Die OAK BV lädt alle betroffenen Kreise zur Anhörung zum Mitteilungsentwurf «Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung» ein. Der untenstehende Link führt zu den Anhörungsunterlagen. Die OAK freut sich auf die Stellungnahmen bis zum 19. Januar 2024.

Anzufügen wäre, dass die OAK in Abweichung zur bisherigen Praxis nun auch zu einer Mitteilung eine Anhörung durchführt. Man scheint lernfähig zu sein und Aerger wie mit der Mitteilung 2/23 vermeiden zu wollen.

  Anhörung