 2. Säule informieren. Die  einzelnen Abschnitte sind mit «Am Puls der Politik», «intern», «Vernehmlassungen», «Fachmitteilungen», «Veranstaltungen» und «Weiterbildung» überschrieben. Das Abo ist kostenlos. 

  Anmeldung zum Asip-Newsletter

Neue Einschränkung der 2. Säule auf der Traktandenliste

6. März 2026 By pwirth in Parlament Tags: BVG, NZZ

Eine Motion von NR Yvonne Bürgin, Mitte, verlangt die Halbierung des in der 2. Säule versicherbaren Lohns. Die Forderung trifft beim Bundesrat auf grosses Wohlwollen. Er empfiehlt Annahme. Die NZZ schreibt dazu: 

[Die] berufliche Vorsorge bleibt für die Entlastung des Bundeshaushaltes attraktiv. Bereits im vergangenen Frühling schlug die Mitte-Partei vor, die Obergrenze des in der Pensionskasse versicherbaren Lohnes zu halbieren. Derzeit sind Löhne von bis zu 907 200 Franken versicherbar – mit der Gesetzesänderung wären es noch 453 600 Franken.

Die entsprechende Motion der Mitte-Nationalrätin und Fraktionspräsidentin Yvonne Bürgin ist in der grossen Kammer hängig. Die Politikerin stört sich insbesondere an den Möglichkeiten für Spitzenverdiener, sich mit sehr hohen Beträgen in die Pensionskasse einzukaufen. Mit der geltenden Obergrenze entstünden «erhebliche Steuerausfälle», so Bürgin.

Nächste Woche debattiert der Ständerat darüber, ob das Finanzdepartement die Effekte einer Gesetzesänderung in einem Bericht festhalten sollte. Wie stark eine solche Regulierung den Fiskus entlasten könnte, wird allerdings schwierig abzuschätzen sein. Es stellt sich jedoch erneut die politische Grundsatzfrage, welche Rolle die berufliche Vorsorge im Schweizer Dreisäulensystem haben sollte. (…)

Der FDP-Politiker Andri Silberschmidt kritisiert, dass die Mitte zusammen mit den Grünen und der SP diesen Kompromiss aufkündigen wolle. «Es ist eine Halbierungsinitiative für die Pensionskasse.» Zudem profitierten auch die Schlechterverdienenden von den Pensionskassenbeiträgen der Kaderleute, sagt Silberschmidt. Denn diese zahlten höhere Verwaltungskosten und Risikobeiträge, die schliesslich der Gesamtheit zugutekämen.

Der Schweizerische Gewerbeverband warnt vor der Gesetzesänderung. Dessen Ressortleiter für Sozial- und Gesundheitspolitik, Simon Schnyder, weist auf die volatilen Einkommen vieler Selbständiger hin. Es könne gut sein, dass ein Unternehmer während einiger Jahre sehr wenig verdiene, um dann später hohe Gewinne zu verbuchen. Für diese Personen sei der Einkauf in die Pensionskasse eine gängige Praxis, um Vorsorgelücken zu schliessen.

Abgesehen von der politischen Frage ist derzeit unklar, wie stark die Halbierung des Maximalbetrags die Bundesfinanzen entlasten würde. Das VZ Vermögenszentrum nimmt aufgrund der Lohnstrukturerhebung und der AHV-Einkommensstatistik an, dass etwa 30 000 Personen ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens 500 000 Franken im Jahr erzielen – unter ihnen seien Angestellte und Selbständigerwerbende, sagt Simon Tellenbach, Geschäftsleiter Firmenkunden bei dem Finanzdienstleister.

  NZZ / Motion Bürgin

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Absicherung gegen PK-Pleiten

6. März 2026 By pwirth in Kapitalanlagen

Die enormen Verluste der Berliner Zahnärztekasse haben über Deutschland hinaus für Aufsehen gesorgt. In Cash ist Reto Zanettin der Frage nachgegangen, ob Ähnliches auch in der Schweiz möglich wäre. Er kommt zum Schluss: Auch in der Schweiz können Pensionskassen insolvent werden, aber es ist sehr viel weniger wahrscheinlich und kaum in einem solchen Ausmass. Er schreibt: 

Können solche Fälle wie dieser auch in der Schweiz passieren – beziehungsweise: Welche Sicherungsanker gibt es, die hohen Verlusten und Insolvenzen vorbeugen?

