Motion: AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen
Eingereicht von: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die AHV-Betragspflicht für Leistungen von Personalfürsorgestiftungen (patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und Finanzierungsstiftungen, die nicht dem Freizügigkeitsgesetz unterstellt sind) – und damit im gleichen Zug für alle Arbeitgeber – gegenüber heute zu lockern, und dazu folgende zwei Massnahmen vorzunehmen:
1. Artikel 8ter der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) soll insofern revidiert werden, als Leistungen bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen neu bis zum viereinhalbfachen Betrag der maximalen jährlichen Altersrente vom massgebenden Lohn ausgenommen werden und damit beitragsbefreit wären.
2. Von der Beitragspflicht befreit werden sollen neu auch Leistungen für sogenannte Härtefälle, die nicht im engeren Sinn als Sozialleistungen nach den Artikeln 8bis und 8ter AHVV betrachtet werden können.
Motion: BVG und Rentnerkassen
Eingereicht von: Stéphane Rossini, NR
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) neue Bestimmungen vorzusehen, um zu verhindern, dass Vorsorgeeinrichtungen sich nur noch aus Rentnerinnen und Rentnern zusammensetzen. Mögliche Lösungsansätze könnten beispielsweise Fusionen bieten oder der Beitritt zur Auffangeinrichtung zwecks Schaffung eines Sicherheitsfonds.
Begründung: Zahlreiche Tendenzen prägen und beeinflussen die Lage und die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) – sowohl im Hinblick auf die demografische Problematik als auch auf die Unternehmensentwicklung. Dazu gehört, dass immer mehr Vorsorgeeinrichtungen nur noch aus Rentnerinnen und Rentnern bestehen. Heute gibt es bereits 300 solcher Einrichtungen, Tendenz steigend.
Diese Lage ist nicht unproblematisch. Sie wird insbesondere dann heikel, wenn die Kapitalerträge unzureichend sind und die Einrichtungen aufgrund der Deckungsgrade ihre Leistungen nicht mehr langfristig garantieren können.
Um zu verhindern, dass Vorsorgeeinrichtungen sich gezwungen sehen, ihre Leistungen zu reduzieren oder gar ihre Tätigkeit aufzugeben, müssen vorsorgliche Massnahmen getroffen werden. Der Bundesrat muss vorausschauend die dafür notwendigen gesetzlichen Bestimmungen im BVG vorlegen, damit den Versicherten und Leistungsbezügerinnen und -bezügern nach BVG zugesichert werden kann, dass sie ihre Leistungen gemäss dem jeweiligen Vorsorgeplan erhalten.
Hypotheka: Massive Veruntreuung
Auf Newsnet wird über grosse Verluste der Anlagestiftung Hypotheka berichtet, welche durch Veruntreuung entstanden sind. Auslöser scheinen überteuerte Hypotheken der Hypotheka SA zu sein, die mit der Anlagestiftung einen Managementvertrag hat. Der Schaden wird auf 20 Mio. bis 60 Mio. Franken geschätzt. Auf Newsnet (TA) heisst es: “Die Stiftung hat am vergangenen Donnerstag die Genfer Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Vorwurf lautet auf ungetreue Geschäftsführung. Im Fokus steht C. R., Inhaber und geschäftsführender Direktor der Hypotheka SA. Aus gut informierter Quelle heisst es, C. R. dürfte nicht allein gehandelt haben. C. Rs. Genfer Anwalt Olivier Wehrli sagte gestern: «Kein Kommentar.»
Die Stiftung Hypotheka kündigte Ende Oktober den Managementvertrag mit der Hypotheka SA «per sofort wegen gravierenden Verfehlungen» und entzog den Verantwortlichen den Zugriff auf Konten der Genfer Kantonalbank und das Unterschriftsrecht. Die Verantwortung über die Geschäftsführung der Stiftung obliegt ad interim Roman Sonderegger, einem Finanzspezialisten von PricewaterhousCoopers.
