Der Arbeitgeberverband will den geplanten Deal der WAK-S mit einer Verknüpfung von Steuervorlage 17 mit neuer AHV-Finanzierungen nur mit einem Rentenalter 65/66 akzeptieren. In einer Mitteilung heisst es:
Die Arbeitgeber stehen einer Verknüpfung der Steuervorlage 2017 mit der AHV unverändert kritisch gegenüber. Die sachfremde Koppelung trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei und greift in den Reformprozess von AHV und BVG ein. Setzt die Politik trotzdem auf eine Verknüpfung, kommen höhere Lohnbeiträge nur in Verbindung mit der Erhöhung des Rentenalters von Frau und Mann um je ein Jahr auf 65/66 in Frage.
Die finanzielle Situation der AHV würde sich dadurch zwar verbessern, an der Notwendigkeit einer baldigen strukturellen Reform zur Sicherung des heutigen Rentenniveaus würde sich jedoch nichts ändern. Unsicherheit über das weitere Vorgehen bei den Reformen der Altersvorsorge liesse sich damit vermeiden. Angesichts der gewaltigen Herausforderung einer alternden Gesellschaft gilt es jegliche Verzögerungen durch sachfremde Geschäfte sowohl für die AHV- als auch für die BVG-Reform abzuwenden. Die Arbeitgeber bekennen sich unverändert dazu, mit raschen Reformen für AHV und BVG die Renten trotz der demografischen Alterung auf heutigem Niveau zu sichern.
Nachdem die ständerätliche WAK die AHV-Probleme kurzfristig mit Geld zuschütten will, werden neue Ideen gewälzt. Die NZZ am Sonntag berichtet über einen “Befreiungsschlag” in Form einer Initiative für Rentenalter 66.
«Ich bin der Meinung, dass man dem Volk diese Frage nun endlich stellen muss», sagt der Zürcher (FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann) auf Anfrage. Er habe mit einigen Privatpersonen bereits über die Chancen einer entsprechenden Volksinitiative diskutiert. Während der anstehenden Sommersession des Parlaments wolle er diese Idee nun weiter vertiefen und das Feld für ein solches Projekt ausloten.
Die Notwendigkeit eines Befreiungsschlages in Form einer Initiative ergibt sich laut Portmann daraus, dass die Situation bei der AHV verfahren sei, die Politik sich im Kreis drehe und sich keine der grossen Parteien getraue, die Frage nach der längst nötigen Erhöhung des Rentenalters zu stellen. Dabei ist der Zürcher Freisinnige überzeugt, dass man mit entsprechendem Einsatz eine Mehrheit der Bevölkerung von einem solchen Schritt überzeugen könnte, zumindest wenn man behutsam vorgehe und das neue Rentenalter bei 66 Jahren festsetze.
Arbeiten im Alter liegt im Trend, und dies nicht nur bei Rockbands. In vielen europäischen Ländern hat in den letzten Jahren die Erwerbsbeteiligung jenseits des Rentenalters stark zugenommen, wenn auch oft mit reduziertem Pensum, schreibt Avenir Suisse. In der Schweiz liegt die Erwerbsquote der Ü65 bei fast 13%; das ist ein Drittel mehr als im Jahr 2005. Ähnliches gilt für die 55- bis 64-Jährigen: hier hat die Partizipation am Arbeitsmarkt von 64% im Jahr 1996 auf 75% zugenommen (siehe Grafik). Als Gründe werden aufgeführt: Reformen der Altersvorsorg und zunehmende Erwerbstätigkeit der Frauen.
George Sheldon, emeritierter Arbeitsmarktökonom der Uni Basel, kritisiert in der Finanz und Wirtschaft das auch in der Schweiz angewandte Standardmodell mit 5 Kontrollvariablen zur statistischen Erfassung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Sheldon hält u.a. fest:
Die Einschränkung der Zahl der zulässigen Kontrollvariablen wird zuweilen dadurch gerechtfertigt, dass die Berücksichtigung von Faktoren mit Diskriminierungspotenzial Frauen benachteiligt. Diskriminierungspotenzial besitzt ein lohnbestimmendes Merkmal dann, wenn Frauen aufgrund anderweitiger Nachteile das betrachtete Merkmal häufiger oder seltener aufweisen als Männer. Ein Beispiel dafür sind Erwerbsunterbrüche, die Frauen infolge von Mutterschaft in der Regel häufiger erfahren als Männer.
