Wenn Rentenbezüger sterben, gibt es für Hinterbliebene eine Rente in Höhe von 60 Prozent der ursprünglichen Altersrente. Einige Pensionskassen sind grosszügiger. K-Geld schreibt:
MoreWenn sich jemand für die Rente entscheidet, rechnet die Pensionskasse das angesparte Alterskapital in eine lebenslange Rente um. Doch was geschieht, wenn Rentenbezüger schon kurz nach der Pensionierung sterben?
Ehepartner erhalten dann gemäss Gesetz eine Hinterlassenenrente in Höhe von 60 Prozent der Altersrente der verstorbenen Person. Auch Waisenrenten sind vorgesehen – für minderjährige Kinder. Aber ein beträchtlicher Teil des angesparten Alterskapitals fiele an die Pensionskasse.
Die Kassen können jedoch über das gesetzliche Minimum hinausgehen und freiwillig nicht aufgebrauchtes Kapital an Hinterbliebene auszahlen. Tun sie das auch? Die Studentin Anja Davie wollte es wissen. Sie führte für ihre Diplomarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Stichprobe bei 172 Pensionskassen durch – um zu zeigen, ob es im Todesfall eine sogenannte Rückgewähr gibt.