Um welche rund 100 Pensionskassen es sich handelt, die möglicherweise geschädigt wurden, ist nicht öffentlich. Bekannt sind nur solche, deren Vertreter im Stiftungsrat sitzen. Die Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins (PK SAV) hat mehrere Millionen investiert. Dies bestätigt ihr Direktor Philipp Aegerter. Man sei gestern informiert worden. «Klar ist, dass operationelle Fehler gemacht wurden.» Es sei aber zu früh, um Schlüsse zu ziehen. «Ob eine Schädigung vorliegt, ist offen.» Es könne sein, dass einzelne Immobilien auch eine Aufwertung erfahren hätten, die die Verluste kompensieren könnten. Darüber seien die Hypotheken mit Liegenschaften als Pfand unterlegt. «Bei einzelnen Dossiers wurden Mietzinse nicht bezahlt. Uns sind 4 von 76 Dossiers bekannt», sagte Aegerter. Der Präsident der Stiftung, Jacques Hoffmann, der frühere Geschäftsführer des Apothekervereins, wollte gestern keine Stellung nehmen. Er ist auch Präsident der Westschweizer BVG-Anlagestiftung Prisma.”
Update: Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen macht uns darauf aufmerksam, dass es sich bei der Hypotheka nicht um eine Anlagestiftung handelt und sie folglich auch nicht Mitglied der KGAST ist. Es handelt sich lediglich um eine Stiftung. Die Hypotheka bezeichnet sich auch entsprechend.
AV2020: Berset verlangt Opfer von der Assekuranz
Die Schweiz am Sonntag schreibt, dass am kommenden Mittwoch (20.11.) Bundesrat Berset den Vernehmlassungsentwurf zum Reformprojekt Altersvorsorge 2020 publizieren werde. Die Zeitung schreibt: “Anders als beim letzten Reformversuch bei der 2. Säule sollen diesmal auch die Versicherer ihren Beitrag leisten. Denn Berset will den Gewinnverteilungsmechanismus zwischen Versicherern und Versicherten ändern, wie Recherchen der «Schweiz am Sonntag» zeigen. Die Lebensversicherer, die Sammelstiftungen für KMU-Betriebe anbieten, sollen in Zukunft statt 10 Prozent nur noch 6 oder 8 Prozent des Ertrags aus 1 dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge (BVG) behalten dürfen. Mit anderen Worten: Berset will die sogenannte «Legal Quote», die Mindestquote für den Anteil der Versicherten, von heute 90 Prozent auf 92 oder 94 Prozent erhöhen.
Mit diesem Vorschlag kommt Berset der Linken und den Gewerkschaften entgegen. Seit Jahren verlangen sie, dass der Gewinnverteilungsmechanismus überarbeitet wird. «Es braucht viel mehr “Transparenz und eine deutliche Erhöhung der Legal Quote, also mehr Geld für die Versicherten», sagt SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr (SZ) – und sie betont: «Sonst sind wir gar nicht erst bereit, über die Senkung des Umwandlungssatzes zu diskutieren.» Die Gewerkschaften haben schon konkrete Forderungen, die höher liegen als das, was Berset vorschlagen will: «Wir verlangen eine Legal Quote von mindestens 95 Prozent», sagt Travail-Suisse-Präsident Martin Flügel. Sein Gewerkschaftsdachverband hat jüngst vorgerechnet, dass die Lebensversicherer 2012 mit der 2. Säule gut 660 Millionen Franken verdient hätten. Seit der Einführung der Legal Quote im Jahr 2005 seien total über 3,6 Milliarden Franken aus dem Vorsorgesystem zu den privaten Versicherern geflossen, heisst es bei Travail Suisse. Das Rezept der Gewerkschaften und der Linken: Die Legal Quote muss hoch, dann fliesst mehr Geld zu den Versicherten – und Reformen, wie die Senkung des Umwandlungssatzes, können milder ausfallen. «Berset darf den Versicherern keine Geschenke machen, sonst scheitert er wie seine Vorgänger am Volk», sagt Jacqueline Fehr.”
Höhere Legal Quote?
