Claude Chatelain befasst sich in der Berner Zeitung mit den Wohlfahrtsfonds und ihren geringen Ueberlebenschancen – trotz ihrer vieler Vorteile. Die Schwindsucht lässt sich mit der zunehmenden Regulierung erklären. So muss ein patronaler Fonds unter anderem:

  • ein Teilliquidationsreglement erstellen;
  • gesetzliche Vorgaben über die Vermögensverwaltung erfüllen;
  • die Transparenzvorschriften beachten;
  • die strengeren Vorschriften über Integrität und Loyalität der Verantwortlichen einhalten;
  • Regeln der finanziellen Sicherheit beachten.

Diese Vorgaben gelten für die obligatorische Stiftung der beruflichen Vorsorge — aber eben auch für die freiwillig von Arbeitgebern alimentierten Wohlfahrtsfonds. Doch diesmal ist es weder die legislative noch die exekutive Behörde, die als Spielverderber auftritt, sondern die judikative, namentlich das Bundesgericht. Es erklärte im August 2011, dass die Gelder des Wohlstandsfonds der AHV-Beitragspflicht unterstehen.

«Der Bundesgerichtsentscheid stiess auf harsche Kritik, nicht zuletzt wegen seiner unverständlichen Kehrtwende der Rechtssprechung», schrieb Markus Moser, Geschäftsführer der Novartis Pensionskassen , in der Fachpublikation «Schweizer Personalvorsorge». Zudem war die ganze Wohlfahrtsfondsproblematik auch Thema am kürzlich von der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht durchgeführten BVG-Seminar. Andreas Gnädinger, von Hubatka Müller Vetter: «Falls der Gesetzgeber keine Gegenmassnahmen trifft, werden Wohlfahrtsfonds verschwinden. Das wäre schade.»

  Berner Zeitung