Wenn sie die Arbeitsproduktivität des Einzelnen beeinträchtigen und niedrigere Löhne zur Folge haben, bewirkt ihre Berücksichtigung im Rahmen einer Lohngleichheitsanalyse, dass der Lohnnachteil infolge mutterschaftsbedingter Erwerbsunterbrüche nicht als Lohndiskriminierung erscheint. Das will aber die Politik nicht.
Der Arbeitgeberverband schreibt dazu:
Angesichts solch ausgeklügelter Forschung sind die methodischen Grundlagen unzulänglich, auf die sich die Schweizer Politik in der Lohngleichheitsdiskussion stützt. Was Sheldon deshalb fordert, betont der Schweizerische Arbeitgeberverband schon seit Jahren: Statt mit ungeeigneten Lohnkontrollen die Symptome – sprich Lohnunterschiede – zu bekämpfen, braucht es wirksame Korrekturen bei den Ursachen.
So haben Frauen auch deshalb Lohnrückstände, weil sie häufiger als Männer Erwerbsunterbrüche aufweisen. Die Politik ist gut beraten, diesen Missstand mit Tagesstrukturen an den Schulen und einem besseren Angebot bezahlbarer Kinderbetreuung zu beheben. Die Arbeitgeber tragen etwa mit flexiblen Arbeitsformen das ihre dazu bei, dass Frauen verstärkt erwerbstätig sein können.
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse stellt in der Schweizer Versicherung Mai 2018 die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters verbundenen Kompensationsforderungen in Frage und zeigt auf, dass sie im Kern mit einer patriarchalischen Vorstellung der Geschlechter und ihrer Rollen verbunden sind. Zur Verbindung der Altersfrage mit Lohnunterschieden hält Cosandey fest:
Oft werden Lohnunterschiede, die aus der Rollenteilung zwischen den Partnern resultieren, als Legitimation für verschiedene Rentenalter vorgebracht. Doch dank Betreuungsgutschriften und erheblichen Umverteilungen zu Gunsten der Frauen (Letztere zahlten 2016 33 Prozent der Lohnbeiträge und erhielten 56 Prozent der Leistungen) sind die effektiven monatlichen AHV-Renten beider Geschlechter beinahe identisch. Frauen erhalten im Durchschnitt sogar 30 Franken mehr im Monat als Männer.
Eine zusätzliche Kompensation in der AHV aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiografien ist sachlich nicht begründbar. Auch würde in einem Land mit gleichem Rentenalter für Mann und Frau niemand auf die Idee kommen, unterschiedliche Rollen in der Erziehungsarbeit erst beim Erreichen des Pensionierungsalters kompensieren zu wollen. Es zeigt ja, dass dafür andere Massnahmen nötig sind.
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ mit Bezug auf die Nationale Konferenz zu älteren Arbeitnehmern vom 26.4.2018:
Für Ältere ist nach einer Entlassung die Stellensuche typischerweise deutlich schwieriger als für Jüngere. Das hat am Donnerstag die Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmern erneut bestätigt. Doch wenn politische Akteure mit dem Hinweis auf ältere Arbeitslose die Erhöhung des Rentenalters ablehnen, ist dies klassischer Etikettenschwindel. In jener Logik wäre das Rentenalter auf null zu senken, denn es gibt auch arbeitslose 45-Jährige, 35-Jährige und 25-Jährige.
Die Erwerbslosenquote der 55- bis 64-Jährigen einschliesslich Ausgesteuerter (knapp 4%) ist sogar geringer als jene der Gesamtbevölkerung (knapp 5%). Das heisst nicht, dass kein Arbeitgeber Vorurteile gegenüber Älteren hätte. Die Definition von «Älteren» hängt jedoch auch vom ordentlichen Rentenalter ab. Läge dieses zum Beispiel bei 40, gälten schon 37-Jährige als «alt», und läge es bei 80, gälten 60-Jährige noch als «jung».