«Die Schweiz hat ein anderes und strenger reguliertes Vorsorgesystem als Deutschland. Deswegen sind Fehlentscheide aus Inkompetenz oder mit krimineller Absicht weniger wahrscheinlich, aber nicht vollständig ausgeschlossen», sagt Sozialversicherungsexpertin Beatrix Bock im Gespräch mit cash.ch.

Beispielsweise müsse in der Schweiz das Vorsorgevermögen der Versicherten in einer vom Arbeitgeber unabhängigen Stiftung oder öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stecken. «In Deutschland taucht das Vorsorgevermögen oft in der Bilanz des Arbeitgebers auf, was das Risiko einer Pleite erhöht. Denn geht das Unternehmen Konkurs, geht auch das Alterskapital verloren», so die Spezialistin. (…)

Laut den Schweizer Regeln legt der Stiftungsrat etwa die Ziele und der Grundsätze der Vermögensverwaltung sowie den Anlageprozess und dessen Überwachung fest. Nicht alle Mitglieder verfügen zwingend über spezifische Finanz- und Anlageexpertise.

Sie führen die Vermögensverwaltung aber auch nicht selbst durch. Die operativen Geschäfte werden entweder an ein internes Anlagegremien mit Fachkenntnissen oder an Externe, zum Beispiel einen Vermögensverwalter oder eine Bank, übergeben. Und diese müssen fachlich qualifiziert sein.

Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben sollten Fehlinvestitionen durch Entscheide fachfremder Personen «grundsätzlich ausgeschlossen sein», teilt Nina Lerch von der Oberaufsichtskommission der beruflichen Vorsorge mit. Möglich seien jedoch Fehlentscheide in der strategischen Steuerung oder wegen einer unzureichenden Aufsicht durch das oberste Organ, den Stiftungsrat also.

Das Gesetz untersagt eine allzu freihändige und einseitige Vermögensanlage, und was auf den ersten Blick seicht klingt, erweist sich in der Praxis immer wieder als anspruchsvolle Vorgabe: Das Vermögen soll sicher verwaltet, die Risiken angemessen verteilt werden. Die Anlagen sollen zudem einen dem Geld-, Kapital- und Immobilienmarkt entsprechenden Ertrag abwerfen; der absehbare Bedarf an flüssigen Mitteln muss gedeckt sein.

  Cash

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Arbeit im Pensionsalter soll lohnender werden

6. März 2026 By pwirth in Parlament, Versicherte Tags: Rentenalter

(sda) Das Parlament will die Berufstätigkeit von Pensionierten rasch attraktiver machen. Ein im Ständerat angenommener Vorstoss beauftragt den Bundesrat unter anderem, Zuschläge bei einem Aufschub der Altersrente zu erhöhen.

Zudem soll der heutige Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöht werden. Der Bundesrat soll dabei die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit berücksichtigen.

Eingereicht wurde der Vorstoss von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S). «Heute bleibt rund ein Viertel der Pensionierten erwerbstätig. In anderen Ländern ist der Anteil höher, weil Anreize stärker wirken», sagte Damian Müller (FDP/LU) namens der Kommission.

Die Räte hatten die Motion im Grundsatz denn bereits auch angenommen. Der Nationalrat wollte den Bundesrat allerdings zusätzlich damit beauftragen, die Motion unabhängig von der AHV-Reform 2030 rasch umzusetzen. 

Dies zusammen mit einer von den Räten bereits überwiesenen Motion, welche eine Erhöhung des AHV-Freibetrags nach dem ordentlichen Rentenalter von heute 16’800 Franken auf 21’800 Franken erhöhen will.

Die Sgk-S befürwortete zwar eine rasche Umsetzung des Vorstosses, wies aber darauf hin, dass auch die geplante AHV-Reform 2030 Massnahmen enthalte, um Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Daher wollte die Kommission dem Bundesrat nicht die Vorgabe machen, das Anliegen unabhängig von der Reform umzusetzen. (…)

Den Vorstoss unterstützte der Bundesrat nicht. Denn aus Sicht der Landesregierung sieht er bereits «sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen» vor. Der Bundesrat sei aber dazu bereit, im Rahmen der nächsten AHV-Reform Änderungen bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs zu prüfen.

