Die BVK schreibt in einer Mitteilung:

Die BVK erzielte im letzten Jahr eine sehr gute Gesamtperformance von 5,7%. Die Kosten für die Vermögensverwaltung konnten auf rekordtiefe 0,18% gesenkt werden. Damit liegt der provisorische Deckungsgrad per Ende 2016 bei 99,4%. Dies ist eine sehr gute Ausgangslage für den Wechsel zu den neuen technischen Grundlagen per 1. Januar 2017, womit auch die Sollrendite auf 1,5% gesenkt wird. (…)

Mit einem provisorischen Deckungsgrad von 99,4% per Ende 2016 verfügt die BVK über gute Voraussetzungen, den vor über eineinhalb Jahren angekündigten technischen Zinssatz nun auf 2% zu reduzieren. Unter Berücksichtigung dieses neuen technischen Zinssatzes liegt der Deckungsgrad per 1. Januar 2017 gemäss provisorischen Berechnungen bei 92,6% und somit über der 90%-Schwelle. Arbeitgeber und Arbeitnehmende müssen daher keine Sanierungsbeiträge mehr leisten. Die Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten erfolgt deshalb ab dem 1. Juli 2017 zum BVG-Zins von 1% (aktuell: 0,5%).

Mit den neuen technischen Grundlagen sinkt die Sollrendite nun auf 1,5%. Bei der Sollrendite handelt es sich um die Rendite die notwendig ist, um den Deckungsgrad unverändert zu halten. Jeder Franken, der durch Anlageerfolg zusätzlich erwirtschaftet wird, trägt zur Erhöhung des Deckungsgrades bei. Damit verfügt die BVK ohne Sanierungsbeiträge über die Voraussetzungen, einen Deckungsgrad von über 100% zu erreichen.

  BVK