Die Bürger mögen aber nach wie vor gegen eine Erhöhung des Rentenalters sein. Wünschbar wäre aber ein bisschen mehr Ehrlichkeit. Man vergesse das angenehme Schwindelargument des Arbeitsmarkts und sage doch einfach, worum es geht: das Bestreben, die eigenen Privilegien möglichst lange zu halten und die Rechnung dafür den kommenden Generationen anzuhängen.
Helmut Stalder erklärt in der NZZ, weshalb die Erhöhung des Rentenalters in mehrfacher Hinsicht sinnvoll ist:
Die Anzahl der Arbeitnehmenden über 55 steigt seit Jahren stetig an. Die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen ist sogar die am stärksten wachsende Gruppe im Arbeitsmarkt, denn die Babyboomer-Jahrgänge kommen in dieses Alter, und die jetzige Frauengeneration ist länger berufstätig. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt offensichtlich in der Lage und sind die Unternehmen willens, eine steigende Zahl älterer Arbeitnehmenden aufzunehmen, zumal diese besser qualifiziert sind als früher. Dies zeigen auch andere Kennzahlen.
Die Arbeitslosenquote der Älteren ist in den letzten Jahren nur gering gestiegen und liegt mit 2,8 Prozent tiefer als der Durchschnitt und deutlich tiefer als bei jüngeren Erwerbstätigen. Zudem haben ältere Personen ein geringeres Risiko als jüngere, arbeitslos zu werden – von einem systematischen Aussieben der Alten kann keine Rede mehr sein.
Hinzu kommt, dass sich zunehmend ein Fachkräftemangel abzeichnet, so dass Unternehmen darauf angewiesen sind, erfahrene Arbeitnehmende im Arbeitsprozess zu behalten. Und schliesslich ist auch ein Trend zu beobachten, dass Erwerbstätige in vielen Bereichen gerne über das heutige Rentenalter 64/65 hinaus arbeitstätig bleiben, falls sich dies lohnt.
Damit ist das Argument weniger stichhaltig, dass für eine Erhöhung des Rentenalters die Arbeitsplätze fehlten und ältere Arbeitnehmende auf der Strecke blieben. Eine Erhöhung des Rentenalters könnte sogar dazu führen, dass der Wiedereinstieg für ältere Arbeitslose einfacher wird. Arbeitgeber stellen sie nämlich eher ein, wenn bis zur Pensionierung mehr Jahre bleiben.
Medinside berichtet über die Möglichkeit der Mitarbeiter des Berner Inselspitals, auch nach 65 erwerbstätig zu sein mit Versicherung in der Pensionskasse.
Im Berner Inselspital können Mitarbeitende über das reglementarische Pensionierungalter hinaus weiterarbeiten. «Dies wird eben gerade wegen dem Fachkräftemangel gefördert und unsere Anstellungsbedingungen sind darauf ausgerichtet», erklärt Nicole Stämpfli, Leiterin Personal. Immerhin 29 Frauen, die über 64 sind, machen derzeit davon Gebrauch.
Um aber Pflegepersonen ein Arbeiten über das ordentliche AVH-Alter hinaus schmackhaft zu machen, genügt es nicht, spezielle Arbeitsverträge abzuschliessen. Man muss auch die Möglichkeit schaffen, in der Pensionskasse zu bleiben und sich weiterversichern zu können.
Gerade Frauen, die lange teilzeit gearbeitet oder ihre Erwerbstätigkeit wegen Mutterschaft gänzlich unterbrochen hatten, haben häufig Lücken und kommen nur auf eine bescheidene Rente in der beruflichen Vorsorge. Viele unter ihnen müssten also ein Interesse daran haben, ihre Rente aufzuschieben, auch nach Alter 64 einzuzahlen, um damit eine höheren Pensionskassenrente zu erhalten.
Das weiss auch das Inselspital. Bei den Angestellten, die bei der Bernischen Pensionskasse (BPK), dem VSAO und der Pensionskasse SpitalNetz Bern versichert sind, ist eine Weiterversicherung bis zum 70. Altersjahr grundsätzlich möglich.