Die Südostschweiz berichtet über einen Vorschlag Bundesrat Bersets, die Legal Quote (Mindestausschüttungsquote) zu erhöhen. Die Zeitung schreibt: “Bundesrat Alain Berset (SP) schlägt im Rahmen seiner Rentenreform 2020 vor, die sogenannte Legal Quote von heute 90 auf 92 oder 94 Prozent zu erhöhen. Damit sollen die Versicherten einen grösseren Anteil am Gewinn aus dem Geschäft mit der zweiten Säule erhalten. Der Anteil der Versicherer würde damit kleiner.
Für Bürgerliche war das bisher ein Tabu. Jetzt signalisieren sie Gesprächsbereitschaft. SVP-Versicherungsexperte Alex Kuprecht: «Mit einer Legal Quote von 92 oder 93 Prozent könnte ich mich abfinden.»
Berset bleibt gar keine andere Wahl, denn die Linke stellt klare Forderungen. «Es braucht viel mehr Transparenz und eine deutliche Erhöhung der Legal Quote, also mehr Geld für die Versicherten», sagt SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr (ZH). Sie betont: «Sonst sind wir gar nicht erst bereit, über die Senkung des Umwandlungssatzes zu diskutieren.» Bundesrat Berset will den Umwandlungssatz auf 6 Prozent senken.”
Towers Watson: Unterschätzte Lebenserwartung führt zu steigender Umverteilung
Rekordtiefe Zinsen und trübe Aussichten am Kapitalmarkt belasten die Pensionskassen seit geraumer Zeit. Aufgrund der Krisen der letzten 15 Jahre fällt nun plötzlich auf, was bisher dank guter Renditen niemand bemerkt hatte: Die Lebenserwartung von Schweizerinnen und Schweizern wurde bisher massiv unterschätzt, schreibt Towers Watson in einer Medienmitteilung. Das bedeutet in der Konsequenz, dass Pensionskassen nicht genügend Rückstellungen haben, um die künftig anfallenden Renten bis zum Lebensende zu bezahlen. Weil die bereits gesprochenen Renten nicht gekürzt werden können, erfolgt deshalb auch in der 2. Säule immer stärker eine Umverteilung von Aktivversicherten zu Rentnern. Dringender Handlungsbedarf besteht sowohl bei Vorsorgeeinrichtungen als auch auf politischer Ebene, betont das Beratungsunternehmen.
Ein Blick in die Statistiken der letzten 40 Jahre zeige, dass die Lebenserwartung deutlich höher ist als angenommen und linear steigt. Statt um 1,1 Monate pro Jahr nimmt die Lebenserwartung in der Schweiz um 1,74 Monate pro Jahr zu. «Die durchschnittliche Lebenserwartung einer 65-jährigen Frau im Jahr 2030 kann bis zu 32.2 Jahre betragen statt 25.3 Jahre. Für die Differenz von fast sieben Jahren in diesem Beispiel verfügen die Pensionskassen aber nicht über genügend Rückstellungen. Bisher fiel der Fehler nicht weiter auf, weil der günstige Kapitalmarkt das Defizit aufwog, nun aber besteht dringender Handlungsbedarf», meint Peter Zanella, Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson in Zürich.
Towers Watson hat ein stochastisches Sterblichkeitsmodell für die Schweiz entwickelt, das die potentielle Streuung der Lebenserwartung dank statistischer Methoden korrekt abbilden kann. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass hier entsprechende Modelle bereits genutzt werden. «Wird jetzt nichts unternommen, müssen die Aktivversicherten die Renten im grösseren Ausmass querfinanzieren. Das entspricht weder der Generationengerechtigkeit noch ist das langfristig tragbar», warnt Ljudmila Bertschi, Pensionskassenexpertin bei Towers Watson.
UBS PK-Barometer Oktober 2013
Wie im Vormonat waren auch im Oktober 2013 die Anlagerenditen der untersuchten Schweizer Pensionskassen sehr erfreulich. Einmal mehr erzielten die kleineren Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von unter CHF 300 Mio. das beste Gruppenergebnis, die mittleren fielen relativ etwas ab.