  Motion SGK-S /  SDA

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Keine Steuererhöhung auf Kapitalbezüge

5. März 2026 By pwirth in Parlament Tags: Kapitalbezug

Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat ebenfalls die vom Bundesrat geforderte Steuererhöhung auf Kapitalbezüge von PK-Altersleistungen abgelehnt.

Nach einer rund zwölfstündigen Debatte, verteilt über zwei Tage, nahm die grosse Kammer die Gesetzesvorlage in der Gesamtabstimmung an – mit 126 zu 62 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Dagegen stimmten SP und Grüne, die sich mit ihren Anträgen während der Detailberatung des Geschäfts nur selten durchzusetzen vermochten.

Positiv reagiert hat der Versicherungsverband auf den Entscheid des Nationalrats. In einer Mitteilung hält er fest:

Die Steuererhöhung hätte vor allem diejenigen belastet, die verantwortungsvoll für Alter, Tod oder Invalidität vorgesorgt haben. Sie hätte insbesondere den Mittelstand unverhältnismässig getroffen.

«Mit seiner Entscheidung setzt das Parlament ein wichtiges Signal an all jene, die über Jahrzehnte hinweg eigenverantwortlich für ihre Zukunft finanziell vorgesorgt haben. Verlässliche Rahmenbedingungen sind zentral. Das Parlament hat diesbezüglich die nötige Weitsicht bewiesen.

  Ratsprotokoll NR / SRF

«Pensionskassen sind allwettertaulich»

5. März 2026 By pwirth in Aktuell, Kapitalanlagen Tags: ASIP

Der Irankrieg hat erste Spuren an den Börsen hinterlassen. Weitere dürften folgen. Asip-Direktor Lukas Müller-Brunner wird im Blick mit einer ersten Lageeinschätzung zitiert. 

Der Iran-Krieg sorgt bei den Anlegern für Nervenflattern. Die globalen Aktienmärkte stehen angesichts der unsicheren Entwicklung unter Anspannung. So büsste beispielsweise der Schweizer Leitindex SMI am Dienstag über 3 Prozent ein, erholte sich aber am Mittwoch wieder etwas. Auch in Europa, den USA und Asien haben die Aktienmärkte deutlich verloren.

Das Auf und Ab an den Börsen trifft auch die Pensionskassen, die einen Teil ihrer Gelder in Aktien anlegen. Allfällige Börsenverluste schlagen sich entsprechend in der Bilanz nieder. Müssen wir nun um unsere Renten zittern?

«Unsere Pensionskassen sind allwettertauglich und kommen auch mit schwierigeren Börsenzeiten gut klar», sagt Lukas Müller-Brunner (43), Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Für eine definitive Einschätzung sei die Zeitspanne noch zu kurz, doch selbst für eine grössere Krise seien die Pensionskassen grundsätzlich gewappnet.

«2024 und 2025 waren zwei sehr gute Anlagejahre, in welchen die Reserven sehr gut gefüllt werden konnten», erklärt Müller-Brunner. «Damit ist ein dickes Polster vorhanden, mit welchem sich Börsenturbulenzen gut auffangen lassen.» (…)

«Die Pensionskassen garantieren das Kapital gegenüber den Versicherten. Selbst wenn es also zu einem Börsencrash kommt, verliert man nicht Geld in seiner Pensionskasse, wenn genügend Reserven vorhanden sind», macht Müller-Brunner klar.

Bereits in früheren Krisen – von der Finanzkrise 2008 bis hin zur Corona-Pandemie oder zum Ukraine-Krieg – hätten sich die Vorsorgeeinrichtungen erstaunlich widerstandsfähig gezeigt.
So müsse man Aktien in einer Krise nicht gleich abstossen, sondern könne die Börsenbaisse gewissermassen aussitzen.

«Eine solche Anlagestrategie mag auf den ersten Blick vielleicht etwas unspektakulär erscheinen», meint Müller-Brunner. «Doch sie sorgt dafür, dass die Renten aus der beruflichen Vorsorge auch in Krisenzeiten sicher sind.»

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Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

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