Die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau hat mit der anvisierten Erhöhung des Frauen-Referenzalters auf 65 erhebliche politische Bedeutung erlangt. In der Handelszeitung geht Ralph Pöhner der Frage nach den Gründen der Differenz nach. Und kommet zum gleichen Schluss wie SVP-Mann Germann, ein bisschen scheint die Sache gottgegeben.
Niemanden erstaunt, dass Frauen lieber eine Firma wählen, die Krippenplätze bietet, wo man flexible Arbeitszeiten hat oder auch mal im Homeoffice arbeiten kann – kurz: Sie haben ein Faible für familienfreundliche Betriebe. Doch diese Betriebe haben eine Kehrseite: Ihr Lohnniveau ist eher tiefer. Auch dazu gibt es eine aktuelle Studie, erarbeitet von Ökonomen und Statistikern der Duke Universität sowie der Uni Uppsala.
Mit schwedischen Daten zeigten sie auf, dass gerade in den familienfreundlichen Unternehmen am Ende weniger herausspringt für die Frauen. Die interne Lohnkluft ist zwar nicht grösser, im Gegenteil. Aber die Stellen sind dort standardisierter, sie sind austauschbarer – mit Grund: Eine Firma, die viele ähnliche Jobs aufweist, ist flexibler; und damit kann sie leichter Teilzeit-, Jobsharing- oder Homeoffice-Varianten schaffen. Nur: Diese Jobs sind oft schlechter honoriert als spezialisiertere Aufgaben. Und obendrein bieten sie weniger Karrierechancen. (…)
pw. Zwar ist ein Rentenalter 67/67 zwingend notwendig, wenn die Altersvorsorge auf heutigem Niveau finanzierbar bleiben soll, aber die Einsicht verhilft der Forderung nicht zur Durchsetzung. Und so werden auf dem linken Ufer stets neue Ideen aus dem Zylinder gezaubert, wie man mit allerhand Tricks das Notwendige doch noch verhindern könnte. Urheber des neuen kreativen Meisterstücks sind die einschlägig bekannten Silja Häusermann und Thomas Widmer von der Uni Zürich. Im St.Galler Tagblatt kann man dazu lesen:
In dieser festgefahrenen Situation lancieren die Politikwissenschafter Silja Häusermann und Thomas Widmer von der Uni Zürich einen alternativen Vorschlag. In einem Beitrag für die schweizerische «Zeitschrift für Politikwissenschaft» bringen sie die Idee eines bildungs- respektive einkommensabhängigen Rentenalters ins Spiel. Die Idee: Personen, die über einen hohen Bildungsstand respektive über ein hohes Einkommen verfügen, müssten länger arbeiten als solche mit tiefem Bildungsstand oder Einkommen.
Personen mit einer höheren Berufsausbildung, einem Fachhochschul- oder Universitätsabschluss seien eher in der Lage und auch interessiert, «über das bisher übliche Rentenalter hinaus weiter erwerbstätig zu sein», schreiben die Politologen. Wer eine weiterführende Ausbildung absolviere, der sei vielfach in Berufen tätig, die für den Körper vergleichsweise weniger belastend seien. Wegen des späteren Berufseintritts seien die Gutausgebildeten zudem im herkömmlichen System weniger lange erwerbstätig.
Aymo Brunetti beschäftigt sich in einem Kommentar der NZZ mit dem ewigen Thema Rentenalter.
