pw. Am 14. November haben sich Vertreter der OAK mit den Spitzen der vier Verbände getroffen, die in den letzten Wochen ihre Kritik an der Mitteilung 02/23 betr. Artikel 46 BVV2 geäussert haben.

Die von den Verbänden verabschiedete gemeinsame Erklärung zu diesem Gespräch lautet:

Am 25. September 2023 hatte die OAK BV die Mitteilungen M – 02/2023 Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2 publiziert.

Im Nachgang zur Publikation kritisierten verschiedene Verbände (ASIP, inter-pension, PK-Netz, SKPE) die neue Obergrenze für die Verzinsung der Altersguthaben.

Anlässlich ihrer letzten Sitzung vom 23. Oktober 2023 hat sich die OAK BV mit der Kritik der Verbände befasst und entschieden, die Verbände zu einem Austausch einzuladen. Dieser fand heute, 14. November 2023, in Bern statt.

Die anlässlich der Sitzung von den Vertretungen der Verbände vorgebrachte Kritik an den Mitteilungen, die Argumente sowie die Verbesserungsvorschläge wurden von der Vertretung der OAK BV entgegengenommen. Die OAK BV wird sich in einer der nächsten Sitzungen erneut mit der Thematik der Leistungsverbesserungen befassen.

Dass die OAK wie gefordert die Mitteilung zurückziehen würde, hat niemand erwartet und das wird wohl auch nicht geschehen. Dass die Kommission immerhin nochmals über die Bücher will, wird zumindest als Teilerfolg vermerkt. Von Interesse wird sein, ob sie bei der gewählten Richtgrösse für die Bestimmung von “Leistungsverbesserungen” bleiben will, die beim Durchschnitt der technischen Zinsen gewählt wurde. Hier setzt die zentrale Kritik an.

Nicht abschliessend geklärt ist auch die Rechtsverbindlichkeit einer OAK-Mitteilung. Allenfalls müssten die Gerichte Klarheit schaffen, nachdem inter-pension ihren Mitgliedern empfohlen hat, die Mitteilung zu ignorieren.

  Mitteilung OAK