Zum ersten Mal seit Ende 2007 über schreitet die kumulierte Performance bei allen Peer-Gruppen die 10%-Schwelle. Dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die annualisierte Rendite immer noch bei mageren 1,85% p.a. liegt. Bei den kleineren Pensionskassen beträgt diese 1,75%, bei den mittleren 1,76% und bei den grössten immerhin 2,06% p. a.
AG: Staat federt UWS-Senkung ab
Die Aargauer Zeitung berichtet über die Senkung des Umwandlungssatzes bei der Aargauischen Pensionskasse und die Folgen für die Versicherten. Der Kanton als Arbeitgeber übernimmt weiterhin 60 Prozent der Finanzierung der Pensionskassenbeiträge für das Staatspersonal. Ein Versuch, das Beitragsverhältnis zuungunsten des Personals zu verschieben, scheiterte im Grossen Rat nur ganz knapp: Das Parlament entschied sich mit 68 gegen 65 Stimmen für den Antrag der Regierung, die Rentenkürzung mit Steuergeldern abzufedern. Die Aargauische Pensionskasse senkt den Umwandlungssatz von 6,8 auf 5,9 Prozent. Dadurch sinken die Renten für das Staatspersonal um 13 Prozent. Grundsätzlich war man sich einig, dass diese Rentenkürzung abgemildert werden soll. Dazu braucht es eine Erhöhung der Sparbeiträge. Sie wird nun im üblichen Verhältnis von 60/40 vom Staat als Arbeitgeber und den Versicherten getragen. Die Renten sinken damit um rund 8 statt 13 Prozent, den Staat kostet die Abfederung 4,6 Millionen. Die vorberatende Kommission hatte allerdings verlangt, die Beitragserhöhung sei vollumfänglich vom Personal selbst zu tragen Damit hätte sich das Verhältnis der Finanzierung verschoben: 56,4 Prozent Arbeitgeber- und 43,6 Prozent Arbeitnehmerbeiträge.
BVV2-Revision zur Anpassung an neue Rechnungslegung
Der Bundesrat hat die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) angepasst. Damit werden die Änderungen in der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt. Die neue Fassung der seit zehn Jahren erstmals angepassten Fachempfehlungen tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.
Der geltende Wortlaut der BVV 2 verweist auf die Fassung vom 1. Januar 2004 der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26. Die neue Fassung berücksichtigt die für Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften erfolgten gesetzlichen Änderungen (Modalitäten bei der Bildung von Wertschwankungsreserven). Zudem integriert sie die Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtungen, die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten in der Jahresrechnung auszuweisen. Anlagen, bei denen die Verwaltungskosten nicht ausgewiesen werden können, sind im Anhang der Jahresrechnung separat auszuweisen.
Die aktualisierte Fassung der Fachempfehlungen steht in Einklang mit den von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV am 23. April 2013 veröffentlichten Weisungen zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten. Die Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, die Jahresrechnung nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 aufzustellen und zu gliedern. Eine Anpassung der BVV 2 ist notwendig, damit die aktualisierte Swiss GAAP FER 26 zur Anwendung kommt.
Aon Hewitt Survey und die technischen Zinsen
Michael Ferber schreibt in der NZZ (Börsen und Märkte) über Ergebnisse des Aon Hewitt Survey und hält fest, dass die Pensionskassen trotz der schwierigen Lage am Kapitalmarkt “auf Kurs geblieben sind”. Ferber schreibt: “Eine wichtige Rolle hat dabei die Senkung der technischen Zinssätze der Vorsorgeeinrichtungen gespielt. Gemäss der Studie ist der durchschnittliche technische Zinssatz in den vergangenen vier Jahren von 3,72% auf 3,25% gesunken (vgl. Grafik). Eine weitere Reduzierung auf 3% ist gemäss der Umfrage wahrscheinlich. Mit dem technischen Zins schätzt eine Pensionskasse ein, wie hoch das für die Rentenzahlungen zurückgelegte Kapital verzinst werden dürfte. Eng verbunden mit dem technischen Zins ist der Umwandlungssatz. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz des angesparten Vermögens in der zweiten Säule, der den Rentnern pro Jahr ausbezahlt wird. Auch hier gab es Rückgänge. So beträgt der durchschnittliche Umwandlungssatz bei den befragten Vorsorgeeinrichtungen derzeit 6,41%, während er 2011 noch bei 6,69% gelegen hatte. Dennoch liege der Satz höher, als es bei der derzeitigen Ertragslage der Fall sein dürfte, teilte Aon Hewitt mit. Eine Mehrheit der Kassen gab in der Studie an, der angemessene Umwandlungssatz solle nicht mehr als 6% betragen.”
