Eine Motion von NR Yvonne Bürgin, Mitte, verlangt die Halbierung des in der 2. Säule versicherbaren Lohns. Die Forderung trifft beim Bundesrat auf grosses Wohlwollen. Er empfiehlt Annahme. Die NZZ schreibt dazu:
[Die] berufliche Vorsorge bleibt für die Entlastung des Bundeshaushaltes attraktiv. Bereits im vergangenen Frühling schlug die Mitte-Partei vor, die Obergrenze des in der Pensionskasse versicherbaren Lohnes zu halbieren. Derzeit sind Löhne von bis zu 907 200 Franken versicherbar – mit der Gesetzesänderung wären es noch 453 600 Franken.
Die entsprechende Motion der Mitte-Nationalrätin und Fraktionspräsidentin Yvonne Bürgin ist in der grossen Kammer hängig. Die Politikerin stört sich insbesondere an den Möglichkeiten für Spitzenverdiener, sich mit sehr hohen Beträgen in die Pensionskasse einzukaufen. Mit der geltenden Obergrenze entstünden «erhebliche Steuerausfälle», so Bürgin.
Nächste Woche debattiert der Ständerat darüber, ob das Finanzdepartement die Effekte einer Gesetzesänderung in einem Bericht festhalten sollte. Wie stark eine solche Regulierung den Fiskus entlasten könnte, wird allerdings schwierig abzuschätzen sein. Es stellt sich jedoch erneut die politische Grundsatzfrage, welche Rolle die berufliche Vorsorge im Schweizer Dreisäulensystem haben sollte. (…)
Der FDP-Politiker Andri Silberschmidt kritisiert, dass die Mitte zusammen mit den Grünen und der SP diesen Kompromiss aufkündigen wolle. «Es ist eine Halbierungsinitiative für die Pensionskasse.» Zudem profitierten auch die Schlechterverdienenden von den Pensionskassenbeiträgen der Kaderleute, sagt Silberschmidt. Denn diese zahlten höhere Verwaltungskosten und Risikobeiträge, die schliesslich der Gesamtheit zugutekämen.
Der Schweizerische Gewerbeverband warnt vor der Gesetzesänderung. Dessen Ressortleiter für Sozial- und Gesundheitspolitik, Simon Schnyder, weist auf die volatilen Einkommen vieler Selbständiger hin. Es könne gut sein, dass ein Unternehmer während einiger Jahre sehr wenig verdiene, um dann später hohe Gewinne zu verbuchen. Für diese Personen sei der Einkauf in die Pensionskasse eine gängige Praxis, um Vorsorgelücken zu schliessen.
Abgesehen von der politischen Frage ist derzeit unklar, wie stark die Halbierung des Maximalbetrags die Bundesfinanzen entlasten würde. Das VZ Vermögenszentrum nimmt aufgrund der Lohnstrukturerhebung und der AHV-Einkommensstatistik an, dass etwa 30 000 Personen ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens 500 000 Franken im Jahr erzielen – unter ihnen seien Angestellte und Selbständigerwerbende, sagt Simon Tellenbach, Geschäftsleiter Firmenkunden bei dem Finanzdienstleister.
NZZ / Motion Bürgin
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