pw. Laetitia Raboud, seit 1. Februar als Nachfolgerin von Manfred Hüsser neue Direktorin der OAK, hat am Pension-Panel der inter-pension in Zürich die Arbeitsschwerpunkte der OAK für das laufende Jahr dargelegt. Dabei stehen drei Bereiche im Vordergrund, für welche entsprechende Weisungen und Mitteilungen vorgesehen sind.
Es sind dies Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit, Mindestanforderungen an den Umgang mit bedeutenden Rechtsgeschäften bei den Vorsorgeeinrichtungen und Strukturtransparenz und interne Kontrolle bei Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb.
Zu diskutieren gab beim Thema Aufsichtstätigkeit die Feststellung, dass die “risikoorientierte/proaktive Aufsicht im Gesetz nicht explizit gefordert” wird, die Tendenz aber offenbar in diese Richtung weist. Als Weiterentwicklung der Aufsichtstätigkeit wurden Weisungen mit Zielvorgaben und eine ergänzende Vollzugspraxis genannt.
Das Ziel ist die einheitliche Rechtsanwendung und Aufsichtstätigkeit, was aber bereits bei der Gründung der OAK im Vordergrund stand, aber offenbar durch die vielfältige und häufig ausufernde Weisungstätigkeit gelegentlich vergessen wurde.