Schweizer Investoren übernehmen Libera
Eine Gruppe von Investoren unter der Führung von Paros Capital AG hat das Aktienpaket von LCP Europe übernommen. Die in der Schweiz domizilierte Paros Capital AG ist damit Hauptaktionär der Pensionskassenberatung Libera geworden. Wie bisher halten auch in Zukunft sechs Partner der Libera ihre Aktien als Minderheitsaktionäre.
Die Geschäftsleitung der Libera wird sich weiterhin zusammensetzen aus Jürg Walter, Managing Director, Dr. Benno Ambrosini, Leiter Beratung Zürich, Dr. Ruben Lombardi, Leiter Beratung Basel und Ueli Höhn, Leiter Pensionskassenverwaltung.
Die Mitarbeitenden der Libera und der Tochtergesellschaft A&L Asalis, die auf Anlageberatung für Pensionskassen spezialisiert ist, werden alle weiterhin in ihren Funktionen an den beiden Standorten Basel und Zürich tätig sein. Auch das Dienstleistungsangebot bleibt unverändert.
Die beiden Unternehmen sind neu als Libera AG und A&L Asalis AG im Handelsregister eingetragen und treten unter den Marken Libera und A&L Asalis auf.
Totengräber, der SGB und die OAK
Andreas Valda hat im Tages-Anzeiger den Vorwurf des Gewerkschaftsbundes aufgenommen, die PK-Experten würden mit ihrer Forderung nach Senkung des technischen Zinses auf 3% zu Totengräbern der 2. Säule. Wie an dieser Stelle bereits ausgeführt, sind die 3% nicht weit entfernt vom Durchschnitt der von den Kassen heute verwendeten Zinssätze. Wie viele Pensionskassen davon betroffen sein könnten, ist laut Darstellung von Valda offen. Der Jahresbericht der Oberaufsichtskommission der beruflichen Vorsorge (OAK) für das Jahr 2012 zeigt, dass 580 Pensionskassen mit einem Zins von 3,5 Prozent oder mehr betroffen wären. Weitere rund 540 Kassen verwendeten Zinsen zwischen 3 und 3,5 Prozent. Sie verwalten zusammen ein Vermögen von rund 400 Milliarden Franken. Stephan Wyss, Präsident der Kammer der PK-Experten, rechnet deshalb grob mit 100 Milliarden Franken Rentenguthaben, das nach einer Senkung des technischen Zinses aufgestockt werden müsste. Stimmt diese Annahme, so müssten rund «5 Milliarden Franken» verschoben werden. Das wäre ein Siebtel aller Reserven, die die OAK im Jahresbericht 2012 ausweist.
Den Vorwurf von Doris Bianchi (SGB) kontert Wyss im Tages-Anzeiger mit der Bemerkung, es sei der SGB, der Totengräberei betreibe mit Forderungen nach zu hohen technischen Zinsen. Je länger das tiefe Zinsniveau am Kapitalmarkt anhalte, desto schwieriger die Ertragslage. «Wenn Pensionskassen mit zu hohen technischen Zinsen operieren, geben sie vor, gesünder dazustehen, als sie es wirklich sind.» So fahren sie eine zu riskante Anlagestrategie, die beim nächsten Crash grosse Löcher reissen könnte.