Wann endlich werden wir eine Reform der Altersvorsorge vorgelegt erhalten, die es wagt, den Elefanten im Raum wirklich zu benennen? Das Grundproblem unserer Altersvorsorge liegt darin, dass das offizielle Rentenalter fixiert bleibt, während wir immer älter werden. Es braucht keine Rechenkünste, um zu verstehen, dass ein System, in dem die Anzahl Einzahlender im Verhältnis zur Anzahl Bezugsberechtigter laufend sinkt, bei gleichbleibenden Leistungen in finanzielle Schieflage geraten muss. Und wir wissen, dass die Demografie diese Tendenz in Zukunft noch deutlich verstärken wird, so dass wir mit Pflästerlireformen das Problem nicht nachhaltig lösen können. (…)
Anstatt jetzt Hals über Kopf mit einem ähnlichen (und ähnlich wenig zielführenden) Vorschlag wie der Altersvorsorge 2020 in die nächste Runde der Reformdebatte zu gehen, wäre meines Erachtens deshalb eine grundlegende Neuausrichtung bedenkenswert. Warum spricht der Bundesrat nicht einmal klipp und klar die offensichtliche Wahrheit aus, dass das Rentenalter 65 nicht ewig, ja nicht einmal mittelfristig haltbar sein wird. Und dass deshalb – wenn wir nicht jedes Jahrzehnt eine neue Reformschlacht bestreiten wollen – nur ein Modell mit schrittweiser, möglichst automatischer Anpassung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung das Problem wirklich grundlegend angehen kann. (…)
Es ist wahrscheinlich, dass eine derart grundlegende Reform der Altersvorsorge etwas länger dauert, aber sie hätte den grossen Vorteil echter Nachhaltigkeit. Und ein erster Schritt dazu ist, wenn man endlich damit aufhört, Rentenalter-Erhöhungen primär im Zusammenhang mit der Angleichung des Frauenrentenalters zu diskutieren. Es wäre meines Erachtens für die Solidität unserer Altersvorsorge viel mehr gewonnen, wenn wir irgendwann im kommenden Jahrzehnt bei Rentenalter 67 für Männer und 66 für Frauen stehen, als wenn wir dann Rentenalter 65 für alle hätten.
pw. Zum Thema Durchsetzung des Frauenrentenalters 65 ist ein wahrer Ideenwettbewerb ausgebrochen. Die Gender-Gleichberechtigung soll offenbar möglichst teuer verkauft werden. Da die Vorschläge immer abstruser werden, besteht die Gefahr, dass der Schritt zunehmend in die Zukunft verschoben wird. Die Kosten für die Privilegien bezahlen die Jungen. Janin Hosp berichtet im Tages-Anzeiger über die neusten Vorschläge.
Die Zürcher SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr bringt einen Vorschlag ins Spiel, den sie bereits zu Beginn der Arbeiten zur Altersvorsorge 2020 noch als Nationalrätin von Staatsrechtsprofessor Thomas Gächter ausarbeiten liess. Er machte zwei Vorschläge, wie ein höheres Frauenrentenalter mit der Lohngleichheit gekoppelt werden könnte.
Gächters erster Vorschlag sieht vor, dass das Frauenrentenalter erst dann erhöht wird, wenn der nicht erklärbare Unterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen unter 3 Prozent gesunken ist – zurzeit liegt er bei 7,4 Prozent.
Der zweite Vorschlag ist schärfer: Danach soll das Erwerbseinkommen der Frauen auf ihrem AHV-Konto aufgewertet werden, bis der nicht erklärbare Unterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen unter 3 Prozent gefallen ist. Aber im Gegensatz zu bisherigen Vorschlägen soll diese Aufwertung nicht über die Mehrwertsteuer oder AHV-Beiträge finanziert werden. Also nicht durch Konsumenten, Steuerzahler, Arbeitnehmer und -geber – und letztlich auch nicht durch die Frauen selber. Die Aufwertung sollen alleine die Verursacher der Ungleichheit finanzieren: jene Unternehmen, die nicht nachweisen können, dass sie Mann und Frau gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit bezahlen. Sobald sie den Nachweis dafür durch eine Lohnanalyse erbracht haben, sind sie von dieser Pflicht befreit.
Alex Reichmuth kehrt in der Basler Zeitung den Spiess für einmal um und verlangt aufgrund der deutlich geringeren Lebenserwartung für Männer für diese höhere Renten.