Laut Insidern hat der Streit inzwischen die Oberaufsichtskommission alarmiert. Sie überprüft zurzeit alle sechs Fachrichtlinien der Kammer. «Dies gilt auch für die Fachrichtlinie zum technischen Zins», sagt Vizepräsidentin Vera Kupper Staub auf Anfrage. Die Oberaufsicht wolle sich im kommenden Jahr dazu äussern.
Libera: Zweiteilige Renten in der Praxis
Benno Ambrosini und Ronald Schnurrenberger von Libera beschreiben in einem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge das zweiteilige Rentenmodell (flexible Rente) der PKE. Als Ziele des Modells werden bezeichnet: Ausgleich zwischen Aktiven und Rentnern und bessere Risikofähigkeit. Dazu halten sie fest: “Ziel der PKE ist die Ausrichtung von mindestens der Zielrente. Diese ist auf einen technischen Zinssatz von 2.5 Prozent ausgelegt und kann im Erwartungswert konstant ausbezahlt werden. Eine Reduktion auf 95 oder 90 Prozent erfolgt nur, wenn sich die Pensionskasse in Unterdeckung befindet. Die temporäre Reduktion der Zielrente um 10 Prozent vermindert die notwendige Rendite auf dem Vorsorgekapital der Rentner um knapp 1 Prozent. Zur Finanzierung der Renten benötigt die PKE dann eine Rendite von knapp über 2 Prozent, während die Guthaben der aktiven Versicherten nicht mehr verzinst und allenfalls Sanierungsbeiträge erhoben werden. Die Rentner sind damit auch in diesem Fall gegenüber den aktiven Versicherten besser gestellt.(…) Insgesamt stärkt das System die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Dies kommt allen Destinatären zugute – auch
den Rentnern.”
BZ: Wohlfahrtsfonds sind ein Auslaufmodell
Claude Chatelain befasst sich in der Berner Zeitung mit den Wohlfahrtsfonds und ihren geringen Ueberlebenschancen – trotz ihrer vieler Vorteile. Die Schwindsucht lässt sich mit der zunehmenden Regulierung erklären. So muss ein patronaler Fonds unter anderem:
- ein Teilliquidationsreglement erstellen;
- gesetzliche Vorgaben über die Vermögensverwaltung erfüllen;
- die Transparenzvorschriften beachten;
- die strengeren Vorschriften über Integrität und Loyalität der Verantwortlichen einhalten;
- Regeln der finanziellen Sicherheit beachten.
Diese Vorgaben gelten für die obligatorische Stiftung der beruflichen Vorsorge — aber eben auch für die freiwillig von Arbeitgebern alimentierten Wohlfahrtsfonds. Doch diesmal ist es weder die legislative noch die exekutive Behörde, die als Spielverderber auftritt, sondern die judikative, namentlich das Bundesgericht. Es erklärte im August 2011, dass die Gelder des Wohlstandsfonds der AHV-Beitragspflicht unterstehen.
«Der Bundesgerichtsentscheid stiess auf harsche Kritik, nicht zuletzt wegen seiner unverständlichen Kehrtwende der Rechtssprechung», schrieb Markus Moser, Geschäftsführer der Novartis Pensionskassen , in der Fachpublikation «Schweizer Personalvorsorge». Zudem war die ganze Wohlfahrtsfondsproblematik auch Thema am kürzlich von der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht durchgeführten BVG-Seminar. Andreas Gnädinger, von Hubatka Müller Vetter: «Falls der Gesetzgeber keine Gegenmassnahmen trifft, werden Wohlfahrtsfonds verschwinden. Das wäre schade.»
Pension funds and the ageing population
Predictions suggest that by 2050 there will be more than two billion people aged 60 and over. According to the United Nations, this demographic shift is set, and we should not expect to return to the more youthful populations of our ancestors. To discuss the affect of an ageing population on the pensions sector, a panel of experts joined Guardian Sustainable Business for an online live chat. Here are the best bits.