Kein Witz: Frauen sollen bei gleicher Lohnkarriere höhere AHV-Renten bekommen als Männer. Diesen Vorschlag hat die CVP gemacht. Sie wird dabei von einigen einflussreichen FDP-Frauen wie Ständerätin Karin Keller-Sutter und Parteipräsidentin Petra Gössi unterstützt. Mit der gezielten Rentenerhöhung soll die angebliche Lohndiskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt kompensiert werden: Frauen verdienen im Schnitt fast 20 Prozent weniger als Männer. Ein Teil dieser Differenz ist zwar erklärbar durch unterschiedliche Ausbildung und Erfahrung. Rund 7,5 Prozent der Lohndifferenz gelten aber als objektiv nicht begründbar. (…)
Man kann mit dieser Logik den Spiess einfach umdrehen und zum Schluss kommen, dass es eine gezielte AHV-Erhöhung für Männer braucht. Denn auch diese scheinen diskriminiert zu sein – was sich bei der Lebenserwartung zeigt: Männer werden deutlich weniger alt als Frauen. Zwar hat sich die Differenz in den letzten Jahrzehnten verringert: 1981 war die Lebenserwartung von Männern bei Geburt noch über sieben Jahre geringer als die von Frauen. Heute beträgt die Differenz gemäss dem Bundesamt für Statistik aber immer noch 3,8 Jahre: 2016 hatten Frauen bei Geburt 85,3 Lebensjahre vor sich, Männer aber nur 81,5 Jahre.
Aus Angst, die AHV-Reform zu gefährden, vermeiden die Bürgerlichen eine Diskussion über Rentenalter 67. Das wird sich rächen, schreibt Fabian Schäfer im Tages-Anzeiger. Anlass für seine Warnung bildet die Ablehnung eines Vorstosses von Peter Hegglin im Ständerat. Hegglin will das Rentenalter an die Lebenserwartung knüpfen.
Peter Hegglin hat den Gottesdienst gestört, und dafür musste er büssen. Der CVP-Ständerat aus Zug hatte in einem Vorstoss das Unaussprechliche verlangt: Die Schweiz soll das Rentenalter an die Lebenserwartung knüpfen. Wann und wie genau, liess er offen. Aber klar, mittelfristig würde das Rentenalter auf 66 steigen und später auf 67.
Am 15.3.2018 hat der Ständerat den Vorstoss diskutiert. Es war deprimierend. Hegglin fand einen einzigen Mitstreiter (Werner Luginbühl, BDP). Ansonsten wurde er von links und rechts als Hasardeur abgekanzelt. Er gefährde die nächste AHV-Reform, belehrte ihn auch Bundesrat Alain Berset (SP). Sogar Kollegen, die den Vorstoss 2016 mitunterzeichnet hatten, wandten sich von Hegglin ab. Zuletzt knickte er ein und zog den Vorstoss zurück. Da kehrte im Ständeratssaal wieder zufriedene Ruhe ein.
Die unvermeidliche Erhöhung des Rentenalters – für Männer und Frauen – dürfte auch die neue Runde der Rentenreform dominieren. Zwischen dem politisch heiklen, harten Schnitt und der angedrohten Realitätsverweigerung schlägt nun die Industrie- und Handelskammer Thurgau ein Vorgehen in kleinen Schritten vor, um das Thema zu entdramatisieren. In einer Mitteilung wird festgehalten:
Die IHK Thurgau schlägt vor, das Rentenalter ab 2021 für beide Geschlechter schrittweise zu erhöhen: bei den Frauen um zwei Monate pro Jahr, und bei den Männern um einen Monat pro Jahr. Auf diese Weise würde das Rentenalter 65 bei den Frauen im Jahr 2026 erreicht. 2032 würde das Rentenalter von Mann und Frau einheitlich 66 Jahre betragen. Zugunsten der Erwerbstätigen, die früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind und ununterbrochen Beiträge geleistet haben, könnte die Zahl der Beitragsjahre auf ein faires Mass beschränkt werden. (…)
Trotz der vorgeschlagenen massvollen Rentenaltererhöhung wird eine Zusatzfinanzierung nötig sein, um die Altersvorsorge zu sichern. Die Umsetzung des IHK-Vorschlages wird aber den Bedarf an Mehrwertsteuer für die AHV auf ein für Bürger und Wirtschaft verkraftbares Mass beschränken.
Entwicklung des Rentenalters gemäss „step by step“ Vorschlag